Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

aue

User
Einige Fragen sind etwas umständlich aber sonst kein Problem
Ja, so sehe ich das auch. Ich habe den Test mal ohne Vorbereitung gemacht und fast alles richtig angeklickt. Bei einem solchen Online-Test ist es ja auch möglich, parallel sich die jeweils richtige Antwort aus dem Web zu suchen - Zeit ist ja genug. Insofern ist seine Sinnhaftigkeit fragwürdig. Wer bisher gegen Regeln verstoßen hat und insb. risikofreudig geflogen ist, wird dies auch in Zukunft tun.
 

attack

User
Das ist schon eine gewagte Aussage!

Änderungen:
  1. Registrierungspflicht (erst ab 18 Jahre möglich), alle 3 Jahre zu wiederholen
  2. Kennzeichnungspflicht
  3. Kenntnisnachweis verpflichtend, alle 5 Jahre zu wiederholen, hast du dir die Fragen schon angeschaut?
  4. Alleinflug erst ab 16 Jahre möglich
  5. Modellflug in allen Vereinen auf 120 Meter begrenzt, wenn die neuen LVR gelten!
  6. Modellflug in Vereinen mit Höhenüberschreitung bleibt für die Bescheiddauer hinsichtlich erlaubter Flughöhe gültig.
  7. für die Artikel 16 Bewilligung gibt es nach derzeitigem Wissensstand noch kein Prozedere
Das sind kurz zusammengefasst die Fakten!
Lg
Josef
Und an diesen Änderungen hat der österreichische Aeroclub tatkräftig mitgearbeitet.
Und ist auch noch stolz darauf!
Für mich unverständlich!
Alleine die letzten Mails von der Bundessektion sind fern jeder Realität!
 
Habe mir das durchgelesen ,
wenn ich nun keinen PC oder eine Kreditkarte vorhanden ist , bin ich somit von der Registrierung ausgeschlossen und kann somit das Modellflug-Hobby aufgeben................
Ist eigentlich diskriminierend , DANKE an die Verantwortlichen die auf ältere und ärmere Personen nicht Rücksicht nehmen.
mfg
Werner
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Am Beispiel des Wöllaner Nock wäre für mich interessant, was für mich als Deutscher gilt. Ich habe Stamd heute den deutschen Kenntnisnachweis, meine Mitgliedschaft im DMFV, aber sonst nichts. Über den DMFV werde ich registriert.

Nach der neuen EU-Verordnung darf ich ohne weitere Maßnahmen meinerseits nur in der Open Category fliegen?
Um in der "Specific" Kategorie zu fliegen, muß ich dann wohl eine Bewilligung der Austro Control einholen?

Der Wöllaner Nock wird von einer IG "betrieben", dann kann diese IG eine "Urlaubermitgliedschaft" einrichten, die mich dann den bisher gültigen Vereinsregularien unterstellt, die aber großzügiger als die EU-Kategorien sind?
 
Am Beispiel des Wöllaner Nock wäre für mich interessant, was für mich als Deutscher gilt. Ich habe Stamd heute den deutschen Kenntnisnachweis, meine Mitgliedschaft im DMFV, aber sonst nichts. Über den DMFV werde ich registriert.
Der deutsche Kenntnisnachweis hat in Österreich keine Gültigkeit und bewirkt nichts!
Nach der neuen EU-Verordnung darf ich ohne weitere Maßnahmen meinerseits nur in der Open Category fliegen?
Um in der "Specific" Kategorie zu fliegen, muß ich dann wohl eine Bewilligung der Austro Control einholen?
Das ist richtig, Open mit der Sonderregelung für Hangflug (120 m über Standort/10 kg MTOM)
Ob es es eine Bewilligung nach Artikel 16 für Einzelpersonen geben wird, kann ich nicht beurteilen, ich glaube aber eher nicht!
Aber man kann um eine Betriebsbewilligung für eine Specific Categorie ansuchen, das Prozedere dazu ist mir nicht bekannt.
Der Wöllaner Nock wird von einer IG "betrieben", dann kann diese IG eine "Urlaubermitgliedschaft" einrichten, die mich dann den bisher gültigen Vereinsregularien unterstellt, die aber großzügiger als die EU-Kategorien sind?
Ganz auf dem letzten Stand bin ich nicht mehr, aber letzter Wissensstand war, dass es für IG keine Bewilligung nach Artikel 16 geben wird!
Lg
Josef
 
Habe mir das durchgelesen ,
wenn ich nun keinen PC oder eine Kreditkarte vorhanden ist , bin ich somit von der Registrierung ausgeschlossen und kann somit das Modellflug-Hobby aufgeben................
Ist eigentlich diskriminierend , DANKE an die Verantwortlichen die auf ältere und ärmere Personen nicht Rücksicht nehmen.
mfg
Werner
Ich bin ganz bei dir, aber wir werden es so lösen, dass der Schriftführer Mitglieder ohne PC oder Kreditkarte registriert.
Lg
Josef
 

aue

User
Also wenn ich in Österreich leben würde, täte ich meinen ganzen Fliegerkram kurz und klein schlagen, so macht das doch überhaupt keinen Spaß (mehr). ☹ 😠
 
In Ö1 um 18h kam gestern die Meldung, die Obergrenze bei Verstössen liegt bei 22000 Euro !!!
Unschwer zu erraten wie teuer bereits Kleingkeiten werden.

Modellfliegerurlaub in Ö wird immer attaktiver.....

Danke noch an Brüssel u. diverse Aero-Clubs, wieder ein Meilenstein mehr im Regulierugswahnsinn

Mir reichts !!!
 

attack

User
Warum bei der Austro Control anrufen , wenn man :confused: Mitglied beim Aeroclub ist und dort Beitrag einzahlt ?????????????
Wahrscheinlich eh besser, da von Seiten des ÖAC immer mehr Falschmeldungen bzw. dort Unkenntnis über den tatsächlichen Umstand herscht.
Oder man will mit diesen Falschmeldungen die eigentlichen Fehler, die im Vorfeld passiert sind jetzt kaschieren!

Auch ein interessanter Punkt:
Die Unterkategorie A3 ist für Drohnen von 900g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht vorgesehen und sieht zusätzliche Vorkehrungen vor. So darf das Fluggerät nur mit mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten benutzt werden. Im geplanten Flugareal dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. In diese Kategorie fallen C2, C3 und C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg.

Nach dem neuen Regulativ wird eine „Remote ID“ Funktion verlangt, welche die Höhe, Position, Betreiberkennung und andere Informationen an alle Empfänger in Funkreichweite überträgt. Diese Anforderung wird gekoppelt mit einer „Geo-Awareness“ Funktion, die Luftraumgegebenheiten erkennt und den Betreiber bei potenziellen Verstößen warnt und wird bei C1, C2 und C3 Drohnen verlangt. Aufgrund ihres geringen Gewichts sind C0 Drohnen von dieser Regelung nicht betroffen. Ebenso entfällt diese Anforderung bei C4 Drohnen und selbst gebaute Geräte mit einem Abfluggewicht von bis zu 25 kg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rudi T

Vereinsmitglied
@attack: "Wahrscheinlich eh besser, da von Seiten des ÖAC immer mehr Falschmeldungen bzw. dort Unkenntnis über den tatsächlichen Umstand herscht. Oder man will mit diesen Falschmeldungen die eigentlichen Fehler, die im Vorfeld passiert sind jetzt kaschieren!......"

Auf Grund dieser Aussage würde mich wirklich interessieren....was machst du bzw. welche Funktion hast du im Öst. Aeroclub, dass du so genau Bescheid weist. Weil das ist ja definitif eine direkte Schuldzuweisung.

Weil wenn es nur eine Vermutung oder Annahme wäre, solltest du ja schreiben

".....ich bin der Meinung, dass.........dort Unkenntnis herrscht........Fehler im Vorfeld passsiert sind..............." oder?
 

attack

User
@attack: "Wahrscheinlich eh besser, da von Seiten des ÖAC immer mehr Falschmeldungen bzw. dort Unkenntnis über den tatsächlichen Umstand herscht. Oder man will mit diesen Falschmeldungen die eigentlichen Fehler, die im Vorfeld passiert sind jetzt kaschieren!......"

Auf Grund dieser Aussage würde mich wirklich interessieren....was machst du bzw. welche Funktion hast du im Öst. Aeroclub, dass du so genau Bescheid weist. Weil das ist ja definitif eine direkte Schuldzuweisung.

Weil wenn es nur eine Vermutung oder Annahme wäre, solltest du ja schreiben

".....ich bin der Meinung, dass.........dort Unkenntnis herrscht........Fehler im Vorfeld passsiert sind..............." oder?


Zu meinen Funktionen:
Landesfachreferent F3F, RCHDH, RCH ( bis 2018 Bundesfachreferent dieser Klassen)
Obmann Hangflug F3F Austria (Veranstalter bis 2018 des F3F Donaupokals)
F3F Pilot und Freizeitpilot nur am Hang mit Modellen auch über 10 KG (z,B. Pilatus B4 6,5 m mit 22 KG, ASW 22 7,5m 17 kg, ....)
Hangflugflieger seit 42 Jahren

Was uns Hangflieger bei dieser Geschichte gegen den Strich geht, ist, dass Entscheidungen im ÖAC beim Hangflug ohne Rücksprache mit den Hangflugreferenten getroffen worden sind.

Nach Informationen, die wir erhalten haben, wurden Regeln von Seiten der Arbeitsgruppe Recht, direkt mit der Austrocontrol ausgemacht.
Nach unseren Informationen wurde eine Empfehlung durch die Regelung der EU an die Austrocontrol weitergeben und diese hat dann an die "Behörde" ÖAC weitergeleitet.
In dieser erwähnten Arbeitsgruppe wurde dann diese Regelung ausgearbeitet, die jetzt eine enorme Verschlechterung unserer Stuation am Hang herbeigeführt hat.
Sollten diese Informationen falsch sein, kann man hier jederzeit diese richtig stellen.

In verschiedenen Mails und auch Aussagen durch den ÖAC werden jetzt diese Entscheidungen beschönigt.

Wenn man die neue Regelung betrachtet, ist allein auf Grund der Abstandsregel ein Hangflug rechtlich auf fast allen Hängen nicht mehr möglich.
Mit dieser neuen Regelung zu 150 m Abstand von Bauten bzw. Erholungsgebieten bzw. Personen ist bereits ein Flugverbot bzw. sofortiges Einstellen des Fluges vorfgeschrieben.

Sicher, man kann weiterfliegen, wie gewohnt.
Ich gebe nur zu bedenken, wenn ein Vorfall eintritt, wie hier Versicherungstechnisch bei " Verstössen gegen die vorhandene Verordnung" vorgegangen wird?
Wird zB. die ausgezahlte Summe in Regressweg zurückverlangt?
Mit der "Prüfung" kann man ja davon ausgehen, dass wir über die Verordnung bescheid wissen.
Bei Personenschäden oder gerichtlichen "Vorfällen" kann man dann bei Verstößen mit dem Passus "grob Fahrlässig" rechnen.
ZB Modell hat 11 kg.

Die angebliche Verordnung von Modellen über 10 kg am Hang besagt, dass diese topographisch mit 120 Meter zum Hang fliegen müssen,
entbehrt jeder Logik.
ZB. Sollte ein Modell absaufen, dürfen wir rechtlich nicht mehr in einer Thermikblase nach oben aufsteigen,
sondern müssen in einem Abstand von max 120 Meter zum Hang versuchen, wieder auf "Augenhöhe" zu kommen!

Hier gab es eine Aussage eines "Rechtsverantwortlichen" wir konnen ja einen Motor einbauen!
Allein diese Aussage ist eigentlich eine Frechheit.

Es wurde auch Aussagen laut, dass wenn wir große Modell über 10 kg fliegen wollen, am Platz mit Schlepp fliegen können.
Zu dieser Aussage kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen.

Zu den Ausnahmegenehmigungen: Hier haben wir gehört, dass Ausnahmegenehmigungen möglich sind, aber für Bewerbe € 600 .- an die Austrocontroll zu berappen sind. Ob pro Tag oder für die komplette Veranstaltung, ist bis jetzt unklar.
Dies betrifft fast alle FAI Klassen .
Diese Extrakosten sind für jeden Veranstalter eindeutig zu hoch, haben wir schon jetzt Probleme unsere Bewerbe als Veranstalter zu finanzieren.
Oder wir geben diese an die Piloten weiter.
Die jetzigen Startgebühren werden bereits von den Teinehmern in Frage gestellt.

Zu den Registrierungen und Kosten:
Erst wurde uns mitgeteilt, dass diese Registrierung einmalig ist.
Neuer Staus ist, das diese alle 3 Jahre mit derzeit über 30 Euro Kosten anfallen.
Am Anfang war von einer einmaligen Prüfung die Rede.
Diese Prüfung muss jetzt aber angeblich alle 5 Jahre durchgeführt werden.

Ich besitze einen Führerschein PKW, Motorrad seit 40 Jahren.
Mit einer einmaligen Prüfung.

Meiner Meinung nach, will man auf dem Rücken von fast 14.000 Aeroclubmitglidern (Sektion Modellflug) ein zusätzliches Körberlgeld schaffen.
Die Vertretung dieser Mitglieder hat hier nicht funktioniert oder man hat hier die eigene rechtliche Fachkompetenz überbewertet.
Die tatsächliche Anzahl der "Drohnenflieger", die hier zahlen, würde mich interessieren.
Ich habe in meiner Firma an die 5 Drohnenpiloten mit teilweise sehr großen Geräten,
die sich auch bis jetzt nicht um Registrierung oder eventuelle Auflagen gekümmert haben.
Aufnahmen mit Überflug über bebautem Gebiet oder Höhenbestimmung die nicht eingehalten werden,
sind dann auf geposteten Beiträgen auf Facebook zu sehen.

Bis heute habe ich noch nicht erfahren, ob bei den Verhandlungen überhaupt ein tatsächlicher Rechtsbeistand durch einen Juristen des ÖAC vorhanden war.
In der uns bekannten Arbeitsgruppe Recht mit drei genannten Prersonen war keiner vetrtreten.

Diese und noch viele andere Gründe haben mich jetzt dazu bewegt auf diesem Thread Informationen zu bekommen und auch weiterzugeben.
Einzig Josef Eferdinger, der wie von Ihm selbst mitgeteilt jetzt nicht mehr in dieser Arbeitsgruppe ist, bezieht hier vage Stellung.

Ansonsten werden von seiten des ÖAC nur e-mails versendet, dass man den Wirbel um die Veränderung des Hangfluges nicht nachvollziehen kann!

Vielleicht, weil man selber nicht Hangflieger ist?

mit nachdenkliche Grüße
Hannes
 
Zuletzt bearbeitet:
.. So darf das Fluggerät nur mit mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten benutzt werden

Zählt nicht auch jeder Wald als Erholungsgebiet? Dann kannst ja Mal min. jeden zweiten Flugplatz zu sperren..

Gruß
Christoph
 

Bostrom

User
Wie schon des Öfteren geschrieben hab : 1 .) Es geht mal ums Geld und 2.) Man will die Modellflieger weg haben
Den mit diesen sogenannten Verordnungen ist ein NORMAES MODELLFLIEGEN wie bisher nicht möglich.
Und Hannes hat natürlich vollkommen Recht zuerst sagen einmalige Prüfung und gut und 3 Wochen später wieder alles anders . Und nach einmal warum Registrierung auf einmal alle 3 Jahre und den sogenannten Führerschein ( was für ein Wort) alle 5 Jahre
Wolfram
 

S_a_S

User
Die Unterkategorie A3 ist für Drohnen von 900g bis 25 kg maximalem Abfluggewicht vorgesehen
das ist so nicht ganz richtig, A3 ist schon ab 250g oder schneller als 19m/s (ca. 70km/h) Selbstbauten.
C0-C4 sind bauartgeprüfte / zertifizierte UAS (also kein Modellflug oder richtiges RTF mit Sender aus der Schachtel).

A1 wäre für (unter 250g und langsamer als 19m/s ) noch möglich, passt aber nicht ganz zu Hangfliegen. Das wäre neben der Almterasse möglich.

Grüße Stefan
 

attack

User
das ist so nicht ganz richtig, A3 ist schon ab 250g oder schneller als 19m/s (ca. 70km/h) Selbstbauten.
C0-C4 sind bauartgeprüfte / zertifizierte UAS (also kein Modellflug oder richtiges RTF mit Sender aus der Schachtel).

A1 wäre für (unter 250g und langsamer als 19m/s ) noch möglich, passt aber nicht ganz zu Hangfliegen. Das wäre neben der Almterasse möglich.

Grüße Stefan
Stammt alles von der offiziellen Seite der Austro Controll. Habe nur herauskopiert. Kannst du jederzeit nachlesen.
 
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