... der größte RC Trent....
liegt ja evtl daran das FPV sehr technisch elektronisch elektrotechnisch ist...also sehr speziellFindet ihr es auch immer schade wenn ihr hier reinschaut und denkt.. hm ok der größte RC Trent wird vollkommen verschlafen.
deswegen setzt man sich ja auch hin, der begriff klappstuhlflieger kommt ja nicht von ungefähr!Wenn ich an FPV denke wird es mir kotz schlecht Anhang anzeigen 1374194
Echt, ich habe mal von einem Fliegerkollegen die FPV Brille aufgesetzt. Mir hat es fast die Füße weggezogen.
Vertrage ich überhaupt nicht, so wie auch Schiff fahren. Bin da echt empfindlich.
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Und mir ist die Rechtslage in D sehr wohl bewusst.
FPV-Flug
Darf ich FPV-Flüge absolvieren? Also Flüge in der "First Person View", bei denen mir via Kamera am Multicopter die Pilotenperspektive auf einen Monitor oder eine Brille übertragen wird?
Auch der FPV-Flug ist ersteinmal nicht generell verboten. Genauso wie beim autonomen Fliegen mit Autopilot gelten die bekannten Einschränkungen (Flughöhe / Luftrecht / Lufträume). Die Kontrollierbarkeit ist - anders wie beim autonomen Fliegen - hier so oder so gegeben, daß man die Flugsteuerung beim FPV Flug behält. Knackpunkt ist hier das Thema "Fliegen in Sichtreichweite". Damit ist der direkt Sichtkontakt gemeint - ohne technische und optische Hilfsmittel. Man darf also FPV fliegen - ausschlaggebend ist aber nicht die Sicht- und Videoverbindung über das FPV-Equipment, sondern die direkte einfache Sichtverbindung / Sichtreichweite zum Kopter. Auch das Fliegen mit FPV Brille ist folglich nicht ohne Weiteres erlaubt, da dem piloten durch die Brille die Sicht auf den Copter genommen ist. Hier müsste zumindest eine zweite Person direkten Sichtkontakt halten zur Drohne mit der direkten Möglichkeit, die Steuerung im Ernstfall direkt übernehmen zu können. Die Alternative zur FPV-Videobrille und Doppelbesetzung wäre dann der FPV-Flug via Monitor oder Smartphone / iPhone und App (wie bei der Phantom 2 VISION oder FC40).
Findet ihr es auch immer schade wenn ihr hier reinschaut und denkt.. hm ok der größte RC Trent wird vollkommen verschlafen.
Ja da muss man defintiv noch basteln. Aber ich denke das ist eben Modellbau kein Modellkauf. Wobei ja alles sehr in richtung ARF geht, siehe DJI und co.Mir ist die Technik im Moment aber noch zu unausgereift für das Geld was man ausgeben muss
Jeti haha da kann nur jeder der FPV fliegt laut lachen, bei dem extrem schlechten 2.4ghz System das dazu noch vollkommen überteuert ist.Jeti hat da in Zukunft schon etwas angekündigt, ich bleibe also gespannt.
Aber RCN besteht zum größten Teil nun mal aus Flächenpiloten.
Multicopter/FPV (Ich schmeiss die jetzt mal zusammen)
Spinner gibts leider immer und überall.Sicherlich gibt es auch viele, die keine Menschen und Tiere gefährden und/oder nerven, aber da ja bei den Spinnern auch immer die Kamera läuft und alles bei Youtube landet, sorgt das natürlich nicht für Akzeptanz in der Bevölkerung.
auf welcher rechtlichen grundlage? der luftraum solang nicht reguliert ist frei. die können mir verbieten auf ihrem gelände zu starten. garkeine frage. dann starte ich eben 500m weiter auf nem öffentlichen weg und flieg hin., wärend ADAC Motorsportveranstaltungen meines Wissens auch...
das hatte schon seinen Grund!erstmal sorry für die reschtschreibung
Vollkommener Quatsch?! was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Hast du dir mal dein "negativ" beispiel video angeschaut.
Alles DJI Phanom Fertigflieger, alles leute die absolut garkeine ahung haben und nicht fliegen könnne.
Außerdem haben die ganzen HD videos auch nix mit FPV am hut.
auf welcher rechtlichen grundlage? der luftraum solang nicht reguliert ist frei. die können mir verbieten auf ihrem gelände zu starten. garkeine frage. dann starte ich eben 500m weiter auf nem öffentlichen weg und flieg hin.
(das war natürlich reißerisch und provokant ausgedrückt)
http://www.adac.de/sp/sport-sby/_mmm/pdf/Drohnen-Verbot_214920.pdf schrieb:„Drohnen-Verbot“ Anpassung der DMSB-Reglements
Automobilsport: Veranstaltungsreglement, Art. 42 Motorradsport: DMSG, Art. 4.1
Art. 42 bzw. Art. 4.1 Unbemannte Fluggeräte „Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von unbemannten Fluggeräten (z.B. Drohnen/Mikrokopter) im Rahmen von Motorsportveranstaltungen grundsätzlich verboten. Der DMSB behält sich bei Zuwiderhandlung eine Ahndung des Verstoßes durch das DMSB-Sportgericht vor. Der Veranstalter kann eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen Ausnahmen erteilen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, zum Einsatz von unbemannten Fluggeräten, ist mindestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem DMSB gegenüber schriftlich anzuzeigen.“