Wildflieger in der Nähe von Modellflugplatz

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Luftraum G ...Wolken dürfen nicht berührt werden, Hindernisse müssen rechtzeitig erkannt werden

Luftraum F (von Modellflieger ebenfalls benutzter Bereich) Senkrechter Wolkenabstand 1000 f ....
 

Gast_7088

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Eckart Müller schrieb:
. Da es aber bei Modellflugzeugen keinen Pilot gibt, der „die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Luftfahrzeuges“ beurteilen kann, ist die Frage hinfällig, da die für die Beantwortung erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind!
daher sind ja auch Modellflugzeuge unbemannt Fluggeräte....
:D
ich weis nicht ober es hilft aber ich hatte die Erkenntnis....:cool:
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
@ Stefan
Was soll das denn jetzt? Gegenfrage: Unter welchen Voraussetzungen darf Modellflug im Luftraum F überhaupt stattfinden? Wer muss Hindernisse rechtzeitig erkennen?

Nebenbei bemerkt, was hat das noch mit "Wildfliegen" zu tun? Ich finde, "Zurück zum Thema!" wäre keine schlechte Idee.

@Jan

Wie wohltuend, dass Du Dich der grassierenden Seuche entziehst und nicht von "manntragend" sprichst. Das hat irgendein Volltrottel irgendwann mal benutzt, um seinem öden, inhaltslosen Geschreibsel mehr Gewicht zu verleihen und alle, alle machen den Blödsinn nach! Einfach gruselich...
 

Jet A1

User
Lieber Eckart

Vielen Dank für Deine Antwort, gratuliere zu dem Beitrag "Modellflugrecht", sollte eigentlich jedem Modellflieger bekannt gemacht werden!
Habe das Luftfahrtrecht vor 15 Jahren auch 4x lernen dürfen, aber in dieser Klarheit habe ich es nicht gelesen.

Nochmals Gratulation,

mfg
Wolfgang
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hi Wolfgang

Danke für die "Blumen"! Der Mensch freut sich...
 

Everything that flies

Vereinsmitglied
Auch von mir besten Dank für die vielfältigen Ausführungen an alle. Aktueller Sachstand bei unseren "Wildfliegern": Nun eine Woche nicht mehr gesichtet.
Obs am eher durchwachsenen Wetter lag, oder aber unsere Intervention doch zu denken gab, kann man abschließend noch nicht beurteilen. Ferner fuhren sie zu ihren Flugvorführungen einen für PKW gesperrten Weg, vielleicht hat ja da auch ohne unser Zutun jemand diesem Spuk ein Ende bereitet.
Bei besserem Flugwetter wird man aber sehen, ob es sich endgültig erledigt hat, werde dann in jedem Fall nochmal berichten.

Grüßle
Dieter
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Wolfgang

freue mich wieder von Dir zu lesen. :) Kannst mir gerne mal eine PN schicken.

Wie Du im Artikel von Eckart bereits gelesen hast, haben wir da eine andere Regelung als in Austria.

@all
Für mich stellt sich zunehmend die Frage, wie wir als Modellflieger im Rahmen dieser Regelung einen sicheren Betrieb auf unseren Modellflugplätzen gewährleisten können und auch als Modellflieger die ausserhalb von Modellflugplätzen unterwegs sind. Denn ein Gegeneinander von Vereins- und "Modellflugplatzlosen"-Fliegern macht keinen Sinn. Mein Eindruck ist, wir sind zwar in bestimmten Regelwerken erfasst, aber eine allgemeingültige Regelung des Miteinanders gibt es nicht. Das wiederrum birgt die Chance dies mittelfristig mit eigenen Lösungsansätzen zu versuchen. Wir haben da nach meiner Meinung einen gewissen Spielraum. Allerdings hilft die beste Regelung nichts wenn dagegen verstoßen wird.

Im Prinzip geht es um die Problematik der Frequenzdoppelbelegung. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und vollkommen durchdachter Sinnhaftigkeit, mache ich mal ein Brainstorming:

Zur Information:
- Herausgabe einer Modellflugplatzkarte (Online Ansätze gibt es schon), in der um jeden Platz eine Funk-"Bannmeile" eingezeichnet ist

- Aufnahme von Hinweisen zum Thema Doppelbelegung und Information über Modellflugplätze in Baukästen bei Herstellern und Vertreibern beobachten und ggf. anregen (da gibt es bereits vorbildliche Anleitungen), aber leider ist auch das Gegenteil der Fall. Evtl. eine "ehrenamtliche zentrale Meldestelle" einrichten, welche auf Zuruf von Modellbauern die solche Baukästen finden, ganz freundlich die Vertreiber auf die Möglichkeit der Information aufmerksam macht, bzw. kopierfähige Hinweise kostenlos anbietet

Aktive Sicherheitsmaßnahmen im Flugbetrieb:
- Verwendung von Scannern

Ungeordnete Gedanken:
- Massenbestellung von Scannern organisieren
- Scanner entwickeln die starke Signale in nächster Nähe ausblenden

Natürlich besteht kein Grund zur Panik. Der Flugbetrieb geht so oder so weiter und wir haben unseren Spaß.

Nur ist es so, dass sich in den letzten Jahren durch "Baumarktflieger" und billige "Bundle"-Angebote die Zahl der Fernsteuerungen, die mal schnell um die Ecke eingesetzt werden, erhöht hat. Auf der anderen Seite findet auf vielen Modellflugplätzen eine "Aufrüstung" wertvoller Modelle statt, die es früher so nicht gab.

Wenn wir gemeinsam als Modellflieger einen Beitrag zu mehr Sicherheit leisten können, sollten wir nicht auf andere hoffen, sondern selber anpacken. Eine Plattform haben wir ja schon ;)
 
Claus Eckert schrieb:
....
- Aufnahme von Hinweisen zum Thema Doppelbelegung und Information über Modellflugplätze in Baukästen bei Herstellern und Vertreibern beobachten und ggf. anregen (da gibt es bereits vorbildliche Anleitungen), ...

Dieser Ansatz hätte den Vorteil, daß man auch Leute erreicht, die einfach mal so ein RTF Kit kaufen und das Fliegen anfangen. Am besten würde man dort einen URL angeben der auf eine möglichst vollständige Liste von Vereinen (z.B. sortiert nach Regionen) verweist.

Allerdings sind hier auch die Händler gefragt, die ggf. Beratung leisten müssten und auf die regionalen Vereine verweisen. Bei uns in Sinsheim klappt das mit dem regionalen Händler sehr gut.

Die Vereine müssen aber auch ihren Beitrag dazu leisten. Man hört ja immer wieder, das Anfänger die vertrauensvoll zu einem Verein kommen, eher lustlos abgewiesen werden. Zumindest für unseren Verein trifft das defintiv nicht zu, wir nehmen erstmal jeden Anfänger freundlich auf.

Natürlich sollte man trotzdem auch in den Vereinen diskutieren, inwiefern man Möglichkeiten für Leute anbietet, die definitiv nicht Mitglied in einem Verein werden wollen oder z.B. schon Mitglied woanders sind und - vielleicht vorübergehend - eine anderen Platz suchen.

Die oben beschriebenen Massnahmen helfen natürlich nicht bei Leuten die vorsätzlich in unmittelbarer Nähe eines Platzes fliegen.

Aktive Sicherheitsmaßnahmen im Flugbetrieb:
- Verwendung von Scannern
Vielleicht sollten verantwortungsbewusste "Wildflieger" bei geeigneten Flugzeugtypen die neuen 2,4 Ghz Systeme evaluieren. Graupner schreibt ja "Nur für Parkflyer zugelassen". Aber gerade außerhalb von zugelassenen Plätzen werden ja doch zu erheblichen Teilen kleine Elektromodelle geflogen. Hier kann natürlich auch der Handel was tun indem er die entsprechenden RTF Kits mit 2,4 Ghz anbietet. Nützlich wären natürlich hier auch Erfahrungsberichte mit diesen Systemen, auch hinsichtlich Reichweite.
Der Vorteil von 2,4 Ghz: Auch der Wildflieger selbst hat mehr Sicherheit, dass er nicht gestört wird.




Nur ist es so, dass sich in den letzten Jahren durch "Baumarktflieger" und billige "Bundle"-Angebote die Zahl der Fernsteuerungen, die mal schnell um die Ecke eingesetzt werden, erhöht hat. ....

Die echten Baumarktflieger und Spielzeuge arbeiten zum Glück meist auf 27Mhz. Anders ist es natürlich bei RTF Angeboten bekannter Hersteller (z.B. Kyosho und MPX). Diese werden aber doch bisher über den -hoffentlich fachkundigen - Fachhandel vertrieben, der dann die entsprechende Aufklärungsarbeit leisten sollte- siehe oben. Unter Fachandel verstehe ich hierbei auch die einschlägigen Internetversender.

Gruß
Thomas
 
Handy

Handy

und noch mal ich:

Modellflugplätze in der Nähe von Hängen sollten nach Möglichkeit über Handy erreichbar sein wegen Absprache.
 

wili

User
Hi!
@Wolfgang
Die Gegenklage ist abgewiesen worden mit der Begründung: Modellflug ist frei und ein Modellflugplatz hat keine Schutzrechte.

Es gibt aber auch ein anderes (österreichisches) Urteil (kurz zusammengefaßt): Wenn der Wildflieger Kenntnis von einem benachbarten Modellflugplatz hat, darf er seinen Sender ohne Absprache mit diesem nicht einschalten. Ein Modellflieger am Modellflugplatz hingegen kann aber nicht damit rechnen, daß ein Wildflieger irgendwo seinen Sender in Betrieb nimmt.

Nachzulesen auf der HP unserer Ennser Freunde unter Rechts-Faq.

Für mich heißt das: Den Wildflieger von der Tatsache informieren, daß ein Modellflugplatz in der Nähe ist (unter Zeugen), dann hat der das Bummerl.
(Senderantenne abbrechen ist wohl im ersten Zorn verständlich, aber nicht unbedingt gscheit).

Willi
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
@ Claus

Für dieses Dein Thema solltest Du vielleicht einen neuen Fred aufmachen. Hier geht diese Diskussion wohl unter.
 
Andere Sicht

Andere Sicht

Tach auch,

als nicht im Verein organisierter moechte ich mal die Frage in den Raum stellen, warum organisierte Modellflieger im Allgemeinen den Anspruch zu erheben scheinen, eine Art Ortshoheit zu haben. Wie dies in diesem Thread schon angesprochen wurde, ist dies in Deutschland wohl nicht der Fall. Insofern gilt bei der Absprache von Frequenzen eine gegenseitige Verpflichtung. Zu deutsch: Wenn Flieger auf dem Modellflugplatz fliegen wollen, ist es genau so deren Pflicht, bei den Wildfliegern nachzufragen und abzusprechen, damit der Kanal auch wirklich frei ist wie umgekehrt.
Das soll nicht heissen, dass ich es nicht als allgemeine Selbstverstaendlichkeit betrachte, dass ich, wenn ich an Orten fliege, die ich nicht kenne, zuvor versuche zu erfahren, ob ein Modellflugplatz 'um's Eck' ist oder nicht. Ich moechte nur anmerken, dass das Ueberlegenheitsgefuehl vieler 'Flugplatzflieger', das man zu spueren bekommt, wenn man als 'Wildflieger' aufkreuzt, keinerlei Grundlage hat.
Frage: Wer von beiden ist der 'Warmduscher'? :D
 

Gast_9757

User gesperrt
Ja!

Ja!

@Ulrich H:

Genau das hatte ich mir auch gedacht... schön, dass es einer mal sagt. Dass Du mit dieser Aussage aber nicht einfach so davon kommen wirst, ist Dir klar, oder ;)?

Wenn ich mal zusammenfassen darf, was man so liest, gibt es im Wesentlichen zwei Feindbilder des (organisierten) Modellfliegers:
1. Der Jäger
2. (nur knapp dahinter) Der Wildflieger

Über diese beiden Menschengattungen hat scheinbar fast jeder eine negative Anekdote beizutragen...

Alex
 
Ulrich H. schrieb:
Frage in den Raum stellen, warum organisierte Modellflieger im Allgemeinen den Anspruch zu erheben scheinen, eine Art Ortshoheit zu haben
Dieses Anspruchsdenken kommt wohl daher, daß sie sich innerhalb einer Gemeinschaft nicht nur mit dem eigenen Interesse, sondern auch dem Vereinsinteresse verpflichtet haben: Platzpflege, Jugendarbeit, Zahlungen für die Pacht und gewisse Ausstattungen wie z.B. Schutznetze, Platzzulassung für rechtmäßiges ( wo eben erforderlich) Fliegen. Und auch, daß sie einen Verein unterstützen, der ein gewisses Gewicht hat. In der Öffentlichkeit, der auch Ansprechpartner bei Problemen in der Umgebung ist ( wer hat das Getreidefeld zertrampelt ?).
Die sogenannten Wildflieger, zu denen ich auch mehrmals gehörte, stehen auch in diesen Punkten eher in einem schlechten Licht. Um mal alle über einen einzigen Kamm zu scheren.
Ich hatte mal selbst das Vergnügen, als Antragstellervereinsvorstand für einen Elektroflugverein bei einer Gemeinderatssitzung mich fragen zu lassen bzw. damit konfrontiert zu werden, daß in eben dieser Flur Wildflieger mit Verbrennern ( innerhalb der 1,5 km-Zone) fliegen, und so etwas unerwünscht sei. Na, was machst dann da ? Sprecherlaubnis in der Sitzung hat man nicht ! Abgeschmettert wegen " die sind doch alle so ". Tja, die Wildflieger waren natürlich unzulässigerweise dort geflogen, aber wen interessiert das denn nachher, man weiß ja auch nicht, wer es war. Unsere 25 Elektroflieger waren wieder weg vom Fenster, anderes Gelände suchen. Wohlgemerkt, auf diesem Gelände sind wir zuvor nicht geflogen, das wollten wir erst anpachten und herrichten.
 

Gast_9757

User gesperrt
@Voll-GfK:

Und wo leitest Du aus all diesen Aussagen einen Rechtsanspruch auf Frequenz- und Lufthoheit für Vereinsflieger her? Bitte mit Paragraphen und allem drum und dran nennen ;)!

Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich finde, dass es sich einfach gehört, Rücksicht zu nehmen, und das "Wildfliegen" so zu betreiben, dass kein "organisierter" Flieger gestört wird (und auch möglichst wenige Nicht-Modellflieger ;) ). Alles andere ist eine Sauerei!

Aber die Selbstverständlichkeit, mit der hier in manchen Postings davon gesprochen wird, dass der Wildflieger der Böse ist und der Vereinsflieger der Gute, bestätigt gerade wieder alle meine Vorurteile.

(Neben den anderen Threads hier im Rechtsforum, wo Vereins"kameraden" gegeneinander rechtliche Argumente suchen.)

Sowohl organisierte als auch unorganisierte Flieger können ihr Hobby verantwortungsbewusst oder aber unverantwortlich durchführen. Das sich da einer dem anderen moralisch überlegen fühlt, finde ich persönlich zum K... haben nicht alle das selbe Hobby, und dabei viel wichtigere "Gegner" als einander????

Nix für ungut, Alex
 

fb0816

User
Hallo,

immer schön fragen, wo steht das, aber ja alles klar.

Wenn ein Modellflugglände mit "amtlich" genehmigter und bezahlter Aufstiegserlaubnis mit all seinen Auflagen vom "Luftamt/RP" z.B. die "Frequenzkontrolle" dort auch gewöhnlich aus Sicherheitsgründen vorschreibt, dann könnte man z.B. als dafür verantwortlicher Flugleiter mit gesundem "Menschenverstand" denken, das hat seine Ordnung so. Falls jedoch, sagen wir mal in allernächster Nähe Sender unbekannterweise in Betrieb genommen werden "DÜRFTEN", so kann ein Flugleiter niemals einen sicheren Modellflugbetrieb gewährleisten und muß demzufolge "jeglichen Flugbetrieb" auf dem genehmigten Modellflugglände einstellen, bis diese "Unklarheit" beseitigt ist.

Es sollte jedem klar sein, dass Doppelbelegungen möglicherweise Schäden an Material- oder noch schlimmer Personenschäden nach sich ziehen können; das kann doch niemand wollen!

Es gibt doch auch noch ein Gewohnheitsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ralexx schrieb:
@Voll-GfK:

Und wo leitest Du aus all diesen Aussagen einen Rechtsanspruch auf Frequenz- und Lufthoheit für Vereinsflieger her? Bitte mit Paragraphen und allem drum und dran nennen ;)!
Ralexx, ich habe auch nichts von Rechtsanspruch geschrieben, genauso wie im von mir zitierten Beitrag etwas davon steht.
Gäbe es einen solchen in einer Verordnung, einem Gesetz, gäbe es mit Wildfliegern kein Problem. Bevor dies wegen Nähe oder so etwas zum Problem würde, wupp, weg wären sie.
Aber darum diskutiert man hier eben weiter, weil es in unserem Land eben doch nicht gegen alles Gesetze gibt. Darum fallen eben manchmal teure Flieger auf zugelassenen Geländen runter, weil vielleicht einer nicht so sorgfältig beim Wildfliegen ist wie wir im Verein, wo es einen Penalty für vergessene Frequenzüberwachung gibt. Aber, der Rest siehe oben.
 

Gast_9757

User gesperrt
Dieter F. Heinlin schrieb:
Hallo,
Es gibt doch auch noch ein Gewohnheitsrecht.


...und gewohnt bin ich von der RC-Fernsteuertechnik, dass die im Zweifelsfall selbst in der aktuellsten Generation sehr unzuverlässig ist ;).

Wildflieger dürften dabei noch die seltenste Störungsursache sein.

Ansonsten verstehe ich allerdings nicht so recht, was das alles mit "Gewohnheitsrecht" zu tun hat?!?.

Aber gut, wünscht euch nur für alles einen festgeschriebenen Gesetztestext und eine passende Vereinssatzung und wundert euch dann, wenn das Modellfliegen den Bach runter geht, weil keiner Bock auf ein überreguliertes Hobby hat. Kann man nicht akzeptieren, dass es in dem Hobby zwangsläufig Störungen gibt, dass die vorhandene Fernsteuertechnik vielleicht eben nicht geeignet ist, um Monstermodelle im Zigtausend-Euro-Bereich zu fliegen? Und nicht immer kann man einen Wildflieger als Schuldigen finden...

Alex (Wildflieger, und das ist auch gut so ;) ).
 

Gast_7088

User gesperrt
das mit den WF's

das mit den WF's

ist doch recht einfach.... sie wissen das in der Nähe ein Modellflugplatz ist. Die modell piloten auf dem Platz können naturgemäss nicht wissen das Wf's unterwegs sind ....
Für mich handeln die WF's in der Nähe ein Modellflugplatzen grob fahrlässig oder vorsätzlich. Sollte sich einer dieser Spassvögel in der Nähe unseres Platzes aufhalten und bei uns was von Himmel holen oder den Flugbetrieb stören, würde ich das Problem ganz persönlich in einem Vier Augengespräch klären .... und die Erfahrung zeigt das nach dem Gespräch die wenigsten Lust haben auf eine Wiederholung desselben. :D
Sollte der dann immer noch meinen, er müsse den Betrieb auf unserem Platz gefährden, wirds wohl auf einen Platzverweis seitens der Ordnunghüter herauslaufen und eine Unterlassungsklage. Für mich völlig entspannt :cool:
 
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