Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Hm, wenn man also den neuen EU-Kompetenznachweis A1/A3 erhalten hat, darf man nach den neuen Regularien nach Open Category auf der grünen Wiese Modellflug betreiben, allerdings mit einer Höhenbeschränkung von 120 m. Verstehe ich das soweit richtig?

Wie sieht´s mit der Einschränkung von max. 120 m Höhe beim Fliegen auf der grünen Wiese außerhalb eines Modellfluggeländes mit AE aus? Klar, momentan gibt´s noch Übergangsregelungen bis Ende 2022, aber wie sieht´s danach aus? Gibt´s da irgendeine Lösung bzw. was muss man machen, um auch außerhalb von Modellfluggeländen höher als 120 m fliegen zu dürfen? Ist das ab 2023 überhaupt noch erlaubt, egal wie?

Gruß, Karl Hinsch
 
Wenn das kein offizieller Nebenwohnsitz ist, duerfte das eine falsche Angabe sein. Da faellst du wohl auch durch eine Regelungsluecke :-(

Anbei noch ein Screenshot der Auswahlseite, da danach gefragt wurde. Quelle ist natuerlich das LBA.

das ist eh sehr komisch.

Da kann ein nicht EU Bürger beim LBA den Kenntnisnachweis machen, aber ich als deutscher Staatsbürger nicht? Das kann ja wohl nicht sein.
Ich bin beim DMFV, habe einen deutschen Pass, einen deutschen Ausweis und deutschen Führerschein.
und jetzt auch einen von D ausgestellten Kompetenznachweis. ;););)
 
Hm, wenn man also den neuen EU-Kompetenznachweis A1/A3 erhalten hat, darf man nach den neuen Regularien nach Open Category auf der grünen Wiese Modellflug betreiben, allerdings mit einer Höhenbeschränkung von 120 m. Verstehe ich das soweit richtig?

Hallo Karl das ist erstmal ist das so Richtig.
Ich gehe davon aus das du in einem Verbad mitglied bist.
von daher brauch dich das nicht zu interessieren.
Es sei denn du willst etwas fliegen lassen was schwerer wie 5kg ist und du keine gültige personenbezogene AE hast.
Was nach 2022 kommt benötigt man eine Glaskugel, die derzeit noch recht Trübe Bilder zeigt.
Ich bin mir Sicher das das Bild bis zum Herbst klarer wird. Schau mal hier https://www.daec.de/news-details/luftraum-und-drohnenverordnung-arbeitsgespraech-mit-dem-bmvi/.
Nach allen was derzeit schriftlich von beiden Verbänden geäußert wird, sollen die Mitglieder der Verbände die möglichkeit erhalten bis 5Kg den Luftraum G weiter zu nutzen wie bisher.
Gruß
Martin
 
Hm, wenn man also den neuen EU-Kompetenznachweis A1/A3 erhalten hat, darf man nach den neuen Regularien nach Open Category auf der grünen Wiese Modellflug betreiben, allerdings mit einer Höhenbeschränkung von 120 m. Verstehe ich das soweit richtig?
Open Category

Ja Karl, das ist so richtig. Egal wo du in D auf einer Wiese fliegst. (Natürlich unter Beachtung von Luftraumeinschränkungen)

Wenn du registriert bist und den Kompetenznachweis A1/3 und die zugeteilten Nummern Fernpilot ID und Betreiber e-ID, sowie eine Versicherung hast darfst du das.
Das hat erstmal Garnichts mit Modellfluggeländen zu tun.

Das sind die Voraussetzungen für fliegen auf der grünen Wiese - und außerhalb von Deutschland!
 
Hallo Martin,

das verstehe ich jetzt nicht so recht. Wenn ich alleine auf der grünen Wiese ein Modell fliegen lassen will, macht es da wirklich einen Unterschied, ob ich einem Verband angehöre oder nicht?

Die Frage ist für mich deshalb relevant, weil ich zwar schon Mitglied in einem Verein bin (der dem DAeC angehört) und normalerweise auf dem Vereinsgelände mit AE fliege. Derzeit ist das Gelände allerdings durch den Corona Lockdown gesperrt und dürfte auch noch einige Zeit weiter gesperrt bleiben. Ich kann aber auch auf einem öffentlichen Gelände (weitläufige Hundewiese, ca. 80 Hektar groß) bei mir in der Gegend fliegen, was auch ein paar andere Modellflieger nutzen. Momentan kann ich mit vorhandenem Kenntnisnachweis dort fliegen, aber wie sieht es nach den neuen Regularien aus, die nach Ablauf der Übergangsfristen gelten? Kann ich dort überhaupt noch fliegen? Brauche ich den neuen EU-Kompetenznachweis A1/A3 dafür? Gilt dann das Höhenlimit von 120 m auch für mich als Verbandsmitglied? Das sind so die Fragen, die ich mir momentan stelle.

Gruß, Karl Hinsch
 
Ah, neue Quelle, neue Erkenntnisse ... 🤔
Demnach gilt die Übergangsregelung für den "Altbestand" ohne Kennzeichnung bis 30.6.2024.
Hallo Karsten,
die Übergangsregel für nicht zertifizierte Luftfahrzeuge ist ohnehin nur für den Betrieb nach A1/A2 in der Nähe von Menschen interessant. Und streng genommen nur für Drohnen, da die einen Langsamflugmodus haben müssen.
Das ist bei Conrad auch recht schön geschrieben, wie die aktuellen DJI letztlich nur noch in A3 (in der Pampa) benutzt werden dürfen, auch nach 2024. Wer heute eine Fotodrohne kauft, soll sich also überlegen, nur noch zertifizierte auszuwählen (meines Wissens aber auch noch nicht am Markt).

Auch Bausätze, ARFs, Bauservice für Schalentiere etc. werden zukünftig am Markt ohne Konformität zur 2019/945 angeboten, weil nicht davon betroffen. Ist ja kein System - lässt dann aber nur Betrieb in Open A3 oder in Specific (->Verband) zu.

Grüße Stefan
 
Open Category
...*snipp*...
Das hat erstmal Garnichts mit Modellfluggeländen zu tun.

Das sind die Voraussetzungen für fliegen auf der grünen Wiese - und außerhalb von Deutschland!
Stimmt nicht ganz, denn Vereine ohne AE könnten das m.M.n. ebenfalls anwenden - oder?
Modellflug ohne AE kann nach Kenntnisnachweis oder Kompetenznachweis erfolgen...auch im Vereinsrahmen.
 
Stimmt nicht ganz, denn Vereine ohne AE könnten das m.M.n. ebenfalls anwenden - oder?
Modellflug ohne AE kann nach Kenntnisnachweis oder Kompetenznachweis erfolgen...auch im Vereinsrahmen.
Open Category

Ja Martin, das müsste auch gehen. Eine IG oder Vereinigung mit einer grünen Wiese (Modellfluggelände ohne AE) könnte auch jeder einzelne mit den Voraussetzungen im gegeben Rahmen fliegen
 
Bitte unterscheiden zwischen dem Abschließen des A1/A3 Lehrgangs für die Open Category und der Registrierung als Betreiber,
das sind unterschiedliche Dinge.
Ist das so?

Ist die Registrierung beim LBA zum Erwerb des A1 A3 nachweises nicht gleichzusetzen mit der beabsichtigten Registrierung der Einzelmitglieder durch DMFV oder DAEC?
 
Bevor ich da aber falsche Angaben mache, hätte ich mich aber erst mal mit dem LBA in Verbindung gesetzt.
Ich vermute mal, dass der so nicht gültig ist.
Begründe das bitte mal.
Test wurde ausgeführt und bestanden, gilt EU weit.
Perso liegt zur Identifizierung vor.
Wenn du jetzt 1 Tag später auswanderst - wo ist da der Unterschied? ;)
 
Hallo Martin,

das verstehe ich jetzt nicht so recht. Wenn ich alleine auf der grünen Wiese ein Modell fliegen lassen will, macht es da wirklich einen Unterschied, ob ich einem Verband angehöre oder nicht?
Ja, Karl,
das macht formal einen großen Unterschied, zumindest bei Modellen über 250g.

Als Verbandsmitglied hast Du das Privileg, in der Übergangszeit nach bisherigem Recht zu fliegen. Du darfst auf einer Hundewiese aufsteigen, wenn dies bisher nicht verboten war, mit altem 21e) Kenntnisnachweis auch bis 5kg elektrisch und 762m.

Ohne Verband ist nur Flug (mit A1/A3-Schein) möglich, wenn die Wiese mehr als 150m von Ortschaften weg ist und KEIN Hund/Spaziergänger/Radfahrer auf der Wiese zu erwarten ist, also streng genommen eigentlich gar nicht.

Grüße Stefan
 
Hallo Karl
für dich, mach einfach weiter das geht und du wirst das auch hin Zukunft tun können.
Die bisher bekannten Regeln werden über die Betriebserlaubnisse der Verbände überführt.
Du wirst nach dem der Verband seine BE erhalten hat einen neuen Kompetenznachweis benötigen.
Die Registrierungsnummer solltest du vom LBA automatisch bis ENDE Aprill erhalten, den der DAEC hat-wird für dich beim LBA beantragen.
Wie schon zuvor von mier beschrieben kannst - musst du die neue Nummer irgend wie auf dein Modell anbringen. Ein Ausdruck auf Papier innerhalb des Modells an einer leicht zugänglichen Stelle oder mit einem wasserfesten Filzschreiber quer über die Tragfläche.
Bis du deine neue Registrierungsnummer hats reicht auch dein altes Blechschild, mit Namen und Anschrift.
Wenn du ein neues Flugzeug hast und auch keine Schilder darft du bis deine Nummer da ist ein Stück Papier nehmen Namen und Anschrift darauf schreiben in das Flugzeug einkleben, Fertig! Oder wieder mit dem dicken Edding deinen Namen und Anschrift Quer über die Fläche schreiben
Bis 5Kg auf der Wiese ohne AE im Luftraum G wird unverändert möglich sein, da bin ich mit ziemlich sicher.
Gruß
Martin
 
Test wurde ausgeführt und bestanden, gilt EU weit.
Perso liegt zur Identifizierung vor.
Wenn du jetzt 1 Tag später auswanderst - wo ist da der Unterschied? ;)

Sehe ich auch so.
ausserdem war es eigentlich keine Falschangabe, sondern mehr eine nicht ganz aktuelle.😆
und weder auf dem Nachweispapier, noch sonstwo steht eine Anschrift.
 
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Damit Personen aus nicht EU-Mitgliedsstaaten, die z. B. in Urlaub oder geschäftlich in der EU sind,
auch ihrem Hobby nach gehen können. Für dich ist aber das LBA aber eigentlich nicht zuständig.
 
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