Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

RayX

User
Das hatte ich gelesen, aber es gibt ja User die dieser Registrierung nicht zustimmen / oder anders ausgedrückt Widersprechen.
Mir stellt sich die Frage warum oder welche Nachteile / Vorteile man dadurch hätte .
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hallo Ray,

das hier ist keine von mir moderierte Rubrik, deshalb ist der zum Frotzeln neigende Hans mal ganz brav:
Aus den bisherigen Beiträgen geht u.a. hervor, daß mancher, so auch ich, bei mehr als einem Verband Mitglied ist.
Um unnötige Mehrarbeit und/oder Verwirrung zu vermeiden, sollte man die Registrierung nur von einem Verband durchführen lassen und dem anderen absagen.

Servus
Hans
 

RayX

User
Danke Hans, ja das ergibt durchaus Sinn, ich dachte da steckt etwas anderes dahinter.

Vielleicht sollte ich noch erwähnen, das ich hauptsächlich Fliege und baue damit ich fliegen gehen kann und bin als Wildflieger (nur Segler) meist alleine bin und bekomme selten etwas mit.
Ja eine Versicherung habe ich, auch über einen Verband.


Vielleicht doch noch eine Frage hinterher, du sagt manche sind in verschieden Verbänden.
Auch wenn es vielleicht für viele ganz logisch ist, mir erschließt sich der Sinn und zweck daraus auch nicht.

Warum ist man in mehreren Verbänden.


Gruß
Ray
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Bei mir ganz einfach: bei meinem Heimatverein bestand die Pflicht zur DMFV-Mitgliedschaft.
Und für die Teilnahme an meiner ersten deutschen Meisterschaft brauchte ich eine Sportlizenz. Und die gab's nur beim DAeC.
Sollten wir aber hier nicht weiter breittreten, hier geht's um die neuen europäischen Regelungen.

Servus
Hans
 
Hallo RayX
Jemand ist im Verein A dort hat mann sich über die Satzung verplichtet dem Verban Y zugehörig zu erklären. Dieser Jermand kennt nun einen weiteren Verein kennen, findet die Leute toll, den Verein atraktiv und möchte auch in diesem Verein Mitglied werden bedauerlicherweise Verpflichtet sich dieser Verein über seine Satzung seine Miglieder emn Verband X anzuschließen. Dieser Jemand ist nun im Dilemma und hat mehrere möglichkeiten.
Jemand verwirft den Gedanken an den Beitritt zum zweiten Verein, kehrt dem ersten Verein den Rücken, oder wird Mitglied in beiden Verbänden.
Gruß
Martin
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Und auch keine unter 250g wenn eine Kamera drin/dran ist.

In der Übersicht steht unter A1 mal nichts von Aufzeichnungssystemen!
Das eingekringelte A3 ist das Fliegen auf der grünen Wiese

1605246706100.png
 
Hallo Dieter,

was ist denn das eigentlich für eine Tabelle? Kommt die direkt aus einer Veröffentlichung der EU oder ist das bereits eine Interpretation des österreichischen Verbandes oder handelt es sich hier um eine Auflistung der nationalen Bestimmungen in Österreich?
Wie relevant sind die Informationen dieser Tabelle für andere Länder, beispielsweise Deutschland?

Gruß, Karl Hinsch
 

S_a_S

User
die Tabelle wurde zwar von einem Österreicher zusammengestellt, spiegelt aber das europäische Recht wieder - ohne nationale Sonderregeln für Verbände.

Grüße Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das ist die Übersetzung einer Tabelle der EASA durch Bernhard.
 
Aha. Ist die Tabelle denn auch soweit vollständig und korrekt? Ich habe normalerweise immer leichte Bauchschmerzen, wenn man über bereits bearbeitete Interpretationen von veröffentlichen Vorschriften diskutiert. Es kann dabei zu leicht passieren, dass man plötzlich über Punkte diskutiert, die so gar nicht in den Ausgangsdokumenten aufgeführt sind.

Gruß, Karl Hinsch
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das ist einfach eine wörtliche Übersetzung. Sonst gibt es ja immer Klagen, dass alles in Englisch ist. Hier gabs mal was in Deutsch.
 

S_a_S

User
das mit den Übersetzungen klappt bei der EU selbst auch nicht immer.

COMMISSION DELEGATED REGULATION (EU) 2019/945
PART 3
(5) in the case of a tethered UA, have a tensile length of the tether that is less than 50 m and a mechanical strength that is no less than:
(a) for heavier-than-air aircraft, 10 times the weight of the aerodyne at maximum mass;

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/945 DER KOMMISSION
TEIL 3
5. Im Fall eines gefesselten UA verfügt es über eine Leinenlänge von unter 50 m mit einer mechanischen Festigkeit von weniger als
a) dem Zehnfachen des Gewichts des Luftfahrzeugs bei höchstzulässiger Masse, wenn es sich um ein Luftfahrzeug schwerer als Luft handelt;

Grüße Stefan
 
Sehe ich das richtig?

Nur dass man über die Verbände registriert wird gibt es keine offizielle Entscheidung wie der Modellflug ab 01.01.2021 betrieben werden kann. Egal ob Vereins oder „ grünen Wiesen“ Flieger.

Grüße
Armin
 

S_a_S

User
über den einen oder anderen Verband zu registrieren, und legt für sich damit diese oder andere standardisierten Regeln fest.
Die Registrierung über den Verband ist die Weiterleitung Deiner Adressdaten und Deiner Versicherungsnummer. Es gibt kein Feld in der Datenbank, ob Du in einem Verein, einem Verband oder sonstwo bist.

Du kannst hinterher nach Open-Regeln fliegen, nach den Regeln Deines Verbandes - oder, falls Du in zwei Verbänden bist, nach den am besten für Dich passenden Verbandsregeln fliegen (also auf dem einen Platz nach DMFV und auf dem anderen nach DAec). Oder gar für Dich als Betreiber weitere Specific-Betriebserlaubnisse geben lassen. Auch ein späterer Verbandswechsel ist ohne Änderung der Registrierung möglich.

Und Du kannst später in der Datenbank Deine Einträge auch selber pflegen, z.B. die Versicherungsdaten oder Deine (email-)Adresse ändern. Deine Pilotennummer bleibt dabei erhalten, musst also keinen Nummern auf den Modellen ändern.


Nur dass man über die Verbände registriert wird gibt es keine offizielle Entscheidung wie der Modellflug ab 01.01.2021 betrieben werden kann. Egal ob Vereins oder „grünen Wiesen Flieger“.

Ohne Registrierung KEIN Modellflug
Im Verbandsrahmen (also als Vereins-/Verbandsmitglied) in der Übergangszeit nach den bisherigen Regeln.
Ohne Verein nur nach Open-Regeln.

Grüße Stefan
 
Hallo Stefan,
Mag sein, dass du mit den registrierten Daten recht hast: die sind persönlich und nicht dem übermittelnden Verband zugeordnet. Aber ist das wirklich so mit den Freiheiten? Andersrum gefragt: Warum beantragen Verbände dann überhaupt ihre eigenen Betriebserlaubnisse auf Basis ihrer spezifischen Regeln, wobei die keineswegs identisch sein müssen...? Wenn diese Regeln am Ende gar nicht beim registrierten Piloten verbindlich werden?
PS : Ich maße mir nicht an, das alles zu verstehen daher habe ich auch kein Problem damit, wenn das kontrovers diskutiert wird. Oder sich eigene Einschätzungen auch mal als fehlerhaft erweisen...
 

aue

User
Hallo Stefan,
Du kannst hinterher nach Open-Regeln fliegen, nach den Regeln Deines Verbandes - oder, falls Du in zwei Verbänden bist, nach den am besten für Dich passenden Verbandsregeln fliegen (also auf dem einen Platz nach DMFV und auf dem anderen nach DAec). Oder gar für Dich als Betreiber weitere Specific-Betriebserlaubnisse geben lassen.

wenn du unterschiedliche Genehmigungen für die Verbände für möglich hälst, worin könnten denn deiner Meinung nach Unterschiede bestehen? Wir haben ja für unser Hobby glücklicherweise recht wenig Vorgaben. Auf einem zugelassenen Modellflugplatz brauchst du im Grunde nur eine Versicherung, Modellkennzeichnung, ggf. Kenntnisnachweis sowie die Gewichtsgrenze zu beachten. Worin soll also für dich als Pilot der Unterschied bestehen, ob du DAeC- oder DMFV-Mitglied bist?
 
Na Ja das nach den Open ist ja so eine schlechte Idee nicht
immerhin kannst du ja einen Segeler am Hang bis 10Kg in 120m Höhe fliegen (ist zwar nicht der Brüller)
Die Frage ist, reicht nach der Übergangsphase der Kenntniss- Kompetensnachweis des Verbandes um nach der "Open" fliegen zu dürfen.
Was der DAEC beantragen will ist in groben Zügen bekannt vom DMFV habe ich nur gehört und gelesen das der DMFV die bisherigen regeln bei behalten möchte.
Es giebt Menschen die schreiben hier das dieses nicht so ohne weiteres möglich ist und das EU Recht mit der Rechtsstruktur des deutschen Modellfluges (Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrszulassungsordnung, Luftverkehrsordnung und den gemeinsamen Grundsätzen......)nicht zusammen kommen können.
Der DAEC hat in seiner matrix dargestellt, dass es möglich sein soll für Gelände, die mit Segelflugzeugen und ElektroFlugzeugen bis 10Kg betrieben werden nur der Antrag und Prüfung beim Verband ausreichen soll.
Gruß
Martin
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten