Eferdinger
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Und das gibt es in diesem Zusammenhang auch noch zu bedenken:
(6)UAS-Betreiber registrieren sich selbst in dem Mitgliedstaat, in dem sie — bei natürlichen Personen — ihren Wohnsitz oder — bei juristischen Personen — ihren Hauptgeschäftssitz haben und stellen sicher, dass die von ihnen registrierten Daten korrekt sind. Ein UAS-Betreiber kann zu keinem Zeitpunkt in mehr als einem Mitgliedstaat registriert sein.
Damit dürfte einmal abzuklären sein, ob der DMFV ein Mitglied, das seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in der BRD hat, überhaupt registrieren darf!
Lg
Josef
(6)UAS-Betreiber registrieren sich selbst in dem Mitgliedstaat, in dem sie — bei natürlichen Personen — ihren Wohnsitz oder — bei juristischen Personen — ihren Hauptgeschäftssitz haben und stellen sicher, dass die von ihnen registrierten Daten korrekt sind. Ein UAS-Betreiber kann zu keinem Zeitpunkt in mehr als einem Mitgliedstaat registriert sein.
Damit dürfte einmal abzuklären sein, ob der DMFV ein Mitglied, das seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in der BRD hat, überhaupt registrieren darf!
Lg
Josef