Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Die AMC definiert nun, was unter "nach vernünftigem Ermessen" verstanden werden kann - ob dem später, im Falle eines Falles, ein Richter folgt ist natürlich eine ganz andere Frage 🤔 (Gericht / hohe See).
Diese AMCs sind eine Frechheit.
Die EASA versucht über die Hintertür eine wesentlich höhere Regelungstiefe als z. B. beim Strassenverkehr zu etablieren und den "Fernpiloten" zu entmündigen, indem angeblich "vernünftiges Ermessen" festgeschrieben wird. Hier mit Hilfe von falschen Prämissen und willkürlichen Annahmen bezüglich der Flugphysik.
Das beschädigt ggf. auch das angebliche "risk- and performance-based regulatory framework" der EASA, das den EU-Reglungen zugrunde liegt, zumindest was das Fundament des "risk-based" betrifft.
Dann hoffen wir mal, dass ggf. der Richter beim Physikunterricht aufgepasst hat und vorher im Strassenverkehrsrecht Erfahrungen gesammelt hat!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich bin beim DMFV
Der gibt das angeblich im Block weiter
Wenn das dann an das LBA geht, dann sind die ja anscheinend doch für mich zuständig
Das LBA darf dich nicht registrieren, wenn du keinen Wohnsitz in D hast. Das must du das in CZ tun. Da kann dich der DMFV aber nicht melden. Also wirst du dich selber drum kümmern müssen.
 

S_a_S

User
die AMC/GM sind kein Gesetz.
Aber welchen Alternativansatz hast Du, um das Gefährdungspotential auf ähnlich niederes Niveau zu senken?

Auch mit dem Hintergedanken, dass technisches Versagen oder Wettereinwirkung (Windböe) nie auszuschließen sind?

Das vernünftige Ermessen bezieht sich darauf, dass das vorgesehene Flugfeld frei ist und sich auch nicht überraschend daran was ändert. Du musst nicht vorher jedes Gebüsch abklopfen, ob sich darin ein Liebespaar versteckt hat.

Aber bei einem Feldweg durchs oder nahe am Gelände kann man durchaus von Radfahrern ausgehen, die nicht mitbekommen, dass gerade ein Landeanflug (Batterie leer, um bemannten auszuweichen...) ansteht. Wenn so einer vor Schreck bremst und über den Lenker absteigt, hast Du dem auch ohne Feindberührung geschadet (und nicht "nur" gefährdet).
Das Gericht wird in so einem Fall schon in die AMC sehen, ob auf fahrlässige, grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Körperverletzung zu entscheiden ist.

Grüße Stefan
 

Chris.

User
Es hat mir den Anschein dass jemand der einen so genannten "Fernpiloten" prüfen sollte nicht mal selber genau
wüsste ob alles gesetzlich konform ist.
 
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Hans Rupp

Vereinsmitglied
Das Gericht wird in so einem Fall schon in die AMC sehen, ob auf fahrlässige, grob fahrlässige oder gar vorsätzliche Körperverletzung zu entscheiden ist.
Ich bin ja kein Volljurist, aber da muss ich was dazu schreiben:
Vorsatz: mit Wissen und Wollen.
Grob Fahrlässig: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn schon ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste. Oder wie es mir von eien Jura-Professor erklärt wurde: Wenn ich meiner Haushälterein, einer einfachen Frau aus dem Volk die Gegebenheit erzähle und spontan die Anwort bekomme: Mei, war der blöd.
Fahrlässig: Umgangssprachlich bedeutet Fahrlässigkeit, dass eine Handlung „unvorsichtig“ beziehungsweise „verantwortungslos“ vorgenommen wird. Fahrlässig handelt dabei jemand, der ohne die in seinem Fall gebotene Vorsicht vorgeht.

Juristen haben ihre eigene Sprache, das ist für uns nichtjuristen oft befremdlich, aber unter Juristen hilfreich, weil sie durch feststehende Definitionen so Mißverständisse untereinander verhindern. Ist unter anderen Berufsgruppen auch so. Leider fördert es manchmal Mißverständnisse mit Aussenstehenden.

Trotzdem wird meiner Meinung nach klar, dass wir in der Regel bei dem Radfahrerbeispiel es höchstens mit einer potentiellen Fahrlässigkeit zu tun haben, kaum mit grober Fahrlässigkeit (Ausnahme: Ich wähle den Passau-Donau-Radweg an einem sonnigen Juniwochende als Landepiste aus oder was ähnlich hirnloses...) und wenn ich nicht absichtlich auf jemand zufliege niemals mit Vorsatz.

Alle denen das Fachwissen und der Hintergrund fehlt, sollte sich mit Schlußfolgerungen zurückhalten. Auf mögliche Probleme hinzuweisen ist vollkommen in Ordnung und ich selbst sehe da auch vor allem abseits von Modelllfluggeländen etliche Problemfelder. Aber vieles scheint mir doch zu weit herangeholt zu sein.

Und ich hoffe, dass Frank / DD8ED uns weiter mit einer scheinbar unerschöpflichen Geduld die Dinge wieder und wieder erklärt. Auch er kann nicht alles mit 100% Sicherheit wissen und sagen, aber er ist näher am Thema dran und involviert wie die allerallermeisten wenn nicht gar alle von uns und damit für mich die profundeste Quelle.

@Frank: Herzlichen Dank für deinen Einsatz.

Hans
 
Als Modellflieger kann man bei der herrschenden Regulierungswut schon den Eindruck gewinnen, dass man im günstigsten Falle nur mit Fahrlässigkeit davonkommt, egal, was passiert. Dass das Leben grundsätzlich Risiken bereithält, scheint man nicht mehr wahrhaben zu wollen...

Aber egal, auch ich werde alle erforderlichen Scheine machen, um mir dieses schöne Hobby möglichst lange zu erhalten.


Und dem Dank von Hans an Frank schliesse ich mich gerne an! Ich habe da auch schon von Engelsgeduld geschrieben ;)
 
Solche Sätze gefallen mir! Das zeigt ja Interlekt.
Aber warum misst du dann so Amateurhaft, wie im Video Gizmo36NG goes 490km/h! die Geschwindigkeit von 3 D Objekten?
Das geht noch viel besser!
AUTSCH. Zuviel der Ehre. Ich bin tatsächlich nur ein kleiner DS-Amateur und besitze nicht einmal eine Radarpistole.
Allerdings ist Alex Hewson wohl einer der besten Piloten der Welt und der Mann an der Pistole nicht ganz unerfahren. Aber wahrscheinlich ist auch da für den Anfang ganz sicher Beratungsbedarf durch dich.
🤣🤣🤣

PS
RADAR LOVE
PPS
Und ich geb's zu: Ich bin "gelernter Besserwisser" aka "Physiker".:D
 
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Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Mich würde ja mal interessieren,ob man die UAS-BETREIBERNUMMER auch als QR-CODE am Flieger befestigen darf.
Open Category
Das ist eine interessante Fragestellung, die ich gerne erweitern würde. Manche Empfänger haben die Möglichkeit "Freitexte" in den Empfänger zu programieren. Also die Nummer in den Empfänger hineinzuschreiben, wohlmöglich sich auch in der Telemetrie anzeigen zu lassen.
Diese Methode wäre sogar ohne technische Hilfsmittel ablesbar.
Vielleicht weis einer von Euch, wo daß im Regularium verortet ist.
 

S_a_S

User
auch wenn die e-ID regelkonform vom UAS gesendet wird, ist die Betreibernummer im Klartext auf dem UAS anzubringen.

2019/947 Artikel 14 8)
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
auch wenn die e-ID regelkonform vom UAS gesendet wird, ist die Betreibernummer im Klartext auf dem UAS anzubringen.
2019/947 Artikel 14 8)

" (8) UAS-Betreiber, die die in Absatz 5 genannten Bedingungen erfüllen, bringen ihre Registrierungsnummer auf jedem unbemannten Luftfahrzeug an. "

Da steht nichts von "Klartext" ... 🤔
 

DD8ED

Vereinsmitglied
" (8) UAS-Betreiber, die die in Absatz 5 genannten Bedingungen erfüllen, bringen ihre Registrierungsnummer auf jedem unbemannten Luftfahrzeug an. "

Da steht nichts von "Klartext" ... 🤔

Die AMC sagen dazu:

AMC1 Article 14(8) Registration of UAS operators and ‘certified’ UAS
DISPLAY OF REGISTRATION INFORMATION
(a) If the UAS operator owns the UAS, it should display on the UA the registration number received
at the end of the registration process in a way that this information is readable at least when
the UA is on the ground without the need for any devices other than eyeglasses or corrective
lenses.
(b) A QR code (quick response code) may be used.
(c) If the size of the UA does not allow the mark to be displayed in a visible way on the fuselage, or
the UA represents a real aircraft where affixing the marking on the UA would spoil the realism
 
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