FAKTEN!!!
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So Leute, nun werde ich hier, als "einer von Denen", Fakten bezüglich Einfuhr von Waren über den Postweg beisteuern!
Der Zollwert=
1. Der tatsächlich bezahlte Preis der Ware (Warenwert)
+
2. angefallene Verpackungskosten
+
3. Versandkosten
UND NICHTS ANDERES ist der Zollwert!!!
Das kann im Zollkodex und der Zollkodex-DV nachgelesen werden! Und das ist EU-Gesetz!!!
Desweiteren sind "Kleinsendungen mit geringem Wert" bis zu einem WARENWERT i.H.v. 22.-EUR abgabenfrei (kein Zoll und keine EuSt!)!
Sendungen bis zu einem WARENWERT von 150.-EUR sind zollfrei, jedoch fallen dann 19%EuSt an und zwar auf den ZOLLWERT (Zusammensetzung s.o.)
Und nochwas. Wenn eine Warensendung auf dem Postweg, bei der Gestellung durch die DPAG durchrutscht, warum auch immer, sprich es wird frei Haus geliefert, dann ist der Empfänger sehr wohl in der Pflicht, mit dem Päckchen/Paket zum zuständigen Zollamt zu gehen und muß dort eine Zollanmeldung abgeben!
Zur Zollinhaltserklärung/Zollanmeldung:
Jede Postsendung aus dem Drittland, ist mit einer Zollinhaltserklärung des Absenders versehen. Diese ist jedoch aus zollrechtlicher Sicht überhaupt nicht relevant, sondern die Zollanmeldung des Einführers ist Grundlage zur Zollabfertigung. Wenn also erstmal eine Person wegen Falschanmeldung (sprich Steuerhinterziehung nach der Abgabenordnung) zur Verantwortung gezogen wird, so ist es der Einführer/Anmelder und niemand anderes!!!
Und unabhängig davon, wird sich die deutsche Staatsanwaltschaft bei "in großem Stil angewendeter Täuschungversuchen durch den Versender", sehr wohl eine Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Absender vorbehalten!
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Mit besten Grüßen
Patrick