flieger089
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ab 0g sofern es nicht OC ist.
ab 0g sofern es nicht OC ist.
(Hervorhebung von mir)1.1 Anwendbarkeit
Diese Grundsätze betreffen die Erteilung der Erlaubnis nach § 21a LuftVO zum Betrieb von Flugmodellen schwerer als Luft bis maximal 25 kg Startmasse auf Geländen, die fortgesetzt für die Ausübung des Modellflugsports genutzt werden („Modellfluggelände“).
EU-Recht gilt niemals unmittelbar und an nationalen Regeln vorbei für Bürger der Union!
Was richtig ist muss richtig bleiben ! Es muss eben zwischen der Verordnung und der Richtlinie differenziert werden.Das ist schlicht falsch.
Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Ländern.
Eine EU-Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden.
Nein, du hast Unrecht. Wenn du auf den Link klickst liest du:Wir wollen uns ja nicht über OT-Themen hier streiten, aber was richtig ist muss richtig bleiben.:
Ich schrieb von der (nicht vorhandenen) unmittelbaren Geltung für EU-Bürger und du schreibst von der Geltung für EU-Länder. Was, wie man unschwer feststellen kann, Zweierlei ist. Dazwischen steht, ich zitiere dich, die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung in den EU-Ländern.
"Unmittelbar" würde bedeuten "ohne weitere Zwischenschritte".
Fazit: Du hast recht und ich hab recht, wir reden nur von 2 verschiedenen Dingen, ein Widerspruch existiert nicht!
Ich weiß auch nicht warum du mir ein Zitat unterschieben willst, das weder ich so geschrieben habe, noch auf der verlinkten Webseite steht. Oder was an dem Satz oben missverständlich ist...Verordnungen sind Rechtsakte, die bei Inkrafttreten automatisch und in einheitlicher Weise in allen EU-Ländern gelten, ohne dass sie in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in allen Mitgliedsländern.