Wo steht eigentlich das dieses Schild aus Alu sein MUSS?
Ich meine gelesen zu KANN.
Demzufolge reicht auch 'n Zettel oder ein AUfkleber
Olaf
Hallo Olaf,
das steht im Gesetzesentwurf (
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/39-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Zitat:
"Es handelt sich dabei um einen
einmaligen Vorgang, der mit Kosten in Höhe von max. 10 Euro für die Erstellung
einer Plakette und mit einem Zeitaufwand von circa einer Stunde verbunden ist.
Insbesondere kann die Kennzeichnung auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit
Adressgravur erfolgen. Diese sind bereits ab etwa 5 Euro im Handel erhältlich."
.....
"Als Alternative ist
ein Aluminiumaufkleber mit Adressgravur möglich, der bereits für 5 Euro im Handel erhältlich
ist."
.....
"b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit
jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons
Drucksache 39/17
oder Drachen mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines
Flugkörper mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle
seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem
Fluggerät anbringen"
Damit ist endlich festgestellt, dass Aluminium (Schmelzpunkt früher 660°C) feuerfest gegenüber Feuer (800°C) ist. Außerdem wird die Dauerhaftigkeit von Aluminium per Gesetz endlich einmal festgeschrieben.
Damit ist ein Kennzeichnen mit trockenem Papier oder Holz, Quecksilber, Lithium- und Magnesiumfolien ausgeschlossen. Das ist alles nicht so schlimm, denn auch die Pioneer Sonde hatte eine Plakette (
https://de.wikipedia.org/wiki/Pioneer-Plakette) , damit Erdlinge für Schäden, die an Außerirdischen durch die Sonde verursacht werden haftbar gemacht werden können. Das Ding hat eine Atombatterie an Board und war unbemannt. Nach Paragraph 21b Absatz 10 "Verbotener Betrieb von unbemannten...":
Zitat:
"zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven
Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung
zum Schutz vor Gefahrstoffen, von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4
gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung sowie von Gegenständen, Flüssigkeiten
oder gasförmigen Substanzen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung
Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen."
würden die Pioneer 1/2 wohl verboten :-)
Viele Grüße
Jennifer