Luftraum: Fragen und Antworten!

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hallo!

Dies ist nun der neue Platz, um Fragen rund um das Thema "Luftraum" (nicht "Flugraum"!) zu stellen. Hier können ebenfalls Unklarheiten "verhandelt" werden, wenn mal jemand den Eindruck hat, Fehler in der Rubrik LUFTRAUMINFORMATIONEN entdeckt zu haben.

Übrigens: Es gibt keine "dummen" Fragen, nur dumme Antworten! 😉
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Auf welche Frage(n) suchst Du denn eine Antwort?
 

Dennis Schulte Renger

Vereinsmitglied
Moin,

Na, dann fang ich mal an mit einer Frage.

Ich fahre über Ostern an die markierte Stelle (lila Pfeil im Westen) in den Urlaub.

Es liegt also innerhalb des blau gestrichelten Bereichs.

Ich gehe davon aus, dass man dort Modellflugtechnisch nichts darf?!?

Bin mir zu 90% sicher dass das CTR zum blauen Kreis gehört, was ja laut EMs Artikels heißt, dass man dort nicht (einfach so) fliegen darf.
Oder "rettet" mich hier irgendeine der anderen angaben? Wie zum Beispiel das RMZ 1000/GND?

Sorry, aber als Laie ist so eine Karte nicht gerade intuitiv (was sie ja auch nicht sein muss :) )

Gruß
Dennis

[Kartenausschnitt entfernt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hi Dennis,
Deine markierte Position liegt in den Niederlanden. Falls in den Niederlanden die gleichen "Spielregeln" wie bei uns gelten sollten, dann ist dort, wie von Dir vermutet, ohne eine Freigabe kein Modellflug erlaubt. Du befindest Dich da nämlich im Luftraum D (Kontrollzone von LEEUWARDEN CTR). Allerdings ist der Luftraum nicht ständig aktiv, erkennbar am Zusatz (HX). Da müsstest Du Dir also Zugang zum Luftfahrthandbuch der Niederlande (AIP NETHERLANDS) verschaffen, um die Betriebszeiten zu ermitteln. Aber außerhalb der Betriebszeiten ist trotzdem Vorsicht geboten, da der Luftraum jederzeit aktiviert werden kann. Um das zu erfahren, müsstest Du allerdings in ständigem Funkkontakt mit der Flugverkehrskontrollstelle sein. So gesehen läuft das für uns Modellflieger auf das Gleiche hinaus, nämlich kein Modellflug erlaubt.
Hat Dir die Auskunft geholfen?

Noch ein paar ergänzende Angaben:
RMZ bedeutet Radio Mandatory Zone = Gebiet mit Funkkommunikationspflicht!​
Bei dem EH-11 (TRA) FL95/3000 handelt es sich um einen "Temporary Reserved Airspace" (zeitweilig reservierter Luftraum), der in 3000 ft MSL beginnt und sich bis FL 95 erstreckt (914,4 m - 2.895,6 m).​

Abschließender Hinweis:
Solche Kartenausschnitte zu posten ist problematisch, da die Rechteinhaber sehr empfindlich reagieren, wenn ihre Werke ohne Genehmigung genutzt werden.​
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Dennis, bitte versuche, Dich durchverbinden zu lassen, ggfs. Rufnummer nochmal überprüfen,
zu "Leeuwarden Tower" +31 58 234 6911. Einfach nach einem möglichen Prozedere fragen.
Gruss Dietmar
 
Zuletzt bearbeitet:

Dennis Schulte Renger

Vereinsmitglied
Moin zusammen,

Danke für die Ausführungen. Dann hatte ich das ja mal grundsätzlich richtig interpretiert. Interessant die Hinweis auf die zeitliche Begrenzung. HX, man lernt nie aus :)

Da ich aber nur übers Osterwochenende dort bin, kann ich die paar Tage aufs Modellfliegen verzichten. Wäre einfach nur nett gewesen im Garten den Easyglider rauszuwerfen :)

In der aktuellen Lage möchte ich mich nicht drauf verlassen, dass ein Militärflugplatz nicht kurzfristig hochgefahren werden könnte ;)

@Moderator:
Leider kann ich meinen eigenen Beitrag nicht bearbeiten. EM hat natürlich recht, die Karte hätte ich gar nicht posten dürfen. Da der Kartenauschnitt aus der DFS Webapp stammt, hatte ich keinen Gedanken dran verschwendet.
Kann den jemand entfernen?

Danke und Gruß
Dennis
 
Hallo Leute,

kann mir jemand einen Link einer aktuellen (Luftraum-) Karte schicken auf der ich die maximal erlaubte Flughöhe hier für den Rhein-Neckarkreis und den Verlauf der Kontrollzonengrenzen des Mannheimer Flughafens erkennen kann? 1000 Fuß ist meine alte Info, die ich mal überprüfen will.

Danke vorab!

Joachim
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wie Dennis zutreffend geschrieben hat, ist leider die einzige offizielle Information die ICAO-Karte im Maßstab 1 : 500.000 für Modellflugbelange denkbar schlecht geeignet. Da bleibt nur das Luftfahrthandbuch GERMANY, als so die AIP. Da muss man sich dann aus den Koordinaten selbst eine Darstellung der gesuchten Lufträume "basteln". Mit Google My Maps kommt man so zu einer Karte, auf der man auf den Meter genau ermitteln kann, wo die Luftraumgrenzen verlaufen.
Hier mal zwei Beispiele für den Luftraum D (Kontrollzone Mannheim) und die Ausdehnung des auf 1000 ft AGL abgesenkten Luftraums E (Frankfurt).

So sieht der Eintrag in der AIP aus:
Mannheim EDFM - CTR(HX).png
 
Zuletzt bearbeitet:

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Für all diejenigen, denen das oben "Gesagte" doch noch zu "undurchsichtig" ist, hier der Rhein-Neckarkreis im "Schatten" der Lufträume D und E:

Rhein-Neckarkreis + Lufträume 1500.png


Damit sollten jetzt eigentlich alle Klarheiten beseitigt sein, oder...?
Fragen können sich natürlich trotzdem ergeben. Wie heißt es doch so schön: Es gibt keine "dummen" Fragen, sondern nur dumme Antworten! Also, traut euch...
 

Steffen

User
kann mir jemand einen Link einer aktuellen (Luftraum-) Karte schicken auf der ich die maximal erlaubte Flughöhe hier für den Rhein-Neckarkreis und den Verlauf der Kontrollzonengrenzen des Mannheimer Flughafens erkennen kann?
Es ist zwar nicht die offzielle Karte und nicht garantiert aktuell im letzten AIRAC Zyklus, aber wenn Du Android auf dem Telefon hast, ist XCSoar sicherlich eine gute Lösung um den Luftraum am aktuellen Standort genau sehen zu können.
 
Hallo allerseits,

vielen Dank für Eure schnelle und besonders Eckart für seine sehr ausführliche Antwort und die erstellten Karten.

Bis zur Deutschen Flugsicherung war ich selber schon vorgedrungen, hatte aber den Umschaltknopf auf die ICAO-Karte nicht gefunden.
Mit meinen 1000 Fuß bin ich also immer noch richtig und hätte außerhalb der Kontrollzone Mannheims bei Bedarf auch mal die Möglichkeit mit Störchen gemeinsam Thermik zu fliegen.

Danke nochmal

Joachim

PS:

DSC07706b.jpg
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Gern geschen! 😉
Freut mich, wenn ich helfen konnte.
 

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Der Anlass für die Aufhebung der NfL 2022-1-2576 ist eine Ergänzung in 2. Art der Flugbeschränkungen.

NfL 2022-1-2576:

2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Flüge
  • der Bundespolizei,
  • der Polizeien der Länder,
  • im Auftrag bzw. auf Veranlassung der Polizei oder der örtlichen Behörden,
  • der Streitkräfte und
  • im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz.
Trainingsflüge sowie Fotound Vermessungsflüge (auch nach Instrumentenflugregeln) sind nicht erlaubt.


NfL 2022-1-2577:

2. Art der Flugbeschränkungen
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet sind alle Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.

Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Flüge
  • der Bundespolizei,
  • der Polizeien der Länder,
  • im Auftrag bzw. auf Veranlassung der Polizei oder der örtlichen Behörden,
  • der Streitkräfte und
  • im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz,
  • in der Platzrunde des Sonderlandeplatzes Pirna-Pratzschwitz (EDAR).
Trainingsflüge sowie Fotound Vermessungsflüge (auch nach Instrumentenflugregeln) sind nicht erlaubt.

Ja, ich weiß! Das hat mit Modellflug natürlich nicht das Geringste zu tun. Aber es ist doch zumindest mal interessant zu sehen, was zur Aufhebung von Nachrichten für Luftfahrer führt.
 
Hallo zusammen,
nach ein paar Jahren Abstinenz sollen meine Flieger mal wieder in die Luft gebracht werden. Einen Kenntnisnachweis (2018) habe ich.
Mittlerweile wohne/lebe ich 2km Luftlinie vom Frankfurter Flughafen entfernt und ich frage mich, was und in welcher Entfernung vom FRA ich überhaupt fliegen darf. Bei meiner Recherche fand ich nur Infos für Drohnen.
Und diese Karte: https://www.dfs.de/homepage/de/drohnenflug/karten-flughaefen/gef_karte_Frankfurt_Main.pdf?cid=cj4

Deute ich es richtig, dass ich ab 1,5km Entfernung mit meinem 190g schweren Shocky erstmal keine Probleme habe?
Wie läuft das mit meinen Modellen, die zwischen 800 und 1800g wiegen?
Mir schwirrt noch eine Regel im Kopf rum, dass im Radius von 5km keine Modelle über 250g erlaubt sind. Stimmt das?

Gruß und besten Dank für eure Hilfe
Martin
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hallo Martin,

Du hast zwar angegeben wo Du wohnst, aber nicht, wo Du zu fliegen beabsichtigst. Deshalb kann ich Dir keine sonderlich genaue Auskunft geben. Wobei ich ausdrücklich betonen muss, dass meine Aussagen nicht rechtsverbindlich sind!

Bezüglich der Kontrollzone (Luftraum D) Frankfurt gibt es die NfL 2021-1-2248. Da solltest Du Dir die Abschnitte 2.2.1 und 2.2.2 anschauen. Darin werden die Bedingungen der Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben zur Durchführung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in Kontrollzonen von Flugplätzen nach § 27d Abs. 1 LuftVG an den internationalen Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle erläutert.

Damit Du die Möglichkeit hast, Deine Situation genauer zu beurteilen, habe ich die Kontrollzone von Frankfurt auf einer Karte von Google Maps eingefügt. Da auf diesen Karten stets ein Maßstab angegeben wird, sollte es möglich sein, dass Du Deinen Startort genauer ermitteln kannst.

Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben. Leider sind ja heutzutage die luftrechtlichen Bedingungen nicht mehr so einfach und übersichtlich wie sie noch vor einigen Jahren waren.
 

Anhänge

  • NfL-2021-1-2248 (DFS-Flugplatzkontrolle).pdf
    356,3 KB · Aufrufe: 128
Hallo Eckart,
danke für deine Antwort!
Ich möchte auf freien Wiesen in der näheren Umgebung (2km) "wild" fliegen. Sämtliche favorisierte Gebiete befinden sich im rot markierten Bereich der Karte. In der NfL steht also unter 2.2.1 eine maximale Flughöhe von 50m. Das ist bitter...
 
Du kannst auch einfach mal bei der DFS anrufen, noch besser: hinfahren...

Gruß hans
 

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Zitat aus NfL 2024-1-3006:
1.3 Ausnahmen
Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) München (EDDM) und Oberpfaffenhofen (EDMO), das Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München" und die RMZ Oberschleißheim.

Daraus und aus den "Randlagen" der Fluggelände vom (1) MFC Dachau e.V., (6) Modellfluggruppe Schäftlarn e.V. und (7) MFG-Helmut Kermess e.V. ergeben sich Fragen, deren Beantwortung eine genauere Betrachtung der jeweiligen Geopositionen erfordern.

Bezüglich (1) MFC Dachau e.V.: Dieses Fluggelände liegt außerhalb der RMZ München, da hier die Regelungen der RMZ Oberschleißheim (hellblau) gelten.
Näheres hierzu ist auch der Karte von Google My Maps zu entnehmen.

Bezüglich (6) Modellfluggruppe Schäftlarn e.V.: Hier stellt sich gleich die Frage, ob das Fluggelände der Modellfluggruppe Schäftlarn e.V. noch außerhalb oder doch schon innerhalb der RMZ München liegt? Doch noch so scharfes Hinsehen hilft in diesem Fall leider nicht weiter.
Um diese Unsicherheit mit einer klaren Aussage aus der Welt zu schaffen, bietet es sich an, die Entfernung des Fluggeländes zur RMZ München-Mitte zu bestimmen. Ist diese Distanz größer als der Gebietsradius, liegt das Vereinsgelände nicht in der RMZ München. Ist sie jedoch kleiner, sollten die Einschränkungen der RMZ München beachtet werden.
Für die Entfernungsbestimmung ist es von Vorteil, dass einerseits die Koordinaten des Fluggeländes bekannt sind und andererseits der Mittelpunkt der RMZ München in der NfL 2022-1-2608 veröffentlicht wurde.
Aus diesen Daten lässt sich schnell und unkompliziert mit Hilfe dieser Berechnungshilfe die Entfernung berechnen.
Das Ergebnis von 16,763 km zeigt, dass dieses Gelände größtenteils außerhalb der RMZ München liegt (RMZ/TMZ-Gebietsradius = 9 NM ~ 16,668 km)!
Näheres hierzu ist auch der Karte von Google My Maps zu entnehmen.

Bezüglich (7) MFG-Helmut Kermess e.V.: Für den Betrieb auf dem Vereinsgelände des MFG-Helmut Kermess e.V. ist es entscheidend, ob die Regelungen der RMZ München greifen oder ob die Kontrollzone von Oberpfaffenhofen (EDMO) beachtet werden sollte. Zu berechnen ist da leider nichts. Hier muss eine exakte Kartendarstellung die Antwort geben. Auf dieser Karte von Google My Maps ist, nach ausreichender Vergrößerung, alles mit der nötigen Genauigkeit zu erkennen. Dazu bietet es sich außerdem an, gegebenenfalls von "Map" auf "Satellitenansicht" umzuschalten, um den Platz zu finden. Das Fluggelände liegt also erkennbar innerhalb der Kontrollzone von Oberpfaffenhofen (EDMO).
 
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