Hallo,
ich will das jetzt nicht auswalzen, hier ein Auszug aus einem Artikel von Eckhard Müller.
Trifft das hier bei den Bildern der H9 aus dem Netz etwa nicht zu?
Bei den gleichen Bildern aus dem Netz mußte ich bei meiner HP das HK entfernen auf Wunsch eines Lesers....
Zitat von Eckhard Müller...
Zur allgemeinen Orientierung:
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Dem ist nun wirklich nichts mehr hinzuzufügen.
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Gruß
Eckart Müller
RC-Network - Graphics Division Supervisor
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