Hallo Eckart und Wim,
40MHZ mit den Kanälen 50-53 sind frei ( http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-11-01-03-00_m/index.html ) . Ich schule auf Kanal 53 (Lehrersender 35MHZ, Schülersender 40MHZ mit 2-Empfängersystem wireless trainer von Jamara) jetzt seit 2 Jahren mit der Möglichkeit den Schüler vollkommen auszublenden und hatte noch nie eine Störung. Aber ob Wim das Risiko eingeht, dass in der Nähe des Flugplatzes unbedarft herumstreunender Carfahrer ihn runterholt muss er selber wissen. Wüßte aber nicht, wo da einer sein Car fahren lassen will.
Auf der genannten Seite steht aber auch
- ich darf jeweils einen beliebigen Sender im 35MHZ-Band betreiben
- wenn ich (warum auch immer) zwei Sender gleichzeitig betreiben will brauche ich zwei Einzelfrequenzzuteilungen
- wenn ich meinem Sohn meinen Sender leihe, ist das immer noch mein Sender mit Einzelfrequenzzuteilung
Insofern könnte die Auskunft vom Verband (DaeC oder DMFV ist ja egal) durchaus korrekt sein. Aber auf was bezieht sich die Zulassung eigentlich? Auf den Sender , das HF-Modul (dann könnte ich Wim ein zugelassenes MC24-HF-Modul leihen, falls er MC 24 fliegt ). Ganz schön neben der Realität, die Verordnungen.
Hans
P.S. Niko: ist das mit dem 40MHZ-Band eine Selbstbeschränkung? Wenn nein dürfte es sich imho um eine unzulässige Beschränkung handeln, da eine Begründung nicht möglich ist. Aber das nur am Rande.
[ 17. März 2003, 20:23: Beitrag editiert von: haru ]
40MHZ mit den Kanälen 50-53 sind frei ( http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-11-01-03-00_m/index.html ) . Ich schule auf Kanal 53 (Lehrersender 35MHZ, Schülersender 40MHZ mit 2-Empfängersystem wireless trainer von Jamara) jetzt seit 2 Jahren mit der Möglichkeit den Schüler vollkommen auszublenden und hatte noch nie eine Störung. Aber ob Wim das Risiko eingeht, dass in der Nähe des Flugplatzes unbedarft herumstreunender Carfahrer ihn runterholt muss er selber wissen. Wüßte aber nicht, wo da einer sein Car fahren lassen will.
Auf der genannten Seite steht aber auch
Ist mir schon mal aufgefallen. Ich habe dann beschlossen es so auszulegen:Eine Einzelfrequenzzuteilung auf Antrag berechtigt jeweils zum Betreiben einer Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen.
- ich darf jeweils einen beliebigen Sender im 35MHZ-Band betreiben
- wenn ich (warum auch immer) zwei Sender gleichzeitig betreiben will brauche ich zwei Einzelfrequenzzuteilungen
- wenn ich meinem Sohn meinen Sender leihe, ist das immer noch mein Sender mit Einzelfrequenzzuteilung
Insofern könnte die Auskunft vom Verband (DaeC oder DMFV ist ja egal) durchaus korrekt sein. Aber auf was bezieht sich die Zulassung eigentlich? Auf den Sender , das HF-Modul (dann könnte ich Wim ein zugelassenes MC24-HF-Modul leihen, falls er MC 24 fliegt ). Ganz schön neben der Realität, die Verordnungen.
Hans
P.S. Niko: ist das mit dem 40MHZ-Band eine Selbstbeschränkung? Wenn nein dürfte es sich imho um eine unzulässige Beschränkung handeln, da eine Begründung nicht möglich ist. Aber das nur am Rande.
[ 17. März 2003, 20:23: Beitrag editiert von: haru ]