Und Dennis et. al.,
mit dem Beispiel hast Du völlig recht, leider.
Rein nach Rechtslage müsstest Du an einem 45°-Hang 150m vor der Hangkante in Augenhöhe fliegen. Und nicht höher.
Die Sache ist total idiotisch und man muss dazu den geschichtlichen Hintergrund kennen.
Das Ganze haben uns nämlich die Motor-Sportflieger eingebrockt, die seinerzeit in A eine besonders starke Lobby hatten, als es nach vielen Jahren der Ultralight-Fliegerei im Ausland in A noch immer ein UL-Verbot gab. Ausser man hatte einen vollwertigen Privatpilotenschein mit 40 Std. Ausbildung.
Da in A einer der erfolgreichsten UL-Motoren hergestellt wurde, war das Verbot an und für sich für den UL-Gedanken kontraproduktiv und natürlich auch für die Verkaufsumsätze.
Und da kam jemand auf die Idee, die UL-Fliegerei wie die Modellfliegerei zu behandeln mit der strikten Bedingung, dass die ULs nicht in den der Motorfliegerei vorbehaltenen Luftraum kommen dürfen.
Der Luftraum der Sportfliegerei ist unten normalerweise mit 150m über Grund limitiert. Somit sind natürlich auch die so beliebten Full-Speed Irgendwas-Überflüge von Sportpiloten unter 150m striktest untersagt.
(Einschub: Was unter anderem dazu führte, dass es am berühmten Modellflug-Braunsberg, der ja in der Nähe des Flugplatzes Spitzerberg liegt, Anzeigen gegen Motorflieger hagelte und diese auch im Sinne der Modellflieger erledigt wurden samt NOTAMs gegen "Gefährliche Fliegerei" an die General Aviation.)
Somit kam was nur zu logisch war: die bis dahin unbeschränkte Höhe für den Modellflug wurde somit quasi zwangsläufig auf 150m eingeschränkt.
Dass damit viele hmmm- "moderne" Modellflugarten in A überhaupt nicht möglich sind, sie es aber trotzdem gibt, ist eine andere Geschichte und hat auch damit zu tun, dass nach europäischem Luftfahrtrecht Überschreitungen dieser Höhenbeschränkung praktisch gar nicht mehr einklagbar wären, besonders wenn nicht die gleichzeitige Gefährdung eines anderen Luftverkehrsteilnehmers nachgewiesen (near miss) werden kann.
Die Unzufriedenheit köchelt bei uns schon lange vor sich hin aber gerade von dem o.a. Dr. Breiner in seiner Funktion als Bundessektionsleiter "Modellflug" im Österreichischen AERO-Club wurde nach EU-Beitritt die nicht ganz unberechtigte Meinung vertreten, gleich auf die Gesetztesharmonisierung des Europ. Luftfahrtsrechtes zu warten. Und wir warten, warten.....
Man könnte von dieser Regelung einen besonderen Schutz der Modellflieger im Hangbereich ableiten:
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM GROß-SEGELFLUG IST DAS NICHT GEGEBEN!
Segelflieger, Drachenflieger, Paraglider, Schleppflüge zur Aufwindsuche und Ballone(!) etc. sind mit Ausnahmen nicht an Mindestflughöhen gebunden!
Einem an der Hangkante mit +200 kmh heranzischenden Segelflieger steht der Modellflieger ungeschütz gegenüber, wobei noch als besondere Feinheit dazukommt, dass der Große den Kleinen wahrscheinlich gar nicht sieht. Damit kamen als logische Folge die Segelflugreservate in Kraft, in denen gar nicht ohne teure Sondergenehmigung für Flugveranstaltungen Modellflug betrieben werden DARF. Wie auch nicht in den Flugplatz-Kontrollzonen (CTR) mit bis zu 18km RADIUS um den Flugplatzbezugspunkt.
Weiter oben steht "normalerweise 150m".
In den Sichtflugregeln gibt es eine Anweisung, auf die von Motorfliegern sehr gerne und leicht beweisbar "vergessen" wird:
Regel: In Umkreis von 600 um den höchsten Punkt ist eine Flughöhe von 150m über DER SPITZE DES HINDERNISSES einzuhalten. Diese Regel overruled die 150 üG Regel und bedeutet in dem vorher angeführtem Hangkantenbeispiel: Ein Motorflugzeug müsste von dieser Hangkante IMMER mindestens 600m weit weg sein, auch wenn diese Hangkante ein senkrechter Gelände-Abbruch wäre. Erst 150m höher darf er dann wieder sich der Bergspitze, Sendermast, Hotel etc. nähern und in 150m über der Hindernisspitze überfliegen. DIESE 150m ÜBERFLUGHÖHE MUSS ER ABER SPÄTESTENS 600m vor dem Hindernis BEREITS ERREICHT HABEN!
Ich glaube, das reicht jetzt als Erstes.
Und als Letztes auch.
Wenn Ihr euch wundert, warum die Motorflieger ausgerechnet immer direkt über den Modellflugplatz die Piste kreuzen: Das ist bei der Großfliegerei der sicherste Weg ohne jemandem bei Start oder bei der Landung zu behindern.
Aber dass DAS bei einem Modellflugplatz der gefährlichste Weg ist, hat noch nicht Eingang in die Motorflug-Gesetzgebung gefunden.

Aber in A fliegen wir mit den Modellen eben gesetzestreu IMMER unter 150m, daher haben wir das Problem nicht. Es darf gelacht werden, ist ja Fasching.
[ 03. Februar 2003, 18:23: Beitrag editiert von: Rudy Fiala ]