Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Fliegerass1

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Martin, die Wahl wird sicherlich stattfinden. Aber ich denke die Damen und Herren von heute werden das Wahlergebnis nicht umsetzen (Coronamanagement). Die Gesätze gibt es dazu!
Also bleiben auch die Politiker im Amt und können mit vollem Sachverstand auch im Herbst noch beschließen.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Die nationalen Regeln gelten eben nicht weiter.

Naja, die Hoheit über die Lufträume ist ja nicht auf die EU übertragen worden. Die bleibt national geregelt.
Aber es wird sowieso nicht so weit kommen. Man muss ja nicht alles erleben müssen. ;)
 
.........warum auch immer sollte sich die EU dafür interessieren, wie hoch in Timbuktu, der Schweiz oder Finnland geflogen werden darf?


Bertram
Lieber Bertram ,

Timbuktu is wahrscheinlich wurscht , Finnland ist aber seit 1995 Mitglied der EU...... kann es sein dass sich das in der Schweiz noch nicht durchgesprochen hat ? 😂

Kann ja sein dass Schweiz eine Insel der Seligen ist aber seit Galileo wissen wir dass sich die Sonne nicht um die Erde dreht und auch die Schweiz wird irgendwann verstehen dass sich der Rest der Welt nicht um die Schweiz dreht ..... 😂

Ob die Regeln die da aufgestellt werden Sinn machen ? .... kaum..... um das auch anzusprechen ...

Übrigens auch die Schweiz hat es ohne EU schwer, jetzt hat das zwar nicht jeder Schweizer verstanden , ist aber so.....😉
 

hholgi

User
.... Davon abgesehen kann ich mir kaum vorstellen, dass so eine Balsaspreisselkiste wie ein Leprechaun bei der Kollision mit einem Flugzeug einen nenenswerten Schaden hervorruft. ...
Eine 4m voll CFK Maschine aber schon... und die könnte da genauso fliegen :rolleyes:
 
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Hallo,
hab mal nachgeschaut wie der Luftraum über Davos aussieht.
In 2000ft, 600m über Grund ist mit Modellflug schluss, da Luftraum E beginnt!
 

HPR40

User
Hallo,
die Registrierungspflicht ist jetzt schon gültig.
Steht so in der Übergangsregelung für den Modellflug.

Ja das ist Richtig,
dies allerdings entweder mit einem neuen "Kenntissnachweis" oder auch Pilotenschein, nix anderes ist es nun mal, begrenzt auf Modellflug, dafür in vereinfachtem Umfang, nach EU Recht, weil der nach nationalem Recht am 1 Juli 2021 verfällt. (EU DVO 2019/947 Art. 21 (1) )


Für diejenigen die in einem Verein sind, der über ein AE Gelände nach nationalem Recht verfügt (Betriebsgenehmigung nichts anderes ist eine AE) können auch über ihre Registrierung als Vereinsmitglied (oder Gast auf dem Gelände) noch bis zum Ablaufdatum nach Art.21 (3) EU VO 2019/947 weiterfliegen, dann fallen auch diese weg.

Ab 1 Juli außerhalb von Modellfluggeländen mit AE also nur noch erlaubnissfrei, also 2 KG MTOM und 100m GND in Deutschland.




Ich hoffe das es so etwas verständlicher ist.

Mit dem Vergeben von Nummern sind Behörden im Allgemeinen sehr rasch bei der Hand.

Ich weis nicht ob bei euch ATO schon auf DTO umgestellt ist, hier jedenfalls lief das Automatisch vor 2 Jahren.
Jedenfalls da müssen sie Durch und sich logischerweise dabei an FCL entlanghangeln.
Das unter dem Suppart B bei JARUS ein Remote Pilot In Comand vorbeikommt, was nun mal bei VLOS irgendwie mit Lehrer Schüler Betrieb in Verbindung zu bringen wäre.....


Gruß Horst

P.S.
Ich rauche zwar Zigaretten die käuflich zu erwerben sind, trinke ab und auch mal ein Bier (das Letzte glaube vor nem halben Jahr), meist aber Kaffe und von sonstigen Drogen halte ich mich fern.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ja das ist Richtig,
dies allerdings entweder mit einem neuen "Kenntissnachweis" oder auch Pilotenschein, nix anderes ist es nun mal, begrenzt auf Modellflug, dafür in vereinfachtem Umfang, nach EU Recht, weil der nach nationalem Recht am 1 Juli 2021 verfällt. (EU DVO 2019/947 Art. 21 (1) )


Für diejenigen die in einem Verein sind, der über ein AE Gelände nach nationalem Recht verfügt (Betriebsgenehmigung nichts anderes ist eine AE) können auch über ihre Registrierung als Vereinsmitglied (oder Gast auf dem Gelände) noch bis zum Ablaufdatum nach Art.21 (3) EU VO 2019/947 weiterfliegen, dann fallen auch diese weg.

Ab 1 Juli außerhalb von Modellfluggeländen mit AE also nur noch erlaubnissfrei, also 2 KG MTOM und 100m GND in Deutschland.




Ich hoffe das es so etwas verständlicher ist.



Ich weis nicht ob bei euch ATO schon auf DTO umgestellt ist, hier jedenfalls lief das Automatisch vor 2 Jahren.
Jedenfalls da müssen sie Durch und sich logischerweise dabei an FCL entlanghangeln.
Das unter dem Suppart B bei JARUS ein Remote Pilot In Comand vorbeikommt, was nun mal bei VLOS irgendwie mit Lehrer Schüler Betrieb in Verbindung zu bringen wäre.....


Gruß Horst

P.S.
Ich rauche zwar Zigaretten die käuflich zu erwerben sind, trinke ab und auch mal ein Bier (das Letzte glaube vor nem halben Jahr), meist aber Kaffe und von sonstigen Drogen halte ich mich fern.
Da ist aber auch ALLES falsch dran. Nicht mal das Datum stimmt.
 

Fliegerass1

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Open Category
Hallo HPR,
ich kann dir nicht folgen. Ich habe gelernt, daß ich in der open Category mit Mtom 25 kg bis 120 m AGL fliegen darf. Ich habe einen Kenntnisnachweis A1/A3!
Das was du oben schreibst verstehe ich nicht.
 

Eisvogel

User
Wie lange wird schon über die kommenden EURegeln geschrieben und diskutiert? Ein Jahr oder länger?
Und irgendwie wird alles immer undurchsichtiger. Jeder bringt irgendwelche Verordnungen, Paragraphen oder Vorschriften, jeder mischt alles anders, jeder interpretiert alles anders und keiner weiß was jetzt gilt und was gelten wird.

Kennzeichnungspflicht, Kenntnisnachweis, Wo darf man wie hoch fliegen, ab wann gilts, wie oft und wie lange ist wieder verschoben..........mir geht das inzwischen alles am Ar... vorbei! Ich werde mein Hobby weiterhin so betreiben wie bisher, kontrollieren kanns eh keiner weil keiner mehr den Durchblick hat.
 

Wilf

User
... ob bei euch ATO schon auf DTO umgestellt ist, ... logischerweise dabei an FCL entlanghangeln.
... Suppart B bei JARUS ein Remote Pilot In Comand vorbeikommt, was nun mal bei VLOS...

... von sonstigen Drogen halte ich mich fern.
Ein bisserl zugedröhnt liest sich das ja wirklich.
a014.gif

Dabei ist es nur das neue EU-Deutsch, das diesen Eindruck erweckt.
c018.gif
 
Open Category
Hallo HPR,
ich kann dir nicht folgen. Ich habe gelernt, daß ich in der open Category mit Mtom 25 kg bis 120 m AGL fliegen darf. Ich habe einen Kenntnisnachweis A1/A3!
Das was du oben schreibst verstehe ich nicht.

Genau diese Aussage ist korrekt. Was HPR40 schreibt ist falsch. Hat mir das LBA sogar bestätigt. Manchmal sollte man besser bei einer Behörde nachfragen als in einem Forum.

Das bedeutet natürlich nicht das das durch kommende Gesetze wieder eingeschränkt wird. Aber aktuell ist das gültig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meinem Post # 2.660 haben ne ganze menge Leute viel geschrieben.
Wie lange kann so ein Gesetzesvorhaben jetzt im besten Fall dauern?
Ich glaube nicht daran das es mit einer neuen Regierung, mit wahrscheinlich Grüner Beteiligung, nicht einfacher wird.
In der jetzigen Vorlage war der Umweltschutz bereits umfassend erfasst. Das es unter einer neuen Regierung, Erleichterungen geben kann, stelle ich deutlich in Frage
Gruß
Martin
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ja das ist Richtig,
dies allerdings entweder mit einem neuen "Kenntissnachweis" oder auch Pilotenschein, nix anderes ist es nun mal, begrenzt auf Modellflug, dafür in vereinfachtem Umfang, nach EU Recht, weil der nach nationalem Recht am 1 Juli 2021 verfällt. (EU DVO 2019/947 Art. 21 (1) )


Für diejenigen die in einem Verein sind, der über ein AE Gelände nach nationalem Recht verfügt (Betriebsgenehmigung nichts anderes ist eine AE) können auch über ihre Registrierung als Vereinsmitglied (oder Gast auf dem Gelände) noch bis zum Ablaufdatum nach Art.21 (3) EU VO 2019/947 weiterfliegen, dann fallen auch diese weg.

Ab 1 Juli außerhalb von Modellfluggeländen mit AE also nur noch erlaubnissfrei, also 2 KG MTOM und 100m GND in Deutschland.




Ich hoffe das es so etwas verständlicher ist.



Ich weis nicht ob bei euch ATO schon auf DTO umgestellt ist, hier jedenfalls lief das Automatisch vor 2 Jahren.
Jedenfalls da müssen sie Durch und sich logischerweise dabei an FCL entlanghangeln.
Das unter dem Suppart B bei JARUS ein Remote Pilot In Comand vorbeikommt, was nun mal bei VLOS irgendwie mit Lehrer Schüler Betrieb in Verbindung zu bringen wäre.....


Gruß Horst

P.S.
Ich rauche zwar Zigaretten die käuflich zu erwerben sind, trinke ab und auch mal ein Bier (das Letzte glaube vor nem halben Jahr), meist aber Kaffe und von sonstigen Drogen halte ich mich fern.

Horst,
kannst du es
BITTE
unterlassen, durch Beiträge regelmässig falschem und unzutreffenden Inhalts hier die Leute zu verunsichern.

Danke für deine Rücksichtnahme und dein Verständnis, das du zeigen wirst.

 
GuggsDu Stellungnahme des BAZL . Wir fliegen nicht ohne Rückversicherung so hoch...
LG Bertram

Auf diesen 8 Jahre alten Wisch würde ich nicht viel geben🤔

Fakt ist das im Luftraum E Transponderpflicht Mode S besteht und zwar eingeschaltet zur Identifikation des Luftfahrzeuges!
Damit der Controller gezielt Bewegungslenkung machen kann, in Luftraum E findet schon IFR Verkehr statt, dort ist St. Moritz in der Nähe wo auch Jets reingehen, wenn der deinen Leprechaun bei legalen 250kt vor der Nase hat, Prost, Mahlzeit, das Nasenblei, Motor geht dann Vorne rein und Hinten wieder raus.

Sehr interessant die Aussage der Behörde, ich hoffe ihr werdet diesen Wisch nie brauchen, die Moralische Sache im Falle eines Unfalls bleibt trotzdem
 

thomasr

User
Ja das ist Richtig,
dies allerdings entweder mit einem neuen "Kenntissnachweis" oder auch Pilotenschein, nix anderes ist es nun mal, begrenzt auf Modellflug, dafür in vereinfachtem Umfang, nach EU Recht, weil der nach nationalem Recht am 1 Juli 2021 verfällt. (EU DVO 2019/947 Art. 21 (1) )


Für diejenigen die in einem Verein sind, der über ein AE Gelände nach nationalem Recht verfügt (Betriebsgenehmigung nichts anderes ist eine AE) können auch über ihre Registrierung als Vereinsmitglied (oder Gast auf dem Gelände) noch bis zum Ablaufdatum nach Art.21 (3) EU VO 2019/947 weiterfliegen, dann fallen auch diese weg.

Ab 1 Juli außerhalb von Modellfluggeländen mit AE also nur noch erlaubnissfrei, also 2 KG MTOM und 100m GND in Deutschland.




Ich hoffe das es so etwas verständlicher ist.



Ich weis nicht ob bei euch ATO schon auf DTO umgestellt ist, hier jedenfalls lief das Automatisch vor 2 Jahren.
Jedenfalls da müssen sie Durch und sich logischerweise dabei an FCL entlanghangeln.
Das unter dem Suppart B bei JARUS ein Remote Pilot In Comand vorbeikommt, was nun mal bei VLOS irgendwie mit Lehrer Schüler Betrieb in Verbindung zu bringen wäre.....


Gruß Horst

P.S.
Ich rauche zwar Zigaretten die käuflich zu erwerben sind, trinke ab und auch mal ein Bier (das Letzte glaube vor nem halben Jahr), meist aber Kaffe und von sonstigen Drogen halte ich mich fern.

Klingt wissend, könnte aber auch klingonisch sein und könnte auch völlig falsch sein. Insofern völlig nutzlos.
Gruß Thomas
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Nach meinem Post # 2.660 haben ne ganze menge Leute viel geschrieben.
Wie lange kann so ein Gesetzesvorhaben jetzt im besten Fall dauern?
Ich glaube nicht daran das es mit einer neuen Regierung, mit wahrscheinlich Grüner Beteiligung, nicht einfacher wird.
In der jetzigen Vorlage war der Umweltschutz bereits umfassend erfasst. Das es unter einer neuen Regierung, Erleichterungen geben kann, stelle ich deutlich in Frage
Gruß
Martin
Hallo,
wie lange das dauern kann (oder eher dauern wird) wüsste ich auch gerne.
Es ist zu hoffen, dass das noch in dieser Legislaturperiode über die Bühne geht, was zeitlich aber recht sportlich wäre.
Auch bleibt zu hoffen, dass es keine Querschüsse geben wird.
Ein koordiniertes Auftreten des Modellflugs wäre ja auch hilfreich, aber von dem Gedanken können wir uns mal wieder verabschieden.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,
woher rührt diese Aussage?? Gibt es konkrete Hinweise?
Aus der schriftlichen Aufkündigung der Zusammenarbeit hinsichtlich einer gemeinsamen BE durch den DMFV schon im September 2019 und durch diverse Veröffentlichungen des DMFV hinsichtlich Betreibserlaubnissen nach §16 2b, in denen dieser Ansatz durchgängig diskreditiert wurde.
Das ist hier alles schon bekannt.
 
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