Elektrogeflügel
User
Schön gemacht Klaus!
Wieder eine RC 1 - Schönheit mehr auf dieser Welt.
Viele Grüße
Frank
Deine Form..deine Arbeit ...dein Material.....dein Verdienst.
Bernd
...so einfach ist es leider nicht. Wenn du mit dem Negativ-Werkzeug auch die Nutzungsrechte erworben hast, kannst du loslegen und verkaufen. Wenn nicht, dann eigentlich nicht. Praktisch solltest du aber keine Probleme bekommen, solange du 5 oder 10 Stück verkaufst. Frag doch mal den Verkäufer, ob er dir die Nutzungsrechte für eine kleine Stückzahl(z.B. 5-10) mit übertragen hat? Frag einfach suggestiv, die Antwort ist dann schon ein "Vertrag". Hat dein Verkäufer überhaupt die Nutzungsrechte? Oder war die Form schon eine Raubkopie?
Gruß
Andreas
Völlig richtig, denn etwas besitzen ist die eine Sache, die Rechte daran zu besitzen eine ganz andere.
Mag jetzt jemand als kleinkariert ansehen - aber ich mach die Gesetze auch nicht.
Beispiel:
Ich habe vor längerem ein Modell (Unikat) gekauft, mit Teilen, Zeichnungen, etc.
Der Verkäufer meinte dann "Ich übertrage ihnen damit alle Rechte"...was ich erst für einen lustigen Spruch gehalten hatte stellte sich erst kurz danach im Gespräch heraus.
Hätte ich z.B. die Rechte nicht übertragen bekommen, so hätte ich z.B. bei Veröffentlichung des Plans bereits Ärger bekommen können.
Denn ohne Rechte darf ich das für mich (privat) in jeder Form nutzen. Publikationen aber bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers, der kann auch nach einem Verkauf weiterhin der Vorbesitzer bleiben!
So kann es sich auch mit der oben gezeigten Form veralten, was letztlich nur die Vertragsparteien wissen können und die Sache ggf. noch weiter kompliziert.
Das ist KEINE Cobra. Cobras kenne ich nur als Speed Cobras. Die sehen aber anders aus.Wurde als Cobra verkauft, allerdings finde ich im ganzen www nichts darüberAnhang anzeigen 1850821
Anhang anzeigen 1803169von T.Rippin