Außerdem wäre mir das Risiko zu groß, bei einer Änderung neue Felsbrocken in den Weg gelegt zu bekommen.
Ja Claus, die Steinchen könnten deutlich über Schottergröße hinausgehen.
Man kann vortrefflich um die Begrifflichkeit der Aufsichtsperson streiten.
Das zur jetzigen Zeit nicht mit dem Flugleiter gleichzusetzen, halte ich für eine sehr gewagte Nummer.
ich versuche es mal zu erklären warum es besser nur ne Aufsichtsperson ist auf einem Modellfluggelände.
Ich nem mal das Beispiel Segelfluggelände wie das da vor sich geht.
Ein Segelfluggelände bekommt nur eine Betriebsgenehmigung als Segelfluggelände und wie der Betrieb auf dem Gelände stattfindet regelt dann das Luftrecht.
Auf der einen Seite ist das die Segelflugbetriebsordnung, weiter Verordnungen für Luftfahrtgerät und auch die Verordnung für Luftfahrtpersonal kurz LuftpersV so in groben Zügen.
Um auf einem solchen Gelände, auf dem der Betrieb im Rahmen der Luftverkehrsgesetze und nicht auf Basis einer Betriebsgenehmigung abläuft, als Flugleiter benannt werden zu können muss dieser die LuftpersV erfüllen oder anders, man benötigt einen Luftfahrerschein und eine Berechtigung zum Flugfunk.
Im Falle eines Modellfluggeländes findet der Betrieb auf Basis der Betriebsgenehmigung also nur zum Teil auf Basis des Luftrechts statt.
( genau genommen findet der Betrieb nach dem Abheben des Gerätes nach der Luftraumordnung statt, aber auch hier können in der AE Einschränkungen oder Freigaben gemacht sein. Z.B. der Flugplatz liegt in ner Kontrollzone, da wird der Betrieb unter bestimmten Auflagen und Beschränkungen durch die AE erlaubt. Wenn in der AE keine Einschränkungen bezüglich der Luftraumnutzung gemacht wurden weil kein Bedarf bestand, gilt nur noch die Luftraumordnung im Flug also Höhe Luftraum G sowie Ausweichregeln.)
Das ist der wesentliche Unterschied der dazu führt das hier nur bestelltes Aufsichtspersonal tätig sein kann oder viel mehr besser nur tätig sein sollte.
Würde man jetzt einfordern das auf Modellfluggeländen Flugleiter den Betrieb überwachen müssen, würde man ggf. damit einfordern das dieser Luftfahrtpersonal gem. LuftpersV sein muss.
Natürlich koordiniert eine Aufsichtsperson auf dem Modellfluggelände den Flugbetrieb genauso wie das ein Flugleiter auf einem Segelflugplatz tut, nur rechtlich gesehen ist die Verwendung des Begriffs " Flugleiter " für eine Aufsichtsperson auf einem Modellfluggelände in einer Verordnung u.U. mit heftigen Problemen behaftet die wir alle glaube ich nicht haben wollen.
Nur eines von vielen Beispielen in der Luftfahrt wo ein einziges Wort einen gigantischen Ratenschwanz nach sich ziehen oder verherende Folgen haben kann.
Gruß Horst