Modellflug weiter möglich oder nur mit 2G?

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Michael Brakhage

Vereinsmitglied
Hallo zusammen

ich bin mir grad nicht sicher. Habe mir eben die neue aktuelle Coronaschutzverordnung von NRW angelesen.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann ist ab heute der Modellflugbetrieb nur noch mit 2G möglich.

Habt ihr da schon genauere Infos zu??

Wir sind uns da im Vorstand grad selbst unsicher.
Ich finde dazu auch nichts im Internet. Weder hier, beim Verband noch bei Google oder anderen Vereinen in unserer Nachbarschaft.

Gruß Michael
 
Heute trudelte eine Rundmail von unserem Vorstand ein, der darauf hinwies, dass ab sofort die 2G+ Regel für sämtliche Sportstätten in Bayern gilt, und zwar Indoor wie Outdoor. Da sich der Vorstand nicht in der Lage sieht die fälligen Tests zu kontrollieren (dafür steht ja das Pluszeichen bei 2G+), wird der Flugplatz bis auf Weiteres komplett geschlossen, und zwar für Alle (Geimpfte wie Ungeimpfte).

Einen herzlichen Dank an alle Impfverweigerer, die uns das eingebrockt haben 😡

Gruß, Karl Hinsch
 

mha1

User
Kann Karl nur beipflichten. In Bayern ab heute 2G+ (auch Outdoor!) mit vielen Pflichten für den Betreiber (Verein). Nicht handhabbar, einige Sportvereine haben den Sportbetrieb deshalb schon eingestellt.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,
in BaWü gilt für Sport im Freien nur 3G.
In geschlossenen Räumen (Vereinswerkstatt) 2G, wobei Schüler ohne Symptome die regelmäßig getestet werden der Zutritt weiter gestattet ist (§ 5 Absatz 3 der Verordnung). Da wurde glücklicherweise an die Kinder gedacht.
In Bayern steht das in § 7 Absatz 6. Die Erwachsenen müssen aber 2G+ erfüllen.

Ist aber gar nicht so leicht verständlich.

Quellen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe heute in den sozialen Medien einen Aufruf gelesen Geimpfte zu meiden. Von einer Frau die sich als Selbstdenker bezeichnet. Ich bin mal gespannt wo das hinführt.

Grüsse, Achim

Heute trudelte eine Rundmail von unserem Vorstand ein, der darauf hinwies, dass ab sofort die 2G+ Regel für sämtliche Sportstätten in Bayern gilt, und zwar Indoor wie Outdoor. Da sich der Vorstand nicht in der Lage sieht die fälligen Tests zu kontrollieren (dafür steht ja das Pluszeichen bei 2G+), wird der Flugplatz bis auf Weiteres komplett geschlossen, und zwar für Alle (Geimpfte wie Ungeimpfte).

Einen herzlichen Dank an alle Impfverweigerer, die uns das eingebrockt haben 😡

Gruß, Karl Hinsch
 

mha1

User
Ansonsten haben wir in unserem Verein die glückliche Situation, dass alle Aktiven geimpft sind. Wir fliegen nach 1G. 🙂

Wenn Du in Bayern wohnst hilft Dir das nichts wg 2G+, d.h. auch geimpfte müssen Tests vorweisen. Besser dran könntest Du sein, wenn Du nicht in Bayern oder einem anderen Bundesland das 2G+ auch Outdoor vorschreibt.
 
Hallo Andreas,

klar, ich bin selber auch schon längst vollständig geimpft und habe auf dem Flugplatz nur ebenfalls vollständig Geimpfte getroffen. Das alles nützt uns aber aktuell gar nichts, weil eben ab heute in Bayern die 2G+ Regel für Sportstätten - auch Outdoor - gilt und die verlangt von jedem (geimpft oder nicht) einen aktuellen PCR Test. Da eine Kontrolle dieser Tests nicht sichergestellt werden kann, wurde der Platz eben komplett gesperrt.

Gruß, Karl Hinsch

PS: mha1 hat parallel identisch argumentiert
 

aue

User
Hallo Karl,

ok, mit Testpflicht ist das kaum zu schaffen.
Aber im Rahmen der individuellen Sportausübung sollte es doch möglich sein, den Platz zu betreten. Das widerspricht einer Platzsperre nur insofern, als dass ihr als Platzeigentümer von eurem Hausrecht Gebrauch machen könnt - oder eben nicht. Dazu seid ihr nicht verpflichtet, in diesem Fall auch nicht zur Prüfung des Teststatus'.
 

mha1

User
Es ist ja möglich den Platz zu nutzen. Aber eben nur unter den gelten Regeln der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Und die schreibt für Sportstätten 2G+ vor. Da das + aber einen nicht handhabbaren Rattenschwanz an Pflichten für den Betreiber nach sich zieht (Paragraph 4, Absatz 5 der Verordnung), übt der Verein das Hausrecht aus und sperrt den Platz.
 
Hallo Andreas,

dachte mir schon, dass hier schnell Spitzfindigkeiten und Gesetzesauslegungen kommen. Unser Platz wird nunmal als Sportstätte betrachtet und fällt daher unter die 2G+ Regel. Unser Vorstand hat einen Beschluß gefasst und aufgrund der aktuellen Lage den Platz komplett geschlossen. Ich achte diesen Beschluß und werde mich daran halten, auch wenn es mir persönlich nicht gefällt.

Gruß, Karl Hinsch
 

S_a_S

User
Karl,
die 2G+ Regel für Sportstätten - auch Outdoor - gilt und die verlangt von jedem (geimpft oder nicht) einen aktuellen PCR Test.

an 2G+ kommt ihr natürlich nicht vorbei, aber

(6) Soweit in dieser Verordnung für die Nutzung oder die Zulassung zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben oder Bereichen ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Testnachweis) vorgesehen ist, ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage
  1. eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  2. eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  3. eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
das kann der Flugleiter auf dem Platz auch durchführen (und seinen vom ersten Piloten bestätigen lassen).

Der Aufwand bleibt aber...

Grüße Stefan
 
Das kann aber eben der Vorstand bei behördlichen Kontrollen nicht sicherstellen und da dieser in der Pflicht ist läuft er eben Gefahr entsprechend bestraft zu werden. Wer tut sich sowas schon freiwillig an, daher eben die sichere Variante den Platz komplett zu schließen. Ist für mich nachvollziehbar.

Gruß, Karl Hinsch
 

mha1

User
... das kann der Flugleiter auf dem Platz auch durchführen (und seinen vom ersten Piloten bestätigen lassen).

Der Aufwand bleibt aber...

Bitte dann Absatz 5 zitieren:

(5) Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.

Du darfst gerne für Dich entscheiden, ob Du die Verantwortung als Betreiber übernehmen würdest.
 
Hallo Karl,

das kann euer Vorstand genausowenig sicherstellen, wie die 100 anderen Auflagen aus den diversen gesetzlichen Vorschriften und Auflagen, denen ihr als Verein unterliegt. Muss er auch nicht?
Ich würde mal über eine vorgezogen Vorstandsneuwahl nachdenken.

(5) Anbieter, Veranstalter und Betreiber sind zur zweiwöchigen Aufbewahrung der eigenen Testnachweise sowie zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise durch wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson verpflichtet.

Du darfst gerne für Dich entscheiden, ob Du die Verantwortung als Betreiber übernehmen würdest.
Dazu dient doch das Flugbuch.

Alle geimpft und der Platz geschlossen 🤦‍♂️
Beste Grüße
Andreas
 
Oh mann Andreas, ich sehe schon du gehörst zu denen, für die nur die eigene Meinung gilt und alle Anderen nur Deppen sind. Du musst nunmal verstehen, dass dein Standpunkt nicht von allen geteilt wird und eben nicht alle die entstehenden Risiken eingehen wollen. Deshalb gleich den Vorstand abzusägen wäre mir echt viel zu weitgehend. Man muss ja dann auch erst mal jemanden finden, der den Behörden gegenüber den Kopf hinhalten will.

Gruß, Karl Hinsch
 

S_a_S

User
Karl,
das sehe ich geanauso wie Andreas.

Das Ausfüllen des Nachweises ist genauso aufwendig, wie das Führen des Flugbuchs:
Name, Art des Nachweises eintragen (geimpft, genesen, getestet - hier mit Angabe der Aufsichtsperson, falls vor Ort getestet). Nur dass das Papier nach 14 Tagen entsorgt werden darf.

Wenn ich mir die Liste meines AGs von heute morgen ansehe... (allerdings in BW)

Ihr müsst nicht, könnt auch so entscheiden, dass ihr nicht wollt.

Grüße Stefan
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Viel Spaß beim Nachprüfen, ob ein Testkit zum Zeitpunkt des Erwerbs(!) BfArm gelistet war, dann ist der Test gültig. Ganz so einfach ist das Spiel dummerweise nicht.
 
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