Christian Persson
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Ich habe einen Hinweis erhalten, wonach sich die Vorgaben der EU für 2,4-GHz-Geräte vergangene Woche geändert haben:
In dem Amtsblatt vom 2. Dezember 2009 (Download: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2009:293:SOM:DE:HTML) soll auf Seite 8 ein Sternchen hinzugekommen sein. Da steht
EN 300 328 V1.7.1 (*)
Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkspektrumangelegenheiten (ERM)
- Breitband-Übertragungssysteme - Datenübertragungsgeräte, die im 2,4-GHz-ISM-Band arbeiten und Breitband-Modulationstechniken verwenden - Harmonisierte EN, die wesentliche Anforderungen nach R&TTE-Richtlinie Artikel 3 Absatz 2 enthält
Das Sternchen wird auf Seite 32 des Amtsblatts erläutert:
(*) Bei Einhaltung dieser Fassung der Norm ist von der Konformität mit den Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 1999/5/EG auszugehen, sofern folgende Voraussetzung erfüllt ist: Die Anlagen müssen einen geeigneten Mechanismus für die gemeinsame Nutzung des Frequenzspektrums enthalten, wie z. B. LBT ("Listen Before Talk"), DAA ("Detect And Avoid") o. Ä., damit die Anforderung von Abschnitt 4.3.5 dieser Fassung erfüllt ist. Ein derartiger Mechanismus soll eine gemeinsame Nutzung durch die verschiedenen technischen Systeme und Anwendungen ermöglichen, die es derzeit gibt, und den Nutzern bei Überlastung einheitlichen Zugang sichern (so dass die Störung des Funkdienstes für alle Nutzer gleich ausfällt). Einheitliche Verfahren für die Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Mechanismen zur gemeinsamen Nutzung des Frequenzspektrums werden derzeit vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) im Rahmen eines Entwurfs der Norm EN 300 328 (Fassung 1.8.1) entwickelt.
Die Geräte dürfen demnach zukünftig erst dann senden, wenn sie überprüft haben, dass der Funkkanal frei ist. Für die meisten Produkte am Markt bedeutet das wohl eine erhebliche technische Änderung, die womöglich zur Inkompatibilität mit der aktuell verkauften Version führt.
Über die fällige Präzisierung des Begriffs Medium Access Protocol wird ja schon länger diskutiert. Kommt das jetzt auf uns zu? Ich bin im Normendschungel nicht bewandert und kann die Bedeutung dieses Hinweises, der aber von einem Profi stammt, nicht zuverlässig einschätzen. Deshalb vermisse ich Stellungnahmen aus berufenem Mund.
Frank, was ist davon zu halten?
In dem Amtsblatt vom 2. Dezember 2009 (Download: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2009:293:SOM:DE:HTML) soll auf Seite 8 ein Sternchen hinzugekommen sein. Da steht
EN 300 328 V1.7.1 (*)
Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkspektrumangelegenheiten (ERM)
- Breitband-Übertragungssysteme - Datenübertragungsgeräte, die im 2,4-GHz-ISM-Band arbeiten und Breitband-Modulationstechniken verwenden - Harmonisierte EN, die wesentliche Anforderungen nach R&TTE-Richtlinie Artikel 3 Absatz 2 enthält
Das Sternchen wird auf Seite 32 des Amtsblatts erläutert:
(*) Bei Einhaltung dieser Fassung der Norm ist von der Konformität mit den Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 1999/5/EG auszugehen, sofern folgende Voraussetzung erfüllt ist: Die Anlagen müssen einen geeigneten Mechanismus für die gemeinsame Nutzung des Frequenzspektrums enthalten, wie z. B. LBT ("Listen Before Talk"), DAA ("Detect And Avoid") o. Ä., damit die Anforderung von Abschnitt 4.3.5 dieser Fassung erfüllt ist. Ein derartiger Mechanismus soll eine gemeinsame Nutzung durch die verschiedenen technischen Systeme und Anwendungen ermöglichen, die es derzeit gibt, und den Nutzern bei Überlastung einheitlichen Zugang sichern (so dass die Störung des Funkdienstes für alle Nutzer gleich ausfällt). Einheitliche Verfahren für die Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Mechanismen zur gemeinsamen Nutzung des Frequenzspektrums werden derzeit vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) im Rahmen eines Entwurfs der Norm EN 300 328 (Fassung 1.8.1) entwickelt.
Die Geräte dürfen demnach zukünftig erst dann senden, wenn sie überprüft haben, dass der Funkkanal frei ist. Für die meisten Produkte am Markt bedeutet das wohl eine erhebliche technische Änderung, die womöglich zur Inkompatibilität mit der aktuell verkauften Version führt.
Über die fällige Präzisierung des Begriffs Medium Access Protocol wird ja schon länger diskutiert. Kommt das jetzt auf uns zu? Ich bin im Normendschungel nicht bewandert und kann die Bedeutung dieses Hinweises, der aber von einem Profi stammt, nicht zuverlässig einschätzen. Deshalb vermisse ich Stellungnahmen aus berufenem Mund.
Frank, was ist davon zu halten?