Hallo
Ob Spielzeug oder nicht ist eigentlich völlig unerheblich. Den hier:
wo ist jetzt der Unterschied?:Jürgen spricht explizit von "LuftVG"...
zur Abgrenzung zu den definierten Begriffen kann noch dieses dienen:
§1 LuftVG:
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können."
wobei selbst Mücken höher als 30 m fliegen...
ist der entscheidende Punkt
Ob das ganze ein Spielzeug ist oder ein Sportgerät ist hier völlig egal. Die Bezeichunung als "Spielzeug" schließt ja nicht aus, dass es sich gleichzeitig um ein Luftfahrzeug handelt. Ein Luftfahrzeug wird hier nur durch diese beiden Punkte definiert:
1. Für die Benutzung des Luftraumes bestimmt
2.
kann höher als 30m fliegen.
Entscheidend ist wie man das "kann" definiert, jetzt wird es aber spannend:
Hier mal ein bewusst überzeichnetes Beispiel:
1. Ein guter Werfer kann einen Stein höher als 30m werfen. Also kann er höher als 30m Fliegen (für diejenigen die nicht glauben daß man einen Stein höher als 30m hoch werfen kann: von mir aus werfen wir ihn von einer 50m hohen Klippe) -> er fliegt höher als 30m damit ist er schon mal zur Hälfte ein Luftfahrzeug.
Jetzt geht es nur noch um Punkt 2. und jetzt treiben wir es auf die Spitze: Ich werfe einen Stein flach über das Wasser (um ihn über die Wasseroberfläche springen zu lassen) Bestimme ihn mit diesem bewussten Wurf also für die Benutzung des Luftraumes (10cm über der Wasseroberfläche, aber egal)-> Der Stein kann aber höher als 30m fliegen und ich bestimme ihn für die Nutzung des Luftraumes -> Jeder geworfene Stein ist ein Luftfahrzeug und unterliegt dem LuftVG. Ist eine sehr gewagte Auslegung des Ganzen aber in sich schlüssig.
Gottseidank steht dieses "für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte" im Gesetz, sonst bräuchte man für jeden Gegenstand über 25kg eine Luftverkehrszulassung, denn bei einem entsprechenden Sturm kann so einiges mal schnell 30m Höhe erreichen.
Also:
Streitet hier nicht um Spielzeug oder nicht, haltet euch im Zweifel an die LuftVG. Wenn mein Sohn im Garten einen Papierflieger wirft, hat der keinen Verbrennungsmotor (er muß also nicht 1,5km von der nächsten ansiedlung weg sein) und er wiegt unter 5kg, der Grundstückseigentümer hat ihm das erlaubt und ich bin nicht im kontrollierten Luftraum -> LuftVG eingehalten. Bleibt also nur die Versicherungspflicht -> Wer sicher sein möchte lässt sich von seiner Privathaftpflicht (schriftlich) bestätigen, daß dieser Fall versichert ist. Wer keine Privathaftpflicht hat