Hallo sidigonzales,
für dich nochmal langsam zum mitschreiben:
Es gibt einen Fachausschuss F3 in der Modellfachgruppe des DAeC, , dem alle Fachreferenten (einer davon bin ich, zuständig für F3J), alle Aktivensprecher sowie die Landesreferenten angehören. Dieser Fachausschuss trifft sich in jedem Jahr so um den 10. November rum und arbeitet dabei unter anderem eingebrachte Regeländerungsanträge national und international ab, d.h. von Mitgliedern dieses Gremiums eingebrachte Anträge werden vorgetragen, diskutiert und zum Schluß wird darüber abgestimmt.
Bei nationalen Anträgen, über die positiv abgestimmt wurde, werden diese üblicherweise am 1. Januar des Folgejahres aktiv. Natürlich wird dazu die BeMod entsprechend geändert. Das kann sich aber leider locker bis April hinziehen, obwohl natürlich die zugrundeliegenden Regeländerungen bereits aktiv sind.
Bei internationalen Anträgen gehen diese an die CIAM (Unterausschuß Modellflug der FAI) weiter. Über diese Anträge wird in einer Sitzung in Lausanne im März oder April des Folgejahres (hier also 2010) entschieden. Geht der jeweilige Antrag durch, dann gilt er üblicherweise ab dem 1. Januar des Folgejahres (hier also ab 2011). Bei sicherheitsrelevanten Anträgen kann die angestrebte Änderung auch ab sofort gelten.
Bezüglich Rückkanal bei 2,4 GHz Anlagen hat hier der Gesamtaktivensprecher Guntmar Rüb entsprechende Anträge für F5, F3B, F3J und F3K sowohl in nationaler als auch in internationaler Ausprägung eingereicht, über die im November 2009 mit positivem Ergebnis abgestimmt wurde. Daher sind die von mir weiter oben genannten Regeländerungen (Rückkanal zulässig bei sicherheitsrelevanten Daten wie Empfängerakkuspannung und Signalpegel) national jetzt bereits aktiv, auch wenn es noch keine angepasste BeMod dazu gibt.
International wird über die entsprechenden Anträge im April 2010 in Lausanne abgestimmt. Wenn die durchgehen, dann sind die Änderungen spätestens ab 1.1.2011 aktiv, eventuell aber auch schon sofort, wenn entsprechend abgestimmt wird.
Es gibt darüber hinaus weitere Anträge zu 2,4 GHz, die die Anzahl der zu meldenden Kanäle, Kanalabstand usw. betreffen, da dies alles ja bei 2,4 GHz Anlagen nicht mehr im Verantwortungsbereich des Benutzers liegt.
Alles klar jetzt?
Gruß, Karl Hinsch