Kraftei
User
Hallo Freunde,
ich habe diese Frage mal nicht im Rechtsfragenforum gepostet, da ich denke, dass hier mehr Kollegen sich schon einmal mit diesem Thema befassen mussten.
Wäre also schön, wenn's der Mod hier stehenlassen würde.
Merci schonmal
Worum geht's:
Am 17.05., gerade, als ich mit meinem Kolibri-Twinjet starten wollte, wurde mir der Start von unserem 1. Vorsitzenden mit der Begründung untersagt, es seien bei uns am Platz keine Jets zulässig.
Meinen Einwänden, dass die Aufstiegserlaubnis dies aber zulasse, die Platzordnung Jets nicht ausschließe, und außerdem an Flugtagen auf dem Platz regelmäßig Jets geflogen werden, wurde seitens des 1. Vorsitzenden zum einen entgegnet, dass das Regierungspräsidium "keine Ahnung habe", wie es bei uns am Platz aussähe, und selbst wenn das RP den Jetflug zulasse, es immer noch Sache des Vorstands sei, was "er daraus mache".
So sei es z.B. allein Sache des Vorstandes, wenn er das Jetfliegen an Flugtagen zulasse, es jedoch im Vereinsbetrieb untersage.
Ich habe dann schriftlich darum gebeten mir darzulegen, warum mir dieses Recht versagt wurde.
Ich schrieb am 19.05. folgendes an unseren Vorstand:
Da ich dieses Verbot aus o.g. Gründen nicht nachvollziehen kann, bitte ich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde, obwohl auf Flugtagen regelmäßig (auch wesentlich stärker motorisierte) Jets geflogen werden, und die Aufstiegserlaubnis das Fliegen mit Turbinen nicht ausschließt, mir persönlich dieses Recht versagt?
2. Auf welchen Punkt in der Satzung bzw. der Platzordnung beruft sich dieses, mir gegenüber ausgesprochene Flugverbot mit dem Turbinenflieger?
Zudem bitte ich um Einblick in das entsprechende Sitzungsprotokoll bzw. das Protokoll der Mitgliederabstimmung, welche sich mehrheitlich gegen einen Zulassung von Turbinen am Platz entschieden haben.
Sollte nichts dergleichen vorliegen, ist festzustellen, dass das Fliegen mit Turbinen in Einklang mit der aktuell gültigen Satzung, der Platzordnung und der Aufstiegserlaubnis steht und ein Verbot somit nicht zulässig ist.
Heute(!) kam dann die Antwort , dass der Vorstand zwar bestätigt, dass die Aufstiegserlaubnis Turbinen vom Flugbetrieb zwar nicht ausschließe (!), der Vorstand jedoch in einer Sitzung am 01.07. das Aufstiegsverbot für Turbinen bestätigt habe, weil Turbinen angeblich nicht in Einklang mit der aktuellen Platzordung stünden.
Anmerkung: Unsere Platzordnung lässt hier wortgemäß folgende Modelle zu:
Segel, Motor-, Hubschrauber RC-Modelle sowie Fesselflugmodelle. Das zulässige Abfluggewicht darf 25kg nicht überschreiten.
Ein expliziter Ausschluss von Turbinenmodellen existiert NICHT.
Ich bin der Meinung, dass es rechtlich keinen Unterschied zwischen Turbinenmodellen und Modellen mit anderen Verbrennungsmotoren gibt, und die in der Platzordnung genannten MOTOR-Modelle also die Turbinenmodelle einschließen.
Immerhin wird in unserer Platzordnung bezeichnenderweise nicht einmal ein Unterschied zwischen Verbrennungs- und Elektromotoren gennant Trotzdem legt unser Vorstand das so aus, dass Turbinen, sollen sie erlaubt sein, explizit genannt sein müssen. Ein Unding, wie ich finde!
Meiner Meinung nach ist das Betreiben von Turbinenmodellen eine, den Verbrennungsmotoren gleichgestellte Allgemeinnutzung, welche generell erlaubt ist, wenn sie nicht explizit verboten ist.
(Anders sähe es m.E. bei einer Sondernutzung aus, welche generell verboten wäre, sofern sie nicht explizit erlaubt ist).
Ich bin zwar nach der Befragung einiger Mitglieder und der entsprechenden Hochrechnung guter Dinge, dass ich auf einer Mitgliederversammlung die erforderliche Mehrheit zusammenbekommen würde, um Turbinen in die Platzordnung explizit aufnehmen zu lassen, aber mir wäre es lieber ich könnte dem Vorstand ohne diesen aufwendigen Weg darlegen, dass "Motor"-Modelle, ob es dem Vorstand nun passt oder nicht, die Turbinenmodelle einschließen.
Hat jemand hierzu Präzedensfälle oder entsprechende Quellenangaben für mich?
Lt. unserer Satzung ist das oberste Gremium die Mitgliederversammlung, deren Beschlüsse für den Vorstand bindend sind.
Ich bin bestimmt kein Streithansel, aber ich finde es geht nicht an, dass Vorstände das Recht ihrem Willen nach verbiegen, und bin daher fest entschlossen, das durchzufechten, denn wenn der Klügere immer nachgibt, wird die Welt folglich irgendwann von den Dummen regiert und das kann's wohl nicht sein
vielen Dank für eure Hilfe
ich habe diese Frage mal nicht im Rechtsfragenforum gepostet, da ich denke, dass hier mehr Kollegen sich schon einmal mit diesem Thema befassen mussten.
Wäre also schön, wenn's der Mod hier stehenlassen würde.
Merci schonmal
Worum geht's:
Am 17.05., gerade, als ich mit meinem Kolibri-Twinjet starten wollte, wurde mir der Start von unserem 1. Vorsitzenden mit der Begründung untersagt, es seien bei uns am Platz keine Jets zulässig.
Meinen Einwänden, dass die Aufstiegserlaubnis dies aber zulasse, die Platzordnung Jets nicht ausschließe, und außerdem an Flugtagen auf dem Platz regelmäßig Jets geflogen werden, wurde seitens des 1. Vorsitzenden zum einen entgegnet, dass das Regierungspräsidium "keine Ahnung habe", wie es bei uns am Platz aussähe, und selbst wenn das RP den Jetflug zulasse, es immer noch Sache des Vorstands sei, was "er daraus mache".
So sei es z.B. allein Sache des Vorstandes, wenn er das Jetfliegen an Flugtagen zulasse, es jedoch im Vereinsbetrieb untersage.
Ich habe dann schriftlich darum gebeten mir darzulegen, warum mir dieses Recht versagt wurde.
Ich schrieb am 19.05. folgendes an unseren Vorstand:
Da ich dieses Verbot aus o.g. Gründen nicht nachvollziehen kann, bitte ich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde, obwohl auf Flugtagen regelmäßig (auch wesentlich stärker motorisierte) Jets geflogen werden, und die Aufstiegserlaubnis das Fliegen mit Turbinen nicht ausschließt, mir persönlich dieses Recht versagt?
2. Auf welchen Punkt in der Satzung bzw. der Platzordnung beruft sich dieses, mir gegenüber ausgesprochene Flugverbot mit dem Turbinenflieger?
Zudem bitte ich um Einblick in das entsprechende Sitzungsprotokoll bzw. das Protokoll der Mitgliederabstimmung, welche sich mehrheitlich gegen einen Zulassung von Turbinen am Platz entschieden haben.
Sollte nichts dergleichen vorliegen, ist festzustellen, dass das Fliegen mit Turbinen in Einklang mit der aktuell gültigen Satzung, der Platzordnung und der Aufstiegserlaubnis steht und ein Verbot somit nicht zulässig ist.
Heute(!) kam dann die Antwort , dass der Vorstand zwar bestätigt, dass die Aufstiegserlaubnis Turbinen vom Flugbetrieb zwar nicht ausschließe (!), der Vorstand jedoch in einer Sitzung am 01.07. das Aufstiegsverbot für Turbinen bestätigt habe, weil Turbinen angeblich nicht in Einklang mit der aktuellen Platzordung stünden.
Anmerkung: Unsere Platzordnung lässt hier wortgemäß folgende Modelle zu:
Segel, Motor-, Hubschrauber RC-Modelle sowie Fesselflugmodelle. Das zulässige Abfluggewicht darf 25kg nicht überschreiten.
Ein expliziter Ausschluss von Turbinenmodellen existiert NICHT.
Ich bin der Meinung, dass es rechtlich keinen Unterschied zwischen Turbinenmodellen und Modellen mit anderen Verbrennungsmotoren gibt, und die in der Platzordnung genannten MOTOR-Modelle also die Turbinenmodelle einschließen.
Immerhin wird in unserer Platzordnung bezeichnenderweise nicht einmal ein Unterschied zwischen Verbrennungs- und Elektromotoren gennant Trotzdem legt unser Vorstand das so aus, dass Turbinen, sollen sie erlaubt sein, explizit genannt sein müssen. Ein Unding, wie ich finde!
Meiner Meinung nach ist das Betreiben von Turbinenmodellen eine, den Verbrennungsmotoren gleichgestellte Allgemeinnutzung, welche generell erlaubt ist, wenn sie nicht explizit verboten ist.
(Anders sähe es m.E. bei einer Sondernutzung aus, welche generell verboten wäre, sofern sie nicht explizit erlaubt ist).
Ich bin zwar nach der Befragung einiger Mitglieder und der entsprechenden Hochrechnung guter Dinge, dass ich auf einer Mitgliederversammlung die erforderliche Mehrheit zusammenbekommen würde, um Turbinen in die Platzordnung explizit aufnehmen zu lassen, aber mir wäre es lieber ich könnte dem Vorstand ohne diesen aufwendigen Weg darlegen, dass "Motor"-Modelle, ob es dem Vorstand nun passt oder nicht, die Turbinenmodelle einschließen.
Hat jemand hierzu Präzedensfälle oder entsprechende Quellenangaben für mich?
Lt. unserer Satzung ist das oberste Gremium die Mitgliederversammlung, deren Beschlüsse für den Vorstand bindend sind.
Ich bin bestimmt kein Streithansel, aber ich finde es geht nicht an, dass Vorstände das Recht ihrem Willen nach verbiegen, und bin daher fest entschlossen, das durchzufechten, denn wenn der Klügere immer nachgibt, wird die Welt folglich irgendwann von den Dummen regiert und das kann's wohl nicht sein
vielen Dank für eure Hilfe