Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

Vereinsmitglied
HI

is es dann richtig das ich als "wildflieger" nur noch 4kg modelle fliegen darf
ich kann ja nicht ausschliesen das personen sich nähern also kategorie a2
oder fällt meine wiese in die a3 sofern diese nicht in der nähe von bebauungen liegt
Hallo,
für unbeteiligte Personen in A3 gibt es auch Regeln:

1602965973870.png

Das dürfte wohl handhabbar und vernünftig sein.

Noch ein Bild zur 1:1 Regel:
1602966793900.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin
Auch wenn ich mittlerweile nichts mehr verstehe (lasse es mir dann mal erklären wenn es fertig ist ;)) eine Anmerkung / Frage zur Rehkitzsuche mit Drohnen vor der Ernte durch Ehrenamtliche oder dem Landwirt selber:
-Landwirte sind üblicherweise gewerblich unterwegs.
-Kornfelder gibt es auch in Schutzgebieten, und in der Nähe von Kraftwerken Eisenbahnlinien etc.
Für den Zweck der Rehkitzsuche innerhalb gewisser Rahmenbedingungen (maximale Flughöhe, Zeitrahmen vor der Ernte, ausschließlich Flug über dem abzusuchendem Feld, u.s.w.) sollte es entsprechende Ausnahmen geben, das gesucht werden darf, und der Landwirt nicht als geweblicher Pilot eingestuft wird (auch versicherungstechnisch), u.s.w.
Wen muss/kann man das wie vorschlagen ?
 

maddyn

User
HI
und was hat es dann mit den 4kg auf sich
währe ja ein rückschritt den bisher gelten 5kg

des ganze wird immer konfuser und otto normal gelegenheits wildflieger verliert den überblick

langsam glaub ich auch das es besser währe einfach die bestehenden reglen als einheitliches nationales recht zu nehmen
 
Hallo Maddyn
Du hast ja geschrieben das du Einzelmitglied in einem Verband bist.
Ich unterstelle das sich daran nichts ändern soll.
Beide der Großen verbände sollen eine Betriebserlaubnis erhalten. Die BE´s werden zumindest die jetzigen gleichwertig ersetzen.
Das ist zumindest das Minimalziel der beiden großen Verbände.
Das Heist auch wenn du auf ein Gelände ohne AE zum Fliegen gehst, gelten die Regeln die dein Verband beim LBA beantragt und genehmigt bekommen hat.
Du befindest dich mit deiner Zugehörigkeit in einem Verband und der Anerkennung der für den Verband genehmigten Regeln ausserhalb der Offenen Kategorie.
Wenn du einem der Beiden großen Luftsportverbände angehörst, die Regeln deines Verbandes anerkennst und befolgst, Fliegst du im bereich der Speziellen Kategorie. Die Auflistung die für die Offene Kategorie erstellt wurde ist dann ohne Bedeutung für dich.
Gruß
Martin aus Dortmund
 
Hallo,
für unbeteiligte Personen in A3 gibt es auch Regeln:
Moin Moin
Auch wenn ich mittlerweile nichts mehr verstehe
des ganze wird immer konfuser und otto normal gelegenheits wildflieger verliert den überblick
Ja Maddyn,
wenn ich hier so lese, verstehe ich auch nur noch Bahnhof (oder Bilder).
Manchmal habe ich sogar den Eindruck, das ist gewollt um zu den STRfF zurück zu wollen und möglichst in einem Verband seine Sicherheit zu suchen.
Einfach so mal "frei" Fliegen zu gehen und zu wissen was man darf soll so gar nicht sein! Das ist BÖÖSE!
Regeln um der Regeln willen.

CU Eddy
 

Eisvogel

User
... aber wenn dann da regeln stehn die keiner ohne jurastudium oder mehrjähriger einarbeitung
versteht is das schon fragwürdig
Frank versucht ja immer wieder diesen geschriebenen Wirrwarr (aus DAeC-Sicht) einigermaßen verständlich zu übersetzen. Der DMFV hüllt sich in schweigen, ich befürchte fast weil sich selbst keiner von denen auskennt.

Man muß von Franks Erklärungsversuchen nicht alles verstehen (die Ausnahmen und Zusammenhänge bereiten mir oft Schwierigkeiten) und man muß auch nicht alles gutheißen und es muß auch nicht alles so kommen wie es der DAeC gerne möchte. Aber die Fragen werden immer und meist ausreichend beantwortet, das sollte man schon schätzen......bevor man die Keule schwingt :o
 
Ja Maddyn,
wenn ich hier so lese, verstehe ich auch nur noch Bahnhof (oder Bilder).
Manchmal habe ich sogar den Eindruck, das ist gewollt um zu den STRfF zurück zu wollen und möglichst in einem Verband seine Sicherheit zu suchen.
Einfach so mal "frei" Fliegen zu gehen und zu wissen was man darf soll so gar nicht sein! Das ist BÖÖSE!
Hallo Dieter
wenn du das so siehst?!
ein stück ist da vielcht auch drann
Aber man darf auch nicht vergessen Lufsportverbände in Europa haben versucht zu retten was zu retten ist.
Bis jetzt sind die Modellfieger die größte Nutzergruppe im untern Luftraum und haben die beste schadenbilaz.
Auch div Horrormeldungen von unbemannten Luffahrtgeräten in Flughafennähe; Rettungseinsätze .......... ging nie auf den Modellflug in Vereinen und Verbänden zurück.
Das Modellflug ungefährlich ist konnten die Verbände gegenüber der EASA klar darstellen. Deshalb hat der Modellflug in den Regelungen der Unbemannten Luftfahrt eine besondere Bedeutung gefunden.
Leider ist es den Luftsportverbänden nicht gelungen, den Modellflug von dem Regelungsbereich der Unbemannten Luftfahrt heraus zu halten.
Die Lufsportverbände konnten jedoch erreichen, dass der Modellflug in Vereinen und Verbänden ein besonders hohes Sicherheitsniveau bescheinigt werden konnte.
Somit ist es jedem frei gestellt über die Mitgliedschaft in einem Luftsportverband an diesen Erungenschaften teilzunehmen oder sein Hobby doch nur unter den normalen Regeln die sonst für unbemannte Luftfahrtgeräte gelten.
Gruß
Martin
 

maddyn

User
HI

ich will nicht auf Frank runhacken
ich finde seine arbeit und seine infos super
wenn ich diese nur verstehen würde, die meisten antworten beziehen sich auf allgemein

so wie hier
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo Dieter
wenn du das so siehst?!
ein stück ist da vielcht auch drann
Aber man darf auch nicht vergessen Lufsportverbände in Europa haben versucht zu retten was zu retten ist.
Bis jetzt sind die Modellfieger die größte Nutzergruppe im untern Luftraum und haben die beste schadenbilaz.

Hallo Martin.Dortmund,

seit dem ich diesen Flugmodellbausport betreibe (1973) gibt es kaum ein Jahr was ich kenne, wo Damen, Herren, Regierungen, Vereine, Verbände an dem Thema Luftraum im unteren Bereich (100m) rumfummeln. Ich erinnere mich an zahlreiche Ortstermine mit RP Münster, Stadtverwaltung, Vereinsvorstände der Modellfluggruppe in Kamen in der ich als Jugendlicher war, die nur 1 Ziel verfolgten. Die Gruppe so zurecht zu stutzen, daß der schlechteste Kompromiss entstand. Alles mit Gesetzen, Durchführungsverordnungen und Selbstbeschränkungen.
Warum? Es gab genau einen Anwohner in 300 m Entfernung zum Vereinsgelände, der sich durch das damalige Kolbenmotorgeräusch gestört fühlte.

Meine Wahrnehmung heute ist, daß immer der schlechteste Kompromiss für uns Modellflieger gefunden wird. Ob nun mit Verband oder ganz Allgemein.
Dabei sind wir schon Viele in Deutschland!
Ich denke die Manntragenden Sportflieger sind lange nicht so Viele, wie Modellflieger. Trotzdem werde ich den Verdacht nicht los, daß deren Durchsetzungsvermögen für deren Belange allemal größer ist.
Nur so mal meine Sichtweise.
Nix für ungut.
 

S_a_S

User
Hallo Holle,
Moin Moin
Auch wenn ich mittlerweile nichts mehr verstehe (lasse es mir dann mal erklären wenn es fertig ist ;)) eine Anmerkung / Frage zur Rehkitzsuche mit Drohnen vor der Ernte durch Ehrenamtliche oder dem Landwirt selber:
-Landwirte sind üblicherweise gewerblich unterwegs.
-Kornfelder gibt es auch in Schutzgebieten, und in der Nähe von Kraftwerken Eisenbahnlinien etc.
Für den Zweck der Rehkitzsuche innerhalb gewisser Rahmenbedingungen (maximale Flughöhe, Zeitrahmen vor der Ernte, ausschließlich Flug über dem abzusuchendem Feld, u.s.w.) sollte es entsprechende Ausnahmen geben, das gesucht werden darf, und der Landwirt nicht als geweblicher Pilot eingestuft wird (auch versicherungstechnisch), u.s.w.
Wen muss/kann man das wie vorschlagen ?
die Rehkitzsuche wird zukünftig auch mit einer spezifischen Betriebserlaubnis zu machen sein.
Denn genau diese Genehmigungen, um in "verbotenen" Bereichen aufsteigen zu dürfen, müss(t)en ja auch jetzt schon eingeholt werden. Und sind durch die Open deshalb auch nicht abgedeckt.
Wird das geplante Einsatzszenario sauber beschrieben und mit Auflagen (Fliegen über Personen, Meldung bei der Flugsicherung,..) von den Behörden genehmigt, muss das zukünftig nicht jedesmal vor jedem Einsatz einzeln gemacht werden. Der Betreiber könnte z.B. der Landwirt sein, der Pilot "angemietet" (und vielleicht lässt die Behörde als Qualifikationsnachweis auch "Modellflieger" zu).

Kann mir aber nicht vorstellen, dass so eine Hilfeleistung dann mit einer Modellverbands-BE noch abgedeckt ist - oder dies müsste jetzt noch in deren Standardszenario aufgenommen werden.

Grüße Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und dann erklärst du mir mal, was daran "irgendein" Draft ist.
Ich hab' mir die kleine Frechheit erlaubt, die "frei selbst ausgedachten Vorstellungen der EASA" als solchen zu bezeichen.
Wir sind im dem berüchtigten Bereich, von dem, was die EASA so "denkt"... und was in diesem Fall wohl als "Soft Law" daherkommt.

Es gibt dazu eine wunderbare Diplomarbeit aus dem Jahre 2016:
Die Rechtsnatur von annehmbaren Nachweisverfahren (Acceptable Means of Compliance AMC) und Begleitmaterial (Guidance Material GM)

"Trotz der Aufmerksamkeit, welche Rechtswissenschaftler Soft Law schenken,
bleibt auch die Kontur von EU Soft Law sehr unscharf. Allgemeiner Konsens besteht
nur über die Tatsache, dass Soft Law keinen bindenden Wert besitzt. Eine positive
Definition erscheint schwierig, weil sich Rechtswissenschaftler zwar einig sind, dass
Soft Law-Akte Effekte auslösen, allerdings gehen die Meinungen über die genauen
Auswirkungen von diesen Effekten auseinander. Das liegt vielleicht auch an der Tat-
sache, dass der Terminus Soft Law öfters missbraucht, als gebraucht wird im euro-
päischen Recht, indem man alle möglichen Regeln, die keine bindende Wirkung ha-
ben unter den Begriff des Soft Law einordnet."
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Jetzt wird das hier sehr off topic. Das wird kaum jemand nachvollziehen können.
Du hast aber ein Zitat aus der von dir zitierten Diplomarbeit vergessen:

"Eine Behörde muss jedenfalls eine Genehmigung erteilen, wenn der Geneh-migungswerber sich eines AMC bemüht. Das heißt allerdings in der Folge, dass der nicht-bindende Charakter von AMC für die Behörde bindend wird, weil die Behörde eine Genehmigung im Falle der richtigen Anwendung eines AMC durch den Geneh-migungswerber erteilen muss, sodass der Genehmigungswerber Rechtssicherheit hat und sich auf die ausgegebenen EASA-AMC verlassen kann"

und noch ein paar andere Punkte, die ich jetzt hier aber nicht zitiere.
Ausserdem sind die AMC der EASA nicht aus Jux und Dollerei gemacht sondern von der Basic Regulation gefordert. So Soft ist das Law also nicht.
Aber lass uns das hier bitte nicht weiter ausführen. Das sprengt den Rahmen
 
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