Aufnahmegebühr

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tach zusammen,

nun gebe ich doch mal meinen Senf dazu, nachdem ich hier jetzt die ganze Zeit interessiert und teils auch sehr verwundert mitlese. Denn eines, was hier zwar schon angesprochen worden ist, aber aus meiner Sicht hier völlig unbeachtet bleibt, ist dass sich hier wohl insbesondere die Wildflieger keine Vorstellung machen, was ein Verein ist, nämlich eine Gemeinschaft. Mit der Aufnahme in den Verein werde ich also Teil der Gemeinschaft und zahle damit doch letztlich an mich selbst.

Ich kann auf der Mitgliederversammlung daher auch mitentscheiden, was mit dem Geld (Vereinsvermögen) gemacht wird. Und wer sich in den Verein nicht nur durch die Aufnahmegebühr und die bloße Anwesenheit auf dem Platz einbringt, wird schnell feststellen, dass er auch etwas mitbewegen kann.

Darüber hinaus finde ich aber die Anregungen, etwa für die Kurzmitgliedschaft oder auch ermäßigte Tarife nicht nur für Jugendliche interessant und werde es auf unsere nächsten Versammlung einmal ansprechen.

Gruß
Markus
 

udogigahertz

User gesperrt
geko schrieb:
Dies ist hier schon oft angeführt worden. DAS ist NICHT zulässig! Ich persönlich würde das sofort durch die Polizei unterbinden lassen!
MfG geko
Es ging hier um das sog. "Wildfliegen" in der Nähe oder sog. der unmittelbaren Nähe zu einem Modellflugplatz.
Obwohl das hier OT ist, fühle ich mich doch genötigt, auf diese Behauptung von geko zu antworten, da das (leider) nicht richtig ist, denn:

Kein Modellflugclub hat mit der Genehmigung des Platzes und der Erteilung der Aufstiegsgenehmigung das exklusive Luftraumnutzungsrecht zugeteilt bekommen!
Solch ein Rechtstatbestand sieht weder das deutsche noch das internationale Luftfahrtrecht vor.

Liegt die Erlaubnis des Grundstückseigentümers vor, bzw. spricht der Grundstückseigentümer kein Verbot des Startens und Landens von Modellflugzeugen aus, so hat z. B. jeder, der das will, das Recht, auf dem an dem genehmigten Modellflugplatz unmittelbar angrenzenden Feldweg sein Modell zu starten. Selbst, wenn dieser Feldweg quer zur Start- und Landebahn des Modellflugplatzes liegt!

Dass es da und dort einen genehmigten Modellflugplatz gibt, heißt noch lange nicht, dass der genehmigungsfreie Modellflug in dessen unmittelbarer Nähe verboten ist.

Klar, sowas macht absolut keinen Sinn, direkt neben einem aktiven Modellfugplatz fliegen zu wollen, von der gegenseitigen Gefährdung einmal ganz abgesehen.

Aber so ist nun mal die Rechtslage, da könnte man die Polizei rufen, so viel man will.

Grüße
Udo
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Leute ich denke das meißte ist geklärt,denn ihr schweift ab!


-Ich habe aus den ganzen Postings nur eine Antwort herausgelesen.
der Verein bestimmt über die Höhe der Aufnahmegebühr was für
eine Klientel er im Verein haben möchte.


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Sollte der ein oder andere neue noch nicht benannte Argumente haben,
PN an mich, und ich öffne wieder, bzw füge Sie ein.


gruß
Andreas
 
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