@Jamara
Du weisst was das, gerade für Hersteller, bedeuten würde wenn Flugmodelle als Spielzeug eingestuft werden würden?
Dann drück mal die Daumen, daß das nicht passieren wird. Wenn das so kommen sollte, dann müßten zukünftig auch Flugmodelle die Spielzeug Richtlinien einhalten! Das wäre das finanzielle aus für einige Hersteller, da sich die Ware dadurch extrem verteuern würde.
Nur mal ein paar Beispiele:
-Um Kinder vor der Gefahr einer Hörschädigung durch Geräusche abgebendes Spielzeug zu schützen, werden strengere und umfassendere Normen zur Begrenzung der Höchstwerte der durch dieses Spielzeug verursachten Impulsgeräusche und Dauergeräusche festgelegt. Spielzeug, das Geräusche macht, muss so gestaltet und hergestellt sein, dass das Geräusch dem Gehör von Kindern nicht schadet.
Stichwort: Verbrennerflugmodelle (Verbrennerfahrzeuge sind ausgenommen!)
- Artikel 42 der Spielzeugverordnung
- Anhang II Absatz I.1
- Anhang II Absatz I.9a
- Anhang II Absatz III.1
- Anhang II Absatz IV.1 (max. 24V/DC !!!)
- Anhang II Absatz IV.7
Pauschal gesagt:
Ein Spielzeugflugzeug darf nicht auseinanderfallen (zerlegen in der Luft), man darf sich nicht daran verbrennen können (Motoer). Wenn die elektronische Steuerung ausfällt muß es weiterhin ungefährlich bleiben. Die Versorungsspannung darf maximal 24V betragen, und die Modelle dürfen sich nicht entzünden können.
Generell dürfen Kinder nicht mehr damit "spielen", da ansonsten noch einige weitere scharfe Regeln hinzukommen würden.
Hier mal die Verordnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:170:0001:0037:DE:PDF
Viele Grüße, Michael