"Modellbausachen" fallen auch unter (irgendeine) EU-Richtlinie, garantiert (bei der Regelungswut der EU-Organe).
Im Zweifelsfall unter "Spielzeug".
Und innerhalb der EU MUSS eine Anleitung in der Amtssprache des Landes mitgeliefert/zugänglich gemacht werden, in dem der Artikel in Verkehr gebracht wird.
Das gilt ganz allgemein!
Allerdings kann das durchaus so eine "Minimalanleitung" sein, wie es heute z.B. nur noch bei Elektrogeräten der Fall ist.
Die "richtige" Anleitung findet man dann oft nur noch im WWW.
Ein Inverkehrbringer tut auch gut daran sowas zu machen, denn es gibt gewisse "Warnhinweise/Ausschlüsse" im Haftpflichtfall, die ein Inverkehrbringer aus juristischen Gründen aus "Selbstschutz" tunlichst ausschließen solllte.
Wenn sowas nicht dabei ist, kann das einen "Inverkehrbringer" durchaus die Existenz kosten..........(in einem Schadensfall mit großem Sachschaden oder sogar Personenschaden)
Ein Fachanwalt für Konsumentenschutz/-sachfragen kann da sicher erschöpfend zu dem Thema Auskunft geben, oder eben die Verbraucherzentralen.
Erzieherische Maßnahmen wären auch, wenn man solche Artikel nicht kauft, konsequent zurück gibt.
Ob das allerdings bei einem "Modell" immer sinnvoll/notwendig ist.........
Ich persönlich z.B. brauche nicht "zwingend" eine Anleitung, um ein Modell zusammen zu bauen.
Das ist wohl ein Thema, das jeder mit sich selbst "abmachen" muss.