@attack: "Wahrscheinlich eh besser, da von Seiten des ÖAC immer mehr Falschmeldungen bzw. dort Unkenntnis über den tatsächlichen Umstand herscht. Oder man will mit diesen Falschmeldungen die eigentlichen Fehler, die im Vorfeld passiert sind jetzt kaschieren!......"
Auf Grund dieser Aussage würde mich wirklich interessieren....was machst du bzw. welche Funktion hast du im Öst. Aeroclub, dass du so genau Bescheid weist. Weil das ist ja definitif eine direkte Schuldzuweisung.
Weil wenn es nur eine Vermutung oder Annahme wäre, solltest du ja schreiben
".....ich bin der Meinung, dass.........dort Unkenntnis herrscht........Fehler im Vorfeld passsiert sind..............." oder?
Zu meinen Funktionen:
Landesfachreferent F3F, RCHDH, RCH ( bis 2018 Bundesfachreferent dieser Klassen)
Obmann Hangflug F3F Austria (Veranstalter bis 2018 des F3F Donaupokals)
F3F Pilot und Freizeitpilot nur am Hang mit Modellen auch über 10 KG (z,B. Pilatus B4 6,5 m mit 22 KG, ASW 22 7,5m 17 kg, ....)
Hangflugflieger seit 42 Jahren
Was uns Hangflieger bei dieser Geschichte gegen den Strich geht, ist, dass Entscheidungen im ÖAC beim Hangflug ohne Rücksprache mit den Hangflugreferenten getroffen worden sind.
Nach Informationen, die wir erhalten haben, wurden Regeln von Seiten der Arbeitsgruppe Recht, direkt mit der Austrocontrol ausgemacht.
Nach unseren Informationen wurde eine Empfehlung durch die Regelung der EU an die Austrocontrol weitergeben und diese hat dann an die "Behörde" ÖAC weitergeleitet.
In dieser erwähnten Arbeitsgruppe wurde dann diese Regelung ausgearbeitet, die jetzt eine enorme Verschlechterung unserer Stuation am Hang herbeigeführt hat.
Sollten diese Informationen falsch sein, kann man hier jederzeit diese richtig stellen.
In verschiedenen Mails und auch Aussagen durch den ÖAC werden jetzt diese Entscheidungen beschönigt.
Wenn man die neue Regelung betrachtet, ist allein auf Grund der Abstandsregel ein Hangflug rechtlich auf fast allen Hängen nicht mehr möglich.
Mit dieser neuen Regelung zu 150 m Abstand von Bauten bzw. Erholungsgebieten bzw. Personen ist bereits ein Flugverbot bzw. sofortiges Einstellen des Fluges vorfgeschrieben.
Sicher, man kann weiterfliegen, wie gewohnt.
Ich gebe nur zu bedenken, wenn ein Vorfall eintritt, wie hier Versicherungstechnisch bei " Verstössen gegen die vorhandene Verordnung" vorgegangen wird?
Wird zB. die ausgezahlte Summe in Regressweg zurückverlangt?
Mit der "Prüfung" kann man ja davon ausgehen, dass wir über die Verordnung bescheid wissen.
Bei Personenschäden oder gerichtlichen "Vorfällen" kann man dann bei Verstößen mit dem Passus "grob Fahrlässig" rechnen.
ZB Modell hat 11 kg.
Die angebliche Verordnung von Modellen über 10 kg am Hang besagt, dass diese topographisch mit 120 Meter zum Hang fliegen müssen,
entbehrt jeder Logik.
ZB. Sollte ein Modell absaufen, dürfen wir rechtlich nicht mehr in einer Thermikblase nach oben aufsteigen,
sondern müssen in einem Abstand von max 120 Meter zum Hang versuchen, wieder auf "Augenhöhe" zu kommen!
Hier gab es eine Aussage eines "Rechtsverantwortlichen" wir konnen ja einen Motor einbauen!
Allein diese Aussage ist eigentlich eine Frechheit.
Es wurde auch Aussagen laut, dass wenn wir große Modell über 10 kg fliegen wollen, am Platz mit Schlepp fliegen können.
Zu dieser Aussage kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen.
Zu den Ausnahmegenehmigungen: Hier haben wir gehört, dass Ausnahmegenehmigungen möglich sind, aber für Bewerbe € 600 .- an die Austrocontroll zu berappen sind. Ob pro Tag oder für die komplette Veranstaltung, ist bis jetzt unklar.
Dies betrifft fast alle FAI Klassen .
Diese Extrakosten sind für jeden Veranstalter eindeutig zu hoch, haben wir schon jetzt Probleme unsere Bewerbe als Veranstalter zu finanzieren.
Oder wir geben diese an die Piloten weiter.
Die jetzigen Startgebühren werden bereits von den Teinehmern in Frage gestellt.
Zu den Registrierungen und Kosten:
Erst wurde uns mitgeteilt, dass diese Registrierung einmalig ist.
Neuer Staus ist, das diese alle 3 Jahre mit derzeit über 30 Euro Kosten anfallen.
Am Anfang war von einer einmaligen Prüfung die Rede.
Diese Prüfung muss jetzt aber angeblich alle 5 Jahre durchgeführt werden.
Ich besitze einen Führerschein PKW, Motorrad seit 40 Jahren.
Mit einer einmaligen Prüfung.
Meiner Meinung nach, will man auf dem Rücken von fast 14.000 Aeroclubmitglidern (Sektion Modellflug) ein zusätzliches Körberlgeld schaffen.
Die Vertretung dieser Mitglieder hat hier nicht funktioniert oder man hat hier die eigene rechtliche Fachkompetenz überbewertet.
Die tatsächliche Anzahl der "Drohnenflieger", die hier zahlen, würde mich interessieren.
Ich habe in meiner Firma an die 5 Drohnenpiloten mit teilweise sehr großen Geräten,
die sich auch bis jetzt nicht um Registrierung oder eventuelle Auflagen gekümmert haben.
Aufnahmen mit Überflug über bebautem Gebiet oder Höhenbestimmung die nicht eingehalten werden,
sind dann auf geposteten Beiträgen auf Facebook zu sehen.
Bis heute habe ich noch nicht erfahren, ob bei den Verhandlungen überhaupt ein tatsächlicher Rechtsbeistand durch einen Juristen des ÖAC vorhanden war.
In der uns bekannten Arbeitsgruppe Recht mit drei genannten Prersonen war keiner vetrtreten.
Diese und noch viele andere Gründe haben mich jetzt dazu bewegt auf diesem Thread Informationen zu bekommen und auch weiterzugeben.
Einzig Josef Eferdinger, der wie von Ihm selbst mitgeteilt jetzt nicht mehr in dieser Arbeitsgruppe ist, bezieht hier vage Stellung.
Ansonsten werden von seiten des ÖAC nur e-mails versendet, dass man den Wirbel um die Veränderung des Hangfluges nicht nachvollziehen kann!
Vielleicht, weil man selber nicht Hangflieger ist?
mit nachdenkliche Grüße
Hannes