Hallo,
die Registrierungspflicht ist jetzt schon gültig.
Steht so in der Übergangsregelung für den Modellflug.
Ja das ist Richtig,
dies allerdings entweder mit einem neuen "Kenntissnachweis" oder auch Pilotenschein, nix anderes ist es nun mal, begrenzt auf Modellflug, dafür in vereinfachtem Umfang, nach EU Recht, weil der nach nationalem Recht am 1 Juli 2021 verfällt. (EU DVO 2019/947 Art. 21 (1) )
Für diejenigen die in einem Verein sind, der über ein AE Gelände nach nationalem Recht verfügt (Betriebsgenehmigung nichts anderes ist eine AE) können auch über ihre Registrierung als Vereinsmitglied (oder Gast auf dem Gelände) noch bis zum Ablaufdatum nach Art.21 (3) EU VO 2019/947 weiterfliegen, dann fallen auch diese weg.
Ab 1 Juli außerhalb von Modellfluggeländen mit AE also nur noch erlaubnissfrei, also 2 KG MTOM und 100m GND in Deutschland.
Ich hoffe das es so etwas verständlicher ist.
Mit dem Vergeben von Nummern sind Behörden im Allgemeinen sehr rasch bei der Hand.
Ich weis nicht ob bei euch ATO schon auf DTO umgestellt ist, hier jedenfalls lief das Automatisch vor 2 Jahren.
Jedenfalls da müssen sie Durch und sich logischerweise dabei an FCL entlanghangeln.
Das unter dem Suppart B bei JARUS ein Remote Pilot In Comand vorbeikommt, was nun mal bei VLOS irgendwie mit Lehrer Schüler Betrieb in Verbindung zu bringen wäre.....
Gruß Horst
P.S.
Ich rauche zwar Zigaretten die käuflich zu erwerben sind, trinke ab und auch mal ein Bier (das Letzte glaube vor nem halben Jahr), meist aber Kaffe und von sonstigen Drogen halte ich mich fern.