Stümp schon Patrick, aber das Recht am eigenen Bild ist juristisch mit etlichen
Wenns und
Abers gespickt
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So könnte mich Hänschen noch heute verklagen, weil ich ihm mal öffentlich die Hüfte gephotoshopt habe,- ich hoffe seine Gnade währet ewiglich...
Ohne dass das jetzt hier ausarten soll:
Bei
Wikipedia kann man folgende Ausnahmeregelungen nachlesen, die - wenn meine Erinnerung stimmt -
im Kern mit dem übereinstimmen, was man uns öffentlich-rechtlichen Kurbelknechten vor Jahren mal beigepuhlt hat:
"...
Veranstaltungen
Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen (Demonstrationen, Mitgliederversammlungen, Kulturveranstaltungen usw.).
Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden. Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich.
In einem Grundsatzurteil vom 28. Mai 2013 positionierte sich der Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen (Az.: VI ZR 125/12):
'Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine
berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden.Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und
Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen,
die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.'
Personen als Beiwerk
Erlaubt ist die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk
(z.B. zufällig vorbeilaufende Personen vor einem fotografierten Gebäude) erscheinen.
Ein Recht am Bild der eigenen Sache (Anm.: z.B. ein Flugmodell)
besteht in deutschsprachigen Ländern nur sehr selten und unter bestimmten Umständen. So begründet allein der Besitz oder
das Eigentum an einer Sache noch kein Recht, Dritten die Abbildung dieser Sache durch Fotografie, Malerei usw. untersagen zu können.
..."
Illustre Gegenbeispiele gibt es ja sicher zuhauf, aber ich kenne es so, dass die Kollegen der
seriöseren Presse meist eher defensiv sind:
Personen auf Veranstaltungen werden gern in 3'er bis 5'er-Gruppen gezeigt, und im Streitfall wird lieber mal auf ein Bild verzichtet und
sogar vor den Augen des vermeindlich "Geschädigten" gelöscht, wenn es nicht gerade von großem öffentlichen Interesse ist.
Zusammengefasst:
Ich möchte mit dem weiter oben erwähntem Schild lediglich spitzfindigen Diskussionen, Anfeindungen, persönlichen Nickelichkeiten
und anderen unerfreulichen Dingen aus dem Weg gehen, die ich im Berufsalltag manchmal erfahren "durfte".
Auf so etwas fröhlich-Friedlichem wie unserer Retro-Veranstaltung erwarte ich derartige Imponderabilien ja eigentlich gar nicht,
aber ich fahre nun mal lieber nach der Deviese: gleich von vornherein Flagge zeigen und sagen, was man vorhat.
Schadjanix, oder?
Zugleich soll es ein Aufmunterung an alle RCN-Wiki-Schaffenden sein, die hier geposteten Veranstaltungs-Bildbeiträge
auf verwertbare Hochglanzprodukte durchzuflöhen, damit der Almanach immer weiter wachse und n o c h besser werde.
Die meisten Piloten bzw. Eigner wären sicher in erster Linie stolz, ihr Modell im Wiki wiederzufinden. Etwaige Angst vor
Enthüllung von Konstruktionsgeheimnissen oder Scham vor missglücktem Finish sind hoffentlich seltene emotionale Ausnahmen.
So,- und nun geht's noch kurz an den nächtlichen Küchentisch, 'büschen Papier kleistern.
Soll ja noch ordentlich was fertig werden zur Retro...
Gruß Jan
P.S.: inzwischen hatte Günter geschrieben,
Danke dafür,- und dazu eine Ergänzung:
Veranstalter ist der Lohe-Föhrdener Verein, Veranstaltungsort ist nicht öffentlicher Grund,
sondern das vereinseigene Gelände. Die Teilnehmer und Gäste sind auf Einladung des Vereins dort.
Macht das was aus? Ich weiss es auch nicht, aber ich finde so ein Schild immer noch nützlich...
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