Hatzis

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Flugverbot kommt vom Naturschutz und ist in der Drohnenapp eingetragen weil es für UAS gilt wo der Modellflug eben auch dabei ist.

Modellflug wird über kurz oder lang auf Modellflugplätze zurückgedrängt, wartet noch was über den U-space noch auf uns zukommt🤔😳🥲
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

bevor jetzt wieder die theoretisch Diskussion, um die Zukunft des Modellfluges und deren rechtliche Bewertung vor nationalem und internationalen Gesetzen und Verordnungen, losgeht. Insbesondere in Kenntnis und unter Berücksichtigung der individuell prognostizierten Glaskugeleinschätzung.
Hier geht es um den Hangflug am Hatzis.

Dieser Beitrag trifft es exakt:
Einfach mal Steffi fragen, die weiss bestimmt mehr , geht ja auch um ihr dasein.
Wer das dann gemacht hat, bitte das Ergebnis hier posten.
 
Das ganze Thema ist nicht so simpel. Aufgekommen ist Alles jetzt mit der Verpflichtung zum A1/A3 und der Registrierung auf D-flight die seit 1.1.2023 gilt.
Meine Einschätzung als Einheimischer: 1.)die Regelung der Lufträume obliegt der ENAC, der nationalen Luftbehörde. Die steht komplett über Allen. Ob da die lokalen Betreiber, die Hoteliere oder sonst wer was dagegen hat, spielt keine Rolle. Die sitzen in Rom und machen, was Ihnen in den Sinn kommt.
2.) Viele dieser Lufträume sind einfach in die Karte geklatscht worden, ohne auf die Geländetoppografie zu achten. In Lajen z.b. ist das wegen dem Landeplatz vom Rettungshubschrauber. Im Endeffekt wird da also wie bisher nichts passieren, weil der Heli vielleicht nur 1x im Monat dort landen muss.
3.) Wird das wahrscheinlich wie üblich in Italien gehandhabt: wo kein Kläger, da kein Richter. Sprich in Hatzis, wo seit jeher die Modellflieger sind, wo es kaum Konflikte mit anderen Luftsportgeräten gibt, wird kaun jemand lange schreien.
Auf dem Spitzbühel hingegen braucht keiner mehr auch nur eine Flügel auspacken! Dort warten die Gleitschirmflieger bloß drauf, den Modellfliegern mal richtig eine reinzuwürgen und werden jeden Flieger umgehend melden.
4.) Wie üblich in Italien wird immer groß Wind gemacht, brachiale Gesetze eingeführt und danach gewurstelt. Sprich es gibt keine genaue Regelung, wer denn nun die Einhaltung dieser Zonen kontrolliert. Theoretisch müssten es die Förster und die Staatspolizei machen. Die Ersten haben keine Ahnung von Luftrecht und sind mit Jagd, Borkenkäfer, Ebikes usw so beschäftigt, dass es ihnen wahrscheinlich sonst wo vorbei geht. Die zweiten kommen schon auf den Straßen nicht über eine Radarkontrolle drüber hinaus.
Sprich: am Ende wird nicht Alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Einfach heuer mal etwas vorsichtig und mit Köpfchen in die Saison starten, keine schlafenden Hunde wecken und in zwei Jahren kräht kein Hahn danach.
 

Maggi

User
Genau so sind meine Beobachtungen der lokalen Gegebenheiten in Italien zumal dort die Einheimischen immer sehr nette Kollegen sind und man gemeinsam viel Spaß hat auch wenn ich kein italienisch kann und eher mit Händen und Füßen kommuniziert wird 😂 in meiner Facebook bei den italienischen Kollegen List man dazu rein gar nichts 😉
 
Zum Glück kommuniziert man in Lajen auf deutsch, dann fällt das mit Händen und Füssen auch weg.
Steffi wird das mit den gesetzlichen Regelungen ggf nur von ihren Gästen mitbekommen. Die hat selbst genügend Probleme mit ihrem Onkel und der Pension. Wir dürfen froh sein, wenn das mit Hatzis die nächsten Jahre überhaupt weitergeht.... unabhängig von den Gesetzen. 😞
 
Servus, klärt mich auf ... open Cat. ist ja EU Recht. Die Höhensngaben bei Hatzis versteh ich nicht ... 0 m am Hang 25m am Platz....
Wie ist das mit dem Hanfliegen in Italien

Bei uns in Österreich ist oben cat. 120m über Piloten Standort und 10kg ... Höhe über Tal nun egal.
Ausnahme wenn der Platz einen Artikel 16 hat ... dann ist da ein Flugbuch, Flugbeobachter usw. Vorschrift .. und viel mehr ...
 
Servus, klärt mich auf ... open Cat. ist ja EU Recht. Die Höhensngaben bei Hatzis versteh ich nicht ... 0 m am Hang 25m am Platz....
Wie ist das mit dem Hanfliegen in Italien

Bei uns in Österreich ist oben cat. 120m über Piloten Standort und 10kg ... Höhe über Tal nun egal.
Ausnahme wenn der Platz einen Artikel 16 hat ... dann ist da ein Flugbuch, Flugbeobachter usw. Vorschrift .. und viel mehr ...
Open 120m Meter Höhenbregrenzung sind der Maximalwert für freies Gelände! Je nach Einstufung des Luftraumes in die verschiedenen Zonen kann der Wert anders sein. Z.b in der zone ATZ (aerodrome traffic zone), also z.b. rund um Flughäfen oder Heliplätzen. Da ist 0m weil schlicht Flugverbot.
Jetzt ist da im Tal unten ein Bach mit einem Wasserkraftwerk und Umspannstation. Zack! Im Radius von 1,5km gibt es eine "No-flight-zone" weil eine böse, böse Drohne da über dem Kraftwerk spionieren oder gar abstürzen könnte. Also in diesem Zylinder mit 3km Durchmesser sind es 0m. Und dieser Zylinder endet genau am Hang von Hatzis. Das es vertikal vom Hang oben nochmals ein paar hundert meter bis nach da unten geht spielt keine Rolle. Der Römer weiß nicht, was Berge sind... Die Wiese selbst ist dann gerade so außerhalb der no-flight-zone im "orangen" Bereich und daher darf man da maximal 25m hoch fliegen. Weil es da ja Sichereheitstechnisch einen Unterschied für das Kraftwerk macht, ob ich 25 oder 30m fliege 🤣 Wenn du dann ca 300m hinter Hatzis hoch fliegts, darfst du dann auf 45m steigen und noch etwas weiter hinten ist dann wieder unbegrenzt auf open cat. Du darfst also schon in Hatzis fliegen, halt nur mehr nach hinten und im Stufenprofil 🤣🤣
Wie gesagt, man erkennt sofort, dass diese ganze Regelung in einem Büro gemacht wurde, wo noch nie was mit Hand und Fuß rausgekommen ist und der Amtsschimmel wiehert. Die Betreiber des Wasserkraftwerks selbst wissen wahrscheinlich gar nichts von "ihrem Glück" und haben bis heute die Modellflieger noch nicht mal bemerkt. Ich wollte jedenfalls die zugehörige Akte der Enac öffnen, wo diese Zone beschrieben ist und diese Akte existiert nicht mal. Sprich der link geht ins Leere...
Die wirkliche Frage die wir uns stellen müssen ist: machen wir uns selber verrückt oder nicht? Die einzigen, die effektiv in diesem D-Flight-Portal herumwühlen sind die Modellflieger und professionellen Drohnenpiloten. Und der Rest der Bevölkerung (inklusive der Executive) weiß davon nicht mal etwas. Und die polizia di stato wird sich den ganzen Schmuh dann mal durchlesen, wenn sie mit der Anwendung der anderen 299.000 Gesetze fertig ist und Zeit hat.
 
Nachtrag (Quelle: Geobrowser Südtirol - sollte copyright mäßig in Ordnung sein da öffentlich)

Blau: Hatzis
Rot: Wasserkraftwerk im Zentrum der No-flight-zone

1678659527337.png


Und hier die Wurzel des Übels: ein eingetragener Heli-Landeplatz der zum Kraftwerk gehört. Wahrscheinlich für die Wartungstechniker oder wenn sie die Baumschneidung entlang der Freileitung machen. Ich vermute mal, dass da weniger als 10 mal pro Jahr ein Heli landet, aber er ist bei der Enac gemeldet und wird 1:1 in das D-flight übernommen.
1678659627683.png
 
Danke, gut erklärt. Ich persönlich finde die neue Hangflugregelung in Österreich für die meisten als sehr gut. Wenn man ein Modell mit mehr als 10kg landen will dann sind die Plätze eher dünn. Die Auflagen im Artikel 16 sind dann fester Bestandteil am Hang. Das gilt dann für jeden ... ob 500g oder 25kg.
Ob das der Sinn ist .... die Open Kat. ist für alle nicht schlecht ... Hangfliegen wie vor 2023 ... eben 120m, raus ins Tal nun und 10kg.
Und man ist keiner Behörde verpflichtet.
Die Registrierung reicht aus und der Kenntnidnachweis ... fertig.
Glaube der deutsche Kenntnisnachweis gilt nicht im Auslsnd.
Meine persönliche Meinung .. in Kenntnis einiger Artkel 16 Bescheide.
Allen viele schöne Flugtage.
 
Danke, gut erklärt. Ich persönlich finde die neue Hangflugregelung in Österreich für die meisten als sehr gut. Wenn man ein Modell mit mehr als 10kg landen will dann sind die Plätze eher dünn. Die Auflagen im Artikel 16 sind dann fester Bestandteil am Hang. Das gilt dann für jeden ... ob 500g oder 25kg.
Ob das der Sinn ist .... die Open Kat. ist für alle nicht schlecht ... Hangfliegen wie vor 2023 ... eben 120m, raus ins Tal nun und 10kg.
Und man ist keiner Behörde verpflichtet.
Die Registrierung reicht aus und der Kenntnidnachweis ... fertig.
Glaube der deutsche Kenntnisnachweis gilt nicht im Auslsnd.
Meine persönliche Meinung .. in Kenntnis einiger Artkel 16 Bescheide.
Allen viele schöne Flugtage.
Die Open category ist schon allein aus einem Grund nicht gut, weder in Österreich noch wie hier in Italien: sie bietet nämlich keinerlei regionale Schutzwirkung und keine Unterscheidung Modellflug und Drohnen. Das heißt, wenn irgendwo irgendwas eingetragen wird, ist im Umkreis Schluss mit fliegen und zwar ohne sich auf irgendeinen Ausnahme- Tatbestand berufen zu können. Genau diese Restriktionen beginnen hier in Italien zu greifen und drohen überall, wo man jetzt noch meint, alkes gut- man könne sich auf Open category berufen. Spätestens mit U-space wird's uncool. Der einzige Ausweg ist ein starker Verband, der sich auf nationaler Ebene um Betriebserlaubnisse für den Flugbetrieb im Verbandsrahmen (also nicht platzbezogen) kümmert. Oder, bis dahin, eine Vereinigung ersucht Betriebsfreigaben für einzelne Startstellen von Interesse. Genau in diese Kerbe wollen wir reinhauen: da und dort mehr dazu...
 
Zuletzt bearbeitet:

pcyka

User
Hat jemand mal direkt bei der Pension Hatzis angefragt wie sie den ganzen Schmuh überhaupt sehen und bewerten?
Wird hier nur eine Sau durch's Dorf getrieben oder ist dann erstmal kein Hangflugurlaub mehr möglich?
 

pcyka

User
Das beantwortet es auch nicht wirklich, im dümmsten Fall trifft es dann mal eine Gruppe vor Ort. Warten wir eben mal ab, bis die Saison los geht und schauen was passiert...
 
Compositas ...ist wer?
Ich gebe dir da recht, ohne Artikel 16 ist das Gebiet nicht gegen Eintragungen gesichert ... z.B. ein neuer Heliplatz, Drohnenflugroute ggg.
Aber man sollte abschätzen ob durch einen Artikel 16 Bescheid das Hangfliegen nicht an manchen Orten sofort unmöglich wird. Da steht z. B. im Bescheid .... Wanderer, Weidevieh, Wild usw.
Auch wird das Fluggerät genau mit Koordinaten eingerichtet.
Also kein hereinfallen über die Bergstation auf die tolle Piste
... leicht Bergauf und ohne Steine. Im Winter Schipiste ....

Die Frage ist ja rechtlich geklärt, es ist sowohl der Flugbetrieb nach Artikel 16 als auch die Open Kategorie möglich. Also ein Mischbetrieb ... wenn auch etwas schwierig zu administrieren.
Auch wird diese Rechtsauslegung die ein Verbands Rechtsanwalt gemacht hat .... nicht als richtig gewertet.
 
Compositas ...ist wer?
Ich gebe dir da recht, ohne Artikel 16 ist das Gebiet nicht gegen Eintragungen gesichert ... z.B. ein neuer Heliplatz, Drohnenflugroute ggg.
Aber man sollte abschätzen ob durch einen Artikel 16 Bescheid das Hangfliegen nicht an manchen Orten sofort unmöglich wird. Da steht z. B. im Bescheid .... Wanderer, Weidevieh, Wild usw.
Auch wird das Fluggerät genau mit Koordinaten eingerichtet.
Also kein hereinfallen über die Bergstation auf die tolle Piste
... leicht Bergauf und ohne Steine. Im Winter Schipiste ....

Die Frage ist ja rechtlich geklärt, es ist sowohl der Flugbetrieb nach Artikel 16 als auch die Open Kategorie möglich. Also ein Mischbetrieb ... wenn auch etwas schwierig zu administrieren.
Auch wird diese Rechtsauslegung die ein Verbands Rechtsanwalt gemacht hat .... nicht als richtig gewertet.
Entschuldigung: bin der Achim 👋
Und offenbar verwechselt Du hier die Art. 16 Betriebserlaubnis für Gelände, die Du aus Österreich kennst, mit der Betriebserlaubnis im Verbandsrahmen, welche EU - weit möglich ist und eben solche Einschränkungen nicht pauschal beinhaltet! Ich hatte das vorhin zwar extra hervorgehoben aber offenbar ist das nicht ausreichend bekannt...Natürlich kommuniziert euer Verband, der ÖAEC diese von der EU Regel vorgesehene Möglichkeit nicht, da sie seinerzeit von der Austro Control abgelehnt wurde und man so ein Scheitern nicht gern zugeben mag...
PS: bezüglich Scheitern ist der ÖAeC aber fairerweise nicht allein. Andere auch große Länder und ihre Verbände sind ebenfalls betroffen... unmittelbare Auswirkungen siehe Italien.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten