Hallo!
Jetzt wird hier aber einiges verwechselt............. :-)
Haftpflicht des Anhängers: Wir reden hier von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Das hat nix mit Teil- oder Vollkasko zu tun. Teilkasko ist auch beim Anhänger (wie beim Auto) Diebstahl, Hagel, Feuer, etc. (ohne SF-Einstufung) und Vollkasko (mit SF-Einstufung) ist Vandalismus und Schäden durch eigene Schuld (Zugseil, Ankuppeln, Umschmeißen, etc.).
Zur Haftpflicht: Anhänger bis 750 kg waren früher relativ günstig in der Haftpflicht, weil sie in Kombination mit dem Zugfahrzeug im Falle eines Unfalls immer auch an die Versicherung des Zugfahrzeugs geknüpft waren. Das bedeutete, dass man bei einem selbst verursachten Unfall mit Anhänger hinten dran das Problem hatte, dass dies unter Umständen auch zu Lasten der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs hat gehen können. Beispiel: Beim Abbiegen mit dem Hänger streift dieser ein geparktes Auto, weil man den Kurvenradius falsch eingeschätzt hat.
Irgendwann um 2005 oder 2007 (ich weiß es nicht mehr genau) wurde dies geändert und die Haftpflicht für einen Anhänger hatte sich plötzlich verdreifacht. Ich hatte damals meinen Anhänger neu angemeldet und dachte, mich trifft der Schlag. Daraufhin hat mir mein Versicherungsvertreter das so erklärt, dass Anhänger nun ein eigenes Wagnis darstellen und im Gegenzug im Falle eines selbst verursachten Schadens die Haftpflicht des Anhängers eintreten muss, nicht die des Zugfahrzeugs. Daher der enorme Anstieg der Prämie (bei mir war es damals ein Anstieg von 21 EUR auf 60 EUR im Jahr).
Sofern Versicherungsexperten hier zugegen sind, mögen sie diese Ausführungen korrigieren, falls das (nicht mehr) zutrift.
Ob eine Vollkasko sinnvoll ist, wie von Heim62 dargestellt, das muss jeder für sich entscheiden.
Gleiches für die Inhaltsversicherung - die gibts ja jetzt auch über den DMFV bei HDI-Gerling (5000 und 10000 EUR Versicherungssumme) und sichert die Modelle im Falle eines Diebstahls oder den Schaden an den Modellen im Falle eines Unfalls ab. Diese Versicherung lässt sich bei HDI auch expliziet für im Anhänger transportierte Modelle abschließen.