Dann gehört es nicht mehr zur Kategorie "Erlaubnisfreier Modellflug". Klar!
Aber zunächst mal wünsche ich allen hier ein frohes neues Jahr!
Zurück zum Thema: Es gelten dann bestimmt "Spielregeln", die man einhalten sollte, um sich im Fall eines Falles unnötigen Ärger zu ersparen.
Dazu gehört auch eine Vorschrift, die kaum einer kennt, deren Beachtung gegebenenfalls sehr nützlich sein kann.
Es ist die im Anhang 1 zu § 14 Abs. 1 LuftVZO und § 19 Abs. 1 LuftVZO unter IV/3 zu findende Regelung bezüglich der Kennzeichnung von Flugmodellen!
Man sollte sie zumindest einmal gelesen haben.
Aber zunächst mal wünsche ich allen hier ein frohes neues Jahr!
Zurück zum Thema: Es gelten dann bestimmt "Spielregeln", die man einhalten sollte, um sich im Fall eines Falles unnötigen Ärger zu ersparen.
Dazu gehört auch eine Vorschrift, die kaum einer kennt, deren Beachtung gegebenenfalls sehr nützlich sein kann.
Es ist die im Anhang 1 zu § 14 Abs. 1 LuftVZO und § 19 Abs. 1 LuftVZO unter IV/3 zu findende Regelung bezüglich der Kennzeichnung von Flugmodellen!
Man sollte sie zumindest einmal gelesen haben.