kreidler
User
Hier geht es ja eigentlich um die +25kg Geschichte und nicht unbedingt darum, wo der rechtliche Wahn beginnt. Aber da die Frage aufkam: §1 Abs.(2) LuftVG:Flugmodelle sind nicht genau definiert. Eine aus einem Papier gefaltete Schwalbe ist wohl auch schon ein Modell.
Also brauche ich dafür wohl auch schon eine Zusatzversicherung, es sei denn irgendwo steht geschrieben, das Papierflugzeuge keine Modelle sind. ( Ich habe es noch nicht gefunden )
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Freiflugmodelle fallen da auch mit darunter.
Somit sind viele Luftfahrzeuge, die nicht höher als 30m kommen keine Luftfahrzeuge. Wobei es wohl wirklich keine klare Abgrenzung zwischen den anscheinend vom Gesetzgeber gemeinten Spielzeugen zu Flugmodell und damit Versicherungspflicht gibt. Bei dem letzten kleinen Quadkopter für unseren Junior waren auf jeden Fall keine Hinweise auf Versicherungspflicht vorhanden.Luftfahrzeuge sind
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9. Flugmodelle
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11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Gruß Matthias
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