Mein erster Schlepp-Tag und was so alles schief ging...

wenni

User
Dann verstehe ich aber auch nicht, warum Modellflugplätze kaum bis eigentlich gar nicht in irgendwelchen Karten stehen, zumindest wurde mir das von unserer Manntragenden Zunft im Verein so berichtet. Wenn dies der Fall wäre könnte der Manntragende Flieger auch um Modellflugplätze rumfliegen ohne Angst haben zu müssen, Wildflieger sind dann wieder ein anderes Thema.

Ok, große Karten wären dann noch mehr vollgepflastert mit irgendwelchen Plätzen, aber es gibt doch auch sicher kleinere für die Region z.B., dies wäre dann wenigstens ein kleiner Beitrag für etwas entgegenkommen.

Sind auch erst letztens im F-Schlepp an nem Manntragenden Segler vorbeigeschossen, waren vielleicht noch 200m Platz man verschätzt sich ja meist etwas. Dieser ist dann auch bei uns gelandet, da abgesoffen, und hat sich eher am F-Schlepp aus der Nähe betrachten erfreut. Vielleicht liegts daran dass er selbst auch Modellflieger ist. Klar ist uns erstmal das Herz in die Hose gerutscht, aber zum Glück ist nix passiert. Der nette Fliegerkollege meinte wir wären ihm bei ca. 250m über Grund begegnet, und er schätzte unseren Schlepp auf 500m mit nem popeligen Big Lift mit 2,20m und ner 3m ASW 27.

Da du ja selbst auch Modellflieger bist, wirst du sicher auch selbst wissen, dass man als Modellflieger eigentlich nur auf sein Modell fixiert ist und außenrum erst viel zu spät mitbekommt was einem, oder demjenigen gefährlich werden kann.

Will hier keinem auf den Schlipps treten, aber es ist denke ich auch ein Miteinander.
 
Moin Horst,

danke für die Infos. Dann sind wir bei knapp 500 m GND.

Ich hab ja neulich meinen EasyGlider mit 2 m Spannweite auf über 400 m gehabt. Eine 5m Maschine kann daher auch mal 1000 m erreichen ...

Was ich immer noch nicht weiß ist wie ich mich verhalten soll wenn ein Flieger in meinem Luftraum auftaucht...

Gruß

gecko
 

wenni

User
So schnell wie möglich das Weite suchen, sprich drücken und weg, egal ob das Modell dabei drauf geht, außer man erkennt vielleicht dass es noch nicht sooo brenzlig ist, dann auf jedenfall nicht hin sonder weg von dem Flugzeug fliegen.

Ich hab damals Störklappen raus und 45° nach unten, in entgegengesetzter Flugrichtung zum Segler. Bei sowas sieht man auch wieder wie wichtig ein Flugleiter ist der auch wirklich den Flugraum beobachtet, wobei das schon auf dauer anstrengend für diesen wird.
 
Moin,

@wenni

alles schön und gut, wenn der Flieger über mir ist geht das schon. Was aber wenn mein Flieger im Winkel von 45 Grad von mir ist - 500 m hoch und 500 m weit entfernt. Wie soll ich bitte entscheiden ob der manntragende näher oder weiter entfernt ist ?

Deswegen ging meine Frage ja auch an einen der sowohl Modell- als auch manntragend fliegt.

Und gleich noch ne Frage - Bereich E nach ICAO Regeln ist ein Kontrollierter Luftraum. Wenn ich die Seite des dfs richtig verstanden habe wird dies Kontrolle aber nicht ausgeübt, dh. in diesem Luftraum kann man sich ohne Flugplan und Funkhörbereitschaft tummeln. Und da Flugmodelle Luftfahrzeuge sind sollte das dann ja auch für diese gelten.

Interessant ist dort auch das zwischen angetriebenen und nicht angetriebenen Fliegern die Rede ist - bedeutet dies das ein Motorsegler mit abgeschaltetem Antrieb ein nicht angetriebenes Flugzeug ist ?

Nunja, vielleicht frage ich ja mal beim dfs nach - vielleicht haben die eine Idee.

Gruß

gecko
 

wenni

User
Bei uns darf man gar nicht 500m weit entfernt fliegen, haben einen Halbkreis mit Radius 200m, da geht es einigermaßen wenn man sich dran hält. Die Verlockung ist jedoch sehr oft da diesen Flugraum mit einem Segler zu verlassen.

Ein Schema F gibt es nicht, erstens kann man das schlecht trainieren, zweitens ist jede Situation anders und drittens steigt einem der Puls bis unters Kinn.
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Tag,

da ich schon persönlich angesprochen wurde (danke für die Blumen übrigens :)), kurz noch was aus meiner Sicht. Zuerst muß man bei der Frage nach der erlaubten Flughöhe, wie in Eckarts Bericht dargelegt, die aktuelle ICAO-Karte zu Rate ziehen. Selbst wenn man nach dieser bis 2500 ft/GND aufsteigen dürfte, gilt es noch die Aufstiegsgenehmigung des zuständigen RP zu beachten. Wenn da eine Beschränkung eingetragen ist, hat man sich gefälligst an diese zu halten!
Ich hatte vor etlichen Jahren selbst mal einen "near miss" mit einem Modellflugzeug. Das Teil kam mir in 1200 m QNH (600 m/GND, Eckart möge mir die Meterangabe verzeihen ;) ) entgegen, und ich kannte das Modell sogar - es stammte von dem nahezu gegenüber liegenden Modellflugplatz, meinem ehemaligen Verein nämlich. Wer die örtlichen Gegebenheiten kennt: Segelflugplatz Haiterbach/Nagold (Dürrenhardter Hof) und MFC Nagold. Da die Sache wirklich knapp war, bin ich zurückgeflogen, hab mich in mein Auto gesetzt und bin auf den Modellflugplatz gefahren. War natürlich keiner, kann auch gar nicht so hoch gewesen sein usw..
Wir haben neben meinem jetzigen Modellflugplatz ein UL Außenlandegelände, welches zwar selten, aber dann meist von mehreren ULs gleichzeitig frequentiert wird. Und wenn der Typ da oben noch so sehr einen an der Waffel hat: Mensch vor Maschine! Wenn ich mit meinen Großseglern also an der für mich geltenden Grenze rumkurble, und ich höre irgendwas brummen oder pfeifen, mache ich mich schnurstracks auf den Weg direkt über den Modellflugplatz. Motormodelle werden ihres Vortriebs beraubt und auf sichere Höhe gebracht, mit Segler und Elektrosegler geht es im Zweifelsfall genauso schnell runter. Wenn ich gerade schleppe, breche ich den Schlepp eben ab.
Sehr beliebt sind übrigens die Beechcraft-Bonanza-Piloten der umliegenden Plätze (EDLD oder EDLB), die ihre Mühlen zweimal pro Jahr bewegen, damit hoffnungslos überfordert sind und am besten nur noch auf ihr GPS blicken. Sehr viel mehr sieht man in der Bonanza eh nicht ... Da wurde einem auch im Segelflugzeug Angst und Bange, wurde man im Endteil auch schon mal von so einem Teil unterflogen, weil der Pilot statt auf der Hartpiste lieber auf Gras landen wollte. Schon lustig, wenn man noch 60 m hat und es auf einmal unter einem brummt. Einsicht kann man von den Typen meistens nicht erwarten. Aber darum geht es nicht.

Ganz klar: Bemannter Flug hat Vorrang, ob er sich an die Regeln hält oder nicht!
 
Moin Ingo,

das ist ja allen klar - Flugmodelle haben auszuweichen. Keine Frage. Aber in der von mir geschilderten Situation ist ja genau nicht klar wohin ich ausweichen soll ...

Und was meinst du mit PR ?

Gruß

gecko
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Hallo Gecko,

RP= Regierungspräsidium, sorry. Die sind für die Erteilung der Aufstiegsgenehmigung zuständig.

In Sachen Ausweichen gibt es in der Großfliegerei sog. Vorflugregeln (den Sinn derselben mal außer Acht lassend). Bei direkt aufeinander zuführenden Flugbahnen müssen beide Flugzeuge in Flugrichtung nach rechts ausweichen, ansonsten war, soweit ich mich entsinne, bis zu einem Winkel von 60° "Überholen" (nur rechts vorbei), darüber hinaus "Kreuzen" einer Flugbahn, wobei das von links kommende Luftfahrzeug Vorrang hat.

Hups, zu früh abgeschickt ...

Da auch Modelle Teilnehmer am Luftverkehr sind, und somit den gleichen Regeln unterliegen, müßten diese Regeln auch für Modelle gelten. Es macht natürlich keinen Sinn, in 500 m die Klappen zu ziehen und einem vermeintlich höher fliegenden Großflieger ins Dach zu semmeln, aber man verschätzt sich so leicht. Im Zweifelsfall würde ich also eine dem Großflieger diametral entgegengesetzte fluchtrichtung einschlagen ;)
 
Moin,

so kommen wir nicht weiter ...

Wenn ich mich auf in etwa gegenkurs befinde, ich aber nicht entscheiden kann ob der Manntragende über oder unter mir, zwischen mir oder weiter draussen ist, dann helfen leider die vorgeschriebenen Ausweichverfahren nicht ...

Dazu kommt das ich nicht weiß ob der manntragende mein Modell bemerkt hat. Ok ich merke es wenn er offensichtlich ausweicht, aber wenn er es bemerkt hat und als ungefährlich eingestuft hat, da er bei gleichbleibendem Kurs genügend Abstand - in welcher Richtung auch immer - hat ?

Nach meiner Ansicht ist in solchen unklaren Fällen die beste Lösung heftig mit den Flügeln zu wackeln aber Kurs auf keinen Fall zu ändern. Motor und Fahrt rausnehmen auf jeden Fall soweit damit nicht die Flugbahn zu sehr nach unten geht.

Warum ? Weil ich als Sportflieger dann ein berechenbares Objekt vor mir hätte und drum rum fliegen könnte - so ich es bemerkt habe ...

Wenn der anfängt wilde Kapriolen zu machen oder plötzlich auf mich stürzt - ohoh.

Aber wie gesagt dazu wollte ich eigentlich die Meinung von Sportfliegern hören.

Und was ist nun mit dem Luftraum E ?

Gruß

gecko
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Aber wie gesagt dazu wollte ich eigentlich die Meinung von Sportfliegern hören.
PPL C seit 1994, B seit 1996, UL seit 1995, Gleitschirm, Kunstflug, und sogar schon Autoschlepp im Beiblatt stehen gehabt, im Moment aber leider nicht mehr aktiv ;)
 

Lunak

User
Zitat : "So schnell wie möglich das Weite suchen, sprich drücken und weg, egal ob das Modell dabei drauf geht"


Also das geht mir deutlich zu weit ! Das gefährdet wiederum Personen am Boden, verunsichert den "Großen" und ist kein guter Ratschlag.
Wie sagt man so schön : denken, drücken, sprechen. Übersetzt :Nicht hektisch, sondern besonnen und bedacht auf die jeweilige Situation reagieren. Kollisionskurs vermeiden und keine Panikaktionen veranstalten.

Wir schleppen auch regelmäßig auf um die 500m (und höher)
Bei mir hat sich noch kein "Großer" unbemerkt angeschlichen.
Also immer ein bischen den Luftraum um einen herum im Blick behalten, manntragenden Flugverkehr kurz ansagen (z.B.: Achtung, Großer von links) und vor allem Gehirn eingeschaltet lassen. Dann können wir unseren zerstückelten und Reglementierten deutsch Luftraum auch wunderbar gemeinsam Nutzen.

Ich bin auch (manntragend) Segelflieger, und ich finde die Diskussionen Modell-Manntragend immer wieder belustigend.
Ich persönlich habe mehr Angst vor Kamikaze-Kurblern die im Pulk ihren "eigenen Weg" gehen, Wolken-Einfliegern und den bereits erwähnten IFR Sichtfliegern mit C172 und Blondine aufm Co-Sitz:D



ups, ich bin wohl zu langsam beim tippen.....vier neue Beiträge während ich getippt habe.....
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums,...

Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums,...

...hier insbesondere mit Flugmodellen.

Eigentlich sollten da keine Unklarheiten herrschen. Der §16a LuftVO regelt das eindeutig: Freigabe einholen und dann dementsprechend einen fliegen lassen.
 
Eckart Müller schrieb:
...hier insbesondere mit Flugmodellen.

Eigentlich sollten da keine Unklarheiten herrschen. Der §16a LuftVO regelt das eindeutig: Freigabe einholen und dann dementsprechend einen fliegen lassen.

Moin,

irgendwie dann doch auch nicht:
§ 16a LuftVO

Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums

(1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für

1. Fallschirmsprünge und den Abwurf von Gegenständen an Fallschirmen;

2. Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;

... Auszug aus dem RC-Network Magazinbeitrag ...

Demnach wird in angetrieben und nicht angetrieben unterschieden.

Würde für mich bedeuten mit Segler keine Erlaubnis erforderlich, mit Motor Erlaubnis erforderlich.

Gruß

gecko
 
hi leutz

ich nix kamikaze.. fliege selber!

schweizer startplatz, stehe in der LS Alpengebiet, FL130/150(mil off) obergrenze 4000m/4600m ohne militär! der nuri war knapp 1300m hoch, beobachtet von leuten mit ferngläsern. grosse sieht man gut kommen, für die flucht nach unten steht genügend zeit zur verfügung.

die umliegenden berge sind um 2300m hoch, ein 1300m hochtal nach westen und ein 400m hügel im haupttal erlauben eine saubere höhenpeilung..



ps
es macht spass "seinen" temp am morgen um fünf aufzunehmen..
der funliner wird seine zeit auf 4500m benötigen ;)
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Nicht ganz zutreffende Auslegung.
So ist das zu verstehen:

(1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für Aufstiege von Flugmodellen.

Also für alle!

Und:

(1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für Aufstiege von anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb.

Denn:
Wegen des nicht eindeutigen Wortlauts ist durchaus Interpretationsmöglichkeit für den § 16a LuftVO gegeben. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass § 16a LuftVO als Gefahrenabwehrvorschrift gilt, so dass die weite Interpretation (für alle Flugmodelle, auch solche ohne Eigenantrieb) zu gelten hat.
 

HPR40

User
Hallo Leute,
erst mal vielen Dank für die tolle, sachliche und freundliche Diskussion hier. Suuper!!:)

Das wir hier nochmalig eine Diskussion um Lufträume und deren Nutzung führen brauchen wir glaub ich nicht. Der für Modellflug reell nutzbare Luftraum ist nun mal G.
Das für die Allgemeine Luftfahrt die größte Bedrohung von den Eieruhrenfliegern ( Cessna, Bonaza ..... ) ausgeht ist auch klar. ( Wenn die Jungs und Mädels hier halt bei uns in den Funkturm am Berg reinkacheln, umgespitzt irgendwo in der Wiese einschlagen; "vom Hoch ins Tief geht schief"; und man so nette Erzählungen höhrt wie auf dem Rückflug von Mailand hab ich mit meinem Co nach den Alpen erst mal ne Flasche Jhonny Walker getrunken und die mitfliegende Katana ist unterwegs wegen Spritmangel auf irgendeinem Flugplatz mit stehendem Motor gelandet....)

Es geht mir viel mehr darum daß wir hier in Deutschland glaube ich im DMFV so um die 50.000 origanisierte Modellflieger haben. Ich unterstelle einmal das sich von diesen 50 tds. mind.95% sehr Ordentlich und Verantwortungsbewust verhalten wenn sie ihr Hobby ausüben.
Allerdings habe ich hier im Forum leider auch schon Bilder gesehen wo Leute Ihre Modelle( 60 ccm Klasse ) anscheinend auf nicht sehr Stark befahrenen Landstraßen fliegen. Weitere Ausführungen.........

Jetzt gehe ich mal davon aus das eben diese Leute solche Beiträge von wurpfel ( Grüße auch von hier in die Schweiz ) lesen und mal eben sagen das probieren wir auch mal und nehmen vieleicht weil man`s besser sieht gleich mal den größten Flieger der zur Verfügung steht. Nur wird, wenn das Ganze dann wirklich funktioniert, vermutlich keiner der Anwesenden den Luftraum beobachten ( wie später dann auch ja klargestellt von wurpfel, so kann man solche Späße ja auch machen, ich bin wirklich kein § - Reiter ) sondern sich lieber die Übertragung ansehen und sich an der erreichten Höhe, die dann vieleicht 1000 oder noch mehr Meter beträgt, erfreuen.
Schlussendlich veröffentlichen wir diesen tollen Flug hier, am besten noch mit Loggerauswertung das daß auch wirklich stimmt ( solch Dokumentierte Luftraumverletzungen hab ich hier auch schon gesehen ) und schreiben wurpfel noch untendrunter das wir höher wahren. ( Welch tolle Hechte sind wir doch )
So weit und noch Gut.
Jetzt hat vieleicht beim RP ein netter Mensch ein wenig Langweile und Googelt ein wenig. Wenn der jetzt Modellflug und Höhe eintippt und noch obendrauf schlechte Laune hat weil er sich mal wieder mit Luftraumverletzungen rumärgern darf nehme ich mal Stark an hat der Modellflug in Europa wie wir Ihn zur Zeit kennen ein Ende. ( Denkt mal an die EASA, die sind noch am basteln und dank Eckart Müller und seinen sehr schönen Erklärungen wissen wir das Modellflugzeuge Luftfahrtgerät sind )

In der Allgemeinen Luftfahrt gibt es, gerade in Deutschland, genügend Probleme mit Kollisionen und gefährlichen Annäherungen in den doch sehr beengten Lufträumen. ( Vogelsberg zum besseren Verständniss 60 Km Nord Ost Ffm. Hab hier schon gelesen das im Norden der Republik der Luftraum um Hanau für Lehrstunden verwendet wird. Wir brauchen mit ner Motorbrumsumse je nach Wind ca. 12 bis 15 min dahin. Erwähnendswert währe da auch ein Modellflugplatz ganz nah an Hanau auf dem uns alle bekannte Weltmeister der Jetflieger fliegen und trainieren. Ich schreib die Höhen vom Telario die ich da so höhrte jetzt besser nicht hin )
Es ist also in meinen Augen eine Frage der Zeit wann man beschließt das man nicht noch Modelle in dem ganzen rumeiern haben will um wenigstens eine Gefährdung hierdurch auszuschließen. Im Segelflugzeug, als kleine Randbemerkung, ist Kolisionswarner empfohlen und wird ggf. bald, wie Transponder wahrscheinlich auch, Vorschrift!
Und wie bereits erwähnt es sind 50 - 60 tds. Leute hiervon betroffen.
Was zum nachdenken:
Wenn also an einem Sonnigen Sontag nur 15 % dieser Leute fliegen gehen und jeder etwa 3 Starts macht sind das ca. 20.000 Flugbewegungen. Wenn davon nur 1 % auf die Idee kommt das zu tun was ich oben angeführt habe sind das mal locker 200 solcher Flugbewegungen.
Ob man das dann bei den zuständigen Sellen noch sehr lustig findet lassen ich mal dahingestellt sein. Im übrigen fliegen eigentlich alle hierfür zuständigen Leute selber. Ich schätze mal wenn denen das zweite Modell in diesen Höhen begegnet ist handeln die sowieso. In welcher Art auch immer.

Und ich finde Modellfliegen viel zu schön als das man durch in meinen Augen, Entschuldigung, blödsinnigen Experimente ggf. heftigste Restriktionen in kauf nimmt.
( Hatte was mit Scheinen geschrieben glaub ich; wollen wir das??? Denn unwissenheit schüzt nicht vor Strafe. Soviel Strafprozesse will das Land aber nicht also bleibt welche Alternative? )

Das mit den verzeichneten Modellflugplätzen finde ich übrigens nicht schlecht. Sollte man aber weniger in der ICAO machen sondern vieleicht als Jährliches Bulletin. Denn wenn schon Luftfahrtgerät dann sollte man auch wissen wo es fliegen könnte.

Viele Grüße an alle

Horst
 
Moin,

ich finde es auch eine sehr gute Diskussion - wenn auch ein wenig offtopic.

Daher fasse ich doch mal eben meinen Stand zusammen:

Modellfliegen erlaubt in Luftraum G ( 2500 ft GND ) sofern nicht durch andere Auflagen eingeschränkt. Dies können sein zB. Luftraum E reicht weiter herunter ( 1700 ft GND oder 1000 ft GND ) oder Auflagen die in der Aufstiegserlaubniss für das Modellfluggelände stehen. Hinzu kommen temporäre Einschränkungen ( siehe G8 ). ICAO Karten können online bei http://www.dfs.de eingesehen werden.

Motorisiert Sportflieger sind gehalten über 1700 ft GND zu fliegen, Segelflieger über 500 ft GND.

Mit Ausnahmen muß immer gerechnet werden.

Wenn ein bemannter auftaucht suche ich das weite - ist dies nicht sicher möglich behalte ich mit möglichst geringer Eigenfahrt den Kurs und die Höhe bei und versuche auf mein Modell aufmerksam zu machen um dem bemannten eine Chance zum Ausweichen zu geben.

Falls ich oben einen Fehler habe oder etwas wichtiges fehlt bitte Bescheid sagen.

Gruß

gecko
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Motorisierte Sportflieger, das ist so ein selektiver Begriff, na ja, einigen wir uns doch auf: Die AL (Allgemeine Luftfahrt) oder GA (General Aviation), damit ist alles erfasst.

Also die AL, die nach VFR (Visual Flight Rules, Sichtflugregeln) unterwegs ist, hat sich zu halten an den

§ 6 LuftVO, Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln

(1)
1 Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.
2 Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung im Sinne des § 1 Abs. 2 noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist.
3 Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser.
4 Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.

(2) Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden.

(3)
1 Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 eine größere Höhe einzuhalten ist.
2 Überlandflüge in einer geringeren Höhe als 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser dürfen unter Beachtung der Vorschriften der Absätze 1 und 2 angetreten oder durchgeführt werden, wenn die Einhaltung sonstiger Vorschriften und Festlegungen nach dieser Verordnung, insbesondere die Einhaltung der Luftraumordnung nach § 10, der Sichtflugregeln nach § 28 oder von Flugverkehrskontrollfreigaben, eine geringere Höhe erfordert.


Und noch ein Hinweis sei mir erlaubt: Modellflugzeuge sind kein Luftfahrtgerät sondern Luftfahrzeuge. Das ist ein gravierender Unterschied!
 

HPR40

User
Luftfahrzeug Entschuldigung, einfach so getippt.
Unter den Begriff Gerät fallen glaub ich Schleppwinden und so Sachen oder?
( Jedenfalls nicht Luftsportgerät, das fliegt zwar ist was ganz anderes ):)

Grüße
 
Hallo,

ich komme mal wieder zum Ausgangsthema zurück. Nach Jahrelanger Erfahrung mit Schlepperei vorne und hinten im Schlepp hier ein paar Tips.

Oft haben Trainer ja Flächen mit 0° V-Form. Dies sorgt dafür, das sie nicht so eingenstabil geradeaus fliegen. Beim normalen fliegen kein Problem. Beim Schleppen in größeren Höhen schon. Hochdecker sind da unkomplizierter zu handhaben. Flaches Kurven ist auch nicht so einfach wie es aussieht. Schnell wird dann aus der Kurve ein 90° Haken. Immer mit kleinen Auschlägen steuern, die Bewegungen des Fliegers schon registrieren bevor sie deutlich sichtbar werden. Klinkt schwierig, ist es am Anfang auch. Aber wenn man nicht aufgibt und reichlich Sprit verbraucht wird es immer besser.
Bei einem guten Schlepppiloten braucht der Seglerpilot fast nicht zu steuern. Das hängt allerdings auch von Segler ab;-)
Zum Ausklinken habe ich auch noch was. Ich hasse Seglerpiloten die wie die Kletten an einem Hängen. Wenn es unruhig im Schlepp wird klinkt man aus. Und zwar bevor die Schleppmaschine unten am Segler hängt. Der Schlepper ist doch noch länger auf dem Platz, so das man noch einen Flug machen kann. Eine zerstörte Schleppmaschine nützt keinem Beteiligten.
Ich persönlich klinke immer erst aus und gebe dem Schlepppiloten dann das Komando, wenn eine Trennung des Gespanns erkennbar ist. In anderen Vereinen nimmt der Schlepppilot zuerst Gas heraus und entspannt etwas das Schleppseil. Anschließend klinkt der Seglerpilot aus. Erst wenn jetzt eine Trennung des Gespanns deutlich wird geht der Schlepppilot in einen deutlichen Sinkflug.
Ich halte nichts von unterschiedlichem wegkurven. Als Schlepper warte ich bis sich das Gespann deutlich trennt und verschwinde dann mit einer halben Rolle abwärts. Die anderen Segler wollen ja auch noch in die Luft. Dies ist nicht immer ganz Gefahrlos. Auf jeden Fall auf eine deutliche Trennung des Gespanns warten. Musste leider schon mal mit einen SB10 hinter dem Schlepper her in den Sturzflug gehen. Der Flieger fands nicht ganz so toll!

Gruß Holger
 
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