Anmeldung SBF 2003

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo Eckart und Wim,

40MHZ mit den Kanälen 50-53 sind frei ( http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-11-01-03-00_m/index.html ) . Ich schule auf Kanal 53 (Lehrersender 35MHZ, Schülersender 40MHZ mit 2-Empfängersystem wireless trainer von Jamara) jetzt seit 2 Jahren mit der Möglichkeit den Schüler vollkommen auszublenden und hatte noch nie eine Störung. Aber ob Wim das Risiko eingeht, dass in der Nähe des Flugplatzes unbedarft herumstreunender Carfahrer ihn runterholt muss er selber wissen. Wüßte aber nicht, wo da einer sein Car fahren lassen will.

Auf der genannten Seite steht aber auch

Eine Einzelfrequenzzuteilung auf Antrag berechtigt jeweils zum Betreiben einer Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen.
Ist mir schon mal aufgefallen. Ich habe dann beschlossen es so auszulegen:
- ich darf jeweils einen beliebigen Sender im 35MHZ-Band betreiben
- wenn ich (warum auch immer) zwei Sender gleichzeitig betreiben will brauche ich zwei Einzelfrequenzzuteilungen
- wenn ich meinem Sohn meinen Sender leihe, ist das immer noch mein Sender mit Einzelfrequenzzuteilung

Insofern könnte die Auskunft vom Verband (DaeC oder DMFV ist ja egal) durchaus korrekt sein. Aber auf was bezieht sich die Zulassung eigentlich? Auf den Sender :confused: , das HF-Modul :confused: (dann könnte ich Wim ein zugelassenes MC24-HF-Modul leihen, falls er MC 24 fliegt ;) ). Ganz schön neben der Realität, die Verordnungen.

Hans

P.S. Niko: ist das mit dem 40MHZ-Band eine Selbstbeschränkung? Wenn nein dürfte es sich imho um eine unzulässige Beschränkung handeln, da eine Begründung nicht möglich ist. Aber das nur am Rande.

[ 17. März 2003, 20:23: Beitrag editiert von: haru ]
 

Dennis Schulte Renger

Vereinsmitglied
Hi Haru!!

Du fragst für was die Zulassung gilt.

Eben nicht wie du vermutest auf den Sender oder das HF Modul, sondern auf deine Person.

Du Darfst mit einer Zulassung beliebig viele Sender betreiben, und brauchst KEINE zwei Zulassungen bei zwei Sendern, da die Zulassung seit ein paar Jahren nicht mehr fürs Gerät gilt (früher musste man den Sender mit angeben) sondern für dich als Person.

Das heißt allerdings auch, dass du deinen Sender nur verleihen darfst, wenn derjenige auch eine Zulassung hat (die ja für ihn selber gilt)
 

Gerald Lehr

Vereinsmitglied
Teammitglied
So, und wenn ich jetzt ganz dumm argumentiere, dann ist der Wim einfach mein Schüler. Dann besteht Versicherungsschutz für 6 Monate beim DMFV.

Ist doch auch ne Variante.
 

pit03

User
Hallo Leute.
Genau das ging mir gerade auch duch den Kopf. Wim als Schüler an der Strippe. Auch ein Schüler muß ja mal seinen ersten Alleinstart und Landung versuchen;)
Somit wären alle unklarheiten wohl beseitigt und alles Rechtens.
Gruß pit03.
 

Dennis Schulte Renger

Vereinsmitglied
HI Gerald!!

Um den Verserungsschutz geht es gar nicht. Ich bin mir noch nichtmal sicher, dass dieser überhaupt von der Zulassung beeinflusst wird, aber das nur am Rande.

Zum einen geht es um die Platzordnung des Platzes. Weiß allerdings nicht ob dort Versicherung und Zulassung Erwähnung finden.

Zum anderen geht es um diesen Gesetzestext:

§ 47 TKG
legt fest, dass jeder, der eine Anlage im 35MHz-Band oder im Bereich von 433,1-433,75MHz betreibt, einen Frequenzzuteilungsbescheid benötigt. Dieser Bescheid wird durch die für den Ort zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auf Antrag ausgestellt.
Wer gegen dieses Gesetz verstößt, begeht nach § 96 (10) TKG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 500.000 EUR belegt werden kann.
Quelle: Magazin ;)

Wim als Schüler an der Strippe sollte eigentlich gehen, da ja dann nur der Lehrer sendet.

Mit Senderübergabe, dürfte wieder das gleiche Problem da sein. Wim müsste theoretisch eine Zulassung haben.

Armes Deutschland!!

[ 17. März 2003, 20:33: Beitrag editiert von: Dennis Schulte Renger ]
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
@Dennis:

ich habe das Zitat der Verordnung extra für Dich editiert, damit der original vorhandene Fettdruck erscheint. Da wird explizit von EINEM Sender gesprochen. Egal was sonst kolportiert wird. (noch ein Link: http://home.t-online.de/home/diper/ )

Wenn Du meinem Link oben folgst und auch die weiteren Quellen der RegTP durchforstest, wirst Du feststellen, dass aufgrund der dortigen Aussagen es so eindeutig wie Du es ausdrückst eben nicht abzuleiten ist. Im Zuge des Wechsels von "Senderzulassung" zur "personenbezogenen Zulassung" wurden die Verordnungen nicht konsequent angepasst. Daher auch die Verwirrung. Leider weiß ich berufsbedingt, dass solch schlampig gemachte Gesetzte und Verordnungen immer mehr die Regel werden. Letzlich führt das zu einer ständig steigenden Zahl von Prozessen.

@Gerald:
verwechsle nicht Versicherungsschutz mit der Erlaubnis, einen Sender zu betreiben. Eines hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Du Dein Auto einer Person ausleihst, die gerade ein Fahrverbot auszusitzen hat, besteht auch Versicherungsschutz. Fahren darf der aber trotzdem nicht.

In der Praxis kann man nur bei der RegTP anrufen, bei günstiger Auskunft diese mit dem Namen der Auskunftsperson notieren und sich im Ernstfall darauf berufen.

Trotzdem allen viel Spaß beim JAF. Kann keiner eine WEB-Cam installieren, dass ich vom Büro aus ab und zu bei Euch auf den Platz schauen kann ?

Hans

P.S: "Armes Deutschland" ist mir dabei auch schon mehrmals in den Sinn gekommen. So fördert man unseren Tourismus :( .

[ 17. März 2003, 20:58: Beitrag editiert von: haru ]
 

Nikola Gelius-Dietrich

Moderator
Teammitglied
Hallo Hans,

nein das ist keine Selbstbeschränkung, unsere Zulassungsurkunde vom RP läßt nur den Betrieb mit 35 MHz zu. Dies ist für uns aber auch keine einschränkung, da es mit 40 MHz bei uns immer wieder Schwierigkeiten gab, sodaß wir auch darauf verzichten.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Gerald,

wegen der 6 Monate Versicherungsschutz bei "Fluglehrlingen" erkundige Dich bitte genauestens beim Verband. Wenn ich mich richtig erinnere, dann hat es da eine Änderung gegeben!

Auskunft meines Gebietsvorsitzenden (gerade angerufen):
Der Aspirant muß sich dafür (mit seiner Absicht des Vereinsbeitrittes) beim Verband (DMFV) anmelden, von dort bekommt er dann den Versicherungsschutz!

Sender betreiben:
Ich habe die Erlaubnis, einen Sender zu betreiben, kann aber beliebig viele besitzen. Möchte ich zwei Sender gleichzeitig betreiben (geht für Otto Normalverbraucher normalerweise nicht gleichzeitig - fehlt mindestens eine Hand), dann benötige ich eine zweite Erlaubnis - alles klar? ;)
 

Gerald Lehr

Vereinsmitglied
Teammitglied
Hi,

hier der Text aus den DMFV Bedingeungen:

Im Vereinsrahmen ist ebenso der sog. Lehrer/
Schüler-Betrieb mitversichert.
Modellflug-Interessenten können durch Unterstützung von
DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen den
ferngesteuerten Modellflug erlernen.
Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb. Eine feste Verbindung
von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich.
Der Verein muss als Mitgliedsverein dem DMFV angehören
und der Lehrer-/Schülerbetrieb auf dem Modellfluggelände
dieses DMFV-Vereins stattfinden.
• Bei den Modellflug-Interessenten bzw. Schülern muss es
sich um Vereinsmitglieds-Anwärter bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter
handeln.
• Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter
darf nur unter der Aufsicht eines Mitglieds eines Mitgliedsvereins
des DMFV erfolgen.
• Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme des Lehrer-/Schüler-
Betriebes in das Flugleiterbuch und nach Abschluss auch
dessen Beendigung eingetragen werden.
• Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal 6
Monate, gerechnet vom Tag der ersten Einweisung an.
• Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadensfälle,
die außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland eingetreten sind.
Sollte bei dem Lehrer-/Schüler-Betrieb ein Haftpflichtschaden
verursacht werden, so wird die Schadensregulierung
über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers
abgewickelt.
Auf die unbedingte Einhaltung der zuvor genannten Bedingungen
für den Lehrer-/Schüler-Betrieb wird nochmals
hingewiesen.
Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Vereinen
und deren gemeldeten und versicherten
Mitgliedern prämienfrei enthalten.
Ich interpretiere ganz frech, daß Wim Interesse an einem Vereinbeitritt bei uns hat und lasse ihn als Schüler fliegen. Da brauche ich nicht einmal ein LS kabel, weil irgendwann muß er auch alleine fliegen lernen. Und da kann mit keine was !!!!

ARMES DEUTSCHLAND
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Gerald,

hast Du schon mal davon gehört, daß sich DMFV Bedingungen auch ändern können?

Genau das ist hier der Fall - sonst hätte ich es nicht geschrieben. Papier und Internetseiten ändern sich manchmal erst später... ;)
 

fb0816

User
Hallo Gerald,
wenn Ihr auf Eurem eigenen Vereinsgelände fliegt, mag das stimmen, falls Du als "Vereinsmitglied" ( als Einzelmitglied git das schon mal nicht! ) beim DMFV gemeldet bist, jedoch glaube ich kaum dass das auf anderen als dem (vereins)eigenen "Gelände" gilt!

[ 17. März 2003, 23:29: Beitrag editiert von: Dieter F. Heinlin ]
 

fb0816

User
Hallo Gerald,
ich dachte bisher eigentlich, dass "vor" einer Änderung der "Versicherungsbedingungen" die "Versicherten informiert" werden würden....
-> Bzw. wenn es Änderungen gibt, diese dann auch in den "Internetseiten" des DMFV "auf neuestem Stand" sind!
 

Gerald Lehr

Vereinsmitglied
Teammitglied
Hallo Dieter,

so dachte ich auch immer.
Ich habe gerade mit Gernot telefoniert, er macht sich gerade schlau.

Also noch ein bißchen Geduld, dann haben wir topaktuelle Informationen.
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
So nun kommt die Aussage von Dr. Eckert direkt vom DMFV.
Der Flugschüler wird im Flugleiterbuch vermerkt und ist dann 6 Monate ab diesem Datum beim Lehrer mitversichert. Fluglehrer muss jemand sein, der zu dem Verein gehört, auf dessen Platz der Flugunterricht stattfindet. Eine separate Anmeldung beim DMFV ist nicht notwendig.
Es gibt noch die Möglichkeit einer 3 monatigen „Kurzmitgliedschaft“
Dies ist dazu gedacht, dem Einsteiger zu zeigen: Teste mal ob es dir Spaß macht ohne gleich auf ein Jahr verpflichtet zu sein aber dennoch hat er für diese Zeit den vollen Versicherungsschutz.

Dies alles hat jedoch nichts mit der Frequenzzuteilung zu tun.

Dies heißt aber gleichzeitig, dass beim RCN-Cup alle Fluglehrer und Flugschüler über eine eigene Versicherung verfügen müssen, da der Heimatplatz verlassen wird und auf dem Fremdplatz besteht kein Versicherungsschutz.
 

Gerald Lehr

Vereinsmitglied
Teammitglied
Koku,

warum?

Das sind die allgemein gültigen Versicherungsbedingeungen an denen nichts geändert wurde. Somit sollte jeder Verein über diese verfügen. Ich bin mir nicht sicher, aber bei Beitritt zum DMFV bekommt man doch automatisch alle Bedingungen oder nicht?
Somit hätte jeder DMFV Versicherte diese vorliegen.
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Wieso soll man uns darüber informieren, wo sich doch nichts geändert hat?
Lediglich die 3 Monatssache ist neu aber die betrifft auch keinen der schon beim DMFV versichert ist.
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Gernot,

na, da wundert mich doch Einiges...

1. Wie kommt mein Gebietsbeauftragter zu seiner Auskunft (und der ist in der Regel bestens informiert).

2. Mich würde eine Umfrage interessieren, wann z. B. die Vereine die neue Satzung (die jetzt schon älter ist) erhalten haben. Information durch den "Modellflieger" ist eine Sache, die Hardcopy in der Hand des Vereinsvorstandes eine andere.

3. Die von Dir angeführte neue 3-Monats-Regelung geht die Vereine bzw. die von Dir genannten bereits versicherten Mitglieder schon etwas an. Liegen diese Informationen zur "Schnupper-Mitgliedschaft" nicht vor, können die Vereine/Mitglieder diese nicht propagieren. Wenn diese Version nur für Einzelmitglieder gedacht ist, dann konnten Interessierte davon auch nix in Sinsheim erfahren...
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Gerald,

Das sind die allgemein gültigen Versicherungsbedingeungen an denen nichts geändert wurde. Somit sollte jeder Verein über diese verfügen. Ich bin mir nicht sicher, aber bei Beitritt zum DMFV bekommt man doch automatisch alle Bedingungen oder nicht?
Somit hätte jeder DMFV Versicherte diese vorliegen.
Du bist ja der Schriftführer bei Euch. Nun frage doch mal die letzten 3 neuen Miglieder bei Euch, was sie vom Verband außer dem Mitgliedsausweis (vom Vorstand oder über Dich) bekommen haben...
 
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