Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

Betrifft den ganzen Modellflug in Österreich und EU.

Die Transpondergeschichte wird fällig mit der Einführung des angedachten U-space.
Den wenn die in ferner Zukunft die massenhaft herumschwirrenden Lieferdrohnen die Sonne verdunkeln, müssen diese unsere Modellflugzeuge erkennen um ausweichen zu können.
 
Das wäre jetzt schon die Ideale Lösung!
Jeder Empfänger der eine Reichweite von über 100m hat muß z.B. Adsb oder Flarm integriert haben, diese beide Protokolle sind in der Großfliegerei bereits jetzt sehr gut integriert und würde die Sicherheit extrem erhöhen bei marginalen Kosten!
Jeder Modellflieger, Drohne, Paraglider, Drachenflieger, Ul, Segel und Motorflieger, Fallschirmspringer gehört damit verpflichtend ausgerüstet!
 

Wilf

User
Ich lese immer EU Verordnung , warum sollte es dann nur den Hangflug in A betreffen ?
Weil das das Thema des Fadens ist, in dem wir gerade schreiben.

  • Natürlich gilt diese EU-Vorschrift in allen Mitgliedsstaaten gleich. Nur, was die einzelnen Staaten in der Vollziehung daraus machen, ist nicht notwendigerweise dasselbe.

  • Auch die Auswirkungen der Vorschrift können von Land zu land unterschiedlich sein. In Holland werden die Modellflieger z.B. mit den neuen Hangflug-Regeln weniger Probleme haben.
 
Sollte man zur Diskussion zum Thema Transponder vielleicht einen neuen Thread öffnen? Damit wir hier nicht allzusejr vom Thema abdriften.

LG
Raphael
 

Wilf

User
Die Transponder könnten ja dann in die Empfänger integriert werden.
Schon klar, dass sich die Technik um ein paar Cent verwirklichen lässt und nur wenige Gramm wiegt.
Aber was ist, wenn es luftfahrtzugelassene Transponder sein müssen? Die derzeit in der Luftfahrt handelsüblichen Transponder haben die Größe eines seinerzeitigen Transistorradios und kosten in der Gegend von € 2.000,-.
... vielleicht einen neuen Thread öffnen? Damit wir hier nicht allzusejr vom Thema abdriften
Und ja, die hier diskutierte EU-Vorschrift (ich mag die Übersetzung "Verordnung" nicht, im Stufenbau der Rechtsordnung steht diese Vorschrift in Verfassungsrang, vielleicht sogar drüber) ordnet keine Transponderpflicht an. Diese ist also erst einmal vom Tisch.
 

Wilf

User
gilt in Österreich, auch der deutsche Kenntnisnachweis?
Da gibt es eine größere Anzahl von möglichen Kombinationen, je nachdem, in welchem Land geflogen wird, aus welchem Land der Pilot stammt und in welchem Land das Modell zugelassen ist.

Von der Großfliegerei her, die ja schon länger ähnliche Vorschriften haben, sind mir auf diesem Sektor keine besonderen Probleme bekannt.
Da geht es wild durcheinander. Einzige Einschränkung, mir nur vom Hörensagen bekannt, dass der Pilot eines Motorflugzeugs, das mit US-Zulassung von einem Ösi-Halter in Österreich betrieben wird, einen US-amerikanischen Pilotenschein haben muss.
 

Wilf

User
Internationale Modellflugbewerbe?

Im Lichte der neuen Vorschriften stelle ich mir die Durchführung von internationalen Modellflugbewerben überaus spannend vor:

Wer etwa als Fesselflieger keinen Kenntnisnachweis über die Vorschriften im EU-Luftraum vorweisen kann, oder - fast noch schlimmer - als Freiflieger auf seinem Modell keine feuerfeste Plakette hat, wird erbarmungslos gegroundet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Robinhood

Vereinsmitglied
...wollte meinen Quatsch ganz löschen, aber das geht anscheinend nicht...
 

Wilf

User
der bisher in D erworbene Kenntnisnachweis darf nur von einer vom Luftfahrbundesamt (LBA) anerkannte Stelle (Paragraph 21d der LuftVO)
ausgestellt werden. Er hat mit den Luftfahrtbestimmungen in OE nichts zu tun und ist daher in OE auch nicht gültig.
Sieh auch: https://www.lba.de/DE/Betrieb/Unbem...ngen_Fernpiloten/Kompetenznachweis_A1_A3.html
Servus Micha,
das mag schon so sein, wie Du sagst. Der von Dir genannten Seite ist diese Aussage aber nicht zu entnehmen, zumindest finde ich die Stelle nicht.

Sehr wohl steht aber ganz was anderes da, nämlich, dass es den Kenntnisnachweis, der auf der genannten Seite beschrieben wird, noch gar nicht gibt:
"Das Luftfahrt-Bundesamt wird das Online-Training und die Online-Theorieprüfung ab dem 31.12.2020 online anbieten. Der Zugang wird an dieser Stelle erfolgen. "​
 
das mag schon so sein, wie Du sagst. Der von Dir genannten Seite ist diese Aussage aber nicht zu entnehmen, zumindest finde ich die Stelle nicht.

Hallo Wilfried,

bei dem Link zum LBA geht es ja auch um den EU-Kompetenznachweis A1 / A3 der dann auch in OE zukünftig für das Fliegen in der Open Kategorie A3 gilt. Dies war als dezenter Hinweis gedacht. Der EU-Kompetenznachweis A1 / A3 erlaubt in D nur das Fliegen nach den Regeln der Open Kategorie A3, falls man in D nicht zu einem der beiden Verbände (DAEC, DMFV) gehört. Es ist halt alles nicht ganz so einfach. :D

Der bisherige Kenntnisnachweis ist eine rein deutsche Angelegenheit.

Kenntnisnachweis.jpg


Gruss
Micha
 

S_a_S

User
Theoretisch könnte ja ein "Spezieller" Betreiber unter Vorlage seiner bereits erteilter Genehmigung seinen Antrag nach Artikel 13 im anderen EU-Land stellen - aber auch da unterliegt dieser Antrag nochmals der Prüfung durch die lokale Behörde. Und die von der geforderten Auflagen werden dann in die ursprüngliche Genehmigung aufgenommen (so wie ich das verstehe, wird dann eingetragen, dass ein Segler beim Überschreiten der Grenze das in Österreich vorgeschriebenes ACL nachrüsten/einschalten muss).

Funktioniert aber erst recht nicht für die zukünftige Modellflug-BE des DAeC/DMF, weil diese BE nach Artikel 16 beantragt wird, gilt insbesondere der Satz aus 16 (3)
(3) Die in Absatz 1 genannte Genehmigung enthält Angaben, unter welchen Bedingungen der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen durchgeführt werden darf, und ist auf das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats beschränkt, in dem sie ausgestellt wurde.

Bleibt also als "normaler Modellflieger" für grenzüberschreitenden Betrieb in "Offen" nur ein von Austrocontrol oder dem LBA ausgestellter A1/A3 EU-Online-Kenntnisnachweis.

Grüße Stefan
 
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