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Vereinsmitglied
Hallo Frank
das ist natürlich ein Agument welches kaum weg zu reden ist. Allerdings da ist ja noch ein Verband mit sitz in Bonn dem die Reglungen in §21f +g scheinbar nicht gefallen. Bei allen Veröffentlichungen von denen, kann man erkennen, dass die kein großes Buch mit 70 Seiten schreiben wollen.
Gruß
Martin
Darf ich mal zitieren:
$21g der LuftVo gemäss dem "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge"
(Ich war das nicht mit dem Titel)
Und erzähl hier nix von 70 Seiten. Dann müssen Chris und ich uns noch 20 Seiten aus dem Finger saugen.(2) Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Absatz 1 sind insbesondere beizufügen:
1. standardisierte Verfahren, die den Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder des Verbandes oder Mitglieder von im Verband organisierten Modellflugvereinen regeln und die den Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entsprechen,