25kg Grenze

kreidler

User
Flugmodelle sind nicht genau definiert. Eine aus einem Papier gefaltete Schwalbe ist wohl auch schon ein Modell.
Also brauche ich dafür wohl auch schon eine Zusatzversicherung, es sei denn irgendwo steht geschrieben, das Papierflugzeuge keine Modelle sind. ( Ich habe es noch nicht gefunden )
....
Freiflugmodelle fallen da auch mit darunter.
Hier geht es ja eigentlich um die +25kg Geschichte und nicht unbedingt darum, wo der rechtliche Wahn beginnt. Aber da die Frage aufkam: §1 Abs.(2) LuftVG:
Luftfahrzeuge sind
...
9. Flugmodelle
...
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Somit sind viele Luftfahrzeuge, die nicht höher als 30m kommen keine Luftfahrzeuge. Wobei es wohl wirklich keine klare Abgrenzung zwischen den anscheinend vom Gesetzgeber gemeinten Spielzeugen zu Flugmodell und damit Versicherungspflicht gibt. Bei dem letzten kleinen Quadkopter für unseren Junior waren auf jeden Fall keine Hinweise auf Versicherungspflicht vorhanden.

Gruß Matthias
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,
ich habe eine wichtige Frage. Was für Fragen kommen in der Steuererlizenz vor. Habe gelesen, das 30 Fragen und 2 Flüge dran kommen. Finde aber nichts darüber, was in der schriftlichen Prüfung dran kommt.

Bin für jede Information sehr dankbar, da ich diese Prüfung brauche.

Gruß Ingo
 
Ich vermute wenn die 30 Fragen bekannt wären, dass es dann keine Prüfung mehr wäre 🤔
 
Ja dann ist Börnys Tipp der Richtige… vermutlich wird es einen Fragenkatalog oder Lernstoff geben
 
Ich werde da am Montag mal anrufen und nachfragen. Ich beschäftige mich seit Tagen damit und es steht zweifelsfrei fest, das man eine Steuererlizens für Modelle ab 25,2 KG braucht. Zudem kommt dann noch die Prüfung des Modells und Zulassung. Dann wird ein Geräteschein ausgestellt und das Modell muss jedes Jahr zur Kontrolle. Genau so wie ein Logbuch geführt werden muss
 
So ich habe jetzt von einem Flugkollegen die aktuelle Information bekommen. Die Prüfungsfragen werden einem nach der Antragsstellung zugesendet.
Zu den 25 KG ist folgendes zusagen. Bei einem Turbinen Jet gilt die Grenze von 25,2 Kg. Aus folgendem Grund! Die Turbine verbraucht bei Start der Turbine bis zum Start des Modells sehr leicht die 200ml Treibstoff. Somit hat das Modell bei Abflug das zulässige Gesamtgewicht von 25 KG. Somit braucht es weder eine Zulassung noch sonst was.

Anders sieht es bei Großmodellen aus und da rede ich jetzt nicht von ein paar Gramm,sondern mal eben von 30-80 KG. Hier wird eine Zulassung des Modells fällig sowie eine Prüfung.
Der Pilot muss eine StS Prüfung absolviert haben. Ansonsten darf das Modell nicht gestartet werden. Das ist der Aktuelle stand 2024
 
So ich habe jetzt von einem Flugkollegen die aktuelle Information bekommen. Die Prüfungsfragen werden einem nach der Antragsstellung zugesendet.
Zu den 25 KG ist folgendes zusagen. Bei einem Turbinen Jet gilt die Grenze von 25,2 Kg. Aus folgendem Grund! Die Turbine verbraucht bei Start der Turbine bis zum Start des Modells sehr leicht die 200ml Treibstoff. Somit hat das Modell bei Abflug das zulässige Gesamtgewicht von 25 KG. Somit braucht es weder eine Zulassung noch sonst was.
Anders sieht es bei Großmodellen aus und da rede ich jetzt nicht von ein paar Gramm,sondern mal eben von 30-80 KG. Hier wird eine Zulassung des Modells fällig sowie eine Prüfung.
Der Pilot muss eine StS Prüfung absolviert haben. Ansonsten darf das Modell nicht gestartet werden. Das ist der Aktuelle stand 2024
 

Sebastian St.

Vereinsmitglied
Also das mit den 25,2 kg kann ich nicht glauben, den es heißt im Gesetzestext, die Inbetriebnahme eines Modells mit einem Gewicht von über 25 kg unterliegt der Zulassungspflicht, das bedeutet dass man ein vollgetankt es Modell, das dann 25,2 kg wiegt nicht einmal anschalten, den das zählt bereits als " Inbetriebnahme" . So habe ich es damals bei Udo Menke erklärt bekommen als ich meinen Schein gemacht habe...
 
Also das mit den 25,2 kg kann ich nicht glauben, den es heißt im Gesetzestext, die Inbetriebnahme eines Modells mit einem Gewicht von über 25 kg unterliegt der Zulassungspflicht, das bedeutet dass man ein vollgetankt es Modell, das dann 25,2 kg wiegt nicht einmal anschalten, den das zählt bereits als " Inbetriebnahme" . So habe ich es damals bei Udo Menke erklärt bekommen als ich meinen Schein gemacht habe...
Ist aber so! Und der mir das mitgeteilt hat muss es wissen,da dieser nur Großmodelle fliegt
 
Hallo
Ich habe meinen Schein im Juli letzten Jahres gemacht.
Diese Gerüchte mit 25,2 kg stimmen nicht!!!
25,00 kg , was darüber ist muss sich einer Abnahme unterziehen.
Was ich zu bedenken gebe, Wenn man ein Modell über 25 kg betreiben will, muss auch der Paltz für über 25 kg zugelassen/genehmigt sein, da nutzt es nichts, wenn der Vorstand oder sonst ein Verantwortlicher vom Verein sagt: du kannst fliegen. Nee ist nicht, da zählen andere Dinge.
 
Ich kann nur sagen, von dem ich das habe. Dieser baut Großmodelle und hatte erst eine Zulassung eines Drehflüglers. Da wurde es ihm auch so erklärt.
Was den Platz betrifft, so habe ich vorhin gelesen beim LBA das man eine Einzelaufstiegserlaubniss beantragen kann auch für einen Platz der für 25 Kg zugelassen ist. Ob man diese dann auch bekommt, steht auf einem anderen Blatt
 

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User
Lothar schreibt weise - Zum Flugapparat gehört die Aufstiegserlaubnis - und Prüfungsvorbereitungen können auch interessant sein , bW Claus
 
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