Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Alles wird gut hieß es auch 10 Jahre lang beim BER.
Diskussionen führen auch nicht weiter. ich mochte ein klares Statement des Verbandes, und das gehört zu dem Statement "An 1.1.2021..."
Hallo Kioto,
einiges können wir schon lange in Deutschland nicht mehr! Warum soll das bei einer Verordnung anders sein, wie beim BER?
grins
 
🤪🤪🤪 🤣 betreibe seit ca. 50 Jahren in meiner Freizeit ( wenn es meine Zeit nach der Arbeit/Familie zulässt ) Modellbau , Modellflug , eigene Ideen/ Modelle zum fliegen zu bringen und habe immer Spaß an neuen Projekten , ich finde es nur schade , dass sich Leute herablassen , oder Überhebliche die von ihrem Wahn der Kontrolle beeinflusst werden , ich bitte um wirkliche Auseinandersetzungen , ist kein Witz
 
Wieso ist das ein Elend?
Registrierung machen die Verbände und das wars dann erstmal. Wann die neuen Regeln kommen ist doch davon unabhängig.
Hallo Eisvogel,
du bist auf dem Holzweg
entsprechend den Veröffentlichungen der Verbände wird die Registsrierung vom LBA vorgenommen.
Die Verbände übermitteln die Daten der ihrer Mitglieder an das LBA.
am 20.09 wurde vom DAeC veröffentlicht, das das LBA die führende Rolle übernimmt, eine entsprechende Software ist der letzten Abstimmung ist und mann derzeit davon ausgeht das die Regestrierung im Dez. 20.20 erfolgt. https://www.rc-network.de/threads/registrierungspflicht-für-modellflieger-–-wie-geht-das.11813129/.
 
Was mich jedoch verwundert
wer hat das LBA unter wechen Vorraussetzungen beauftragt -benannt.
z.B Verordnung; öffentliche Bekanntmachung über das Amtsblatt eines Erlasses des Ministers........?
Im ersten Abschnitt der veröffentlichten Erklärung des DAeC wird geschrieben:
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat als zukünftig zuständige Stelle für die Registrierung aller UAV-Betreiber und damit auch von Modellflugsportlern den Verbänden DAeC sowie DMFV folgende Informationen zukommen lassen.
Daher noch einmal meine Frage, wer, wie, wo hat oder wird das LBA beauftragen?
Im übreigen der DMFV hat eine ähnliche Erklärung zur Regestrierung veröffentlicht, nicht das es heist ich währe Einseitig.
Gruß
Martin
 

Eisvogel

User
Hallo Eisvogel,
du bist auf dem Holzweg
Wieso Holzweg?
Ich brauch mich nicht um die Weitergabe meiner Daten kümmern, das macht der Verband für mich.
Ob die Daten dann direkt oder über Umwege an die zuständige Stelle weitergegeben werden, das ist mir egal. Ob dann am 1.1. die neuen Regeln festgelegt sind oder noch nicht, ist davon unabhängig und mir auch völlig wurst.
 
Hallo Eisvogel
du hast mit deinem letzten beitrag hervor gehoben das die Verbände regestrieren, es war für mich so zu verstehen das auch die Verbände dafür verantwotlich sind. Das ist Falsch
Die Verbände sind Briefträger.
Ich gehe bei den Ankündigungen beider Verbänden, davon aus, dass die Daten der Mitglieder bereits so weit aufbereitet sind, dass diese unverzüglich an das LBA gehen können, wenn das LBA den Startschuss giebt.
daher sehe ich nun erstmal die zuständige Behörde in der Verantwortung.
Ich weis ist ein wenig kleinkariert.
Gruß
Martin
 
Hallo
habe gerade gelesen, das es jetzt wohl mit der Registrierung amtlich ist.
Aber nirgendwo ist ein Link zu finden, wo man ein Online-Formular findet.... oder ich habs nicht gefunden.
Ich gehöre zu keinem Verein ich fliege für mich Privat alleine wenn es die Zeit zulässt. Gilt die Registrierung auch für mich oder nur für Vereine.

MFG
 

maddyn

User
hi

ich denke das erst die verbaände und deren mitglieder da abgefertigt werden
und dann jene, welche nicht in einem verband angehören
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo Teardrop,
ich fliege wie du und warte auf den Link beim LBA. Dann sehen wir weiter. Bis dahin fliege ich wie du weiter - meine Runden.
 

S_a_S

User
einiges ist beim LBA schon zu finden:


Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich ab dem 31.12.2020?
.....
  • Bescheinigung über eine Einweisung über einen Luftsportverband nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO – im Folgenden nur Einweisungsbescheinigung genannt, (Anmerkung = Modell-Kenntnisnachweis)
....

Kenntnisnachweise oder Einweisungsbescheinigungen sind in der Übergangszeit bis zum 31.12.2021 weiterhin gültig und berechtigen zum Steuern von Drohnen in allen Unterkategorien der „Offenen Kategorie“. Es gelten jedoch Einschränkungen, wenn die Drohne nicht EU-Recht konform ist (Bestandsdrohnen). Im Gegensatz zu EU-Kompetenznachweisen und EU-Fernpiloten-Zeugnissen sind die Kenntnisnachweise und Einweisungsbescheinigungen weiterhin nur in Deutschland gültig!


Kann ich eine Bescheinigung über eine Einweisung durch den Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) oder den Deutschen Aero Club e.V. (DAeC) in einen „EU-Drohnenführerschein“ umschreiben lassen?
Da das Luftfahrt-Bundesamt nicht in die Einweisung durch die entsprechenden Verbände involviert war, kann es daher keine Aussage über den Inhalt der Einweisung und somit deren Gleichwertigkeit zu EU-Kompetenznachweisen treffen. Eine Umschreibung ist daher nicht möglich.

damit ist die Freiheit Ende des nächsten Jahres aber auch schon vorbei. mit Freiheit:

Wo darf ich ab dem 31. Dezember 2020 ohne eine weitere Genehmigung mit meiner „Drohne“ fliegen? Was ist die „Offene Kategorie“?
Drohnen der „Offenen Kategorie“ dürfen genehmigungsfrei geflogen werden. Die Offene Kategorie gibt einen Rahmen für den genehmigungsfreien Betrieb einer Drohne vor. Dieser Betriebsrahmen definiert sich wie folgt:
- maximale Flughöhe: 120 m über Grund,
- unmittelbarer Sichtkontakt zur Drohne während des gesamten Fluges bzw. eingeschalteter Follow-me-Modus ,
- Mindestalter des Steuerers 16 Jahre,
- Höchstgewicht der Drohne 25 kg,
- kein Transport gefährlicher Güter,
- kein Abwurf von Gegenständen,
Die offene Kategorie umfasst insgesamt drei Unterkategorien (A1, A2, A3), für welche jeweils weitere zusätzliche Einschränkungen bestehen.

nennt aber nicht die in A3 enthaltenen Eigenbauten...

Ob die schon wissen, was sie tun?

Link zur Datenbank noch nicht zu finden

Grüße Stefan
 
Hallo Stefan
was sollen die den sonst machen. solange keine neue Luft Vo verabschiedet wird gilld die EU durchführungsverordnung parallel zum jetzigen deutschen Recht.
und in der EU durchführungsverordnung ist für die Offenen Kategorie“ dürfen genehmigungsfrei bei maximale Flughöhe: 120 m über Grund Höchstgewicht der Drohne 25 kg, (Unbemanntes Fluggerät) beschrieben.
weiter wird im Anhang im ersten Abschnitt für die Offene beschrieben das der Betrieb von Segelflugmodellen bis 10Kg über dem Piloten möglich sind.
Dabei ist zu beachten das über den §15 "Betriebsbedingungen für geografische UAS-Gebiete" Beschränungen möglich sind.
So weit nicht durch eine Nationale regelung über den §15 Beschrenkungen erfolgen, ist das was das LBA schreibt korrekt.
Um Beschränkungen nach EU 2019-947 §15 zu erklären ist nach meiner Ansicht eine neue LuftVo erforderlich.
Gruß
Martin
 

kioto

User
Hallo,
Heute kam eine Mail vom DMFV, dass meine Personaldaten "enbloc" Anfang Dezember an das LBA übermittelt werden, falls ich nicht widerspreche. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass auch 2021 alles normal weiterläuft, bis sich der DMFV mit weiteren Infos vom LBA meldet, etwa mit der Nummer oder sonstigen Hinweisen.
 

gufi

User
Hallo zusammen,
leider kann ich immer noch nichts dazu finden was passiert wenn man in beiden Verbänden ist. Vermutlich melden beide Verbände dann die Daten des Piloten und bestätigen die jeweilige Mitgliedschaft. Aber was macht dann das LBA mit diesen beiden Datensätzen die ja nur eine Person betreffen?
 

gufi

User
Du hast recht, deshalb habe ich gerade beim MFSD per Mail angefragt. Telefonieren passt mir heute nicht.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
das Problem ist ja bekannt. Ich gehe mal davon aus (oder will es zumindest ganz schwer hoffen), dass die Software des LBA Doppelmeldungen erkennt.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Die für mich einfachste Lösung war: Ich habe dem DMFV mitgeteilt, daß ich keine Registrierung durch diesen Verband möchte.
Warum lange rumfragen und Hängepartien riskieren?
Auch meiner Bitte um eine Bestätigung wurde entsprochen: Bereits sieben Wochen später kam sie. ;)

Servus
Hans
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten