Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Überwachung der Flugordnungen, Überwachung der Satzungen und Überwachung der Betriebserlaubnis.

Genau darum geht es ja. "Überwachung" war bisher nicht. Bisher war es Beratung und Hilfestellung. Zuständig für Überwachung sind aktuell ja die Landesluftfahrtbehörden.
Überwachung ohne Kontrolle des Überwachten? Wie soll das gehen? Klar kann man sagen "es geht nur um Dokumentation".
Nur wissen wir, was heute so einfach klingt, ist morgen eine Aufgabe die urplötzlich zu Konflikten führt.
Man muss nicht alles negativ sehen, trotzdem ist die Realität manchmal grausam. ;)

Ich frage mal so, wisst ihr im DAEC schon wie ihr das handhaben werdet?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Genau darum geht es ja. "Überwachung" war bisher nicht. Bisher war es Beratung und Hilfestellung. Zuständig für Überwachung sind aktuell ja die Landesluftfahrtbehörden.
Überwachung ohne Kontrolle des Überwachten? Wie soll das gehen? Klar kann man sagen "es geht nur um Dokumentation".
Nur wissen wir, was heute so einfach klingt, ist morgen eine Aufgabe die urplötzlich zu Konflikten führt.
Man muss nicht alles negativ sehen, trotzdem ist die Realität manchmal grausam. ;)

Ich frage mal so, wisst ihr im DAEC schon wie ihr das handhaben werdet?

Die Verbände und Vereine haben in ihren Satzungen und Flugordnungen typischerweise Reglen, deren Überwachung und Sanktionierung bei Verstössen dort festgelegt ist und deren Einhaltung sie überwachen. (z.B. durch Flugleiter). Die Behörden überwachen die Auflagen der AE, nicht die internen Regeln. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
Wenn einer z.B. die zulässige Flughöhe überschreitet betrifft das (auch) die Behörden. Wenn einer den Rasen nicht mäht wohl weniger.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Frank

Selbstverständlich haben wir in den Vereinen Regeln, wie die Einhaltung der behördlichen Auflagen (z.B. AE). Aber kein Verband hat bisher die Aufgabe, die Einhaltung der behördlichen Regeln in den Vereinen zu überwachen.

Deshalb meine Frage, ob es dazu schon Überlegungen beim DAEC zur Realisierung dieser Aufgabe gibt?
 
Konkret sieht das und die Dokumentation so aus: wenn z.B. ein Anwohner sich beschwert, dass ein Modell zu laut ist oder zu hoch fliegt, zu nah oder oder und..., dann ruft der bei der Behörde an, es kommt schnell ein Behördenvertreter vorbei (selten) und schaut nach. Oder (häufiger), wird hinterher der Vorstand angeschrieben und um Stellungnahme ersucht, sowie eine Kopie des Flugbuchs angefordert, insbesondere die Aufzeichnungen des fraglichen Tages. Meistens war`s das dann auch und ein Verstoß nicht offenkundig. Wenn dann aber z.B. wegen eines gleichlautenden Verstoßes eine Verwarnung eingetragen ist, dann ist (für den Verein umso besser- für den Delinquenten eher nicht) belegt, dass der Überwachungsfunktion nachgekommen wurde. Ansonsten muss schon arg viel passieren, oder vorsätzlich/ grob pflichtschuldig gehandelt werden damit ein Verstoß belegt und von der Behörde geahndet wird, aber gleichzeitig festgestellt dass die Eigenüberwachung säumig war.
Sollte sich daran was wesentlich ändern?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank

Selbstverständlich haben wir in den Vereinen Regeln, wie die Einhaltung der behördlichen Auflagen (z.B. AE). Aber kein Verband hat bisher die Aufgabe, die Einhaltung der behördlichen Regeln in den Vereinen zu überwachen.

Deshalb meine Frage, ob es dazu schon Überlegungen beim DAEC zur Realisierung dieser Aufgabe gibt?

Geplant ist, das "normale" Verstösse auf lokaler Basis abgehandelt werden.
Erhebliche Verstösse werden vom Verband behandelt. Genauso wie Verstösse mit nicht minimalem Sach- oder Personenschaden. Hier alleine schon wg. der Versicherung.
Es bleibt aber abzuwarten, was letztlich dazu in der neuen LuftVo stehen wird.

Nebenbei sind die behördlichen Regeln immer Bestandteil der Flugordnung und deshalb muss der Verein da schon hingucken.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Sollte sich daran was wesentlich ändern?

Genau das ist die Gretchenfrage. ;)
„Überwachung“ bedeutet in Deinem Beispiel, nach meiner Lesart, ich muss das als Vorstand dem Verband melden.
Der sammelt die Fälle und gibt sie an die Behörden weiter.

Und jetzt meine Gedanken:
Als Vorstand eines autonom agierenden Vereins nach dem gültigen Vereinsrecht, interessiert mich der Verband nicht. Es sei denn der Verband hat explizit hoheitliche Aufgaben vom Staat übertragen bekommen.

Und mein „Bauchgefühl“ sagt mir, so ganz falsch kann meine Betrachtung nicht sein. ;)
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Frank

Danke für die Antwort.

Nebenbei sind die behördlichen Regeln immer Bestandteil der Flugordnung und deshalb muss der Verein da schon hingucken.

Klar, das machen wir ja grundsätzlich so. Wir sägen ja nicht am eigenen Ast. ;)
 

UweHD

User
Abgesehen davon, dass dein Kommentar "lesen bildet" hochgradig herablassend ist, hilft mir ein Re-Post des schon zuvor im Thread verlinkten Artikel sicherlich kaum weiter. Wenn du deinen eigenen Ratschlag befolgen würdest, könntest du erkennen, dass ich den Artikel gelesen habe, meine Frage darin aber nicht eindeutig beantwortet sehe.

Konkret gefragt: Gelte ich als "Betreiber eines UAS in der Offenen Kategorie", wenn ich als Verbandsmitglied irgendwo außerhalb eines zugelassenen Modellfluggeländes mein Modell in die Luft werfe? Nach dem Text des LBA dürfte das dann ja sogar bis zu 25kg Startmasse aufweisen. Das wäre ja schon ein sehr signifikanter Unterschied zu den bislang geltenden Regeln, und für viele Hang- und Wildflieger sehr relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Um es mal zusammen zu fassen:
Entgegen anderslautender Horrorszenarien wird es keinen Johnny Kontrolletti des Verbandes geben, der ständig hinter dem Busch lauert und selbst minimalste Unregelmässigkeiten an die Behörden meldet. Es bedarf der Meldung des Vereins und ist beschränkt auf Verstösse, die die AE gefährden (im Eigeninteresse), Versicherungsfälle und nach LuftVo meldepflichtige Vorfälle. Das war bisher auch so und wird auch unter der Option 2a so sein.
Alles wie bisher.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Es bedarf der Meldung des Vereins und ist beschränkt auf Verstösse, die die AE gefährden (im Eigeninteresse), Versicherungsfälle und nach LuftVo meldepflichtige Vorfälle. Das war bisher auch so und wird auch unter der Option 2a so sein.
Alles wie bisher.

Sorry Frank, Widerspruch.
Da ist Differenzierung notwendig:
Verstöße welche die AE gefährden, musste ich als Vereinsvorstand keinem Verband melden. Auch Verstöße gegen die LuftVO nicht.
Versicherungsfälle übrigens auch nicht, soweit sie nicht die Versicherung des Vereins betreffen.
Die Versicherungsfälle der Mitglieder melden diese selbst. Da sind wir als Verein außen vor.

Also eben nicht alles wie bisher. ;)
 

onki

User
Hallo,

da muss ich Claus Recht geben. Der Verband hat mit dem Platz ansich und der AE aktuell rein gar nichts zu tun, wenn man das Schulungsangebot für Flugleiter mal außen vor lässt.
Der Ansprechpartner hierfür ist aktuell das Regierungspräsidium als Vertreter der unteren Luftfahrtbehörde.
Nur denen (und der Polizei als Exekutive) sind wir Rechenschaft schuldig.
Und hier sehe ich den großen Wechsel. Und das RP hätte offenbar einen Teil der Aufgaben "ausgelagert".
Daher ist der Einwand berechtigt und es wäre nett von den Verbänden hier Licht ins Dunkel zu bringen, wie sie diese übertragenen Funktionen ausführen wollen. Dem Vernehmen nach soll/muss ja auch die AE erneuert werden durch die Verbände. Auch hier ist vieles nebulös.
Daher sollte Verständnis dafür herrschen, das die Vereine hier doch etwas nervös sind und den Eindruck einer "Katze im Sack " haben.

Gruß
Onki
 
Sicher scheint mir nur, dass die aktuellen AE nach §21 ab dem Ende der Übergangszeit umgewandelt werden müssen in BE nach EU-Recht. Inwieweit die (ggf. verschiedenen) STRfF eines oder mehrerer Verbände hierfür Relevanz erlangen, ist mir auch noch nicht ganz klar. Vermutlich muss man dazu erst die Inhalte der Standardregeln abwarten, um nicht den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen...?!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Sorry Frank, Widerspruch.
Da ist Differenzierung notwendig:
Verstöße welche die AE gefährden, musste ich als Vereinsvorstand keinem Verband melden. Auch Verstöße gegen die LuftVO nicht.
Versicherungsfälle übrigens auch nicht, soweit sie nicht die Versicherung des Vereins betreffen.
Die Versicherungsfälle der Mitglieder melden diese selbst. Da sind wir als Verein außen vor.

Also eben nicht alles wie bisher. ;)
Ich glaube, hier besteht ein grundlegendes Missverständniss. Was ein Verein weitermeldet, unterliegt IMMER! seiner Entscheidung. Wenn er nicht will, dann eben nicht. Eine explizite Meldepflicht innerhalb der StRfF gibt es nicht. Was in der StRfF beschrieben ist, sind Möglichkeiten. Der Verband wird nicht aktiv nach Verstössen fahnden. Wenn er von Vorfällen keine Kenntnis erhält tut er auch nichts. Wie auch?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Daher ist der Einwand berechtigt und es wäre nett von den Verbänden hier Licht ins Dunkel zu bringen, wie sie diese übertragenen Funktionen ausführen wollen.
Die Verbände haben aber garkeine hoheitlichen Funktionen übertragen bekommen.
 
Na ja, also ich verstehe den Punkt von Claus schon, schließlich werden explizit Verfahren zum Management und Kontrolle bei Verstößen verlangt. Die Rollenverteilung ist schon erklärungsbedürftig
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Konkret gefragt: Gelte ich als "Betreiber eines UAS in der Offenen Kategorie", wenn ich als Verbandsmitglied irgendwo außerhalb eines zugelassenen Modellfluggeländes mein Modell in die Luft werfe?
Open Category,

Hallo Uwe, wenn ich dich verletzt habe, dann Entschuldigung, war nicht meine Absicht.

Wie oben geschrieben:
Du kannst das meiner Ansicht selber bestimmen.
Für Verbandsmitglieder mit Kenntnisnachweis gilt in der Übergangsfrist bis 2022 die bisherigen Regeln.

Für Open Category Flieger mit Kompetenznachweis, gelten die seit 1.1.2021 bestehenden Regeln.
Siehe Link oben.
Was dir besser gefällt kannst du aus meiner Sicht tun/ verhalten.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Also back to the roots:

Die DVO sagt:

iii. the model aircraft club or association takes appropriate action when informed that a remote pilot operating in the framework of model aircraft clubs or associations does not comply with the conditions and limitations defined in the authorisation, and, if necessary, inform the competent authority;

Das bedeutet, dass der Verband etwas tun könnte, wenn er über einen Verstoss informiert wird “when informed“. Er kann dann angemessene Massnahmen „appropiate action“ ergreifen und Meldung erstatten wenn er es für notwendig hält „if necessary“.

Daraus ergibt sich keine Kontrollpflicht und kein Zwang zur Meldung. Der Verband muss lediglich ein Verfahren vorhalten, falls er informiert wird und dann entscheiden, was er tut. Dieses Verfahren ist in den StRfF beschrieben und basiert auf gängiger Praxis.

Noch mal zum mitmeisseln:

ES GIBT KEINE KONTROLLPFLICHT !

Im Gegenzug hätte ich jetzt gerne mal erklärt, worauf sich eine Überwachungs- und Anzeigepflicht des Verbandes bitte begründet
 
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