25kg Grenze

HenniT

User
Ich kann nur sagen, von dem ich das habe. Dieser baut Großmodelle und hatte erst eine Zulassung eines Drehflüglers. Da wurde es ihm auch so erklärt.
Wieso fragst du überhaupt, wenn du alles bereits alles (besser) weißt?
Mach doch erstmal deinen Schein, dann kannst du ja anderen Interessenten dein Wissen vermitteln.
MfG Henni
 
Vergisst diese Gasthaus Gespräche.
Die gesetzeslage ist eindeutig, die besagt, maximales ABFLUGGEWICHT darf 25 kg nicht überschreiten.
Was ist daran nicht zu verstehen?
 
Alles was darüber geht, bedarf einer Erlaubnis. Dazu gehören z.b. Schein für steuerer und die entsprechende platz zulassung
 
Dann noch etwas:
Es wird nicht unterschieden von Starrflügel oder Drehflügel Modellen
 

Anhänge

  • 20240126_212349.jpg
    20240126_212349.jpg
    491,5 KB · Aufrufe: 55
Das mit den 25,2 kg stimmt anscheinend schon, da auch das Regularium des IJMC im Jan24 dahin abgeändert wurde, dass die Modellelle max 25 kg + 0,2 kg Toleranz haben dürfen und vor dem Start gewogen werden.
Da wird also auch davon ausgegangen, dass dann beim abheben nur noch 25 kg vorliegen.
 
Das hatte ich gefunden
Wende dich mal vertrauensvoll an Rene https://www.mfsd.de/dein-mfsd-team/ seine E-Mail adresse ist dort verlinkt René Grunwald ist Prüfer für den Schein und für Modelle.
GGf wird er dich je nach dem wo du Wohnst an einen weiteren Prüfer des DAEC vermitteln um Resekosten zu mindern.
Was das Gelände betrifft hängt auch davon ab unter welcher Flagge o. VBE das Gelände betrieben wird und eine Anpassung nach der neuen Luftverkehrsordnung in Zusammenhang mit der VBE erfolgt ist.
Gruß
Martin
 
Wieso fragst du überhaupt, wenn du alles bereits alles (besser) weißt?
Mach doch erstmal deinen Schein, dann kannst du ja anderen Interessenten dein Wissen vermitteln.
MfG Henni
Ich weiß nicht alles besser, sonst würde ich nicht fragen!!!!!!! Ich gebe nur das wieder, was mir gesagt wurde und was ich bisher auf verschiedenen Seiten gelesen habe.
MFG
Ingo
 
Zu den 25 KG ist folgendes zusagen. Bei einem Turbinen Jet gilt die Grenze von 25,2 Kg. Aus folgendem Grund! Die Turbine verbraucht bei Start der Turbine bis zum Start des Modells sehr leicht die 200ml Treibstoff. Somit hat das Modell bei Abflug das zulässige Gesamtgewicht von 25 KG. Somit braucht es weder eine Zulassung noch sonst was.
Wobei 200ml Kero ungleich 200 Gramm sind.
200ml sind grob 163 Gramm, wären also so ca. 245 ml.:D
 
Hallo es geht um den Betrieb von Flugmodellen.
jetzt kann mann streiten wann der Betrieb beginnt! und wann das gewicht eingehalten werden muss.
Aus meiner leihenhaften sicht, geschiet die inbetriebnahme eines Flugmodells spätestens mit dem Anlassen der Motore - Triebwerke bei Elektroflug in dem moment in dem Stromverbindung zwischen Akku und Antrieb verbunden wird. Also der Moment wenn von dem Fluggerät eine potenzielle Gefahr aus geht.
jetzt stell dir vor du hast wie beschrieben ein Flugmodell welches vollbetankt 25,2 kg wiegt, wie es der Kollege beschrieben hat, du rechnest damit das du bis zum geplanten Start 200g Sprit verbrennst. Das Modell bewegt sich gesteuert auf der Rollbahn und hat erst 100g verbraucht in dem moment wo der Empfenger spinnt und unkontrolliert Gas gieb und es zu einem schwehren Unfall kommt ........ Ich möchte dann nicht dem Richter erklären müssen, was ich unter einer Startmasse verstehe und schon garnicht mich der Gefahr aussetzen das der Richter einer anderen Meinung ist.
So lange nichts Passiert, wird keiner danach krähen aber wehe wenn.
Wenn es um nur 200g geht würde ich lieber Himmel und Hölle in Bewegung setzen, die 200g zu sparen. Das ist noch nicht einmal 1% des Flugewichtes des Fluggerätes, da bin ich mir sicher das die zu Finden sind.
 
Ich werden Morgen mit dem Thomas Boxdörfer des Dmfv telefonieren. Da Er Morgen von einer Tagung zurück ist. Dieser wird mir dann sagen was aktuell dann Sache ist und mich bei dem Bau der Modelle begleiten.
Gruß
Ingo
 
Beim MFSD ist der Text wie folgt
Startmasse des Flugmodells bezeichnet die gesamte Masse des Flugmodells mit all seinen
strukturellen Elementen, Einbauten, Betriebsstoffen und ggf. Zuladung (z.B.
Fallschirmspringer, Banner, etc.). Die Masse des Traggasses bleibt bei der Bestimmung der
Startmasse eines Modellaerostaten außer Ansatz.
5. Flugbetrieb umfasst jede Aktivität, die unmittelbar und zielgerichtet dem Starten, Fliegen und
Landen von Flugmodellen dient.

Ich denke die kolegen haben sich das nicht aus den Fingern gesaugt vielmehr ist zu vermuten das die Begriffserklärung zumindes Sinngemäß in Gesetzen und Verordnungen wieder zu finden ist.
Gruß
Martin
 
Stellt euch mal vor , ihr habt nen Segler mit einem Abfluggewicht von ca. 24,9kg. Den legt ihr auf einen Startwagen um zu starten.In dem Moment wiegt die ganze Schose garantiert mehr als 25kg! Und was nun?
MfG. Lutz
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten