Hallo es geht um den Betrieb von Flugmodellen.
jetzt kann mann streiten wann der Betrieb beginnt! und wann das gewicht eingehalten werden muss.
Aus meiner leihenhaften sicht, geschiet die inbetriebnahme eines Flugmodells spätestens mit dem Anlassen der Motore - Triebwerke bei Elektroflug in dem moment in dem Stromverbindung zwischen Akku und Antrieb verbunden wird. Also der Moment wenn von dem Fluggerät eine potenzielle Gefahr aus geht.
jetzt stell dir vor du hast wie beschrieben ein Flugmodell welches vollbetankt 25,2 kg wiegt, wie es der Kollege beschrieben hat, du rechnest damit das du bis zum geplanten Start 200g Sprit verbrennst. Das Modell bewegt sich gesteuert auf der Rollbahn und hat erst 100g verbraucht in dem moment wo der Empfenger spinnt und unkontrolliert Gas gieb und es zu einem schwehren Unfall kommt ........ Ich möchte dann nicht dem Richter erklären müssen, was ich unter einer Startmasse verstehe und schon garnicht mich der Gefahr aussetzen das der Richter einer anderen Meinung ist.
So lange nichts Passiert, wird keiner danach krähen aber wehe wenn.
Wenn es um nur 200g geht würde ich lieber Himmel und Hölle in Bewegung setzen, die 200g zu sparen. Das ist noch nicht einmal 1% des Flugewichtes des Fluggerätes, da bin ich mir sicher das die zu Finden sind.