Hallo Horst,
darum steht da auch "bestellte Aufsichtsperson". Nichtsdestotrotz nennt man diese Personen im allgemeinen Sprachgebrauch bei Modellfliegern "Flugleiter" - unabhängig vom Dachverband.
Hier ein Beispiel:
http://www.lvbayern.de/fileadmin/co...lflug_und_recht/Schulung_modellflug_recht.PDF
Da kann man auch nachlesen, welche Aufgaben, Rechte und Plichten der "Flugleiter" hat.
Jürgen
Hallo Jürgen,
also mit dem Link hast du aber wirklich kein Glück. Da kommt als Meldung "Jibbet nich", allerdings in salbungvollere Worte gekleidet.
Das von dir zitierte Dokument ist weitgehend ein Zitat aus der NFL I 76-08, die in Punkt IV (8) die Einsetzung eines Flugleiters mandatiert und gleichzeitig die Ausnahme von dieser Pflicht bei geringer Nutzung ermöglicht. Von diesem Punkt machen viele Flugordnungen Gebrauch. Wenn das so in der Flugordnung drin steht, ist das Bestandteil der AE, die normalerweise Ausnahmen von den Regeln des erlaubnissfreien Bereiches festlegt.
Die Flugordnung kann dabei am Platz den genehmigungsfreien Betrieb einschränken oder eben in Verbindung mit der AE erweitern.
Mein Kritikpunkt ist der, dass hier die möglichen Regelung des Flugleiters bei geringer Nutzung ignoriert wird. Ich stehe auf dem Standpunkt, das spüätestens diese Vorgabe der NFL die Aussage:" Ohne KN nur mit Flugleiter" aushebelt, wenn es in der Flugordnung so geregelt ist. Warum wird diese Regelung ignoriert?
Die Landesluftfahrtbehörden werden sich gegen die Regelung der geringen Nutzung schwer sperren können, da es in einer NFL steht, die sie in letzter Konsequenz mit geschaffen haben.
Jetzt hier öffentlich eine Einschränkung der bestehenden Flugordnungen zu propagieren, ist unklug, da diese dann als vom Modellflug akzeptiert in die nächste NFL zum Thema AE einfliessen könnte. Und eine solche NFL wird wahrscheinlich bald kommen.
Es wäre sinnvoller, einer solchen Sichtweise z.B. im Rahmen des BLFA-L entgegen zu wirken, anstatt diese an die grosse Glocke zu hängen. Das könnte komische Ideen provozieren.
Mir stellt sich übrigens noch eine weitere Frage. Was ist mit Betrieb von Modellen > 5 kg ohne KN und Flugleiter auf Plätzen mit AE?
Der KN ist in diesem genehmigungspflichtigen Bereich nicht anwendbar, der keinen Betrieb ohne AE ermöglicht.