Rennsemmel
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Hallo Frank !Tun sie
Danke für die Information.
Wer ist denn da der Fachliche Ansprechpartner? Macht das Stefan Rätsch ?
Viele Grüße,
Sebastian
Hallo Frank !Tun sie
Hallo,HI
is es dann richtig das ich als "wildflieger" nur noch 4kg modelle fliegen darf
ich kann ja nicht ausschliesen das personen sich nähern also kategorie a2
oder fällt meine wiese in die a3 sofern diese nicht in der nähe von bebauungen liegt
Hallo,
für unbeteiligte Personen in A3 gibt es auch Regeln:
Moin Moin
Auch wenn ich mittlerweile nichts mehr verstehe
des ganze wird immer konfuser und otto normal gelegenheits wildflieger verliert den überblick
Regeln um der Regeln willen.Ja Maddyn,
wenn ich hier so lese, verstehe ich auch nur noch Bahnhof (oder Bilder).
Manchmal habe ich sogar den Eindruck, das ist gewollt um zu den STRfF zurück zu wollen und möglichst in einem Verband seine Sicherheit zu suchen.
Einfach so mal "frei" Fliegen zu gehen und zu wissen was man darf soll so gar nicht sein! Das ist BÖÖSE!
Gut daß ich in beiden Verbänden Mitglied binWenn du einem der Beiden großen Luftsportverbände angehörst, die Regeln deines Verbandes anerkennst und befolgst, Fliegst du im bereich der Speziellen Kategorie.
Regeln um der Regeln willen.
Frank versucht ja immer wieder diesen geschriebenen Wirrwarr (aus DAeC-Sicht) einigermaßen verständlich zu übersetzen. Der DMFV hüllt sich in schweigen, ich befürchte fast weil sich selbst keiner von denen auskennt.... aber wenn dann da regeln stehn die keiner ohne jurastudium oder mehrjähriger einarbeitung
versteht is das schon fragwürdig
Hallo DieterJa Maddyn,
wenn ich hier so lese, verstehe ich auch nur noch Bahnhof (oder Bilder).
Manchmal habe ich sogar den Eindruck, das ist gewollt um zu den STRfF zurück zu wollen und möglichst in einem Verband seine Sicherheit zu suchen.
Einfach so mal "frei" Fliegen zu gehen und zu wissen was man darf soll so gar nicht sein! Das ist BÖÖSE!
Nur sehen diese Regeln im Gesetzestext der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 ganz anders als in irgendeinem "draft" aus:Hallo,
für unbeteiligte Personen in A3 gibt es auch Regeln:
Anhang anzeigen 11841440
Das dürfte wohl handhabbar und vernünftig sein.
Noch ein Bild zur 1:1 Regel:
Anhang anzeigen 11841449
Hallo Dieter
wenn du das so siehst?!
ein stück ist da vielcht auch drann
Aber man darf auch nicht vergessen Lufsportverbände in Europa haben versucht zu retten was zu retten ist.
Bis jetzt sind die Modellfieger die größte Nutzergruppe im untern Luftraum und haben die beste schadenbilaz.
die Rehkitzsuche wird zukünftig auch mit einer spezifischen Betriebserlaubnis zu machen sein.Moin Moin
Auch wenn ich mittlerweile nichts mehr verstehe (lasse es mir dann mal erklären wenn es fertig ist ) eine Anmerkung / Frage zur Rehkitzsuche mit Drohnen vor der Ernte durch Ehrenamtliche oder dem Landwirt selber:
-Landwirte sind üblicherweise gewerblich unterwegs.
-Kornfelder gibt es auch in Schutzgebieten, und in der Nähe von Kraftwerken Eisenbahnlinien etc.
Für den Zweck der Rehkitzsuche innerhalb gewisser Rahmenbedingungen (maximale Flughöhe, Zeitrahmen vor der Ernte, ausschließlich Flug über dem abzusuchendem Feld, u.s.w.) sollte es entsprechende Ausnahmen geben, das gesucht werden darf, und der Landwirt nicht als geweblicher Pilot eingestuft wird (auch versicherungstechnisch), u.s.w.
Wen muss/kann man das wie vorschlagen ?
Nur sehen diese Regeln im Gesetzestext der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 ganz anders als in irgendeinem "draft" aus:
Ich hab' mir die kleine Frechheit erlaubt, die "frei selbst ausgedachten Vorstellungen der EASA" als solchen zu bezeichen.Und dann erklärst du mir mal, was daran "irgendein" Draft ist.