Zu dem Thema möchte ich empfehlen, den oben verlinkten Artikel von RA Sonnenschein nochmals genauer zu betrachten.
Das Flugbuch kann demnach auch dazu beitragen, unberechtigte Vorwürfe und Beschwerden sowie Lärmbeschwerden zu entkräften.
Genau dieser Fall ist während meiner langjährigen Tätigkeit als 1. Vorsitzender eingetreten. Über einen Zeitraum von fast 3 Jahren wurden wir immer wieder von der örtlichen Gemeindeverwaltung kontaktiert, weil sich dort ein älteres Ehepaar regelmäßig beschwerte (Entfernung deren Grundstück vom Flugplatz: Fast 1 km). Angeblich wären wir mit extrem lauten Modellen unterwegs und würden bis über die Ortschaft fliegen (unser Flugplatzmittelpunkt ist 925 m vom ersten Haus der Ortschaft entfernt......). Das Ehepaar begann dann damit, in unregelmäßigen Abständen Tage und Uhrzeiten ihrer Wahrnehmungen zu dokumentieren und diese der Gemeinde vorzulegen. Durch das Flugbuch samt Eintragungen zu den Modellen und der Angabe Segler/Elektor/Verbrenner/Jet konnten wir lückenlos belegen, dass zu keinem Zeitpunkt überhaupt ein Flugmodell in Betrieb war!!! So konnte z.B. ein Vorwand, am Tag X um Uhrzeit Y mit einem Modell angeblich wieder über bis über der Ortschaft geflogen zu sein, entkräftet werden, da zu dem Zeitpunkt ein einziges Mitglied am Platz war und mit einem Ikarus-Shockflyer (wer kennt die kleine Dinger noch?) am Fliegen war.
Später war die Gemeinde dann auf unserer Seite. Man sagte uns, dass das Ehepaar Probleme mit ihren Hörgeräten hätte und es oftmals Motorradfahrer waren, die durch den Talkessel nahe ihres Wohnhauses donnerten (zwischen Flugplatz und Grundstück der Beschwerdeführer verläuft ca. 100 m unter Geländeniveau die Hauptverkehrsstraße in einem Flusstal).
Auch wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Auflagen machen, den Flugbetrieb detaillierter darzustellen, so sollte man sich schon überlegen, ob einem das aber irgendwann nicht mal zum Vorteil werden kann/könnte.
Das Flugbuch kann demnach auch dazu beitragen, unberechtigte Vorwürfe und Beschwerden sowie Lärmbeschwerden zu entkräften.
Genau dieser Fall ist während meiner langjährigen Tätigkeit als 1. Vorsitzender eingetreten. Über einen Zeitraum von fast 3 Jahren wurden wir immer wieder von der örtlichen Gemeindeverwaltung kontaktiert, weil sich dort ein älteres Ehepaar regelmäßig beschwerte (Entfernung deren Grundstück vom Flugplatz: Fast 1 km). Angeblich wären wir mit extrem lauten Modellen unterwegs und würden bis über die Ortschaft fliegen (unser Flugplatzmittelpunkt ist 925 m vom ersten Haus der Ortschaft entfernt......). Das Ehepaar begann dann damit, in unregelmäßigen Abständen Tage und Uhrzeiten ihrer Wahrnehmungen zu dokumentieren und diese der Gemeinde vorzulegen. Durch das Flugbuch samt Eintragungen zu den Modellen und der Angabe Segler/Elektor/Verbrenner/Jet konnten wir lückenlos belegen, dass zu keinem Zeitpunkt überhaupt ein Flugmodell in Betrieb war!!! So konnte z.B. ein Vorwand, am Tag X um Uhrzeit Y mit einem Modell angeblich wieder über bis über der Ortschaft geflogen zu sein, entkräftet werden, da zu dem Zeitpunkt ein einziges Mitglied am Platz war und mit einem Ikarus-Shockflyer (wer kennt die kleine Dinger noch?) am Fliegen war.
Später war die Gemeinde dann auf unserer Seite. Man sagte uns, dass das Ehepaar Probleme mit ihren Hörgeräten hätte und es oftmals Motorradfahrer waren, die durch den Talkessel nahe ihres Wohnhauses donnerten (zwischen Flugplatz und Grundstück der Beschwerdeführer verläuft ca. 100 m unter Geländeniveau die Hauptverkehrsstraße in einem Flusstal).
Auch wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Auflagen machen, den Flugbetrieb detaillierter darzustellen, so sollte man sich schon überlegen, ob einem das aber irgendwann nicht mal zum Vorteil werden kann/könnte.