Genauso hab ich's auch heute gemacht. Natürlich hier in OWL......, ergo hab ich meinen Elektrosegler geschnappt und einen wunderschönen 1 Stundenflug in herrlicher Spätherbstlandschaft auf ....
Genauso hab ich's auch heute gemacht. Natürlich hier in OWL.
Immerhin lernt man dank Corona mal wieder seine Flugwiesen kennen und das (fast) alleine Fliegen hat auch manchmal was.
Unser Platz ist offen. Aber die Belegung wird über WhatsApp organisiert.
Unseren Mitgliedern habe ich mitgeteilt, dass nicht mehr als zwei gleichzeitig ihren Individualsport ausführen sollen. Also nicht mehr als zwei gleichzeitig fliegen.
Ob sich fünf oder zehn Personen auf dem restlichen Gelände verteilen, hat nichts mit der Ausübung des Individualsports zu tun.
Insofern haben wir die Klarstellung des DMFV schon vorher umgesetzt.
Die Meldung des DMFV und auch die Verordnung unserer Regierung kann man auch anders interpretieren:Unseren Mitgliedern habe ich mitgeteilt, dass nicht mehr als zwei gleichzeitig ihren Individualsport ausführen sollen. Also nicht mehr als zwei gleichzeitig fliegen.
Rechtlich auf der ganz sicheren Seite, aber etwas über das Ziel hinausgeschossen. Es sei denn, der Platz oder vorgeschriebene Pilotenraum lässt Abstand zwischen mehr Piloten nicht zu.dass nicht mehr als zwei gleichzeitig ihren Individualsport ausführen sollen.
Genau das läuft unter den nicht gewünschten bzw. verbotenen Ansammlungen, die der Kontaktbegrenzung entgegenlaufen. Denn dann sind mit zwei Piloten + 10 Personen (womöglich aus verschiedenen Haushalten...) zuviele Personen unter Vereinsverantwortung auf einem Haufen. Der Zuschauerbereich muss vom verantwortlichen Vorstand folglich gesperrt werden.Ob sich fünf oder zehn Personen auf dem restlichen Gelände verteilen
Hallo
Die gute Nachricht: Wir dürfen fliegen.
Die Einschränkung: Wir unterliegen der Regelung für den Individualsport. D.h. es dürfen nicht mehr als zwei Leute aus unterschiedlichen Hausständen ihrem „Sport“ nachgehen.
Folglich dürfen nur zwei Piloten aus unterschiedlichen Hausständen gleichzeitig fliegen. Vater und ein Sohn plus anderes Mitglied wären dann theoretisch drei Piloten gleichzeitig.
Grundsätzlich gilt: Achte weiter auf die Abstände zu anderen Personen. Möglichst nur eine Person in der Hütte zum Flugbucheintrag. Bitte Maske in der Hütte aufsetzen.
Seitdem der erste Lockdown vorüber war, sind alle sehr diszipliniert mit den Umständen umgegangen. Dafür ein großes Lob. So viele Tage zum Fliegen werden wir in diesem Jahr wettertechnisch nicht mehr haben.
In diesem Sinne achte auf Dich und bleib gesund.
Viele Grüße
Claus
@Andreas H: dann aber auch § 13 beachten.
Die Ausnahme nach §2 (2) 1.) ist wie gesagt auf 10 Personen gesamt beschränkt.
Grüße Stefan
genau auf das bezog sich der Verweis auf § 13.Nachtrag: Zuschauer oder Schwätzer sind auf dem Sportgelände gar nicht erlaubt.
Hallo Michael
Deshalb sollte jeder Vorstand zumindest ein Studium der Staats- und Verwaltungswissenschaften abgeschlossen haben und evtl. noch das erste Staatsexamen für Juristen in der Tasche haben.