Erlaubte Flughöhe

Yeti

User
Erklär lieber mal, was ein Modellflieger eigentlich damit anfangen soll:
Wenn du unbedingt möchtest: Sieht der Modellflieger auf der ICAO-Karte z.B. die Kennzeichnung C 3500 / FL 100 und fragt sich, was das bedeutet, dann weiß er nun, dass das einen Luftraum der Klasse C (kontrollierter Luftraum) bezeichnet, der in einer Höhe von 3500 ft über NN beginnt und bis 10.000 ft über irgendwas reicht, das deiner Meinung nach nicht so wichtig ist und er in diesem Luftraum eine Freigabe benötigt.

Magazin hin oder her, Google gibt's ja auch noch. Eigentlich kann man das ja alles schon irgendwo nachlesen, das ganze Forum ist also eigentlich überflüssig, oder nicht?
 

Yeti

User
Meine Frage:
Was bedeutet:

C FL100
--------
3500

Wo beginnt dabei die Untergrenze? .. bzw. wie hoch darf ich als Modellflieger in diesem Bereich fliegen?

--------
wurde leider nicht beantwortet, bzw. ich kann als Modellflieger der Menge an Theorie nicht folgen ...
OK, dann nochmal. Es bedeutet: Luftraum der Klasse C (kontrolliert) mit Untergrenze 3500ft über NN bis Obergrenze in Flugfläche 100 (10.000ft). Für diesen Luftraum benötigst du eine Freigabe.

Wie hoch darfst du dort ohne Freigabe fliegen? Max. 2500ft über Grund, denn dort beginnt spätestens bereits der kontrollierte Luftraum (Klasse E). Wenn der Bereich von einer blauen Linie umrandet ist, an dem das Folgende steht, dann darfst du dort ohne Freigabe nur 1000ft über Grund fliegen, denn das kennzeichnet den Luftraum der Klasse E mit Untergrenze in 1000 ft über Grund
LR_E1000.gif

Wichtig ist also für den Modellflieger, die Untergrenze des niedrigsten kontrollierten Luftraumes zu (er)kennen.

Und bevor Holofernes wieder rot anläuft, weil alles schon nachzulesen ist, verweise ich einfach nochmal auf den Beitrag 54 von Eckhardt, wo das Luftraumschema der DFS eingefügt ist.
 

Yeti

User
Extra nochmal für den lieb grüßenden Siegi :)

(bevor ich Ärger kriege, weil ich Kartenmaterial hochlade, nehme ich lieber die Grafik vom Ekart)

attachment.php


Wie hoch darf man ohne Freigabe fliegen?

- In Velpke (östlich des Ortsnamens Wolfsburg): 2500ft über Grund (Luftraum E)

- In Heiligendorf (südlich von Wolfsburg); 1000 ft über Grund, denn das liegt innerhalb der blauen Umrandung, die kennzeichnet, dass Luftraum E hier in 1000 ft / GND beginnt

- In Schwülper (nordwestlich von Braunschweig): Hier darf man gar nicht ohne Freigabe fliegen, wenn die Kontrollzone Braunschweig aktiv ist, ansonsten 1000 ft über Grund bei inaktiver Kontrollzone

- östlich von Sievershausen (an der A2, fast am linken Bildrand): 2500 ft über Grund, denn das liegt außerhalb der blauen Linie, so dass der Luftraum E hier in 2500 ft über Grund beginnt. Was man auf dem Bildausschnitt gerade nicht mehr lesen kann: In 4500 ft über NN beginnt hier auch der Luftraum C, aber um so hoch zu fliegen hätte man ja schon vorher eine Freigabe gebraucht

- In Uetze: 1000 ft über Grund, denn das liegt wieder innerhalb der blauen Umrandung für Luftraum E ab 1000 ft über Grund
 

rubberduck

User gesperrt
Extra nochmal für den lieb grüßenden Siegi :)

(bevor ich Ärger kriege, weil ich Kartenmaterial hochlade, nehme ich lieber die Grafik vom Ekart)

attachment.php


Wie hoch darf man ohne Freigabe fliegen?

... denn das liegt wieder innerhalb der blauen Umrandung für Luftraum E ab 1000 ft über Grund

------------------------

Ahh .. ok die blaue Umrandung ist wichtig ... stimmt hab mal was davon gehört
 
Entschuldigt bitte, dass ich diesen alten Thread auskrame- aber ich habe mich extra dafür in eurem Forum registriert.
Kurz zu mir- ich hab mir vor einigen Wochen unbedarft eine Parrot AR Drone gekauft... und dann angefangen zu lesen... jetzt hab ich wenigstens schon einmal eine Versicherung für das Ding.
1,5km Abstand zu Flugplätzen ist mir auch klar- und nur Luftraum G. So weit begreife ich die ICAO-Karte.

Was ist jetzt aber hier auf der Karte mit dem Ort "Meine" (nördlich von Braunschweig)?
Der liegt nicht in D- ist aber in einem rosa Kreis... kann mich bitte jemand aufklären was es mit diesem auf sich hat.
Wäre nett!

Dankschön & schönen Sonntag noch

Ede
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Der rosa Kreis symbolisiert den Geltungsbereich von NOTAM (Notice(s) to Airmen). Meistens sind NOTAM ohne Bedeutung für Modellflieger, aber leider nicht immer. Es kann sich dabei auch um Bekanntmachungen von Flugbeschränkungsgebieten handeln, die auch den Modellflug betreffen. Beispielsweise wenn Päpste oder Präsidenten zu Besuch sind, werden weiträumige Flugverbotszonen eingerichtet und per NOTAM bekanntgegeben, in denen auch jeglicher Modellflug untersagt ist.
Es ist auch für Modellflieger recht einfach, sich über die Bedeutung und Inhalte der NOTAM zu informieren. Von der DFS (Deutsche Flugsicherung) wird das sogenannte VFReBulletin herausgegeben. Da stehen alle Informationen kostenlos zur Verfügung.
Ein Doppelklick innerhalb des interessierenden rosa Kreises öffnet das entsprechende NOTAM. Hier, im Beispiel des rosa Kreises um Braunschweig in dem auch Meine liegt, heißt es beispielsweise dann:

C1405/13 Rollweg(e) geschlossen
Braunschweig-Wolfsburg
12.04. 08:54 - 13.07. 20:00 est
TWY G geschlossen SW von TWY E.

C1406/13 RWY geschlossen
Braunschweig-Wolfsburg
12.04. 08:54 - 13.07. 20:00 est
Graspiste 08/26 geschlossen.

C1407/13 Rollweg(e) geschlossen
Braunschweig-Wolfsburg
12.04. 08:55 - 13.07. 20:00 est
TWY H geschlossen.

C1408/13 ATIS nicht benutzbar
Braunschweig-Wolfsburg
12.04. 08:55 - 13.07. 20:00 est
Atis ausser Betrieb.

Es gibt damit keine Ausreden mehr, wie "Das habe ich nicht gewusst!"
Diesmal sind das aber alles Mitteilungen, die den Modellflug nicht betreffen! ;)

Zu beachten ist aber, dass Meine unterhalb des Luftraums E liegt, der hier in 1000 ft (304,8 m) über Grund beginnt.
 
Vielen Dank Eckart- das war genau die Antwort die ich gesucht habe.
Der Link zum VFR-Bulletin war mir zwar bekannt- ich bin aber nicht auf die Idee gekommen, da doppelt zu klicken.

Merci!
Ede
 
... und wenn ich jetzt ganz ehrlich bin: wenn ich den Thread wirklich aufmerksam gelesen hätte, dann hätte sich mir die Bedeutung der rosa Kreise selbst erschlossen. :D

@Eckart: für mich ist es monentan nur wichtig, dass ich den Luftraum D lokalisieren kann- mein Spielzeug fliegt nicht höher als 50m- es wird (noch) über Wlan gesteuert- nicht Rc.
 
... und wenn ich jetzt ganz ehrlich bin: wenn ich den Thread wirklich aufmerksam gelesen hätte, dann hätte sich mir die Bedeutung der rosa Kreise selbst erschlossen. :D

@Eckart: für mich ist es monentan nur wichtig, dass ich den Luftraum D lokalisieren kann- mein Spielzeug fliegt nicht höher als 50m- es wird (noch) über Wlan gesteuert- nicht Rc.

Sobald du im Luftraum D fliegen willst, musst du nach §16a Luftverkehrsordnung die Freigabe durch die zuständige Luftverkehrskontrollstelle einholen, denn dein Spielzeug ist gem. § 1 Abs.2 Nummer 11 Luftverkehrsgesetz ein Luftfahrzeug......
Vorsicht...da kann sehr hohe Bußgeld winken....
Wollte das nur angemerkt haben...weil du von Spielzeug sprachst und von Luftraum D.
 
... Danke für den Hinweis- aber:

Ist mir bekannt- ich möchte ja den Luftraum D tunlichst meiden und brav in G bleiben. Vertikal mit E und C habe ich kein Problem- ich komm einfach nicht so hoch ;-)

Trotzdem- nochmal zu meiner evtl. unglücklich gewälten Bezeichnung Spielzeug:
Würde das auch für die 40-Euro-Spielzeughelis gelten, die ich beim Diskounter kaufen kann? Sind das auch Luftfahrzeuge? Ich kanns mir fast nicht vorstellen- wäre aber nicht überrascht, wenn es so wäre.
Das würde aber dann auch bedeuten, dass man für die draussen auch schon eine Modellhaftpflichtversicherung benötigt.
Korrekt?
 

jmoors

Vereinsmitglied
Edefauler;3121847- mein Spielzeug fliegt nicht höher als 50m- es wird (noch) über Wlan gesteuert- nicht Rc.[/QUOTE schrieb:
RC ist die Abkürzung für "Radio Control". Was meinst Du, Ede, was WLAN ist? Light Control? :D
WLAN ist genau so RC wie die von uns verwendeten typischen Funkfernsteuerungen.


LG,

Besserwisserundleidenschaftlichererbsenzähler Jürgen.
 
Jaaaadoch Jürgen ;-)

Trotzdem hast du mit einer typischen Rc-Fernsteuerung eine höhere Reichweite als ich- der mit nem iPad als Fernsteuerung operiert.

(Wenigstens isses nicht Infrarot... sonst wäre das mit dem Licht... hihi- lassen wir das)
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
[...] Trotzdem- nochmal zu meiner evtl. unglücklich gewälten Bezeichnung Spielzeug:
Würde das auch für die 40-Euro-Spielzeughelis gelten, die ich beim Diskounter kaufen kann? Sind das auch Luftfahrzeuge? Ich kanns mir fast nicht vorstellen- wäre aber nicht überrascht, wenn es so wäre.
Das würde aber dann auch bedeuten, dass man für die draussen auch schon eine Modellhaftpflichtversicherung benötigt.
Korrekt?
Korrekt!

Es ist darüber hinaus auch völlig belanglos, wie Du Dein "Luftfahrzeug" taufst, Spielzeug, Kinderkram oder wie auch immer, es ist und bleibt dem rechtlichen Sinne nach ein Luftfahrzeug und unterliegt folglich dem Luftrecht. Dabei ist es auch vollkommen irrelevant, ob das Objekt auf welche Weise auch immer ferngesteuert wird oder "nur" frei fliegt! Wenn wir das also mal streng rechtlich betrachten, ist auch in Deinem Fall jegliche Benutzung des kontrollierten Luftraums D nur mit einer Freigabe der zuständigen Luftverkehrskontrollstelle erlaubt. Alles andere ist illegal! Das es da so Vereinbarungen geben soll, dass alles, was nicht höher als 30 m fliegen kann, davon ausgenommen ist, kann m. W. aus dem geltenden Luftrecht nicht abgeleitet werden.
 
Korrekt!

Es ist darüber hinaus auch völlig belanglos, wie Du Dein "Luftfahrzeug" taufst, Spielzeug, Kinderkram oder wie auch immer, es ist und bleibt dem rechtlichen Sinne nach ein Luftfahrzeug und unterliegt folglich dem Luftrecht. Dabei ist es auch vollkommen irrelevant, ob das Objekt auf welche Weise auch immer ferngesteuert wird oder "nur" frei fliegt! Wenn wir das also mal streng rechtlich betrachten, ist auch in Deinem Fall jegliche Benutzung des kontrollierten Luftraums D nur mit einer Freigabe der zuständigen Luftverkehrskontrollstelle erlaubt. Alles andere ist illegal! Das es da so Vereinbarungen geben soll, dass alles, was nicht höher als 30 m fliegen kann, davon ausgenommen ist, kann m. W. aus dem geltenden Luftrecht nicht abgeleitet werden.

Richtig.
Und ja, die Versicherungspflicht gilt seit dem 11.8.2005 -Änderung der LuftZV- für "alles was höher als 30 m steigen kann". Auch für Drachen mit einer entsprechend langen Schnur oder Infrarot gesteuerte Helis der "Supermarktregalklasse".......da diese höher fliegen können (unabhängig von der Reichweite der Steuerung)
 
Entschuldigung, wenn ich jetzt hier noch ganz frech eine Frage loslasse:
Wie siehts denn aus mit Hubschrauberlandeplätzen? Konkret: Rettungshubschrauberlandeplatz auf dem Klinikdach.
M. E. müsste ich da einen Abstand von 1,5km einhalten- was für mich bedeutet: ich darf im Stadtpark nicht fliegen.
Dürfte ich da evtl. trotzdem bis ungefähr Baumwipfelhöhe...?
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Da Hubschrauberlandeplätze vermutlich keine Flugplätze im Sinne der LuftVO sind, vermute ich mal, dass da der § 16 LuftVO nicht greift!

§ 16 LuftVO
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1. der Aufstieg von Flugmodellen

a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse.
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.

2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden.

5. der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb
 
Entschuldigung, wenn ich jetzt hier noch ganz frech eine Frage loslasse:
Wie siehts denn aus mit Hubschrauberlandeplätzen? Konkret: Rettungshubschrauberlandeplatz auf dem Klinikdach.
M. E. müsste ich da einen Abstand von 1,5km einhalten- was für mich bedeutet: ich darf im Stadtpark nicht fliegen.
Dürfte ich da evtl. trotzdem bis ungefähr Baumwipfelhöhe...?


Ich denke, es handelt sich hier um einen Sonderlandeplatz, für Drehflügler. Also leider doch ein Flugplatz im Sinne von § 16 LuftVO .
Näheres kann dir deine zuständige Landesluftfahrtbehörde sagen.
 
Danke schonmal.
Ich hab inzwischen mal den Justitiar beim DMFV angeschrieben... falls es für euch auch von Interesse ist, werde ich die Antwort berichten.
 
Gerne, würd mich auch interessieren.

Denke aber, dass muss individuell bei der zust. Behörde nachgefragt werden.

Dennoch, gerne berichten !

gruss rudi
 
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