Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Konkret gefragt: Gelte ich als "Betreiber eines UAS in der Offenen Kategorie", wenn ich als Verbandsmitglied irgendwo außerhalb eines zugelassenen Modellfluggeländes mein Modell in die Luft werfe? Nach dem Text des LBA dürfte das dann ja sogar bis zu 25kg Startmasse aufweisen. Das wäre ja schon ein sehr signifikanter Unterschied zu den bislang geltenden Regeln, und für viele Hang- und Wildflieger sehr relevant.

Da ich schon versucht habe mich schlau zu machen sieht das wie folgt aus:
Du kannst Dich jederzeit frei entscheiden ob Du a) im Verbandsrahmen fliegen willst ODER b) nach "OPEN"

zu a) es gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen, also max. Abfluggewicht bis 5kg, mit Kenntnisnachweis auch höher als 120m möglich
zu b) hier kann man bis 25kg aber maximal 120m hoch. Dazu kommen andere Abstandsregeln zu Personen und sonstigen Gebieten.... Hier muss man sich in die neuen Regelungen einarbeiten. UND es wird der neue Kompetenznachweis zur pflicht! Ich glaube die 120m gelten immer im Bezug auf den Boden, auch am Hang, daher ist OPEN dort nicht anwendbar. Das sieht unter a dann anders aus.

Sollte ich was vergessen haben dann ist das im Moment so. Man muss sich aktuell einfach selber bemühen alles richtig zu machen.
Sollte ich was falsches geschrieben haben dann korrigiert mich bitte, ich bin gerade auch noch dabei alles richtig zu interpretieren.

Und noch ein Hinweis: ich vermute, das blicke ich zur Zeit leider überhaupt nicht, dass mit kommenden neuen nationalen Regelungen alles wieder eingeschränkt wird! Also ist alles mit Vorsicht zu genießen!! (ich meinte hier die OPEN Geschichte)
 
Zuletzt bearbeitet:

Racerbuk

User
Man beachte was da so verbreitet wird :
Ja, ein nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO bei einer anerkannten Stelle erworbener Kenntnisnachweis kann vermutlich ab dem III. Quartal 2021 beim Luftfahrt-Bundesamt ohne erneute Prüfung in den EU-weit gültigen Kompetenznachweis A1/A3 umgewandelt werden. Die Möglichkeit zur Umwandlung gilt bis zum 31.12.2021. Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bleibt bei der Umwandlung unverändert bestehen.

Für die Umwandlung wird das LBA ein entsprechendes Formular auf der eigenen Homepage bereitstellen. Die Kosten für die Umschreibung werden bei 50 € liegen und damit doppelt soch hoch sein wie die Prüfungsgebühr für eine neue Online-Prüfung zur EU-Kompetenzbescheinigung A1/A3.

Stand auf der Seite von Kopter-Profi.de ! Da leg ich doch entspannt nen Fuffi aufn Tisch und hab kein Gedöns mit Prüfung . Hoffe natürlich, dass DMFV eine sogenannte anerkannte Stelle ist.
Grüsse Günni
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
ES GIBT KEINE KONTROLLPFLICHT !

Dann ist kein Verband angehalten AEs, BEs und was er sonst künftig genehmigen kann, auf die korrekte Umsetzung zu kontrollieren.

Okay, mir soll es Recht sein. ;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Dann ist kein Verband angehalten AEs, BEs und was er sonst künftig genehmigen kann, auf die korrekte Umsetzung zu kontrollieren.

Okay, mir soll es Recht sein. ;)
Claus,
du solltest erkennen, das die Erteilung luftrechtlicher Erlaubnisse eine hoheitliche Aufgabe ist, die aktuell nicht im Befugnisbereich der Verbände liegt.
Wie kommst du jetzt auf dieses schräge Brett?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Äh, habe ich da etwas falsch verstanden? Sollen diese Aufgaben nicht künftig die Verbände delegiert bekommen? Also bei entsprechender Option.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Claus,
der Kontext meiner Aussage bezieht sich auf die Behandlung von Regelverstössen. Das ging da hoffentlich mehr als deutlich draus hervor.
Du redest von einer anderen Baustelle, die damit nichts zu tun hat.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Dann differenzieren wir.
Regelverstöße können gemeldet werden, müssen aber nicht.

Was die Einhaltung der BEs und AEs angeht gilt:

Die Überwachungsaufgaben der Verbände und Vereine werden in den Optionen 2a und 2b identisch sein.
Überwachung der Flugordnungen, Überwachung der Satzungen und Überwachung der Betriebserlaubnis.

Und das gab es vorher auf Verbandsebene nicht. Deshalb interessiert mich als Vorstand meines Heimatvereines, wie die Verbände das regeln sollen/wollen und welche Auswirkungen das auf uns in den Vereinen hat. Wobei mir klar ist, Du kannst das nur für den DAEC skizzieren.
 
Man beachte was da so verbreitet wird :
Ja, ein nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO bei einer anerkannten Stelle erworbener Kenntnisnachweis kann vermutlich ab dem III. Quartal 2021 beim Luftfahrt-Bundesamt ohne erneute Prüfung in den EU-weit gültigen Kompetenznachweis A1/A3 umgewandelt werden. Die Möglichkeit zur Umwandlung gilt bis zum 31.12.2021. Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bleibt bei der Umwandlung unverändert bestehen.

Für die Umwandlung wird das LBA ein entsprechendes Formular auf der eigenen Homepage bereitstellen. Die Kosten für die Umschreibung werden bei 50 € liegen und damit doppelt soch hoch sein wie die Prüfungsgebühr für eine neue Online-Prüfung zur EU-Kompetenzbescheinigung A1/A3.

Stand auf der Seite von Kopter-Profi.de ! Da leg ich doch entspannt nen Fuffi aufn Tisch und hab kein Gedöns mit Prüfung . Hoffe natürlich, dass DMFV eine sogenannte anerkannte Stelle ist.
Grüsse Günni

Hallo,

nie und nimmer.
Da glaube ich genau nichs von.
Begründung:
Ich habe sowohl den Kenntnisnachweis als auch den EU - Kompetenznachweis A1/A3 gemacht.
Die Themen - und damit Fragenkataloge sind doch recht unterschiedlich.
Der Kenntnisnachweis hat nur wenig mit dem EU - Kompetenznachweis zu tun.
Für eher wahrscheinlich halte ich es, dass es einen kombinierten Nachweis geben könnte, der beide Themenbereiche abdeckt.
Und dann 50€ kostet. Gut möglich.

Gruß
Helmut
 
Der Ansprechpartner hierfür ist aktuell das Regierungspräsidium als Vertreter der unteren Luftfahrtbehörde.
Es gibt in Deutschland keine untere Luftfahrtbehörde.
Es gibt untere Naturschutzbehörden und untere Wasserbehörden.
Bei Luftfahrt gibt es so etwas nicht.
Es gibt Landesluftfahrtbehörden, die dem jeweiligen Verkehrsministerien unterstehen.
 
ES GIBT KEINE KONTROLLPFLICHT !

Im Gegenzug hätte ich jetzt gerne mal erklärt, worauf sich eine Überwachungs- und Anzeigepflicht des Verbandes bitte begründet
Da ist meine Erfahrung aber anders.

Im Bereich Ultraleichtflugzeug sind die Verbände schon seit vielen Jahren Hoheitlich beauftragt.
So auch in der Überwachung des Flugbetriebes auf des Ultraleichtfluggeländen.

Dafür hatte der Daec sogenannte Flugsicherheitsinspektoren . Die beim Daec angestellt waren, aber vom Bmv bezahlt wurden.
Der DAEC jedenfalls hatte kein Problem im UL Bereich eine eigene Luftfahrtpolizei los zu schicken.
 
Die Verbände und Vereine haben in ihren Satzungen und Flugordnungen typischerweise Reglen, deren Überwachung und Sanktionierung bei Verstössen dort festgelegt ist und deren Einhaltung sie überwachen. (z.B. durch Flugleiter). Die Behörden überwachen die Auflagen der AE, nicht die internen Regeln. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Wenn einer z.B. die zulässige Flughöhe überschreitet betrifft das (auch) die Behörden. Wenn einer den Rasen nicht mäht wohl weniger.
Die Optionen 16.2a bzw. 16.2b werden in Zukunft Teil der AE werden und werden daher auch von den Behörden geprüft werden können.
Das hat mit Rasenmähen nichts zu tun.
 

onki

User
Es gibt in Deutschland keine untere Luftfahrtbehörde.
Es gibt untere Naturschutzbehörden und untere Wasserbehörden.
Bei Luftfahrt gibt es so etwas nicht.
Es gibt Landesluftfahrtbehörden, die dem jeweiligen Verkehrsministerien unterstehen.
Hallo,

Das mag so sein ist aber ansich nur Wortklauberei. Aus meiner Sicht ist das LBA in BS halt oben (nicht nur auf der Landkarte :D) und das RP etwas weiter unten. Dann reden wir eben vom RP, denn das ist unser Ansprechpartner und Aussteller der AE.
Welche Abteilung das dort ist, ist zweitrangig.
Und ich denke das Ausstellen von Betriebsgenehmigungen (wenn man eine AE so umformuliert) ist eine hoheitliche Aufgabe nach meinem Verständnis. Und nach den neuen Regeln sollen die Verbände ja neue bzw, aktualisierte Betriebsgenehmigungen (formerly known as AE) erteilen. So zumindest mein Verständnis. Mag sein dass ich falsch liege (was mir nicht unrecht ist), denn eine AE ist so eine Art "Heiligtum" für den Modellflugverein weil es heutzutage seine Existenzgrundlage darstellt (neben den Mitgliedern).

Gruß
Onki
 

S_a_S

User
Ja, ein nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO bei einer anerkannten Stelle erworbener Kenntnisnachweis
das ist korrekt, siehe FAQs
-> "Ich besitze einen Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO. Kann ich meinen Kenntnisnachweis in einen „EU-Drohnenführerschein“ umschreiben lassen?"

Aber:
LuftVO § 21a Absatz 4 Satz 3
2. eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder

ist der "große Drohnenführerschein". Aus dem wird der A1/A3-Schein, aber ohne Berechtigung für A2.

LuftVO § 21a Absatz 4 Satz 3
3. eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e für den Betrieb eines Flugmodells.
ist das, was vom DAeC / DMFV ausgestellt wurde. Und der wird vom LBA definitiv nicht umgewandelt.
-> "Kann ich eine Bescheinigung über eine Einweisung durch den Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) in einen „EU-Drohnenführerschein“ umschreiben lassen?"

Grüße Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Da ist meine Erfahrung aber anders.

Im Bereich Ultraleichtflugzeug sind die Verbände schon seit vielen Jahren Hoheitlich beauftragt.
So auch in der Überwachung des Flugbetriebes auf des Ultraleichtfluggeländen.

Dafür hatte der Daec sogenannte Flugsicherheitsinspektoren . Die beim Daec angestellt waren, aber vom Bmv bezahlt wurden.
Der DAEC jedenfalls hatte kein Problem im UL Bereich eine eigene Luftfahrtpolizei los zu schicken.
Öhm,
wir reden von Modellflug
 
Eine Diskussion ist wenig ergiebig, wenn du nicht liest, was ich schreibe. Ich habe darauf verwiesen, dass Stefan Klett in der Anhörung der Option A die Grundlage bestritten hat. Es ist dies die gleiche Strategie, die DD8ED (Frank) hier schon von Beginn des Threads an gefahren ist. Und das ist mehr als eine "Spitze", denn es bestreitet der Option A ihre Berechtigung, weil angeblich die rechtliche Grundlage fehle. Dies kommt einer Totalabwertung gleich.
Es gab mehrfach und öffentlich sogar in Fachmagazinen immer noch nachlesbar Totalabwertungen zur Option B seitens DMFV.
Das nur der Vollständigkeit halber. Aber man kann natürlich mit ausgestrecktem Zeigefinger immer besser im Auge vom Gegenüber rumpulen.
Man sollte aber besser zur Beseitigung des Splitters im eigenen beitragen. :D
Im Übrigen hat Hans Schwägerl in seinem Statement lediglich für seinen Verband, den DMFV, eine Lösung nach A beansprucht und darauf hingewiesen, dass die EU-DVO beide Wege als Möglichkeit vorsieht und somit dem DAeC eine Genehmigung nach Option B gewährt werden kann, wenn er dies denn so wolle.
Womit verschiedene der Verlautbarungen seitens der Fürstreiter vom DMFV die Option B als völlig falschen Weg und nicht durchführbar darstellten auf dem Boden der Tatsachen angekommen sind: Aussage und damit der so vehement vertretene Standpunkt war und ist damit falsch. ;)
Und damit die eigene Festlegung:" Es kann nur einen geben..." :D
Ich hoffe, es geht endlich zielgerichteter ohne die Pseudoargumentationen weiter, die letzten Postings nähren meine Hoffnung....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Das mag so sein ist aber ansich nur Wortklauberei. Aus meiner Sicht ist das LBA in BS halt oben (nicht nur auf der Landkarte :D) und das RP etwas weiter unten. Dann reden wir eben vom RP, denn das ist unser Ansprechpartner und Aussteller der AE.
Welche Abteilung das dort ist, ist zweitrangig.
Und ich denke das Ausstellen von Betriebsgenehmigungen (wenn man eine AE so umformuliert) ist eine hoheitliche Aufgabe nach meinem Verständnis.

Nein, das ist keine Wortklauberei.
Du weißt das wir in Deutschland Föderalismus haben.
Die Genehmigung von Fluggeländen aller Art, vom Verkehrsflughafen, über Verkehrslandeplätze, Segelfluggelände und auch UL Flugplätze bis runter zum Modellfluggelände ist in Deitschland Ländersache. Da kann sich das LBA auf den Kopf stellen, es wird dadurch keine Vorgesetzte oder höherwertige Behörde.
 
Mmh, vielleicht sollten zunächst die angekündigten "Anpassungen" der nationalen alten Regelungen an die "Neuen" abgewartet werden.
Die Einstellung des allgemeinen generellen "Referenzdrucks am Höhenmesser" liegt bei der EASA? Gruss Dietmar
 

hwf

User
Hallo zusammen
Bin ja relativ neu hier im Forum. Habe bisher immer nur mitgelesen.
Jetzt stellt sich für mich aber eine grundsätzliche Frage.
Der DMFV hat eigentlich von Anfang an das kommuniziert, was er erreichen will und hat es auch immer veröffentlicht. Es soll sich nichts ändern, das ist die eigentliche Botschaft.
Nun schreibt Frank seit fast 2 Jahren hier immer wieder, dass der DAEC nur das beste für die Modellflieger will. Aber bisher konnte ich nirgendwo mal lesen, was der DAEC überhaupt will. Es heißt jetzt seit neustem, dass die Verbände keine Hoheitlichen Aufgaben bekommen sollen. Aber warum sind die Dinge , die der DAEC will, Geheimsache und keiner darf das lesen. lasst die Katze doch mal aus dem Sack und sagt uns wo wir das finden und uns alle selbst ein Bild machen können.
Die nächste Frage ist:
Was passiert, wenn das so kommt wie der DAEC will mit den Aufstiegsgenehmigungen die bisher ausgestellt sind? Behalten die ihre Gültigkeit?
Das bezweifle ich mit Nachdruck.
Ich bekomme mittlerweile den Eindruck, dass der DAEC wirklich nur unser bestes will, unser Geld, oder glaubt hier irgendjemand da wird etwas umsonst gemacht, wenn die standartisierten Regeln kommen, wie die aussehen, das wissen wir alle nicht.
Vielleicht müssen wir demnächst genau nach Vorschrift unsere Akkus im Modell befestigen unsere Servos vor jedem Flug auseinanderbauen und auf Schäden kontrollieren usw.
Da wäre doch mal eine offene , ehrliche Kommunikation von Nöten, oder hat man Angst davor?

Werner
 
Status
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