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Gast
Ich würd die beiden Schlechtesten zurückschicken und die Reaktion hier posten
Garantie: Fast alle Dinge, die wir verkaufen, sind von uns handgefertigt oder werden oft speziell für uns in kleinen Stückzahlen hergestellt (z.B. Rümpfe, Akkus, Wellenanlagen, Ruder, Spinner, BL und Exklusiv-Motoren,...). Nur wenige Teile werden von Großserienherstellern bezogen (z.B. Industriemotore). Auf alle von uns angefertigten Artikel geben wir keine Garantie, da es sich dabei um Einzelanfertigungen, bzw. Sonderanfertigungen / Unikate handelt!
Beispiel: Sie kaufen einen Inlineverlöteten Akkupack, haben einen Crash mit Ihrem Flugzeug, danach geht der Akkupack nicht mehr. Äußerlich ist nichts zu sehen, aber 2 Zellen sind innen abgebrochen. Dies ist kein Garantiefall! Oder: Akkus defekt wegen Falschladung! Oder: Riss in einem Rumpf nach 1 Jahr wegen Unfall oder Verschleiß, usw.
Neu ist, dass der Verkäufer nach § 434 Abs. 1 S. 3 BGB-E nun auch dafür haftet, dass die Sache konkret die Eigenschaften aufweist, die in der Werbung angepriesen wurden - unabhängig davon, ob die Werbung vom Verkäufer selbst stammt, vom Hersteller oder von dessen "Gehilfen".
Wer sich mit dem neuen Gewährleistungsrecht weiter beschäftigen möchte, siehe z.B. hier:Vom Gesetz abweichende Vereinbarungen sind selbst dann unwirksam, wenn sich der Käufer damit einverstanden erklärt.
Das Robbe Ri-Meter misst die Impedanz bei 1khz der Zellen und nicht den Gleichstrom Ri - richtig?
... schon bei Hopf angerufen und ihn darauf mal angesprochen, womit das zusammenhängt
Gibt es darauf eine Antwort?ich habe mich auch schon gefragt, was eigentlich mit den "schlechten" Zellen bei einer Selektion passiert, wird daraus vielleicht ein Akkupack mit "gleich schlechten" Zellen ?