flieger089
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Konkret gefragt: Gelte ich als "Betreiber eines UAS in der Offenen Kategorie", wenn ich als Verbandsmitglied irgendwo außerhalb eines zugelassenen Modellfluggeländes mein Modell in die Luft werfe? Nach dem Text des LBA dürfte das dann ja sogar bis zu 25kg Startmasse aufweisen. Das wäre ja schon ein sehr signifikanter Unterschied zu den bislang geltenden Regeln, und für viele Hang- und Wildflieger sehr relevant.
Da ich schon versucht habe mich schlau zu machen sieht das wie folgt aus:
Du kannst Dich jederzeit frei entscheiden ob Du a) im Verbandsrahmen fliegen willst ODER b) nach "OPEN"
zu a) es gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen, also max. Abfluggewicht bis 5kg, mit Kenntnisnachweis auch höher als 120m möglich
zu b) hier kann man bis 25kg aber maximal 120m hoch. Dazu kommen andere Abstandsregeln zu Personen und sonstigen Gebieten.... Hier muss man sich in die neuen Regelungen einarbeiten. UND es wird der neue Kompetenznachweis zur pflicht! Ich glaube die 120m gelten immer im Bezug auf den Boden, auch am Hang, daher ist OPEN dort nicht anwendbar. Das sieht unter a dann anders aus.
Sollte ich was vergessen haben dann ist das im Moment so. Man muss sich aktuell einfach selber bemühen alles richtig zu machen.
Sollte ich was falsches geschrieben haben dann korrigiert mich bitte, ich bin gerade auch noch dabei alles richtig zu interpretieren.
Und noch ein Hinweis: ich vermute, das blicke ich zur Zeit leider überhaupt nicht, dass mit kommenden neuen nationalen Regelungen alles wieder eingeschränkt wird! Also ist alles mit Vorsicht zu genießen!! (ich meinte hier die OPEN Geschichte)
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