25kg Grenze

So steht es beim LBA:

"Die maximale Abflugmasse (MTOM – Maximum Take-Off Mass) ist durch den Hersteller vorgegeben und bezeichnet jene Masse, die ein UAS inklusive aller Ausrüstungsgegenstände, Akkus, Antennen, Kameras, usw. bei Abflug höchstens wiegen darf."

Hier: https://lba-openuav.de/onlinekurs/lehrmaterial/luftrecht-und-sicherheit/uas-klassifizierungen/
Zurück zu meinem Segler : Sobald der den Startwagen verlassen hat wiegt er nur noch 24,9kg .Ob der Startwagen nun 500gr. oder 5kg wiegt ist nach meiner unmaßgeblichen Meinung dabei völlig wurscht.
MfG. Lutz
 
Naja. Ein Startwagen wo der Segler nur aufliegt gehört wahrscheinlich nicht zum Modellgewicht.
Bei ner F18 die per Katapult von einem Träger gestartet wird zählt man das Schiffsgewicht auch nicht unbedingt zur Abflugmasse. 🤭🤔😁😁
Das ist bei einem Modelljet auch nicht anders.Sobald sicher gestellt ist das er beim abheben unter 25kg wiegt ist es völlig egal was er bis dahin gewogen hat.
MfG Lutz
 
Ich bin mir auch sicher dass sich die Verantwortlichen vom int. Jetverband ziemlich sorgfältig kundig gemacht haben, bevor sie vor 14 Tagen die Rules für Jet WMs abgeändert haben ( max Gewicht 25 kg + 0,2 kg Toleranz).
Immerhin soll 2027 die WM in D stattfinden.
 
Beim MFSD ist der Text wie folgt

5. Flugbetrieb umfasst jede Aktivität, die unmittelbar und zielgerichtet dem Starten, Fliegen und
Landen von Flugmodellen dient
Immerhin ist damit auch klar, dass ich mein 30 kg Modell in meinem Garten mal aufbauen darf und den Antrieb testen kann, ohne befürchten zu müssen, dass ein SEK meine Bude stürmt ( Gefahr in Verzug) das Modell zum wiegen beschlagnahmt und mich dann verknackt. 🤭
 
Ich bin mir auch sicher dass sich die Verantwortlichen vom int. Jetverband ziemlich sorgfältig kundig gemacht haben, bevor sie vor 14 Tagen die Rules für Jet WMs abgeändert haben ( max Gewicht 25 kg + 0,2 kg Toleranz).
Immerhin soll 2027 die WM in D stattfinden.
Hallo zusammen ich weis nicht woher die 200g + kommen.
Sicher kann mann bestimmt aus irgentwelchen Techn Regeln die über umwege auch Rechtskraft besitzen, eine Wiegeungenauigkeit von knapp 1% ableiten. Der Zuschlag gild dann aber für Messfehler, nicht jedoch für ein bewustes Ausdehnen der gesetzlichen Regeln und Erlaubnisse die auf Grund von Gesetzen erlassen worden sind.
Die Prüfpflicht für Großmodelle beginnt bei 25kg das steht klartext so in Gesetzen, Verordnungen und Erlaubnissen.
Alles weitere ist Ermessensspielraum, von Betreibern, Behörden und Gerichten.
Wenn sich jemand auf einen möglichen Ermessensspielraum verlassen möchte, dieses öffentlich zu machen, dem kann ich nur beglückwünschen.
Wie groß die reale Gefahr ist um sich nach einem Unfall oder sonst Prüfung einem Bussgeldverfahren oder dem verlust des Versicherungsschutzes stellen zu müssen kann ich nicht abschätzen. Solange nichts passiert oder nur Schäden mit geringem Umfang entstehen, wird kein Hahn danach krähen.
Es bleibt weiter durch aus zu bedenken, das ich mein Modell mit 25,2kg gewogen habe aber meine Wage auch noch einen Messfehler von X% hat.
Wenn dann ein Gericht unter Mitwirkung von Sachverständigen feststellt, das das Modell welches einen erheblichen Schaden verursacht hat, dann doch 25,4kg gewogen hat, wird es eng für den Betreiber des Flugmodells.
Gruß
Martin
 
Es gibt doch überall eine Toleranzgrenze.
Bei einem PKW bis 7,5 t zul. GG ist diese 5%.
Da ist also eine Überladung bei einem Durchschnitts PKW (1800kg) von 90kg Bußgeld frei. Da dürfte dann auch bei einem Unfall die Versicherung nicht aussteigen.
Beim Modellflieger scheint diese Toleranzgrenze halt knapp 1%zu sein
 
Immerhin ist damit auch klar, dass ich mein 30 kg Modell in meinem Garten mal aufbauen darf und den Antrieb testen kann, ohne befürchten zu müssen, dass ein SEK meine Bude stürmt ( Gefahr in Verzug) das Modell zum wiegen beschlagnahmt und mich dann verknackt. 🤭
Zumindest in Deutschland kannst du dafür auch Ärger bekommen.
Ist vor 2 J einem Vereinskolegen passiert.
Das unnütze laufen lassen eines Motors ist nicht erlaubt. Das gild nicht nur für das warm laufen lassen deines PKW sondern auch für sonstige Motore.
Wenn das jemand mitbekommt und sich daran stört, kann er dich beim zuständigen Umweltamt anscheißen und du musst dich in einem Bussgeldverfahren verantworten. (Ärger und ggf. Kosten) Bei meinem Bekannten hat das 80€ gekostet, Thomas hat jedoch keinen Einspruch oder Gerichtliche Mittel in anspruch genommen.
Gruß
 
Es gibt doch überall eine Toleranzgrenze.
Bei einem PKW bis 7,5 t zul. GG ist diese 5%.
Da ist also eine Überladung bei einem Durchschnitts PKW (1800kg) von 90kg Bußgeld frei. Da dürfte dann auch bei einem Unfall die Versicherung nicht aussteigen.
Beim Modellflieger scheint diese Toleranzgrenze halt knapp 1%zu sein
Willst du dich darauf verlassen?
Ich weis nicht wie ein Gericht entscheidet das du die Toleranzgrenze bewust - absichtlich bis zum Ende ausgelotet hast.
Wenn der Richter jedoch annehmen kann, das die Gewichtsüberschreitung versehntlich und ohne Absicht erfolgt ist kann ein Ermessensspielraum und Milde gewährt werden.
Ich würde die Gewährung von Ermessensspielraum und Milde nicht grundsätzlich vorraussetzen.
Spielst du gerne Russisches Roulett?
Gruß
Martin
 
Zumindest in Deutschland kannst du dafür auch Ärger bekommen.
Ist vor 2 J einem Vereinskolegen passiert.
Das unnütze laufen lassen eines Motors ist nicht erlaubt. Das gild nicht nur für das warm laufen lassen deines PKW sondern auch für sonstige Motore.
Wenn das jemand mitbekommt und sich daran stört, kann er dich beim zuständigen Umweltamt anscheißen und du musst dich in einem Bussgeldverfahren verantworten. (Ärger und ggf. Kosten) Bei meinem Bekannten hat das 80€ gekostet, Thomas hat jedoch keinen Einspruch oder Gerichtliche Mittel in anspruch genommen.
Gruß
( Sarkasmus an ):Na,wenn das so ist ,nimmt man sich doch besser ne'n Strick und hängt sie auf.Das ist dann zwar auch Umweltverschmutzung , geht dir aber am Allerwertesten vorbei und wird garantiert nicht mehr strafrechtlich verfolgt.( Sarkasmus aus )
MfG. Lutz
 
Zuletzt bearbeitet:
testen um die betriebssicherheit und funktion zu prüfen ist aber nicht "unnütz"! aus spaß am sound ein triebwerk laufen zu lassen schon. lärmobergrenzen und zeiten besonderen lärmschutzes sind einzuhalten und der betrieb sicherlich auf ein mindestmaß zu reduzieren. und es ist z.b. auch ein unterschied, ob du dich in einem reinen wohngebiet oder sog. mischgebiet befindest. ich jedenfalls werde einen 60kg tow flieger nicht für jeden kleinen funktionstest eines oder zweier triebwerke irgendwohin rausschaffen... klar teste ich nicht in der mittagsruhe oder am sonntag...
 
Also wenn bei einem Wettbewerb der Wettbewerbsleiter die Modelle vor dem Start wiegt, und mir bei 25,1kg die Startfreigabe gibt, werde ich sicher nicht Tonnen von Büchern mit Vorschriften wälzen, um diese Startfreigabe selber noch zu verifizieren.


Wir starten ab und zu in der Nacht zum Spass unsere APU, das deklarieren wir in Zukunft als notwendigen Vorgang um die Betriebsbereitschaft aufrecht zu erhalten 😁😁
 

x78587

User
Das gild nicht nur für das warm laufen lassen deines PKW sondern auch für sonstige Motore

Einspruch !

Alle Kolbenflugmotoren, müssen zwingend in ihre vorgeschriebenen Betriebsparameter gebracht werden, bevor man sie auf max. Drehzahl bringt. (Drücke, Ein/Austrittstemperaturen der Betriebsflüssigkeiten, Magnet-Prüfung...) Daran wir auch keine Umwelthilfe oder ein Richter was ändern können. Modellfug ist da natürlich was anderes
 
Also wenn bei einem Wettbewerb der Wettbewerbsleiter die Modelle vor dem Start wiegt, und mir bei 25,1kg die Startfreigabe gibt, werde ich sicher nicht Tonnen von Büchern mit Vorschriften wälzen, um diese Startfreigabe selber noch zu verifizieren.


Wir starten ab und zu in der Nacht zum Spass unsere APU, das deklarieren wir in Zukunft als notwendigen Vorgang um die Betriebsbereitschaft aufrecht zu erhalten 😁😁
Nur das es dem Wettbewerbsleiter egal sein kann.
Die Verantwortung für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Fluges trägt der Pilot, nicht ein Wettbewerbsleiter.
 
Einspruch !

Alle Kolbenflugmotoren, müssen zwingend in ihre vorgeschriebenen Betriebsparameter gebracht werden, bevor man sie auf max. Drehzahl bringt. (Drücke, Ein/Austrittstemperaturen der Betriebsflüssigkeiten, Magnet-Prüfung...) Daran wir auch keine Umwelthilfe oder ein Richter was ändern können. Modellfug ist da natürlich was anderes
Ich hatte mich auch über den Bescheid gewundert. Sicher hätte mann auch einen Einspruch einlegen können oder weitere Rechtsmittel einlegen können, dan bedarf es aber einer guten Begründung
Ob der eigene Garten in einer Wohnsiedlung der geeignete Ort zum Einstellen und Einlaufen eines Motors ist, darf sicherlich ausgiebig gestritten werden, zumal ich meinen Bezinlaubbläser oder sonstigen Höllenmaschinen die der Gartenarbeit dienen, außerhalb der Ruhezeiten unbehelligt hantieren darf.
Gruß
Martin
 
guter hinweis mit dem laubbläser, meine laufen aber mit kerosin:D
 

x78587

User
Ok, betrachten wir die Sache mal ein wenig anders.

Die Gesetzestexte und Vorschriften beziehen sich immer auf das max. Abfluggewicht (MTOW), was aber nirgends geregelt ist, ist das "Fluggewicht". Demnach könnte man, (rein theoretisch) im Modellflug es dem militärischen Flugwesen gleichtun, und in der Luft erst Volltanken.
Klar, sowas ist im Modellflug bislang nicht möglich.
.
 
Ok, betrachten wir die Sache mal ein wenig anders.

Die Gesetzestexte und Vorschriften beziehen sich immer auf das max. Abfluggewicht (MTOW), was aber nirgends geregelt ist, ist das "Fluggewicht". Demnach könnte man, (rein theoretisch) im Modellflug es dem militärischen Flugwesen gleichtun, und in der Luft erst Volltanken.
Klar, sowas ist im Modellflug bislang nicht möglich.
.
Wäre aber eine neue Modellflugklasse ,oder?
MfG. Lutz
 
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