Erlaubte Flughöhe

rubberduck

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Sicherheitsmindesthoehe beachten ...

http://www.lba.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/A_Z/A_Z_Sicherheitsmindesthoehe.html?nn=23146

Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.

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Also kommt man ab 150 Meter schon der Sportluftfahrt in die Quere.
Manntragenden Flugzeugen ist immer auszuweichen und jegliche Gefährdung auszuschliessen.
Und meist gilt, beim Zusammenstoß hat der Modellpilot i.d.R. Schuld.
Ich wäre vorsichtig mit grossen Höhenflügen.

jürgen
 
Also kommt man ab 150 Meter schon der Sportluftfahrt in die Quere. jürgen

Das hat mit uns nun weniger zu tun, danach dürftest du garnicht starten, denn in jeder Höhe kann sich ein anderer bewegen, sei es auch nur bei der Landung...;)

Und meist gilt, beim Zusammenstoß hat der Modellpilot i.d.R. Schuld.jürgen
das ist schlicht Blödsinn.

Der Luftraum ist für alle da, deshalb gibts hier auch nichts privates, bei der Nutzung müssen wir eben miteinander leben.
Wie man sieht funktionierts doch prima.
 

Eckart Müller

Moderator
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Erlaubte Flughöhen!

Erlaubte Flughöhen!

So ganz kann ich ja nicht nachvollziehen, weswegen sich auf Grund dieser Fragestellung immer wieder in die Wolle gekriegt wird. Es gibt doch speziell in diesem Punkt ganz klare, recht einfache Regeln, die jeder halbwegs intelligente Mensch verstehen kann, ohne sonderlich tief ins Luftrecht eintauchen zu müssen.

Der unkontrollierte Luftraum G beginnt am Boden und reicht überall bis zum kontrollierten Luftraum E.
Für den Beginn des LR (Luftraum) E gibt es drei Stufen:
  1. 1000ft sind ca. 304,8 m,
  2. 1700 ft sind ca. 518 m und
  3. 2500 ft sind ca. 762 m
(alle Höhenangaben beziehen sich auf Höhen über Grund [GND])!

Um festzustellen, wie der Luftraum strukturiert ist, also wo welche Stufe beginnt bzw. wie hoch ich am Ort XY fliegen darf, ist allerdings ein Blick in eine Luftfahrtkarte unumgänglich. Alternativ wäre noch dieser Link zu nennen.
Wem das aber immer noch zu umständlich oder undurchsichtig ist, kann unter Angabe der Örtlichkeit bei :rcn: nachfragen und erhält die entsprechende Auskunft.
Einfacher geht's doch nun wirklich nicht mehr.


Hallo, unsere Aufstiegserlaubnis gestattet Modellen bis 5 kg 800 Meter Höhe.

Wie es zu einer Genehmigung kommen kann, die 800 m erlaubt, ist mir nicht ganz eingängig. Für die Freigabe, den kontrollierten Luftraum, der in der ganzen Bundesrepublik Deutschland spätestens in ca. 762 m über Grund beginnt, nutzen zu dürfen, ist einzig und alleine die DFS zuständig und niemand anders. Auf den Straßenverkehr übertragen, wäre die Erlaubnis, bis auf 800 m steigen zu dürfen mit der Genehmigung eines Landratsamts vergleichbar, stellenweise in Gegenrichtung auf die Autobahn fahren zu dürfen. Dass dies absurd ist, sieht jeder sofort ein. Vielleicht ist damit aber auch die MSL-Höhe gemeint, also über Meeresspiegel bzw. MSL, was allerdings keinen Sinn machen würde, da die nur schwer vom Modellflieger festgestellt werden kann.

Wer nun neugierig geworden ist und noch mehr über Modellflug und Luftrecht (Link in meiner Signatur!) wissen möchte, kann ja mal dort nachlesen. Jeder, der sich die Mühe macht, das zu lesen und auch nur halbwegs zu verinnerlichen, weiß anschließend mehr als 95% der übrigen Modellflieger. Er hat danach einen erheblichen Wissensvorsprung und ihm kann daher diesbezüglich keiner mehr jemals ein X für ein U vormachen.

Eckart

PS: Ach ja, noch was zur Diktion, abseits des eigentlichen Themas: Es gibt keine "Sportluftfahrt"! Gemeint ist die AL (Allgemeine Luftfahrt) oder auch GA (General Aviation). Das wäre mit dem Unsinn vergleichbar, jedes Auto, das kein Bus oder Lkw ist, als "Sportauto" zu bezeichnen. Macht ja auch niemand... 18-zwinkern.gif
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi Eckart
du siehst das die Masse der Kollegen wenig Ahnung über die Flughöhen haben darum wird das immer wieder hier auftauchen.
Dein hier geschriebener Beitrag ist ja in mehreren Threads schon vorhanden aber du siehst es gibt immer noch viele die den nicht kennen
oder in ignorieren.

Gruß,Herbert
 

rubberduck

User gesperrt
Naja .. ganz so einfach finde ich die Thematik dann doch nicht.

Ich habe 20 Jahre lang Sportboot auf dem Rhein gefahren (Kajütboot 6m).

Auch da gilt die Regel. Niemals einem Schiff der Binnenschiffahrt in die Quere kommen. Der Sportbootfahrer ist fast immer der Dumme bei einer Kollision, zumal man dabei ohnehin schlechte Karten hat

Ähnlich denke ich über die Allgemeine Luftfahrt und den Modellflug.

Immer dem Grossen ausweichen !!! Niemals auf irgendwelche Rechten bestehen ...
zur Not einen "Zwangsabstieg" einleiten. Wenn man Motorgeräusche eines Manntragenden Flugzeuges oder Helis hört, sich über dessen Flugrichtung vergewissern.

Auf irgendwelchen Rechten zu bestehen halte ich für fahrlässige Gefährung des Luftraums.
Sowas kann ziehmlich in die Hose gehen.

Jürgen
 

udogigahertz

User gesperrt
Auf irgendwelchen Rechten zu bestehen halte ich für fahrlässige Gefährung des Luftraums.
Sowas kann ziehmlich in die Hose gehen.

Jürgen
Von welchen Rechten sprichst Du hier? Ist es nicht vielmehr so, dass ferngelenkte Modelle immer der manntragenden Fliegerei auszuweichen haben? Mir wäre es neu, wenn nun die Modellflieger irgendwelche Rechte gegenüber anderen Teilnehmern des Luftverkehrs hätten.

Insofern ist dieser Rat:
Immer dem Grossen ausweichen !!!
unbedingt zu beachten, immer! Bedenke: Ein Flugmodell, sei es auch noch so wertvoll, kann niemals Vorrang vor der Gefährdung von Menschenleben haben.


Grüße
Udo
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Erlaubte Flughöhe ist das Thema! Die Ausweichregeln sind eine andere Baustelle...;)
 

onki

User
Hallo

Ich hab da mal eine "dumme" Frage. Wie verhält sich das mit der "Höhe über Grund" im Gebirge?
Dort geht es schon mal mehrere hundert Meter ein Tal hinab innerhalb von nur wenigen Metern Strecke.
Sowas kann man doch nicht vernünftig in der Realität abbilden.

Gruß
Onki
 

udogigahertz

User gesperrt
Hallo

Ich hab da mal eine "dumme" Frage. Wie verhält sich das mit der "Höhe über Grund" im Gebirge?
Dort geht es schon mal mehrere hundert Meter ein Tal hinab innerhalb von nur wenigen Metern Strecke.
Sowas kann man doch nicht vernünftig in der Realität abbilden.

Gruß
Onki

Wieso nicht? Angenommen, Du fliegst an einem Hang auf 1000 Meter über Meereshöhe, dann darfst Du dort eben genau so hoch über Grund fliegen, wie es die jeweilige Kontrollzone erlaubt. Fliegst Du nun mit Deinem Segler über die Hangkante, dann bist Du plötzlich mehr als 1000 Meter über Grund, das darfst Du nicht, Du musst also immer schön über der Hangkante bleiben oder eben niemals mehr als die erlaubten Höhenmeter über Grund überschreiten, notfalls hilft ein steiler Sturzflug, um wieder in den erlaubten Bereich zu kommen, oder Du machst Konturenflug, was aber ohne FPV-Ausrüstung etwas schwierig werden dürfte.


Grüße
Udo
 

vollker

User
...wenn der andere an der Autobahn liegt, macht das garnichts, der Flugsektor ist dann vermutlich in entgegengesetzter Richtung...

Richtig! Flugverbot Richtung Westen, wie auf der Homepage des Aero-Club Braunschweig (siehe meine Signatur) unter Flugplatz > Platzordung nachzulesen ist. Der Platz war übrigens vor der A39 da, die Autobahn wurde erst später gebaut. Bei uns ist die erlaubte Flughöhe 1000 Ft.
 
Ich habe 20 Jahre lang Sportboot auf dem Rhein gefahren (Kajütboot 6m).

Auch da gilt die Regel. Niemals einem Schiff der Binnenschiffahrt in die Quere kommen. Der Sportbootfahrer ist fast immer der Dumme bei einer Kollision, zumal man dabei ohnehin schlechte Karten hat

Das "Auch" in deiner Ausage ist bullshit.

Auf dem Rhein gilt die RheinSchPV(nach 20 Jahren Sportbootfahren auf demselben sollte man die doch schon mal gelesen haben), nach der du mit deinem Bötchen gegenüber den Binnenschiffen ausweichpflichtig bist, in der Luft (und auf der Strasse, und auf dem Bodensee, und generell überall ausser auf dem Rhein) gilt die nicht. Klingt blöd, ist aber so.

Oliver
 
Das "Auch" in deiner Ausage ist bullshit.

Auf dem Rhein gilt die RheinSchPV(nach 20 Jahren Sportbootfahren auf demselben sollte man die doch schon mal gelesen haben), nach der du mit deinem Bötchen gegenüber den Binnenschiffen ausweichpflichtig bist, in der Luft (und auf der Strasse, und auf dem Bodensee, und generell überall ausser auf dem Rhein) gilt die nicht. Klingt blöd, ist aber so.

Oliver

Hi Oliver
wird auch schwer werden in der Luft oder auf der Strasse mit dem Bötchen aus zu weichen:D:D:D:D:D
Der Kleinere und wendigere wird wohl immer Ausweichen müssen.

Gruß,Herbert
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Ganz legal hoch hinaus!

Ganz legal hoch hinaus!

Um jetzt mal wieder vom Wasser zurück auf's Thema bzw. in die Luft zu kommen, hier ein seltenes Beispiel, welche Höhen auch legal möglich sind:



Dort wird also am 13. Jun. 2012 und am 20. Jun. 2012 in der Zeit von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr bis in Höhen von 5200 ft MSL mit Modellflug zu rechnen sein. Für alle übrigen Modellflieger ist in diesem Bereich bereits bei 1000 ft über Grund der "Deckel drauf", da hier der Luftraum E beginnt!
Wie sich nach Rücksprache mit der DFS ergeben hat, handelt es sich dabei um ein Projekt einer Schule. Der "Modellflug" sind Modellraketen, die in diesen Zeiträumen dort gestart werden sollen. Das Vorhaben ist von der Landesluftfahrtbehörde genehmigt und mit der DFS abgestimmt.

Eine weitere Ausnahme bilden die Verhältnisse am Modellfluggelände des MFSG-Braunschweig, an dem ausweislich des NOTAMs bis zu einer Höhe von 2000 ft über Grund geflogen werden darf. Allerdings, wenn auch großzügig, zeitlich begrenzt. Auch hier beginnt der Luftraum E in 1000 ft über Grund!





[..] ist bullshit.
Am Rande sei bemerkt, dass eine Wortwahl wie Bullshit völlig inakzeptabel ist und nur dazu führt, die Atmosphäre im Forum zu vergiften. Andere Ansichten können von der eigenen Sichtweise durchaus abweichen, sind vielleicht auch falsch, deswegen aber noch lange kein Bullshit.

Eckart
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

vollker

User
Ausnahmen beantragen

Ausnahmen beantragen

...
Eine weitere Ausnahme bilden die Verhältnisse am Modellfluggelände des MFSG-Braunschweig, an dem ausweislich des NOTAMs bis zu einer Höhe von 2000 ft über Grund geflogen werden darf. Allerdings, wenn auch großzügig, zeitlich begrenzt. Auch hier beginnt der Luftraum E in 1000 ft über Grund!
...

Jep! Wir haben eine Ausnahmegenehmigung beantragt und genehmigt bekommen, dass wir an einigen Wochenenden im Jahr auch bis 2000 ft statt 1000 ft fliegen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass wir pro Tag vor Flugbeginn in Bremen anrufen und eine Mobilfunknummer hinterlassen, unter der man uns an diesem Tag erreichen kann. Nach Flugende an diesem Tag müssen wir uns dann wieder abmelden.
 
Mal ein Erfahrungsbericht eines "Drinsitzers"

Quax70 auf dem Forum von Segelflug.de schrieb:
Folgendes ist am 28.05.12 über dem Flugplatz Aalen geschehen.

In 1400 m NN (also etwa 800 m über dem Flugplatz) flog ich eine schöne Wolke an, die mich wieder hochbringen sollte. Das Steigen kam dann auch sehr gut und gerade als ich einkreisen wollte tauchte vor mir ein irre schnelles Segelflugmodell auf, der mit mir auf direktem Kollisionskurs war. Statt rechts einzukreisen drückte ich nach vorne links, damit es nicht kracht. Auch das Modell machte m.E. eine deutliche Ausweichbewegung. Über Funk hab ich den Vorfall in Aalen gemeldet. Die meinten, sie kümmern sich drum, was auch immer das heissen mag.

In meinen Augen gibt es nur 2 Möglichkeiten:

1. Das Modell ist jemandem durchgegangen und die "Ausweichbewegung" war Folge einer Turbulenz

2. An der Fernsteuerung stand ein total bekloppter Vollidiot, der das Ding über irgendwelche Kameras oder so steuert und andere Leute in echte Gefahr bringt.

Die Auswirkungen eines solchen Zusammenstosses müssen für ein Segelflugzeug nicht wirklich glimpflich ausgehen. :-(

von hier. (Da das dort members only ist, mit Genehmigung des Schreibers im Wortlaut zitiert.)

Man mag sich über den Ton aufregen, oder ihn als Indiz dafür nehmen, wie einem ein solches Erlebnis in die Knochen fährt.
 
nur 2 Sätze:
- die Notams helfen nur, wenn sie von allen Beteiligten gelesen werden, wie man immer wieder zwischen den Zeilen erfahren kann, machen die "grossen" dies auch nicht immer, beklagen sich dann aber, wenn kleine Männchen aus den Wolken fallen, oder auch irgendwas anderes unterwegs ist...

- die Angaben von Quax sind derart genau, dass es durchaus möglich ist, dass das Modell legal unterwegs war, in der Gegend ist die Luft ziemlich dick, da muss mit allem was kreucht und fleucht gerechnet werden.

Ich sage es hier genauso wie in Diskussionen andernorts: jeder muss die Augen auf machen, jeder in seinem Rahmen leben, dann gehts problemlos miteinander...
Die Praxis beweist es, nur ab und an gibts in allen Sportarten Leute, die sich in Foren profilieren müssen.

Nebenbei: schaut mal in den Gaugenthread...;)

Nocheins: als noch vermehrt olivgrüne unterwegs waren, gabs auch ab und an heisse Ohren, Klagen war aber zwecklos, die waren eben genauso schnell da, wie weg...

jetzt sind´s doch mehr als 2 geworden...:rolleyes:,übrigens hatten wir hier schonmal eine ausgiebige Höhendiskussion...
 
Jep! Wir haben eine Ausnahmegenehmigung beantragt und genehmigt bekommen, dass wir an einigen Wochenenden im Jahr auch bis 2000 ft statt 1000 ft fliegen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass wir pro Tag vor Flugbeginn in Bremen anrufen und eine Mobilfunknummer hinterlassen, unter der man uns an diesem Tag erreichen kann. Nach Flugende an diesem Tag müssen wir uns dann wieder abmelden.

nur 2 Sätze:
- die Notams helfen nur, wenn sie von allen Beteiligten gelesen werden, wie man immer wieder zwischen den Zeilen erfahren kann, machen die "grossen" dies auch nicht immer, beklagen sich dann aber, wenn kleine Männchen aus den Wolken fallen, oder auch irgendwas anderes unterwegs ist...

- die Angaben von Quax sind derart genau, dass es durchaus möglich ist, dass das Modell legal unterwegs war, in der Gegend ist die Luft ziemlich dick, da muss mit allem was kreucht und fleucht gerechnet werden.

Ich sage es hier genauso wie in Diskussionen andernorts: jeder muss die Augen auf machen, jeder in seinem Rahmen leben, dann gehts problemlos miteinander...
Die Praxis beweist es, nur ab und an gibts in allen Sportarten Leute, die sich in Foren profilieren müssen.


jetzt sind´s doch mehr als 2 geworden...:rolleyes:,übrigens hatten wir hier schonmal eine ausgiebige Höhendiskussion...

Hallo
Wenn ich das richtig gelesen habe hat das Ganze über einem zugelassenen Flugplatz statt gefunden.
Das heißt kontrollierter Luftraum oder liege ich da falsch.
Hat ein Großsegler nicht die Pflicht sich anzumelden ?
Wenn auf diesem Platz Modellflug genehmigt ist hat trotzdem der Großsegler Vorrang.
Man sieht ja am Beitrag von Volker das es Ausnahmen gibt aber mit Auflagen.
Wenn das Modell von diesem Platz aufgestiegen ist, war meiner Meinung nach irgend etwas Faul.
Oder es war ein Kollege der grünen Wiese ,wenn dann war er zu Hoch und an der verkehrten Stelle.
Aber um hier ein Urteil zu fällen sind einfach zu wenig Informationen vorhanden.
Ich komme aus der Rhön und da sind sehr viele Großsegler unterwegs ,ersten fliegen wir keine 800m hoch und zweitens beobachte ich wenn ich alleine bin immer meinen Luftraum sind wir mehr Leute gibt es einen Flugleiter und man sieht doch einen Großen schon von weitem.

Gruß,Herbert
 
- die Angaben von Quax sind derart genau, dass es durchaus möglich ist, dass das Modell legal unterwegs war, in der Gegend ist die Luft ziemlich dick, da muss mit allem was kreucht und fleucht gerechnet werden.

Ich sage es hier genauso wie in Diskussionen andernorts: jeder muss die Augen auf machen, jeder in seinem Rahmen leben, dann gehts problemlos miteinander...
Die Praxis beweist es, nur ab und an gibts in allen Sportarten Leute, die sich in Foren profilieren müssen.

Nebenbei: schaut mal in den Gaugenthread...;)
Legal oder illegal im Luftraum ist erstmal nebensächlich. Es geht um VFR-Flug, jeder muss im Notfall rechtzeitig ausweichen können. Im Luftrecht, wie im Strassenverkehr, wäre schon viel erreicht, wenn sich erst mal alle an §1 halten würden. Die ganzen folgenden Pargraphen ordnen sich eigentlich §1 unter und detaillieren nur noch die Einzelfälle.

Nun mag jeder hochfliegende Modellflieger einmal in sich gehen, ob er das in 750 M Höhe (oder auch nur 400), gerade in "dicker Luft", noch leisten kann.

Der Verweis auf den Gaugenthread ist in dem Sinne irrelevant. Die Beteiligten da haben problemlos Übersich darüber, was unterwegs ist und können sich gegenseitig gut einschätzen. Sieht man ja schon an den eingestellten Fotos. Fälle, wie der von mir zitierten werden höchst selten fotografisch festgehalten. Weil es nichts zu fotografieren, weil fast nichts zu sehen gibt. An der Sichtgrenze gelten andere Regeln.

An bekannten Hotspots am Hang oder über Modellflugplätzen (ob mit eigenem Luftraum oder ohne) weiss jeder, womit er zu rechnen hat. Das funktioniert meist problemlos. Wir haben auch in unmittelbarer Nähe des Segelflugplatzes zwei Modellflugplätze, und die nötigen Strategien sind bekannt und werden weitgehend eingehalten. Die Aufmerksamkeit für unbemannte, die sich nicht an Ausweichregeln halten können, ist aber auf der grünen Wiese in Höhen, in denen sich normalerweise keine Modellflugzeuge tummeln, nicht gegeben.
 
Legal oder illegal im Luftraum ist erstmal nebensächlich. Es geht um VFR-Flug, jeder muss im Notfall rechtzeitig ausweichen können.
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Hi Markus
Möchte dich mal sehen wenn du im Großen unterwegs bist und bei 800m auf einmal ein Modell mit dem du ja nicht rechnest entgegen kommt wie du da mit einem Großen noch ausweichen kannst denn die sind träger wie ein Modell. Da kommt auch noch die Schrecksekunde dazu.
Als Großer musst du dich 5 Min bevor du den Luftraum eines Sportflugplatzes der Flugtechnisch besetzt ist erreichst anmelden.
Sollte der Flugplatz auch für Modelle zugelassen sein ist ja ein Flugleiter am Platz der den Modellflieger auf den Großen hinweist.
Was natürlich bei einem grünen Wiesenflieger nicht vorhanden ist.
Wenn man in anderen Threads liest wie viele von den grünen Wiesenfliegern wissen was sie dürfen und was nicht läuft es einem kalt den Rücken runter.
Mich wundert es immer wieder wie wenig passiert.
Die Großen müssen bei Überlandflügen zwischen 300 und 600m Hoch sein in der nähe von Flugplätzen nur noch 150m.

Gruß,Herbert
 
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