rubberduck
User gesperrt
hallo,
hier ein Auschnitt aus den derzeit gültigen Regelungen für 2,4Ghz-Systeme:
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP hat zulässige Sendeleistung in Deutschland festgelegt:
IEEE 802.11b - 2,4 GHz - 100 mW EIRP
IEEE 802.11g - 2,4 GHz - 100 mW EIRP
IEEE 802.11a - 5,4 GHz - 1 W EIRP
Diese Leistung darf inklusive des Antennengewinns nicht überschritten werden. Um die EIRP der eigenen Anlage zu berechnen, addiert man die Ausgangsleistung des Access Points oder Routers in dBm und den Antennengewinn in dBi. Für ein eventuell benutztes Antennenkabel kann die Dämpfung in dB wieder abgezogen werden. Die folgende Tabelle gibt einige Beispiele für die Umrechnung von dBm in Milliwatt.
Dezibel Millwatt dBm Milliwatt mW
0 1
7 5
10 10
18 63
20 100
23 200
30 1000
Dezibel Milliwatt dBm
Die Einheit Dezibel Milliwatt (dBm) gibt einen Leistungspegel bezogen auf ein Milliwatt an. 0 dBm entsprechen einer Leistung von 1 mW. 20 dBm entsprechen 100 mW. dBm ist eine absolute Angabe.
Anm: Für die Realierung von Funkstrecken ist auch die Eingangsempfindlichkeit des Empfängers von Bedeutung.
------------------------------
Übrigens:
Die Funkübertragungssysteme im Bereich Videoüberwachung (Innen- und Aussenbereich) senden mit bis zu 20dBm entspr. 100mW und erreichen Reichweiten von max. 2500 Meter (aussen).
Dies sind Daten der deutschen Hersteller.
PS: Man bedenke jedoch das es sich bei einem Flugmodell um ein bewegliches Objekt handelt dem man ggf. mit der Antennenausrichtung folgen muss.
Ich denke das sich die namhaften deutschen Hersteller von Funküberwachungssystemen abgesichert haben und sich an die geltenden Regelungen halten. Klar .. im Flugmodell ist ein solches System zweckentfremded und der Betrieb befindet sich u.U. in einer rechtlichen Grauzone. Wobei natürlich nirgends zu lesen ist wo und wie ich eine Funkvideoüberwachung einbauen darf, solange ich die Bestimmungen über den Datenschutz bzw. dem Schutz der Privatsphäre einhalte.
jürgen
hier ein Auschnitt aus den derzeit gültigen Regelungen für 2,4Ghz-Systeme:
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP hat zulässige Sendeleistung in Deutschland festgelegt:
IEEE 802.11b - 2,4 GHz - 100 mW EIRP
IEEE 802.11g - 2,4 GHz - 100 mW EIRP
IEEE 802.11a - 5,4 GHz - 1 W EIRP
Diese Leistung darf inklusive des Antennengewinns nicht überschritten werden. Um die EIRP der eigenen Anlage zu berechnen, addiert man die Ausgangsleistung des Access Points oder Routers in dBm und den Antennengewinn in dBi. Für ein eventuell benutztes Antennenkabel kann die Dämpfung in dB wieder abgezogen werden. Die folgende Tabelle gibt einige Beispiele für die Umrechnung von dBm in Milliwatt.
Dezibel Millwatt dBm Milliwatt mW
0 1
7 5
10 10
18 63
20 100
23 200
30 1000
Dezibel Milliwatt dBm
Die Einheit Dezibel Milliwatt (dBm) gibt einen Leistungspegel bezogen auf ein Milliwatt an. 0 dBm entsprechen einer Leistung von 1 mW. 20 dBm entsprechen 100 mW. dBm ist eine absolute Angabe.
Anm: Für die Realierung von Funkstrecken ist auch die Eingangsempfindlichkeit des Empfängers von Bedeutung.
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Übrigens:
Die Funkübertragungssysteme im Bereich Videoüberwachung (Innen- und Aussenbereich) senden mit bis zu 20dBm entspr. 100mW und erreichen Reichweiten von max. 2500 Meter (aussen).
Dies sind Daten der deutschen Hersteller.
PS: Man bedenke jedoch das es sich bei einem Flugmodell um ein bewegliches Objekt handelt dem man ggf. mit der Antennenausrichtung folgen muss.
Ich denke das sich die namhaften deutschen Hersteller von Funküberwachungssystemen abgesichert haben und sich an die geltenden Regelungen halten. Klar .. im Flugmodell ist ein solches System zweckentfremded und der Betrieb befindet sich u.U. in einer rechtlichen Grauzone. Wobei natürlich nirgends zu lesen ist wo und wie ich eine Funkvideoüberwachung einbauen darf, solange ich die Bestimmungen über den Datenschutz bzw. dem Schutz der Privatsphäre einhalte.
jürgen