Definition: Aufstieg von Flugmodellen

micbu

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@hg,

du weisst doch genau, daß es nicht nur auf den Wortlaut des Gesetzestextes, sondern auch auf die beabsichtigte Schutzwirkung des jeweiligen Artikels ankommt. Ein Richter hat also schon die Möglichkeit hier abzuwägen. Wenn ein Papierflieger jemandem ins Auge fliegt wird kein Richter die LuftVO zitieren.
Fakt ist nun mal, daß es keine gesetzliche Abgrenzung Flugmodell<->Spielzeug gibt.
Wer sich in der Grauzone bewegt muß mit Schwierigkeiten rechnen.

Viele Grüße, Michael
 

JAMARA

User
Hi Ihr alle,

Jürgen hat Recht. Es entscheidet im Zweifelsfall ein Richter.
Wir hatten so ein Rechtsstreit.
In unserem speziellen Fall hat der Richter alles als Spielzeug eingestuft.
Wir hatten eine Pitts Model12 mit 235cm Spannweite mit dabei.
Unser spezieller Richter stufte auch dieses Modell als Spielzeug ein.:eek::eek::eek:

Dieser Fall ist nun in Berufung. Deshalb gibt es da kein Urleil.

Gruß JAMARA Team
 
neee, du wolltest Dr. Sommer von der Bravo entscheiden lassen...;)

Definitiv nicht.

Zur Information: Wir sind hier im Unterfroum für Rechtsfragen. Da mache ich keine Scherze, bzw. kennzeichne sie mit den entsprechenden Smilies.

Ich hoffe Du hast jetzt zumindest erkannt, dass es eine Sparte "Spielzeug" gibt, bei der das LuftVG nicht zur Anwendung kommt.

:) Jürgen
 

micbu

User
@Jamara

Du weisst was das, gerade für Hersteller, bedeuten würde wenn Flugmodelle als Spielzeug eingestuft werden würden?
Dann drück mal die Daumen, daß das nicht passieren wird. Wenn das so kommen sollte, dann müßten zukünftig auch Flugmodelle die Spielzeug Richtlinien einhalten! Das wäre das finanzielle aus für einige Hersteller, da sich die Ware dadurch extrem verteuern würde.

Nur mal ein paar Beispiele:
-Um Kinder vor der Gefahr einer Hörschädigung durch Geräusche abgebendes Spielzeug zu schützen, werden strengere und umfassendere Normen zur Begrenzung der Höchstwerte der durch dieses Spielzeug verursachten Impulsgeräusche und Dauergeräusche festgelegt. Spielzeug, das Geräusche macht, muss so gestaltet und hergestellt sein, dass das Geräusch dem Gehör von Kindern nicht schadet.
Stichwort: Verbrennerflugmodelle (Verbrennerfahrzeuge sind ausgenommen!)

- Artikel 42 der Spielzeugverordnung
- Anhang II Absatz I.1
- Anhang II Absatz I.9a
- Anhang II Absatz III.1
- Anhang II Absatz IV.1 (max. 24V/DC !!!)
- Anhang II Absatz IV.7

Pauschal gesagt:
Ein Spielzeugflugzeug darf nicht auseinanderfallen (zerlegen in der Luft), man darf sich nicht daran verbrennen können (Motoer). Wenn die elektronische Steuerung ausfällt muß es weiterhin ungefährlich bleiben. Die Versorungsspannung darf maximal 24V betragen, und die Modelle dürfen sich nicht entzünden können.

Generell dürfen Kinder nicht mehr damit "spielen", da ansonsten noch einige weitere scharfe Regeln hinzukommen würden.

Hier mal die Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:170:0001:0037:DE:PDF

Viele Grüße, Michael
 
Ich hoffe Du hast jetzt zumindest erkannt, dass es eine Sparte "Spielzeug" gibt, bei der das LuftVG nicht zur Anwendung kommt.

:) Jürgen

Das ist lediglich deine, nicht nachweisbare Definition, bei dem von Jamara geschilderten Fall kennen wir keine Einzelheiten.
Bei der, die Luftfahrt betreffenden Gesetze, gibt es kein Spielzeug.
 
Das ist lediglich deine, nicht nachweisbare Definition, bei dem von Jamara geschilderten Fall kennen wir keine Einzelheiten.
Bei der, die Luftfahrt betreffenden Gesetze, gibt es kein Spielzeug.

Ok, damit ist zumindest klar, das Du es einfach nicht verstehen willst:

http://www.rc-network.de/forum/showpost.php?p=1979805&postcount=18

Für alle anderen:

Es gibt "Spielzeug" und es gibt "Flugmodelle". Das LuftVG kennt kein "Spielzeug" sondern nur Flugmodelle, Drachen, Luftsportgeräte etc. Flugmodelle sind versicherungspflichtig.

:) Jürgen
 

hahgeh

User
@hg,

du weisst doch genau, daß es nicht nur auf den Wortlaut des Gesetzestextes, sondern auch auf die beabsichtigte Schutzwirkung des jeweiligen Artikels ankommt. ...

Klar, es war natürlich etwas provokant gefragt. Aber ich habe mal ein bisserl recherchiert. Es gibt tatsächlich nur wenig greifbares, selbst in der Literatur findet sich nur wenig. Allerdings habe ich leider keinen Kommentar zum Luftfahrtrecht greifbar und BeckOnline hat in der Richtung nichts verfügbar.

In einem Aufsatz zum Versicherungsrecht (NJW 1993, 1889 1890)) ist die Abgrenzung zu Spielzeug folgendermaßen, hier am Kriterium, ob es ein Fahrzeug ist:
An der Zweckbestimmung zur Beförderung von Personen oder Sachen fehlt es insbesondere bei bloßen Spielzeugen wie ferngelenkten Modellbooten, regelmäßig auch bei Modellautos mit eigenem Antrieb, bei kleineren Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen (für die in Zusammenhang mit Luftfahrzeugen eine besondere Regelung getroffen ist).

Von daher ist natürlichim Beispiel von Jamara die Pitts sicher kein Spielzeug mehr. Die grenze dürfte tatsächlich fließend sein. Aber ist zb ein infrarotgesteuerter Koaz mit 5cm Blattdurchmesser ein Spielzeug? Verletzen kann auch dieses... Und was sind dann eigentlich die Kriterien?

Villeicht sollte man noch ein Wort auf den Eingangspost verlieren? Bei Fesselfliegern finde ich das durchaus eine interessante Frage? Gefährdungspotential ist ja auch dort vorhanden, zb Riß eines Steuerseils etc. Und die Lärmkomponente ist ja auch ein Normzweck, insofern betrifft es dies auch. Von daher stimme ich eigentlich hänschen zu: Jedes Verlassen des Bodens aus eigener Kraft ist ein Aufstieg...

hg
 
...
Villeicht sollte man noch ein Wort auf den Eingangspost verlieren? Bei Fesselfliegern finde ich das durchaus eine interessante Frage? Gefährdungspotential ist ja auch dort vorhanden, zb Riß eines Steuerseils etc. Und die Lärmkomponente ist ja auch ein Normzweck, insofern betrifft es dies auch. Von daher stimme ich eigentlich hänschen zu: Jedes Verlassen des Bodens aus eigener Kraft ist ein Aufstieg...

hg

Fesselflugmodelle sind Flugmodelle - zumindest ab einer Masse von 100g (diese Masse wurde jedenfalls beim Versuch einer Abgrenzung Spielzeug/Flugmodell mehrfach verwendet), auch wenn sie normalerweise nicht höher als 30m aufsteigen. Es reicht aus, dass sie das Potenzial dazu haben (Leinenriß oder Loslassen der Leinen).

Die Definition zum "Aufstieg" stammt übrigens nicht vom "Hänschen".

:) Jürgen
 
Bei der, die Luftfahrt betreffenden Gesetze, gibt es kein Spielzeug.

Das LuftVG kennt kein "Spielzeug"

:) Jürgen

wo ist jetzt der Unterschied?:Jürgen spricht explizit von "LuftVG"...

zur Abgrenzung zu den definierten Begriffen kann noch dieses dienen:

§1 LuftVG:
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können."

wobei selbst Mücken höher als 30 m fliegen...
 

micbu

User
Das ist genauso eine "mögliche" Definition (Für Flugmodelle) wie:

- Alles kleiner als 4m Sannweite ist Spielzeug
- Alles kleiner als 3m Spannweite ist Spielzeug
- Alles kleiner als 2m Spannweite ist Spielzeug
- Alles kleiner als 1m Spannweite ist Spielzeug
- Alles was nicht manntragend ist, ist Spielzeug
- Alles ohne Fernsteuerung ist Spielzeug
- Alles ohne reales Vorbild ist Spielzeug
- Alles unter 10g ist Spielzeug
- Alles unter 25kg ist Spielzeug
- Alles aus Schaum ist Spielzeug
- Alles aus Holz ist Spielzeug
- Alles grüne ist Spielzeug
- Alles rote ist Spielzeug
.
.
.
.
Ich lasse diese Definitionen jetzt auch einfach mal im Raum stehen.

Du verstehst was ich sagen möchte?


Viele Grüße, Michael
 
Das ist genauso eine "mögliche" Definition (Für Flugmodelle) wie:

- Alles kleiner als 4m Sannweite ist Spielzeug
- Alles kleiner als 3m Spannweite ist Spielzeug
- Alles kleiner als 2m Spannweite ist Spielzeug
- Alles kleiner als 1m Spannweite ist Spielzeug
- Alles was nicht manntragend ist, ist Spielzeug
- Alles ohne Fernsteuerung ist Spielzeug
- Alles ohne reales Vorbild ist Spielzeug
- Alles unter 10g ist Spielzeug
- Alles unter 25kg ist Spielzeug
- Alles aus Schaum ist Spielzeug
- Alles aus Holz ist Spielzeug
- Alles grüne ist Spielzeug
- Alles rote ist Spielzeug
.
.
Ich lasse diese Definitionen jetzt auch einfach mal im Raum stehen.

Du verstehst was ich sagen möchte?

Viele Grüße, Michael

Und von Flugmodellen entsprechend o.a. Definitionen geht keine Gefahr aus? Denn sonst kann es kein Spielzeug sein. Ich verweise damit auf diesen thread:
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php?t=122744

:) Jürgen
 
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