Sprit selber mischen

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Hallo,
habe mir die Links mal angeschaut,
da kann man sehen, daß Methanol hochgiftig eingestuft ist, und die Einnahme von 5ml schon tödlich sein kann. Was soll also der scheiß da hinzuschreiben, das Zeug sei ungefährlich.

Ach ja..und der Handel:
ChemVerbotsV § 2 Erlaubnis- und Anzeigepflicht

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(1) Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die nach der Gefahrstoffverordnung mit den Gefahrensymbolen T (giftig) oder T+ (sehr giftig) zu kennzeichnen sind, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

(2) Die Erlaubnis nach Absatz 1 erhält, wer 1. die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat,2. die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und 3. mindestens 18 Jahre alt ist.
(3) Unternehmen erhalten für ihre Einrichtungen und Betriebe die Erlaubnis nach Absatz 1, wenn sie über betriebsangehörige Personen verfügen, die die Anforderungen nach Absatz 2 erfüllen. Bei Unternehmen mit mehreren Betrieben muss in jeder Betriebsstätte eine Person nach Satz 1 vorhanden sein. Jeder Wechsel dieser Personen ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

(4) Die Erlaubnis kann auf einzelne gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach Absatz 1 oder auf Gruppen von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen beschränkt werden. Sie kann unter Auflagen erteilt werden. Auflagen können auch nachträglich angeordnet werden.

(5) Keiner Erlaubnis nach Absatz 1 bedürfen1. Apotheken,2. Hersteller, Einführer und Händler, die Stoffe und Zubereitungen nach Absatz 1 nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgeben.
(6) Wer nach Absatz 5 Nr. 2 keiner Erlaubnis bedarf, hat der zuständigen Behörde das erstmalige Inverkehrbringen von Stoffen oder Zubereitungen nach Absatz 1 vor Aufnahme dieser Tätigkeit schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige ist mindestens eine Person zu benennen, die die Anforderungen nach Absatz 2 erfüllt. Jeder Wechsel dieser Person ist der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(7) Eine nach früheren Rechtsvorschriften erteilte Erlaubnis, die einer Erlaubnis nach Absatz 1 entspricht, gilt im erteilten Umfang fort. Eine nach § 11 Abs. 7 oder § 45 Abs. 8 der Gefahrstoffverordnung in der bis zum 31. Oktober 1993 geltenden Fassung oder nach Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 14 Buchstabe g des Einigungsvertrages erstattete Anzeige gilt als Anzeige nach Absatz 6.
Und hier noch das wichtigste zum Versand:

(1) Stoffe und Zubereitungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 dürfen im Einzelhandel nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. Das Selbstbedienungsverbot nach § 22 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes bleibt unberührt. Die Ausnahmen nach § 3 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 bis 5 gelten entsprechend.

(2) Stoffe und Zubereitungen nach § 2 Abs. 1 dürfen im Versandhandel nur an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten abgegeben werden.

Also ist der Versandhandel an Endverbraucher anscheinend strafbar

Grüße aus dem Taunus

Christian Lang
 
Hallo Christian,

was du im letzten Absatz schreibst, ist nicht die volle Wahrheit.

Zitat deines Scripts:
*******************************************************************************
(2) Stoffe und Zubereitungen nach § 2 Abs. 1 dürfen im Versandhandel nur an Wiederverkäufer,
berufsmäßige Verwender oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten ab-
gegeben werden.
*******************************************************************************

Richtig ist aber auch:
*******************************************************************************
Eine Abgabe über Katalog- bzw. Internetbestellung durch den Versandhandel an private Endver-
braucher ist grundsätzlich verboten.
*******************************************************************************

Das bedeutet jedoch, dass schriftliche und telefonische Bestellungen oder Bestellungen per Fax
durchaus nicht verboten sind.

Also - Bangemachen gilt nicht.
Wir wollen ja nicht päpstlicher sein als der Papst. Außerdem - wo kein Kläger ist auch kein Richter;
so funktioniert auch der Internethandel.

Grundsätzlich verweise ich auf meine obige Stellungnahme mit den Links. Diese Zeilen hier be-
ziehen sich nur auf den Handel mit Methanolkraftstoffen und keineswegs auf einen laschen Um-
gang mit ihnen.

Viele Grüße

Dieter Harms <ursus>

[ 02. Januar 2005, 14:12: Beitrag editiert von: ursus_1 ]
 

Christian Lang

Moderator
Teammitglied
Hallo Dieter,
uns hat man das auf dem Seminar folgendermaßen erklärt:
Der Versand sei deswegen verboten,
da die bestimmungsgemäße Verwendung nicht sichergestellt ist. Giftstoffe dürfen nicht an Jugendliche verkauft werden und Erwachsene müssen über die Gefahren aufgeklärt werden. Der Sinn des Verbotes liege darin, daß nicht sichergestellt ist, daß das Gift wirklich der bekommt der es auch bestellt, so könnte zum Beispiel auch ein Kind im Namen seiner Eltern bestellen! Deswegen sei es mir verboten Kraftstoff zu verschicken, was ich auch nicht tue. Bei mir wird Methanol-Sprit ausschließlich an Erwachsene ausgegeben, Jugendliche haben ihre Eltern mitzubringen.

Herzliche Grüße aus dem Taunus

Christian Lang
 
Also diese 5 g Methanol als tödlich zu beurteilen gilt wohl nur für Kinder. Wenn die LD50-Werte schon bei 5g/kg sprich etwa 6 ml liegt, sollte jemand mit nur 50 kg Körpergewicht bis zu 250 g vertragen. Wenn man beim Menschen davon ausgeht, daß der Metabolismus über die lokale Konzentration in der Leber sich schneller vergiftet, sind also 100 g wohl sehr kritisch und 10 g bedenklich. Eine trainierte Leber (gelegentlicher Alkoholkonsum) vermag besser mit Methanol klar zu kommen. Die geringen Mengen, die man über die Haut aufnimmt sind in unserer Luft, vorallem einem Schnaps zum Bier und anderem Alkohol genauso enthalten sein.

Zu den Gifigkeiten:

Also nindergifig und giftig und hochgiftig sind schon definierte Begriffe. Das sollte etwas Licht in das Unwissen bringen:

1. Extrem gefährlich: Die LD50 für Kaninchen liegt bei dermaler Exposition bei weniger als 50 mg/kg Körpergewicht.

2. Sehr gefährlich: Die LD50 für Kaninchen liegt bei dermaler Exposition zwischen 25 mg/kg bis 200 mg/kg Körpergewicht.

3. Gefährlich: Die LD50 für Kaninchen liegt bei dermaler Exposition zwischen 400 mg/kg und 2000 mg/kg Körpergewicht.

4. Andere: Diese Chemikalie hat eine geringe Toxizität oder Informationen zum Risiko sind nicht bekannt.

Ihr könnt ja mal schauen, wie giftig Kochsalz ist. Das ist giftiger als Methanol, wenn ich das noch so weiß. Oder zumindest in der selben Größenordnung.
 
Richtig, um nochmal auf den kleinen Auszug aus dem Gefahrenstoffrecht einzugehen: Das ist so richtig. Nur gibt es auch etliche Ausnahmekonstruktionen, die bei der zweckgesicheren Verwendung greifen. Schließlich ist Zuverlässigkeit gegeben und in irgend einer Form auch der Umgang mit den Stoffen geklärt.

In wie weit bei Modellbausprit das ist, kann ich nur schwer beurteilen. Also die Treibgase in Sprays waren damals kein Problem... Auch nicht der Sprit an der Tanke (das ist aber ja auch klar und erfüllt alle zweckgebundenen Bestimmungen).

Beim Versand dürfte aber auch viel mehr noch das Gefahrenstoffrecht zugreifen. Denn den Sprit darf man nicht in ein Paket stopfen und ohne Hinweis verschicken bzw. Gefahrengutschein. Wer das tut handelt nicht entsprechend dem Gefahrentransportrecht. DHL verschickt nämlich so was nicht...

Nochmal zu Methanol und hochgiftig: Definition sagt "nicht hochgiftig". Sage ich zum 3. und letzten mal. Datenblätter muß man korrekt und penibel lesen.
Denn wer wußte, daß auch Milch in Lastern anscheinend Gefahrengut ist? Wußte ich nicht, hat mir jemand erzählt. Weiß nicht ob es stimmt, aber beim Nachdenken wird es klar. Also man sieht, es ist nicht immer so wie der Anschein es einem glauben macht. Wenn CH3OH so giftig ist, was bliebe dann noch für Cyanid übrig? superhochgiftig?
 

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Ich kenne mich selber mit Additiven aus, habe Chemie studiert. Rhizinusöl ist toxisch, wenn man zuviel erwischt. Wenn ein Stoff abführend wirkt, ist das ja mehr als nur ein Zeichen... Und was in den 50ger und 60ger verwendet worden ist heißt ja nicht, daß es in unmengen ungiftig ist. Und nur weil Rhizinusöl aus Pflanzensamen gewonnen wird, heißt es nicht, daß es ungiftiger als Silikon-, Mineral- oder Syntheseöle sein muß.

Zur Giftigkeit von CH3NO2:
Dachte das die LD50 etwa bei 1 Gramm liegt. Methanol bei 5 Gramm. MAK-Werte werden wohl gleich liegen. LD50 bei Ethanol war etwa 7 Gramm/KG, jeweils Maus oder Ratte. Andere Tiere merke ich mir nicht, denn selten liegen mehr als eine Größenordnung dazwischen. Damit muß man sagen, daß alle Stoffe nahezu ungiftig sind. Keiner sauft einen halben Tank aus und damit sehe ich keine Gefahr beim selber Mischen.

Ach, grad seh ich, da hat es ja Links... Daran sieht man doch, wie gefärlich das ist. Man sollte es halt mit Ethanol vergleichen... Oder mal mit amoniakalischen Fensterreiniger... Oder vielleicht mal mit Feuerzeugbenzin... Oder mit Brennspiritus, der evtl. Pyridin enthält und die Männer müde macht... Oder mit reinem Sauerstoff, der auch toxisch ist...

Ich glaube nicht, daß ich mit Chemikalien zu locker umgehe. Aber die paar mal, wenn man das über die Finger bekommt, ist ja harmlos. Das verkraftet der Körper allemal, denn beide Methylverbindungen sind leicht zu metabolisieren. Anhand der MAK- und BAT-Werte sieht man daß es wirklich nicht so wild ist. Davor tanke ich an der Tankstelle mit Handschuhen, bevor ich mir sorgen über den Nitro-Sprit mache.

Längerfristige Gefärdung: Das ist auch wenn man Bier trinkt, das ist auch wenn man teil-gehärtete Fette konsumiert, das ist wenn man in der Sonne liegt, das ist wenn am Straßenverkehr teil nimmt, wenn man Raucher ist, wenn man viel im Freien arbeitet, wenn man in älteren Büros oder Wohnhäusern sitzt, wenn man Metallringe trägt, wenn man viele scharfe und exotische Gewürze verwendet, wenn man Koffein oder Teein konsumiert, in der Nähe von Bildröhren sich aufhält, Muskatnussöl in den Salat kippt....

Also wirklich. Es gibt soviel, daß uns täglich berührt. Eine langfristige Schädigung ist hier unwarscheinlicher, als von eurem Shampoo (kein Witz...)
IMG_7982.JPG
Nur mal so - Rizinusöl - korrekte Schreibweise 😇(Nur Spaß 🤓)
 
Hallo Hobbychemiker,

Rizinusöl selbst ist weitgehend ungiftig. Das durchaus giftige Rizin, was in den Samen sehr wohl enthalten ist, ist aber eines der gefährlichsten Pflanzengifte überhaupt! Deshalb fällt es auch als biologischer Kampfstoff unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Rizin wurde übrigens heute bei der Razzia in Castrop-Rauxel sichergestellt.

Gruß Andreas
 

Rüdiger

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Wird ja nicht falsch dadurch - interessant bleibt es - Lilienthals profilpolare sind seit 120 Jahren bekannt und auch gegenwärtig diskussionswürdig z.b - viele Inhalte sind seit Dekaden bekannt - selbst in diesem Forum - und werden immer wieder diskutiert - warum nicht 😘
 

Holze01

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Auch nach 18 Jahren Ältestbekanntes schreiben?
Das Problem wird gerade wieder aktuell. Versucht doch mal einen Kanister Sprit zu bekommen. Ripmax fällt z.b. aus wegen Brexit - und so viele weitere Anbieter gibt es gar nicht mehr. Die Nutzung von Methanolmotoren lässt ja auch nach.
noch eine Bemerkung zur Giftigkeit: Ich kann mich an Artikel erinnern wo in Indien auf einer Hochzeit mit einem Kanister Methanol gefeiert wurde. Die allermeisten haben überlebt, es gab halt ein paar Blinde mehr. 😎
 

Rüdiger

User
Das Problem wird gerade wieder aktuell. Versucht doch mal einen Kanister Sprit zu bekommen. Ripmax fällt z.b. aus wegen Brexit - und so viele weitere Anbieter gibt es gar nicht mehr. Die Nutzung von Methanolmotoren lässt ja auch nach.
noch eine Bemerkung zur Giftigkeit: Ich kann mich an Artikel erinnern wo in Indien auf einer Hochzeit mit einem Kanister Methanol gefeiert wurde. Die allermeisten haben überlebt, es gab halt ein paar Blinde mehr. 😎

Einen Kanister Sprit (= Gemisch) will ich nicht, ich mische selbst. Ich beziehe das Methanol über einen legalen Weg. Die Bezugsquellen sind von der Anzahl her stark geschrumpft, was gut ist, damit konzentriert sich der Bedarf auf diese Anbieter, die damit ein halbwegs gutes Geschäft machen und uns das Methanol hoffentlich noch recht lange anbieten. Das Öl ist frei verkäuflich. Methanolmotoren sind, wie du schon geschrieben hast, seit Jahrzehnten auf dem absteigenden Ast. Wenn es wirklich mal kein Modellmotor-Methanol mehr geben sollte, bleibt noch die Farbindustrie.

Du hast recht in Bezug auf die Wirkung von Methanol. Im Körper wird der einwertige Alkohol zu Ameisensäure verstoffwechselt, was dann den Sehnerv angreift. Wimre.

cu,

Rüdiger
 
Methanol hat im Körper nicht die gleiche berauschende Wirkung als Ethanol. Methanol hat sogar eine toxische Wirkung.
Aber, jetzt kommt es, die schädliche Wirkung von Methanol wird mit Ethanol neutraisiert. Das war einmal im Fernsehen zu sehen, es war dies in so einer Arztserie und mehr auf lustig gemacht. Ob dies aber nun auch stimmt, dafür übernehme ich keine Garantie.

Franz

Habe gegoogelt: https://www.praxisvita.de/methanol-vergiftung-symptome-ursache-und-behandlung-21074.html
 

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Der aktuelle Anlass zur netzrecherche meinerseits war folgender : habe es gut gemeint und ausnahmsweise mal die entlüftungsröhrchen des methanoltank über saisonpause verschlossen um methanolverdunstung und entspr. steigende ölkonzentration zu vermeiden - im Rahmen von Temperaturschwankungen wurde nun frischer Kraftstoff via vergaser und laufgarnitur ins kurbelwellengehäuse des viertakter (Laser) gedrückt - bis zum vorderen Lager - nun zur Frage : ist frischer unverbrauchter Kraftstoff ( tech power 5 Prozent nitro mit Additiven (sical)) ebenso korrosionsfördernd wie der verbrannte Sprit bei dessen Verbrennung die beschriebenen aggressiven Säuren entstehen? - wäre dem so sollte der Motor zeitnah zwecks "kurbelgehäuseentleerung" gestartet werden - ansonsten hatte ich in 30 Jahren nie korrosionsprobleme - ganz ohne besondere Vorkehrungen - besten Dank für eure konstruktiven Gedanken 🤗
 

Rüdiger

User
Hi,
meiner bescheidenen Meinung nach solltest du den Motor ohne zu starten vom Kraftstoff befreien, womöglich staut sich der Sprit sonst irgendwo und du provozierst eine hydraulische Blockade. Einen geluteten Motor habe ich noch nicht zur langen Lagerung gehabtm glaube aber nicht, dass der sprit besonders aggressiv ist.

cu,

Rüdiger
 

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User
Denke auch es ist nicht dramatisch da sich die aggressiven Produkte ja erst bei der Entzündung als Säuren niederschlagen sollen - da es mich grundsätzlich interessiert werde ich mal die Situation an einem verbrauchten OS simulieren und berichten - hydrolock ist ein guter Gedanke - da bei Laser Motoren das vordere Lager bewusst undicht gelassen wird ( also kein RS) ist jedoch nichts zu befürchten und in die andere Richtung Kerze einfach raus und durchdrehen ( also den Motor😅) HF
 
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