Elektronisches Flugbuch - gibt es sowas?

FAG_1975

Vereinsmitglied
Was einmal im WWW unterwegs war, bekommt man nie wieder raus.

Hallo Andreas,

das gilt dann für jedes elektronische Flugbuch im Internet.

Hier ist es immerhin so, dass der Server (eMail oder SFTP) direkt vom Verein bereitgestellt wird und keine sonstig Interessierten die Daten hosten. Und wenn Du komplett offline bleiben möchtest ist das auch möglich, dann eben per Erfassung mit einem zentralen Tablet und Ausgabe des Flugbuchs als PDF lokal.
 
Zu Martin und Claus: ok. Wundert mich etwas da das hier in der Gegend alle machen. Und ja für 2,4 GHz finde ich das eigentlichauch überflüssig
 
Zuletzt bearbeitet:
Was einmal im Netz ist bekommt man nur noch schwer oder gar nicht raus. Man muss sich aber auch fragen wie Wertvoll so ein Flugbucheintrag nach 3 Jahren noch ist. Da sind keine Adressangaben vom Piloten drin, sofern das nicht einer Mutwillig unter Bemerkungen selber einträgt.
Wie Karsten schon schrieb ist auch der Offline Modus möglich und das Gerät kann man auch noch in einen Safe packen.
 
Da ist ein Handyverlust schon einige Nummern kritischer ein zu ordnen. Trotzdem läuft fast jeder damit rum und keiner macht sich da wirklich Gedanken drüber.
 

swoop

User
Kommt darauf an was nach der gültigen Betriebserlaubnis des Geländes im FB eingetragen werden muss. Bei uns neben Namen und Vornamen, die Beginn- und Endzeit, die Modellkategorie und FL.
In unserem Webbasierten Flugbuch müssen wir auch die Anzahl der Flüge eintragen, wieviele davon über 120m waren und wer bei diesen der Luftraumbeobachter war. Ausserdem müssen eventuelle Gastpiloten mit ihrer Registriernummer eingetragen werden.

Das ganze wird beim österreichischen Aero Club gehostet. Wir haben in AT nur einen Dachverband.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir in Österreich sind da der Zeit voraus, weist du wann eure Art.16 Genehmigung ausgestellt wurde?
In unserer ist das noch nicht so scharf geregelt.
 

swoop

User
Soweit ich weis wird unsere für Stetten noch bearbeitet.

Wie es für den Braunsberg aussieht weis ich nicht, dort wird es aber besonders lustig. Soviel ich weis fliegen dort auch öfter Piloten aus der Slowakei, Bratislava ist ja nur einen Katzensprung entfernt.
 
Wir in Österreich sind da der Zeit voraus, weist du wann eure Art.16 Genehmigung ausgestellt wurde?
In unserer ist das noch nicht so scharf geregelt.
Hallo Ludwig!

Die ACG hat im Laufe der Zeit die Mindesteintragungen ins Flugbuch verschärft!

Alle neueren Bescheide haben folgenden Inhalt:

"17. Der Nutzungsberechtigte des Modellflugplatzes hat die Führung von Betriebsaufzeichnungen
zu veranlassen, welche zumindest Datum, Uhrzeit und Dauer des Einsatzes, den Namen des
Fernpiloten und des Beobachters/Flugleiters (falls vorhanden), den Ort des Fluges, die Anzahl
der Starts und Landungen, die maximale Flughöhe, sowie ggf. Besonderheiten, Vorkommnisse
und Betriebsstörungen enthalten. Die Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre
aufzubewahren und der ausstellenden Behörde auf Verlangen vorzulegen."

Bei den anstehenden Verlängerungen werdet ihr wahrscheinlich auch diesen Passus in diesem Wortlaut vorfinden!

Lg
Josef
 
Wie es für den Braunsberg aussieht weis ich nicht, dort wird es aber besonders lustig. Soviel ich weis fliegen dort auch öfter Piloten aus der Slowakei, Bratislava ist ja nur einen Katzensprung entfernt.
Wie bereits schon einmal erwähnt, liegt der Braunsberg im 2.5 km Radius des Hubschrauberlandeplatzes des Klinikums Hainburg (LOBC), damit ist dort UAV Betrieb nur mit Zustimmung der Behörde zulässig (Artikel 16)!
Grund: Die Hubschrauberlandeplätze auf den Kliniken gelten 7 Tage/Woche und 24 Stunden/Tag als offen!

1674978467707.png


Quelle: map.dronespace.at
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Was mich persönlich interessieren würde.


Wie wird verhindert, dass jene App in ein paar Jahren nicht in falsche Hände gerät?
Da hat man ja gerade in Deutschland sehr böse Erfahrungen gemacht!
und hier sind wir in Bayern: "CSU, AFD, .... usw."
Ein Flugbuch kann man nach XX Jahren ohne Vorkommnisse in den Ofen stecken.
Was einmal im WWW unterwegs war, bekommt man nie wieder raus.



Gruß
Andreas
Bei der vorliegenden APP besteht diese Gefahr nicht, da nichts im WEB gespeichert wird. Die Speicherung erfolgt auf Mail- und SFTP-Servern. Der Nutzer hat hier die Möglichkeit, vertrauenswürdige Server zu wählen oder eigene Server zu betreiben.
 
in unserer nächsten FBO wird stehen das alle mit 2,4GHZ zu fliegen haben oder Steuerungen benutzen müssen die kein anderes System stören kann.
Ach so...ihr wollt ab da nur noch Fesselflug betreiben.:D Stelle ich mir im Segelflug schwierig vor, aber gut.
Ihr solltet euch die Formulierung in eigenem Interesse nochmals vornehmen.;)
Ansonsten ist es ähnlich wie das feuerfeste Schild in Metallausführung.
 

swoop

User
Wie bereits schon einmal erwähnt, liegt der Braunsberg im 2.5 km Radius des Hubschrauberlandeplatzes des Klinikums Hainburg (LOBC), damit ist dort UAV Betrieb nur mit Zustimmung der Behörde zulässig (Artikel 16)!
Grund: Die Hubschrauberlandeplätze auf den Kliniken gelten 7 Tage/Woche und 24 Stunden/Tag als offen!

Anhang anzeigen 12367005

Quelle: map.dronespace.at
Mir ist aber bekannt, dass die Vereinsführung trotzdem auch für den Braunsberg einen §16 beantragt hat.
Im Grunde ist es ja egal, die Rettungshubschrauber LANDEN und STARTEN, bewegen sich daher in Bodennähe. Da brauche ich sowieso einen Flugleiter, egal ob ich auf 300m darf oder nur auf 120m. Die Modelle sind immer Oberhalb des Klinikums.
Deswegen heisst der Braunsberg auch Berg und nicht Tal.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
In unserem Webbasierten Flugbuch müssen wir auch die Anzahl der Flüge eintragen, wieviele davon über 120m waren und wer bei diesen der Luftraumbeobachter war. Ausserdem müssen eventuelle Gastpiloten mit ihrer Registriernummer eingetragen werden.

Das ganze wird beim österreichischen Aero Club gehostet. Wir haben in AT nur einen Dachverband.

Die MFSD-Flugbuch-App ist gerade mal in der V.1.0.0.0. auf dem Markt und bietet schon jetzt ausreichend Flexibilität all das zu loggen, obwohl die Belange der österreichischen Regulierung nicht unbedingt an erster Stelle im Pflichtenheft stehen.

Du kannst z.B. mit dem "Timer" einzelne Flüge loggen, Du kannst im Bemerkungsfeld die Höhe, den Beobachter und Gäste frei eintragen. Für den Gast selbst gibt es einen "Knopf" so dass man das Wort "Gastpilot" nicht mal tippen muss. Klar, das ist Tipperei, aber was kann die Software für die Anforderungen?

Und sofern noch etwas fehlt oder nicht optimal ist: Diese App ist ja gerade erst geboren und bietet Möglichkeiten sich zu entwickeln. Insofern sollte niemand so tun als wäre der Status Quo in Stein gemeißelt. Z.B. ließe sich vielleicht noch eine Checkbox für die Überschreitung eines Höhenlimits einbauen (ohne jetzt etwas versprechen zu wollen - ich bin ja nicht der Programmierer ...)

Ist das Hosting beim AC obligatorisch? Dann könnte er aber auch die SFTP Server bereitstellen ... . Das Problem des "digitalen Vergessens" ist für euch dann ja eh keines mehr ... .
 
Ach so...ihr wollt ab da nur noch Fesselflug betreiben.:D Stelle ich mir im Segelflug schwierig vor, aber gut.
Ihr solltet euch die Formulierung in eigenem Interesse nochmals vornehmen.;)
Ansonsten ist es ähnlich wie das feuerfeste Schild in Metallausführung.
Zum einen sollte ein gewisser Zynismus zum Ausdruck gebracht werden.
zum anderen ist ein Ähnlicher Satz im Anhang der NFL 1-1430-18 zu finden, dieser Steht im Zusammenhang mit der Kennzeichnung der Frequens am Sender oder und einer Frequenstafel.
dort steht im Absatz 7
......Dies gilt nicht für Funkanlagen, bei denen bauartbedingt bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung eine Beeinflussung des Empfängers durch unzugehörige Sender ausgeschlossen ist.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Zum einen sollte ein gewisser Zynismus zum Ausdruck gebracht werden.
zum anderen ist ein Ähnlicher Satz im Anhang der NFL 1-1430-18 zu finden, dieser Steht im Zusammenhang mit der Kennzeichnung der Frequens am Sender oder und einer Frequenstafel.
dort steht im Absatz 7
......Dies gilt nicht für Funkanlagen, bei denen bauartbedingt bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung eine Beeinflussung des Empfängers durch unzugehörige Sender ausgeschlossen ist.
Das ist das Paradebeispiel zur inhaltlichen Kompetenz solcher NFL.
Die Bundesnetzagentur lässt sich in der anzuwendenden Allgemeinverfügung (Vfg 64/2018) wie folgt ein:

"Hinweise:
1. Die oben genannten Frequenzbereiche werden auch für andere Funkanwendungen
genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität
oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Es besteht kein Schutz vor
Beeinträchtigungen durch andere bestimmungsgemäße Frequenznutzungen.

Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige Beein-
trächtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen."


Daraus folgt, dass bei Betrieb nach NFL 1-1430-18 2.4 GHz nicht verwendet werden darf. Man ist also gut beraten, um diese NFL einen weiten Bogen zu machen.
 

swoop

User
die Belange der österreichischen Regulierung nicht unbedingt an erster Stelle im Pflichtenheft stehen.
Das ist mir klar.
Du kannst z.B. mit dem "Timer" einzelne Flüge loggen
Das ist nicht notwendig.
Du kannst im Bemerkungsfeld die Höhe, den Beobachter und Gäste frei eintragen
Dafür gibt es jeweils eigene Felder. Der Gastpilot wird mit Namen und Registriernummer eingetragen, auch jeweils eigene Felder.

Z.B. ließe sich vielleicht noch eine Checkbox für die Überschreitung eines Höhenlimits einbauen
Dem braven Bürger passiert das doch nie, niemals.🤔
Ist das Hosting beim AC obligatorisch?
Das weis ich nicht, für sinnvoll halte ich es trotzdem.
1) Es müssen sich nicht ehrenamtliche um Sicherheit und die erforderliche Hardware kümmern. Viele Vereine wären wohl mit dem Aufbau und der Wartung der Infrastruktur etwas überfordert.

2) In Zeiten wie diesen ist es sicherlich ökologischer.

3) (meine typisch österreichische, private Meinung) Es gibt definitiv Einen der schuld ist, wenn etwas schief geht. Motto: Ich sags gleich, ich wars nicht! "😎😁😉
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
@swoop:
Ja, schon klar dass das keine perfekt adaptierte Lösung für euer regulatorisches Umfeld ist. Aber auch kein KO-Kriterium, da es Möglichkeiten gibt.

Wenn es aber so ist, wie Du weiter ausführst, macht es auch nicht viel Sinn die App an eure Belange zu adaptieren (eigenes Feld für einen Beobachter oder die Registriernummer vom Gast). Der Gast als Pilot wäre natürlich bereits mit seinem Namen und dedizierten Feldern implementiert (im Bemerkungsfeld wird eben nur noch einmal "Gastpilot" vermerkt).

Mit dem Höhenlimit meinte ich eure >120 m - wenn ich es richtig verstanden habe sind die zu dokumentieren, auch wenn 300m gestattet sind. Asche auf mein Haupt, wenn ich das falsch verstanden habe. Also einen Rechtsverstoß wollte ich nicht dokumentiert wissen ... 😇
 
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