Weil das das Thema des Fadens ist, in dem wir gerade schreiben.Ich lese immer EU Verordnung , warum sollte es dann nur den Hangflug in A betreffen ?
Schon klar, dass sich die Technik um ein paar Cent verwirklichen lässt und nur wenige Gramm wiegt.Die Transponder könnten ja dann in die Empfänger integriert werden.
Und ja, die hier diskutierte EU-Vorschrift (ich mag die Übersetzung "Verordnung" nicht, im Stufenbau der Rechtsordnung steht diese Vorschrift in Verfassungsrang, vielleicht sogar drüber) ordnet keine Transponderpflicht an. Diese ist also erst einmal vom Tisch.... vielleicht einen neuen Thread öffnen? Damit wir hier nicht allzusejr vom Thema abdriften
Warum sollte er das denn? Wurden da irgendwelche Regularien aus Ö. abgefragt/angesprochen?gilt in Österreich, auch der deutsche Kenntnisnachweis?
Da gibt es eine größere Anzahl von möglichen Kombinationen, je nachdem, in welchem Land geflogen wird, aus welchem Land der Pilot stammt und in welchem Land das Modell zugelassen ist.gilt in Österreich, auch der deutsche Kenntnisnachweis?
gilt in Österreich, auch der deutsche Kenntnisnachweis?
Servus Micha,der bisher in D erworbene Kenntnisnachweis darf nur von einer vom Luftfahrbundesamt (LBA) anerkannte Stelle (Paragraph 21d der LuftVO)
ausgestellt werden. Er hat mit den Luftfahrtbestimmungen in OE nichts zu tun und ist daher in OE auch nicht gültig.
Sieh auch: https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbem...ngen_Fernpiloten/Kompetenznachweis_A1_A3.html
das mag schon so sein, wie Du sagst. Der von Dir genannten Seite ist diese Aussage aber nicht zu entnehmen, zumindest finde ich die Stelle nicht.
(3) Die in Absatz 1 genannte Genehmigung enthält Angaben, unter welchen Bedingungen der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen durchgeführt werden darf, und ist auf das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats beschränkt, in dem sie ausgestellt wurde.
Bleibt also als "normaler Modellflieger" für grenzüberschreitenden Betrieb in "Offen" nur ein von Austrocontrol oder dem LBA ausgestellter A1/A3 EU-Online-Kenntnisnachweis