Verletzung des Urheberrechts???

Hallo

Leider ist der Beitrag von Eges geschlossen worden :-(.
Dabei hatte ich da noch eine Frage.
Ich habe mal vor ein paar jahren das Interesse am Formenbau bekommen.
Durch Erlaubnis eines Vereinskollegen durfte ich aus einem von ihm kunstruierten Rumpf ( 3,30m Fox) ein Neues Urmodell herstellen.
Also habe ich aus einem Fox einen Solofox gemacht.
ALLES MIT DER ERLAUBNIS MEINES VEREINSKOLLEGEN, DER IM BESITZ VON URMODELL , FORM UND ALLEN RECHTEN IST(halt der Hersteller).
Wie würde es eigentlich aussehen ,wenn ich keine Erlaubnis habe?(zwischen Solofox und normalem Fox ist ein gewaltiger Unterschied)
Wie sieht es aus ,wenn man einem Rumpf ein anderes Profil verpasst und dann abformt ?
Kennt sich jemand mit sowas aus?

Nur eines vorweg : ICH WASCHE MIT SAUBEREM WASSER :-D

Bitte nur 100%ige antworten abgeben.Das Thema soll stehen bleiben
 
Hi,

zuerst mal ist alles, was nicht mindestens als Geschmacks / Gebrauchsmuster geschützt ist, sehr schwer zu schützen....bzw. sein recht durchzusetzen.

Wenn du irgendwas richtig geschützt hast, müssen mindestens 70% verändert werden um aus dem anderen Musterschutz rauszukommen - leider sehen das auch viele Gerichte anders - wenn sich das offensichtlich unterscheidet, langt das meist aus - sieht es fast identisch aus, geht das natürlich nicht.

Ob dein Kamerad überhaupt Rechte gegen jemand anderem hat ist fraglich, das das mit dem Urheberrecht auch noch nicht ganz so lange ist wie jetzt.

Es müssen halt im Falle eines Falles gute Daten zur Belegung des ganzen da sein ( damit er nachweisen kann, das seine Rechte älter sind )

Wenn zwischen deinem und seinem Rumpf große Unterschiede sind, ist das ja ein anderes Teil und nicht ein identisches - somit wärst du ja eigentlich wiederrum Urheber....

Aber Fakt ist, das sowas von einem Gericht entschieden wird und du weisst nie, was dabei rauskommt.....

Solange du keinen genauen Anhaltspunkt hast und hier Bilder vorlegen kannst auf denen man das Problem sieht bzw. noch keine aktuellen Fakten da sind, ist alles reine Spekulation....

Nur bei Kleinigkeiten kann sich das ganze Blatt schon wenden....

Gruß, Ralf
 
Hi Ralf

Danke für deine Antwort.

Ich habe bereits ein Urmodell von einer ASW 28 im Maßstab 1:2,5 hergestellt.
Wie die Kenner vllt wissen gibt es solch ein Modell Bereits vom HKM und von Reimer-modelltechnik.
Das Urmodell ist mit eigener stolzer Kraft entstanden und soll nächste woche zum lackierer.
Desweiteren will ich einen Swift im Maßstab 1:2,5 nachbauen.Das ergibt eine Spannweite von ca 5 Metern.Auch solch ein Modell gibt es von Airworld.

Ich baue meine Urmodelle und Formen alle selber ,weil ich Azubi bin und mir "teure"(zumindestens für mich teure) Bausätze wie von diversen Firmen nicht Leisten kann.

Bei sowas bekommt man Angst ohne Grund angeschissen zu werden.
Bilder habe ich Teilweise von meinen Urmodellen.

Gruß Solo-fox
 
Zitat:

Aber Fakt ist, das sowas von einem Gericht entschieden wird und du weisst nie, was dabei rauskommt.....



Anderes Zitat:

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand !

:D
 
leider :'(

da gibt man sich schonmal mühe und kann trotzdem angeschissen werden.
Ich weiß ja nicht wie identisch meine ASW 28 mit der von HKM oder Reimer übereinstimmt:-(.
Das einzige was ich weiß ist das sie von vorne bis hinter Full Scale ist.
 
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen und ist auf diesen Fall nicht anwendbar. http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Wenn du das Urmodell von Grund aus selbst gebaut hast, verletzt du auch keine anderen Schutzrechte. Die einzige Möglichkeit, eine bestimmte Form zu schützen, wäre das Geschmacksmuster http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
Segelflugzeuge sind aber nicht durch Geschmacksmuster geschützt, außerdem wäre ein solcher Schutz durch kleine Veränderungen leicht zu umgehen.

Wenn du das Urmodell nicht selbst baust, sondern den bestehenden Rumpf eines anderen Herstellers abformst und aus der daraus erstellten Form Rümpfe herstellst und verkaufst, dann wäre das u.U. ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_gegen_den_unlauteren_Wettbewerb
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorlagenmissbrauch
 
Ich danke euch erstmal für eure antworten :-)

Also wenn jemanden meine Modelle gefallen und dieser Jemand einen Rumpf haben möchte , würde ich ungerne NEIN sagen denn solche Formen Kosten einen heiden Arbeit und auch Geld.
Rümpfe verkaufen dann natürlich mit einem Kleingewerbe damit mir nicht nur das liebe Finanzamt an die Gurgel will.

Achjaaaaa...... da hat man Spaß am Hobby und was ist der Dank dafür?
Einen ganzen haufen schlechte Gewissen und Sorgen mit eventuellen Ärger.

Gruß Solo-fox
 
Wenn 2 Scale bauen, müssen die Teile sich zwangsläufig gleichen.
Geistiges EIgentum kann dann wohl die Detaillösung sein, der Profilstrak oder ähnliches, aber unter Anwendung derselben Rechenverfahren und Konstruktionsbasis wird wohl dasselbe Ergebnis rauskommen. Natürlich kann das durch eine Veröffentlichung ( aha, der hat Eppler gestrakt, nehm ich auch) gefärbt und beeinflusst sein. Nur dürfte das dann kein geistiges Eigentum mehr sein.
Urheberrecht kann ja nicht sein, man darf nur einmal ein 1:2,5 Modell bauen, der nächste muss dann mind. 1:2,7 bauen...
Wenn man die eigene Basis nachweisen kann, kann man sein eigenes Werk beweisen. Auch in der CAD denke ich. Blöd, wenn man - mal angenommen- einen fertigen Rumpf abgetastet hat und fräst ihn nach. Dann kann man die Konstruktion nicht mehr nachweisen, dann hat - mit Recht - der Schöpfer wohl eine gute Chance.
Die Frage ist, ab wann ist Urheberrecht geschützt. Scanne ich einen Alpha-Bausatz und verkaufe ihn öffentlich als solchen, ist es sicher eine Schädigung des Herstellers, so er diesen Namen mit seinem Herstellernamen verknüpft hat.
 
Naja alles nicht so einfach :-D

Also ich würde mich nicht davor wehren einen Rumpf abzugeben damit die Hersteller schauen können ob dieser in Ihre Formen passen :-D
Also eigentlich sollten sie nicht passen dürfen denn jeder schliff jeder Spachtelfleck muss eig untershiedlich sein !!!???
Naja schlecht sieht es aus wenn der Rumpf nur 1 mm dicker oder kürzer ist als der andere.

Ich werde alles auf mich zukommen lassen und mir das basteln nicht verderben lassen :-).
Sobald die Formen von den obengenannten Modellen fertig sind werde ich von den nächsten Urmodellen einfach Bauberichte erstellen , sodass ich genug Zeugen habe :-D.

Vielen vielen Dank an Euch alle :-)
 
Voll GFK schrieb:
Die Frage ist, ab wann ist Urheberrecht geschützt.
Das Urheberrecht ist darauf nicht anwendbar!

Ein Urheberrecht hast du, wenn du z.B. ein Gedicht geschrieben, ein Lied komponiert, oder ein Bild gemalt (oder fotografiert) hast. Nur der Urheber hat das Recht, Nutzungsrechte an seinem Werk zu vergeben.

Die gewerblichen Schutzrechte hingegen entstehen erst durch Anmeldung und Eintragung (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke, etc.). Die Form eines Segelflugmodells ist aber damit nicht schützbar. Du darfst bloß nicht einfach etwas abkupfern, was ein anderer Hersteller vertreibt und das selbst gewerblich nutzen (z.B. einfach einen gekauften Rumpf abformen und in dieser Form eigene Rümpfe bauen und verkaufen), weil das ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb darstellen kann. Wenn du die Rumpfform nach Originalunterlagen, die du rechtmäßig erlangt hast, selbst hergestellt hast, dann ist es auch egal, wenn die daraus gebauten Rümpfe genauso aussehen wie die Rümpfe eines anderen Herstellers, der seine Form evtl. nach den selben Unterlagen gebaut hat
 
Falls da mal jemand absolute Profi-Juristen braucht, kenne ich eine große Monster Kanzlei mit mehreren Standorten, deren Spezialebiet diese ganze Urheberrecht/Patentrecht/Namensrecht/Markenrecht/Muster usw -Kacke ist. Sie machen auch andere Sachen, aber besonders damit sind sie sehr bekannt geworden. Die sind bestimmt nicht billig, aber was ich da schon erfahren und erlebt habe, reichen meist bereits Briefe von denen, um den "Gegner auszuschalten". Gegnerische Anwälte kneifen dann auch oft den Schwanz ein außer es ist für sie absolut klar, daß sie gewinnen und selbst dann gibt es oft ein böses erwachen...
 
Yeti schrieb:
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen

Hi,

wenn er einen eigenen Rumpf kreiert hat, würde das unter das Urheberrecht fallen - ist ja seine geistige und künstlerische Leistung das Urmodell zu erstellen und nur das zählt.....

Da er ja einen Solo Fox hat, könnte das evtl. sogar sein....

Wenn du nur für den Eigenbedarf baust, gibts da eh keine Probleme da auch geschützte Sachen nur gewerblich geschützt sind.....

Wenn du dir 3 Rümpfe machst, schenkst halt einen weiter - das ist dann auch OK solange es keine Serienfertigung ist....

Gruß, Ralf
 
evil dead schrieb:
wenn er einen eigenen Rumpf kreiert hat, würde das unter das Urheberrecht fallen - ist ja seine geistige und künstlerische Leistung das Urmodell zu erstellen und nur das zählt.....
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht#Gegenstand_des_Urheberrechts
Ich kann es dir aber gerne nochmal erklären ;)

Versuche mal, ein Rumpf-Urmodell als Kunstwerk durchzubringen und berichte dann bitte.

Ist aber auch egal, denn das Urheberrecht braucht man für diesen Fall gar nicht. Wenn du einen gekauften Rumpf abformst, um aus der erstellten Form selber Rümpfe zu bauen und zu verkaufen (gewerbliche Nutzung), dann ist das ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, hat aber mit dem Urheberrecht nichts zu tun
§ 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
...
9.
Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__4.html

Wenn du hingegen auf Grundlage rechtmäßig erlangter Unterlagen selbst eine Form gebaut hast, dann kannst du damit machen, was du willst.
 
Yeti schrieb:
Versuche mal, ein Rumpf-Urmodell als Kunstwerk durchzubringen und berichte dann bitte.

Als Kunstwerk nicht - eher als Skulptur^^

Eigenbauten gehen auch mal als Kunstwerk durch - wenn sie wirklich neu sind...

Dann gibts noch den Design Schutz - fällt auch unter Urheberecht....

Aber du hast in soweit Recht, das es in dem Falle egal ist....

Ansonsten ist Wikipedia zwar schön, aber einen Richter interressiert recht wenig was im Wiki steht....ich kenn die Gesetze in dem Bereich und da geht alles auch mal anders als man so denkt ;)

Gruß, Ralf
 
Also ich denke sobald ich ein eigenes Modell entwerfe ( nicht originalgetreu) ist es ein Kunstwerk :-).
Sobald ich aber eine Vorgegebene Form in dem Sinne "verkleiner" (originalgatreu nachbaue) würde ich dieses auch nicht als Kunstwerk ansehen.
Wenn ich ein Bild von Picasso kleiner nachmale, ist das doch auch kein Kunstwerk mehr oder:-D ???
Haben wir denn hier im Forum keine Anwälte oder Richter die Modellflieger sind :-D ???
 
evil dead schrieb:
Als Kunstwerk nicht - eher als Skulptur^^
Du wirst mir aber zustimmen, dass es schon etwas weit hergeholt ist, das Urheberrecht für diesen Fall heranzuziehen und dieses eigentlich für etwas anderes gedacht ist (unbeachtet der Grenzfälle, in denen findige Rechtsverdr. äh, -anwälte das trotzdem mal hinbekommen haben).

Außerdem frage ich mich, ob ein vorbildgetreues, verkleinertes Abbild eines Originals die nötige Schöpfungshöhe aufweist. http://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe (ja, schon wieder ein Wikipedia-Link, aber das dürfte für die meisten hier eher verständlich sein als die originalen Gesetzestexte, zumal auch in dem Artikel auf die Problematik eingegangen wird, über die für den Urheberschutz erforderliche Schöpfungshöhe zu entscheiden)

Haben wir denn hier im Forum keine Anwälte oder Richter die Modellflieger sind :-D ???
Normalerweise beantworten Juristen öffentlich keine Rechtsfragen ;)
 
Hi,

yo, da geb ich dir schon recht ;) Aber machbar ist halt vieles und deshalb kann man was nicht einfach pauschal ausschliessen...

Ich denke auch nicht das die Schöpfungshöhe in deinem Bsp. auslangt.

Wie man ja aber auch in der RB Diskussion sehen kann, steht es momentan ja noch voll in Frage ob ich überhaupt ein Original nachbauen darf im anderen Maßstab - manche behaupten Nein, da das Original ja von jemandem geschützt ist oder darf ich einfach vom Original im anderen Maßstab bauen was ich will....

Das Bsp mit den kleinen Opels und dem geschützten Blitz lässt vermuten das einem das nicht verboten werden darf / kann.

Somit ist auch ein gewerblicher Verkauf eigentlich erlaubt - wenn man dieses Urteil als Referenz heranzieht.

Desweiteren glaube ich auch ehrlich nicht dran, das weder ein Asiate noch ein Importeur jemals für den ARF Nachbau eines Flugmodells Lizenz beantragt hat oder auch sogar dafür was abdrückt :p

Ich denke das sollte erst mal grundsätzlich geklärt werden....

Gruß, Ralf
 
Solo-Fox schrieb:
Haben wir denn hier im Forum keine Anwälte oder Richter die Modellflieger sind :-D ???

Das wär dann auch nur deren Einzel Meinung - somit nicht annähernd relevant ( siehe RB Diskussion - da wird behauptet das die Nutzung des Dekors nicht legal wäre....bleibt aber bei der Behauptung - null ZDF :D )

Gruß, Ralf
 
evil dead schrieb:
Wie man ja aber auch in der RB Diskussion sehen kann, steht es momentan ja noch voll in Frage ob ich überhaupt ein Original nachbauen darf im anderen Maßstab - manche behaupten Nein, da das Original ja von jemandem geschützt ist oder darf ich einfach vom Original im anderen Maßstab bauen was ich will....
Welches Schutzrecht sollte denn da deiner Meinung nach überhaupt anwendbar sein? (von Logos, Schriftzügen und Emblemen, die ggf. durch das Markenrecht geschützt sind, mal abgesehen).

Wenn ein Autohersteller das Fahrzeug oder Technologie eines Mitbewerbers kopiert, dann greift das UWG oder das Patentrecht (wenn patentierte Technologie genutzt wrde). Aber ein Autohersteller und eine Modellbaufirma stehen ja nicht einmal im direkten Wettbewerb zueinander, so dass das nach meinem Verständnis auch nicht anwendbar ist, solange das Modell auf Basis von rechtmäßig erlangten Unterlagen entstanden ist. :confused:
 
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